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Typen und Systeme von Demokratie

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Präsentation zum Thema: "Typen und Systeme von Demokratie"—  Präsentation transkript:

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2 Typen und Systeme von Demokratie

3 Die Gemeinsamkeiten die Gewaltenteilung:
Legislative [gesetzgebende Gewalt]: Parlament in der Regel zwei Kammern. In Bundesstaaten Volksvertretung nach Einwohnerzahl und Vertretung der Bundesstaaten. Genehmigt auch die Staatsausgaben. Exekutive [ausführende Gewalt]: Regierung und Verwaltung Judikative [richterliche Gewalt]: Gerichte eine Verfassung [Grundgesetz]: regelt die Grundrechte der Einwohner und Einwohnerinnen sowie Organisation der staatlichen Organe, ihre Aufgaben und Befugnisse normale) Gesetze regeln die Einzelheiten (in mehreren Büchern): ein Zivilgesetzbuch: gegenseitige Rechte und Pflichten der Menschen ein Strafgesetzbuch: Verbote und Strafen Gesetze zur Regelung der staatlichen Tätigkeiten z.B. Steuergesetz, Strafprozessordnung (wie funktionieren die Gerichte) usw. Gesetze zu einzelnen Themenbereichen z.B. Umweltschutz, Landwirtschaft, Energieversorgung, Eisenbahn, Strassenverkehr usw. Verordnungen: Anweisungen der Regierung, wie die Gesetze anzuwenden sind Wahlen Parteien: Gruppen von Leuten, die miteinander Lösungen für politische Fragen erarbeiten und bei Wahlen dem Volk unterschiedliche Programme vorlegen Volksentscheide oder Volksbefragungen In der Direkten Demokratie sind Volkentscheide häufig und bindend, in Parlamentarischen und Präsidentiellen Demokratien sind Volksbefragungen eher selten bis sehr selten und nicht in jedem Fall verbindlich. Auch Meinungsumfragen stellen eine nicht unwichtige Form von Volksbefragungen dar, obwohl sie formell in den Verfassungen nicht vorgesehen sind und damit nicht bindend sind.

4 Die drei Grundtypen demokratischer Systeme
Jede Form von Demokratie versucht auf ihre Weise, den Willen des Volkes zu ermitteln und die Tätigkeiten des Staates danach auszurichten. Theoretisch kann dies durch direkte Mitsprache jedes Bürgers und jeder Bürgerin geschehen (Direkte Demokratie), oder aber durch eine gewählte Vertretung (Repräsentative Demokratie). Bei der Repräsentativen Demokratie kann das Schwergewicht auf einem starken Präsidenten (als Chef der Regierung) liegen (Präsidentielle Demokratie) oder aber auf einem starken Parlament (Parlamentarische Demokratie). Eine reine direkte Demokratie mag in einem Dorf mit einigen hundert EinwohnerInnen wunderbar funktionieren, aber wie sollen Millionen von EinwohnerInnen eines ganzen Staates miteinander sinnvoll über Gesetze beraten können. Ein starker Präsident ohne Parlament, das ihn kontrolliert, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Versuchung der Macht erliegen und zum Alleinherrscher (Diktator) werden. Ein Parlament allein (ohne Regierung), bei dem alle in jedem Detail mitreden wollen, kann seine Gesetze nicht effizient umsetzen.

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6 Beispiele: USA, Frankreich
Präsidialdemokratie Beispiele: USA, Frankreich Präsident meist zugleich Staatsoberhaupt und Regierungschef (USA, Südamerika), oder mit schwachem Premierminister (Frankreich). Präsident vom Volk gewählt, ernennt Regierung. Amtsenthebung durch Parlement nur im Extremfall (bei strafbaren Handlungen). Parlament auf Amtszeit fest gewählt. Präsident kann Parlament nicht auflösen. Getrennte Wahlen für Präsident und Parlament. Ungleiche Dauer oder Überschneidungen der Amtszeit und personen- statt programmbezogene Wahl können zu Blockaden führen (Präsident gegen Parlamentsmehrheit). Regierungsmitglieder müssen nicht gewählte Parlamentarier sein, scheiden nach der Wahl in die Regierung aus dem Parlament aus (Ausnahme Vizepräsident USA, ist von Amtes wegen Vorsitzender des Senats) Starke Stellung des Präsidenten. Risiko der "Cohabitation" (Präsident hat im Parlament keine Mehrheit), dann droht Blockade. Gesetzgebung primär Sache des Parlamentes. Präsident kann formell keine Gesetze vorschlagen (nur indirekt über Parteifreunde im Parlament), Präsident hat Vetorecht (mit 2/3-Mehrheit vom Parlament überstimmbar)

7 Direkte Demokratie Beispiel: Schweiz Staatsoberhaupt Regierungsmitglied, jährlich abwechselnd, repräsentativ, Regierung: Kollegialbehörde ohne Chef, auf Amtszeit fest gewählt, Amtsenthebung während der Amtszeit durch Parlament nur im Extremfall (bei strafbaren Handlungen). Parlament auf Amtszeit fest gewählt. Keine Auflösung und Neuwahl vorgesehen. Eine oder zwei Wahlen für Parlament und Regierung (Landesregierung durch Parlament, Kantonsregierungen durch Volk gewählt). Regierung und Gesetzesvorlagen müssen breit abgestützt sein, um Referendumsabstimmungen zu gewinnen. Regierungsmitglieder müssen nicht gewählte Parlamentarier sein, scheiden nach der Wahl in die Regierung aus dem Parlament aus und werden im Parlament ersetzt Starke Stellung des Volkes: Gesetzesreferendum, Volksinitiative. Volksmehrheit entscheidet in Sachfragen oft anders als Regierung und eine grosse Parlamentsmehrheit, und kann am gleichen Tag in der Frage A Partei 1 unterstützen, in der Frage B aber Partei 2. Gesetzgebung vierstufig: 1. Vollamtliche Regierung / Verwaltung entwirft Gesetze, 2. Vernehmlassung bei Parteien, Verbänden und Interessengruppen, 3. Beratung im Parlament. 4. Möglichkeit bzw. Androhung des Referendums (Volksabstimmung) auch durch Regierungsparteien fördert ausgewogene Kompromisse. Die Direkte Demokratie ist ein Versuch, das breite Bevölkerungskreise so unmittelbar wie das in einem Staat mit mehreren Millionen BürgerInnen überhaupt noch möglich ist, an den politischen Prozessen zu beteiligen. Es kommt der Idee von Rousseau von einer volonté générale [allgemeiner Volkswille] insofern am nächsten, als die Bevölkerung schon im Vernehmlassungsverfahren auf die Gesetzgebung Einfluss nehmen kann. Volksentscheide in der Direkten Demokratie werden meist breit getragen und akzeptiert (politische Stabilität!). Allerdings besteht eine Tendenz, dass die Gesetze hinter der gesellschaftlichen Realität hinterher hinken.

8 Beispiele: Grossbritannien, Deutschland
Parlamentarische Demokratie Beispiele: Grossbritannien, Deutschland Staatsoberhaupt meist repräsentativ (KönigIn oder gewählt), kann in einigen Staaten aber unter gewissen Bedingungen die Regierung absetzen oder das Parlament auflösen (Neuwahlen). Regierung wird aus dem Parlament gewählt, basiert auf Parlamentsmehrheit, kann vom Parlament leicht wegen politischen Meinungsunterschieden gestürzt werden Staatsoberhaupt oder Regierungschef kann in einigen Staaten unter gewissen Bedingungen das Parlament auflösen (Neuwahlen). Eine Wahl (Parlamentswahl) entscheidet über die Parlament und Regierung. Allerdings können knappe Mehrheiten zu wechselnden Koalitionen [Zusammenarbeit von Parteien in einer Regierung] führen, (insbesondere, wenn viele kleine Parteien im Parlament vertreten sind und die Regierungspartei auf ihre Unterstützung angewiesen ist). Regierungsmitglieder müssen gewählte Mitglieder des Parlament sein. Starke Stellung der Parteien, die Opposition [nicht an der Regierung beteiligte Parteie(n)] ist wichtigste Kontrollinstanz gegenüber der Regierung. Dominanter Premierminister bzw. Ministerpräsident (Deutschland: Bundeskanzler) bestimmt die politische Agenda, Gesetzgebung durch das Parlament, die Mehrheit folgt allerdings normalerweise dem Ministerpräsidenten (Parteichef der Regierungspartei). Die Parlamentarische Demokratie ist ein Versuch, den Wettbewerb zwischen den Parteien fruchtbar zu machen: In Parlamentarischen Demokratien haben kleine Parteien eine Chance, sich und ihre guten Ideen als Koalitionspartner bis auf Regierungsebene einzubringen. Parteipolitisches Zusammenpassen von Parlamentsmehrheit und Regierung führt zu konsequenter Anwendung der Gesetze. Allerdings besteht die Gefahr der Instabilität, wenn keine klaren Mehrheiten vorhanden sind. Bei einer Abwahl der Regierung kann es zu einem abrupten Kurswechsel kommen.


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