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Veröffentlicht von:Bettina Fürst Geändert vor über 7 Jahren
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Das politische System der deutschsprachigenLänder
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Regierungssysteme DEMOKRATISCHE SYSTEME TOTALITÄRE SYSTEME AUTORITÄRE SYSTEME
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Demokratische Systeme regelmäßige, allgemeine, geheime und freie Wahlen Mehrparteiensystem die Garantie von Menschen- und Bürgerrechten Volkssouveränität Rechtsstaat das Prinzip der Gewaltenteilung Schutz der Minderheiten Einschränkung der Macht der einzelnen Herrschaftsträger
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Totalitäre Systeme die Existenz einer einzigen nicht aus Wahlen hervorgegangenen Partei Grundlage: religionsähnliche Weltanschauung Ideologie : Nationalsozialismus → Weltherrschaft der „arischen Rasse“ Kommunismus → Aufbau einer „klassenlosen Gesellschaft“ verpflichtende Akzeptierung der herrschenden Weltanschauung für Bürger System von Unterdrückungsinstrumente Kontrolle der Medien, Gerichte Beispiele: China unter Mao, Rumänien unter Ceausescu, das Dritte Reich, die Ostblockstaaten in der Stalinzeit
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Autoritäre Systeme Grundlage: Herrschaftssicherung Verbot der öffentlichen Kritik am Regime Beispiele: rechte und linke Militärdiktaturen in Entwicklungsländer, ehemalige Franco-Spanien, Chile unter Pinochet
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Die Demokratie im Grundgesetz Art 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Das Grundgesetz
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Vefassung Festlegung der Organisation des Staates Menschen- und Bürgerrechte Verfassungsentwurf → eine verfassunggebende Versammlung Abstimmung vom Volk Vorrangstellung Änderung erschwert bzw. unzulässig
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Das Grundgesetz 1. 23. 2. - 2. 6. 1948Londoner Sechsmächtekonferenz die Verabschiedung der Londoner Empfehlungen 2. 1.7.1948 Frankfurter Dokumente 3. 8. - 10. 7. 1948 Koblenzer Beschlüsse 4. 10. - 23. 8. 1948Verfassungskonvent /Insel Herrenchiemsee/
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Staatsrechtliche Grundbegriffe Föderalismus: ist das Organisationsprinzip für ein gegliedertes Gemeinwesen, in dem gleichberechtigte und mehr oder weniger eigenständige Glieder zu einem übergeordneten Ganzen zusammengeschlossen sind. Bundesstaat:ist eine Verbindung nichtsouveräner Gliedstaaten durch einen bundesmäßigen Zusammenschluss. Hier liegt die völkerrechtliche Souveränität allein beim übergeordneten Zentralstaat. Sowohl der Gesamtverband als auch die Gliedstaaten besitzen von der Verfassung her Staatscharakter. Staatenbund: ist ein Zusammenschluss souveräner Staaten durch einen völkerrechtlichen Vertrag.
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Der deutsche Föderalismus Bundesrepublik Deutschland → ein Zusammenschluss von einzelnen Länder, in dem der Bund den übergeordneten Zentralstaat und die Länder die Gliedstaaten bilden. Föderalismus → ein föderaler Staat ist unterteilt in kleinere Einheiten, die ihrerseits eigene staatliche Aufgaben erfüllen können und - im Unterschied zu einem dezentralen Einheitsstaat - selbst Staatsqualität besitzen. Merkmale → eigene Verfassung → eigene Verfassungsinstitutionen → eigene Amtsträger → eigene Zuständigkeiten → ein gewisses Maß an finanzieller Eigenverantwortung
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Kontroverse um den Föderalismus Argumente kontra Föderalismus Ungleichheit ein permanenter Wahlkampf gegenseitige Blockierung der politischen Entscheidungsprozesse Gefahr der Staats- und Politikverdrossenheit finanzielle Belastung Argumente pro Föderalismus mehr Chancen an der politischen Beteiligung Begünstigung des Wettbewerbs Verhinderung der Machtkonzentration Verbesserung der Chancen für die Opposition Bund u. Länder → Reservoire qualifizierter politischer Kräfte Ermöglichung der geistiger Vielfalt
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Geschichtlicher Rückblick Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation /10. Jh. - 1806/ Der Rheinbund /1806 - 1813/ Der Deutsche Bund /1815 - 1866/ Der Norddeutsche Bund/1867 - 1871/ Das Deutsche Reich/1871 - 1918/ Die Weimarer Republik/1919 - 1933/ Das Dritte Reich/1933 - 1945/ Die Entstehung von zwei Staaten BRD, DDR/1949-1990/ Die Bundesrepublik Deutschland/1990
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Bundesstaatliche Verfassungsprinzipien seit 1949 Artikel im GrundgesetzWas dazu im Grundgesetz steht 20„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ 79Das bundesstaatliche Prinzip darf nicht aufgehoben oder geändert werden. 30Eigensstaatlichkeit der Länder 31Vorrang des Bundesrechts 50, 23Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union durch den Bundesrat. 70 - 75Zuordnung der staatlichen Verwaltungsaufgaben 104a, - 107Finanzhoheit. Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund und Länder
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Der Bundesrat ein Verfassungsorgan ein „ewiges Organ“ „Blockadekammer“ Funktion / Art. 50 GG/ Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Gesetze Rechtsverordnungen Verwaltungsvorschriften Zusammensetzung, Stimmverhältnis /Art. 51 GG/ ein Parlament der Länderregierung Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden.
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Mitglieder Art. 51 Abs. 2 GG Insgesamt : 69 Stimmen Jedes Land → mindestens 3 Stimmen Mehr als 2 Mil. → 4 Stimmen Mehr als 6 Mil. → 5 Stimmen Mehr als 7 Mil. → 6 Stimmen Bundesratsmitglieder: Regierungschefs, die Minister für Bundesangelegenheiten und weitere Fachminister Absolute Mehrheit : 35 Stimmen Zweidrittelmehrheit : 46 Stimmen
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Aufbau Präsident und Präsidium Präsident → für ein Jahr reihum der Regierungschef eines Bundeslandes Aufgaben des Präsidenten: → jährliche Aufstellung des Haushaltsplanes des Bundesrates → Entscheidung wichtiger interner Angelegenheiten des Hauses → Einberufung und Leitung der Plenarsitzungen → rechtliche Vertretung des Bundesrates Protokollarisch: „Nummer 2“
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Funktion Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes /Erlassung von Rechtsverordnungen aufgrund eines Gesetzes/ Mitwirkung bei der Verwaltung des Bundes /Verwaltungsvorschriften/ Kontrollfunktion gegenüber Bundestag und Bundesregierung
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Wie ein Gesetz entsteht s Gesetz, e → Mittel der Politik zur Steuerung und Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse → regeln alle Lebensbereiche → Umsetzungen politischer Programme → Gesetz – was nach dem vorgeschriebenen Verfahren vom Gesetzgeber beschlossen wird.
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Wie ein Gesetz entsteht Anstöße → Bürger, Interessenverbände, Bürgerinitiativen, Untersuchungsausschüsse, aktulle soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Länder- und Gemeindebehörden Gesetzinitiative → /Art. 76 Abs. 1/ durch die Bundesregierung aus der Mitte des Bundestages durch den Bundesrat
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