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Staats- und Herrschaftsformen

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Präsentation zum Thema: "Staats- und Herrschaftsformen"—  Präsentation transkript:

1 Staats- und Herrschaftsformen

2 Absolutismus Frühneuzeitliche Regierungsform
Ein Souverän vereinigt alle staatliche Macht in sich und regiert ohne Beteiligung ständischer Institutionen Er stützt sich dabei auf fünf Machtsäulen: auf sein stehendes Heer; Justiz (Judikative), Polizei, Verwaltung mit dem König selbst an der Spitze (Exekutive), Gesetzgebung (Legislative); den Adel am Hof die Staatskirche (Klerus) und die staatlich gelenkte Wirtschaftspolitik (Merkantilismus) „Absolutismus“ bezeichnet auch die Epoche der europäischen Geschichte zwischen den Religionskriegen des 16. und frühen 17. Jahrhunderts und den Revolutionen des späten 18. Jahrhunderts 20/09/2018 Projet Grundtvig - REPERES

3 Anarchie Begriff entstand bereits in der Antike
Bezeichnet einen Zustand der Abwesenheit von Herrschaft Politische Ordnungsvorstellung bzw. Utopie, die eine Herrschaft von Menschen über Menschen ablehnt und eine Gesellschaft ohne Autoritäten, staatliche Gewalt, Normen und Gesetze anstrebt Wesentliches Merkmal ist die Verneinung von Macht in der gesellschaftlichen Organisation (politische Philosophie) In den Internationalen Beziehungen beschreibt „Anarchie“ den Zustand des internationalen Staatensystems: es existiert keine weltweite Regulierungsinstanz Projet Grundtvig - REPERES

4 Aristokratie Bezeichnet die Herrschaft einer Gruppe „weniger Auserwählter“, d.h. eine kleine Zahl besonders „befähigter“ Individuen nehmen politische Leitungsfunktionen wahr, wobei die Art der Befähigung nicht näher bestimmt ist (nach der klassischen Verfassungstypenlehre von Aristoteles) Seit der Antike wird Aristokratie häufig mit Herrschaft des Adels gleichgesetzt: hier sind Adel und eine andere Oberschicht durch die Herkunft legitimiert, staatliche Macht auszuüben In der Neuzeit außerdem eine Bezeichnung für die Angehörigen des Adels (im Zusammenhang mit der Französischen Revolution der Zweite Stand), in Abgrenzung zu Klerus (Erster Stand) und Bürgertum (Dritter Stand)

5 Autokratie „Selbstherrschaft“
Vereint als Staats- bzw. Regierungsform alle zentralen Kompetenzen des politischen Systems in einer zentralen Kraft und sieht in keiner Weise die Beteiligung des Volkes an der Staatsgewalt vor Der Kompetenzinhaber kann eine einzelne Person (z.B. Diktator) oder eine Gruppe (Partei, Junta oder ein Komitee) sein Als Autokratien gelten u.a. die absolute Monarchie und die Diktatur

6 Demokratie Volk ist oberster Souverän und oberste Legitimation politischen Handelns „Demokratie“ ist zudem Sammelbegriff für moderne Lebensformen und politische Ordnungen Moderne D. sind durch politische und gesellschaftliche Einrichtungen (Parlamente, Parteien, Verbände etc.) geprägt, welche die Teilhabe des größten Teils der Bevölkerung auf gesetzlich geregelte Teilhabeverfahren (Wahlen) beschränken Genauer wird zwischen repräsentativer (in der gewählte Abgeordnete das Volk „in seiner Gesamtheit vertreten“) und direkter (z.B. Volksentscheid) D. unterschieden

7 Diktatur Regierungsform, die sich durch eine einzelne regierende Person (Diktator) oder eine regierende Gruppe von Personen (z.B. Partei, Militärjunta, Familie) mit uneingeschränkter Macht auszeichnet Im Gegensatz zur Demokratie ist Herrschaft nicht durch freie Wahlen begründet und hebt die neuzeitliche Gewaltenteilung auf Eine Diktatur zeichnet sich dadurch aus, dass sie illegitim ist und demokratische Rechte abgeschafft sind I.d.R. berufen sich diktatorische Regime auf einen inneren oder äußeren Staatsnotstand, der die Etablierung nichtlegitimer Herrschaft rechtfertigen soll; sie dienen i.d.R. aber nur der Durchsetzung der Interessen und Überzeugungen weniger zu Lasten und zum Schaden aller (z.B. die nationalsozialistische D., der Stalinismus)

8 Monarchie „Alleinherrschaft“
Der Begriff bezeichnet eine Staats- bzw. Regierungsform, bei der ein Monarch oder eine Monarchin das Amt des Staatsoberhaupts ausübt (≠ Republik) Die Machtbefugnisse der herrschenden Person variiert je nach Form der Monarchie: - parlamentarische Monarchie (wenige, größtenteils repräsentative Befugnisse) - konstitutionelle Monarchie (Macht ist durch eine Verfassung beschränkt, die Regierung wird aber vom Monarchen und nicht von einer Volksvertretung gelenkt) - absolute Monarchie (Monarch besitzt die alleinige, uneingeschränkte Staatsgewalt) Zusätzlich wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie unterschieden: in der erstgenannten Form wird der Herrscher durch Erbfolge, in der letzteren durch Wahl meist auf Lebenszeit bestimmt

9 Militärregime Ausübung der staatlichen Gewalt durch das Militär, z.B. aufgrund äußerer Kriegshandlungen (Eroberung, Besetzung) oder innerer Bedingungen Reine Militärregierungen sind selten. Häufiger existieren Mischformen, in den bürgerliche Regierungen nicht die volle politische Kontrolle besitzen und im Hintergrund durch das Militär beeinflusst und kontrolliert werden

10 Republik Staatsform, bei der das Staatsvolk höchste Gewalt des Staates und oberste Quelle der Legitimität ist Mit Republik ist jede Nicht-Monarchie gemeint Unterscheidbar zwischen parlamentarischer und präsidialer Republik

11 Totalitarismus Politische Herrschaft, die die uneingeschränkte Verfügung über die Beherrschten und ihre völlige Unterwerfung unter ein (diktatorisch vorgegebenes) politisches Ziel verlangt Krasses Gegenteil des modernen freiheitlichen Verfassungsstaats und des Prinzips einer offenen, pluralitären Gesellschaft im Unterschied zu einer autoritären Diktatur strebt der T. danach, in alle sozialen Verhältnisse hinein zu wirken oft verbunden mit dem Anspruch, einen „neuen Menschen“ gemäß einer bestimmten Ideologie zu formen Typisch sind somit die dauerhafte Mobilisierung in Massenorganisationen und die Ausgrenzung bis hin zur moralischen und physischen Vernichtung derer, die sich den totalen Herrschaftsansprüchen tatsächlich oder möglicherweise widersetzen

12 Bildnachweis 20/09/2018 Projet Grundvig - REPERES
© Bundesarchiv Koblenz © Deutsches Strumpfmuseum © Deutscher Bundestag © merkur-online © Wikimedia 20/09/2018 Projet Grundvig - REPERES

13 Autor und ©: Thomas Heckeberg, EUNET, 2011
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