Zuzahlungen in der GKV – Ein kurzer Überblick

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Zuzahlungen in der GKV – Ein kurzer Überblick Klaus-Dieter Ebel Abteilung Tarif BK

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung müssen sich an den Kosten bestimmter Leistungen beteiligen: Grundsätzlich zahlen Versicherte Zuzahlungen in Höhe von 10 %, mindestens jedoch 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro. Es sind jedoch nie mehr als die Kosten des jeweiligen Mittels zu entrichten. Besondere Zuzahlungsregelungen bestehen für die Bereiche der stationären Behandlung (stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen sowie Krankenhausbehandlung einschließlich Anschlussheilbehandlung), bei Heilmitteln und bei häuslicher Krankenpflege. Eine Übersicht aller GKV-Zuzahlungen und die Erstattung durch B-Smart bzw. B-Smart+ finden Sie auf den folgenden Seiten…

Erstattung durch die Tarife B-Smart und B-Smart+ GKV-Leistung  Zuzahlung Erstattung durch die Tarife B-Smart und B-Smart+ Arzneimittel   10 %, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels Verbandmittel  10 %, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR, Krankenhausbehandlung 10 EUR (pro Tag für längstens 28 Tage) Anschluss-Rehabilitation Ambulante oder stationäre medizinische Rehabilitation 10 EUR (pro Tag) Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter Fahrkosten 10 %, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR Heilmittel 10 % der Kosten des Mittels, zuzüglich 10 EUR je Heilmittel-Verordnung Hilfsmittel         

Erstattung durch die Tarife B-Smart und B-Smart+ GKV-Leistung  Zuzahlung Erstattung durch die Tarife B-Smart und B-Smart+ Häusliche Krankenpflege (pro Krankheitsfall für maximal 4 Wochen) 10 % der Kosten, zuzüglich 10 EUR je Verordnung - Haushaltshilfe 10 % der täglichen Kosten, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR Medizinische Vorsorge für Väter und Mütter 10 EUR (pro Tag) Soziotherapie Stationäre Vorsorge Empfängnisverhütende Mittel (für Versicherte bis zum 20. Lebensjahr) 10 %, mindestens 5 EUR, maximal 10 EUR, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels