Gesamtabschluss der Stadt Wetzlar

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Gesamtabschluss der Stadt Wetzlar © Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten

© Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten Gliederung Gesetzliche Grundlagen Ziele Aufstellungsfristen Bestandteile Einzubeziehende Jahresabschlüsse Konsolidierungsmethoden Vorläufiger Konsolidierungskreis Konsolidierungsschritte Projekt- und Zeitplan Unterstützung Fachämter © Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten

© Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten Gesamtabschluss Gesetzliche Grundlagen: §§ 112 - 114 Hessische Gemeindeordnung (HGO) §§ 53 - 55 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) Hinweise zu §§ 53 - 55 GemHVO §§ 300 - 307, 311 und 312 Handelsgesetzbuch (HGB) © Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten

Ziele des Gesamtabschlusses Darstellung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt, einschließlich ihrer Eigenbetriebe und Unternehmen, an denen sie beteiligt ist Schaffung von Transparenz der finanziellen Situation für Verwaltung, Mandatsträger, Kreditgeber, Einwohner etc. Instrument zur Gesamtsteuerung des Konzerns © Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten

Aufstellungsfristen: Die Stadt hat erstmals auf den 31.12.2015 einen Gesamtabschluss aufzustellen (§ 112 Abs. 5 HGO). Der Magistrat soll den Gesamtabschluss innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufstellen (§ 112 Abs. 9 HGO). © Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten

Bestandteile des Gesamtabschlusses Der Gesamtabschluss besteht aus: Gesamt-ergebnisrechnung § 53 GemHVO Gesamtbilanz § 53 GemHVO Kapitalfluss-rechnung § 112 Abs. 8 HGO Dem Gesamtabschluss sind beizufügen: Konsolidierungs-bericht § 55 GemHVO Anhang § 112 Abs. 5 HGO © Stadt Wetzlar 2016 Alle Rechte vorbehalten

© Stadt Wetzlar 2016 Alle Rechte vorbehalten Bestandteile des Gesamtabschlusses Gesamtergebnisrechnung: Konsolidierte Zusammenfassung sämtlicher Aufwendungen und Erträge der Stadt Wetzlar und aller in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Aufgabenträger Gesamtbilanz: Konsolidierte Darstellung des Vermögens und der Schulden der Stadt Wetzlar und aller in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Aufgabenträger Kapitalflussrechnung: Abbildung der Zahlungsmittelströme (Ein- und Auszahlungen) innerhalb des Konzerns Stadt Wetzlar © Stadt Wetzlar 2016 Alle Rechte vorbehalten

© Stadt Wetzlar 2016 Alle Rechte vorbehalten Bestandteile des Gesamtabschlusses Konsolidierungsbericht: Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Konzerns Stadt Wetzlar Erläuterungen zum Gesamtabschluss (Informationen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises und zu den angewandten Konsolidierungsmethoden) Ausblick auf die künftige Entwicklung Anhang: Erläuterung der wesentlichen Positionen des Jahresabschlusses Übersicht über das Anlagevermögen Übersicht der Forderungen und Verbindlichkeiten Übersicht über alle Entwicklungen des Eigenkapitals © Stadt Wetzlar 2016 Alle Rechte vorbehalten

In den Gesamtabschluss einzubeziehende Jahresabschlüsse Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden, Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, ausgenommen die Sparkassen und Sparkassenzweckverbände, an denen die Kommune beteiligt ist, Zweckverbände und Arbeitsgemeinschaften nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit mit kaufmännischer Rechnungslegung, bei denen die Kommune Mitglied ist, © Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten

In den Gesamtabschluss einzubeziehende Jahresabschlüsse 4. Rechtlich selbständige örtliche Stiftungen mit kaufmännischer Rechnungslegung, die von der Kommune errichtet worden sind, von ihr verwaltet werden und in die sie Vermögen eingebracht hat, 5. Aufgabenträger mit kaufmännischer Rechnungslegung, deren finanzielle Grundlage wegen rechtlicher Verpflichtung wesentlich durch die Kommune gesichert ist. © Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten

Konsolidierungsmethoden Vollkonsolidierung At-Equity-Bewertung At-Cost-Bewertung bei beherrschendem Einfluss der Stadt (in der Regel bei Mehr-heit der Stimmrechte) Vermögensgegen-stände, Schulden und Rechnungsab-grenzungsposten der einbezogenen Auf-gabenträger gehen vollständig in den Gesamtabschluss ein bei maßgeblichem Einfluss der Stadt (in der Regel ab 20% Stimmrechtsanteil) der anteilige Eigen-kapitalwert des Aufgabenträgers wird in den Gesamtab-schluss übernommen bei Stimmrechtsan-teil von weniger als 20% der Aufgabenträger wird mit den fort-geführten Anschaf-fungskosten unter dem Finanzanlage-vermögen im Gesamtabschluss ausgewiesen © Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten

© Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten Vorläufiger Konsolidierungskreis (auf Grundlage der Jahresabschlüsse 2011/2012) Vollkonsolidierung Eigenbetrieb Stadthallen Eigenbetrieb Stadtreinigung Eigenbetrieb Wasserversorgung Wetzlarer Wohnungsgesellschaft mbH W. Gimmler Verkehrsbetriebe und Reisebüro GmbH enwag Abwasserverband Wetzlar © Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten

© Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten Vorläufiger Konsolidierungskreis (auf Grundlage der Jahresabschlüsse 2011/2012) At-Equity-Bewertung Im Gesamtabschluss der Stadt Wetzlar ist eine At-Equity-Bewertung bei den einzube-ziehenden Aufgabenträgern mit einem Stimmrechtsanteil von über 20 % nicht erforderlich, da sie für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aufgrund ihrer geringen ordentl. Erträge und ihrer niedrigen Bilanzsummen von untergeordneter Bedeutung sind. Diese Aufgabenträger werden nach der At-Cost-Bewertung im Gesamtabschluss ausgewiesen. © Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten

© Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten Vorläufiger Konsolidierungskreis (auf Grundlage der Jahresabschlüsse 2011/2012) At-Cost-Bewertung Altenzentrum gGmbH SEG Wetzlar Arena GmbH Wetzlarer Hof Grundstücks- verwaltungs GmbH Flugplatz Gießen-Wetzlar GmbH ZV Hallenbad Waldgirmes Gasversorgung Lahn-Dill GmbH Lahnpark GmbH Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH © Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten

© Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten Vorläufiger Konsolidierungskreis (auf Grundlage der Jahresabschlüsse 2011/2012) At-Cost-Bewertung 10. Zubringerdienste Wetzlar GmbH 11. RegioMIT GmbH 12. ZV Mittelhessische Wasserwerke 13. Wasserverband Kleebach 14. Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH 15. Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH 16. ekom 21 Regionalmanagement Mittelhessen GmbH © Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten

Konsolidierungsschritte Einzelabschlüsse Summenabschluss Vollkonsolidierung Gesamtabschluss Kernverwaltung Kapitalkonsoli-dierung Verbundenes Unternehmen A Summenabschluss(von Kernverwal-tung und verbun-denen Unter-nehmen) Schuldenkonsoli-dierung Gesamtab-schluss Verbundenes Unternehmen B Zwischenergebnis-eliminerung Verbundenes Unternehmen C Aufwands- und Ertragskonsoli-dierung © Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten

Kapitalkonsolidierung Zweck der Kapitalkonsolidierung ist es, die Kapitalverflechtungen der in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen sowie der Stadt Wetzlar untereinander zu eliminieren. Das Eigenkapital der Tochterunternehmen wird im Summenabschluss doppelt erfasst. Einmal über die Beteiligungsbuchwerte der Stadt und zum zweiten Mal über das Eigenkapital der Tochterunternehmen. Um diese doppelte Erfassung zu vermeiden, werden bei der Kapitalkonsolidierung die Beteiligungsbuchwerte und das Eigenkapital der Tochterunternehmen ausgebucht bzw. gegeneinander aufgerechnet. © Stadt Wetzlar 2016 Alle Rechte vorbehalten

Schuldenkonsolidierung Im Gesamtabschluss wird die Stadt Wetzlar mit ihren Auslagerungen als eine wirtschaftliche Einheit (Einheitstheorie) dargestellt. Da eine wirtschaftliche Einheit keine Verbindlichkeiten bzw. Forderungen gegen sich selbst haben kann, ist es erforderlich, Verbindlichkeiten und Forderungen, die einzelne Konzerneinheiten gegenüber anderen Konzerneinheiten haben, zu eliminieren. Bsp.: enwag stellt Rechnungen für Stromlieferung an die Stadt und andere städtische Unternehmen, die zum Bilanzstichtag noch nicht ausgeglichen sind. enwag weist zum Bilanzstichtag Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus. Die Leistungsempfänger (hier: Stadt und andere städtische Unternehmen) weisen Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen aus. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung erfolgt eine Aufrechnung der Forderungen gegen die Verbindlichkeiten. © Stadt Wetzlar 2016 Alle Rechte vorbehalten

Zwischenergebniseliminerung Bei der Zwischenergebniseliminierung werden die zwischen verschiedenen Aufgabenträgern des Konzerns entstandenen Gewinne und Verluste aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen eliminiert. Bsp.: Tochterunternehmen A verkauft ein Gebäude mit einem Restbuchwert von 500.000 € an Tochterunternehmen B zu einem Verkaufspreis von 600.000 €. Es entsteht ein Zwischenergebnis (hier: Gewinn) von 100.000 €. Da das Gebäude sich weiterhin innerhalb des Konzerns befindet, ist dieses Zwischenergebnis aus den Konzernanschaffungs-kosten zu eliminieren. © Stadt Wetzlar 2016 Alle Rechte vorbehalten

Aufwands- und Ertragskonsolidierung Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden die aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zwischen verschiedenen Konzerneinheiten entstandenen Erträge und Aufwendungen eliminiert. Bsp.: Tochterunternehmen A zahlt für sein Grundstück Grundsteuer an die Stadt. Diese Steuereinnahmen werden bei der Stadt als Erträge aus „Steuern und ähnlichen Abgaben“ ausgewiesen. Das Unternehmen hat Aufwendungen aus „Sonstigen Steuern“. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung findet eine Aufrechnung der beiden Positionen statt. © Stadt Wetzlar 2016 Alle Rechte vorbehalten

Projekt- und Zeitplan Gesamtabschluss 2015 Maßnahme Zeitplan Auftragsvergabe Fa. Schüllermann 2 Workshops und Umsetzungsbetreuung August 2014 Festlegung Konsolidierungskreis September 2014 Einladung zum 1. Workshop Oktober 2014 Durchführung 1. Workshop (Auftaktveranstaltung, Teilnehmerkreis voll zu konsolidierende Beteiligungen) 05.11.2014 Vorbereitung Saldenabstimmungen Januar 2015 Durchführung 2. Workshop (Teilnehmerkreis voll zu konsolidierende Beteiligungen) 03.02.2015 Sitzung Arbeitsgruppe (Saldenabstimmung, Vorstellung Kontenplan und Matrix)  26.03.2015 Erstellung Überleitungsmatrix (Beteiligungen) und Abstimmung mit Fa. Schüllermann Mai 2015 Juli 2015 © Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten

Projekt- und Zeitplan Gesamtabschluss 2015 Maßnahme Zeitplan Vorstellung Konsolidierungssoftware Fa. H+H September 2015 Aufforderung der At-Cost-Beteiligungen zur rechtzeitigen Vorlage der geprüften Einzelabschlüsse Oktober 2015 Vorlage erstellter Einzelabschlüsse zum 31.12.2014 der Stadt und Beteiligungen Beschaffung und Einrichtung der Konsolidierungs-software Januar/Februar 2016 Erstellung Gesamteröffnungsbilanz zum 01.01.2015 (Hinweise Nr. 1.8 und 1.9 zu § 53 GemHVO) Oktober 2015 bis Mai 2016 Erstellung Einzelabschlüsse zum 31.12.2015 Juni 2016 Vorlage der geprüften Einzelabschlüsse der Beteiligungen September 2016 Erstellung Gesamtabschluss Oktober bis Dezember 2016 © Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten

Unterstützung der Fachämter Für die Darstellung der tatsächlichen Finanz-, Ertrags- Vermögenslage des Konzerns Stadt Wetzlar zum Bilanzstichtag ist Voraussetzung, dass sowohl die Stadt Wetzlar als auch die voll zu konsolidierenden Unternehmen (drei Eigenbetriebe, Abwasserverband Wetzlar, WWG, enwag und Gimmler) die Geschäftsvorfälle dem richtigen Geschäftsjahr zuordnen  korrekte Rechnungsabgrenzung. © Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten

Unterstützung der Fachämter Die Fachämter haben bei konzerninternen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen darauf zu achten, dass Rechnungen für das abgelaufene Haushaltsjahr rechtzeitig an die voll zu konsolidierenden Unternehmen versendet werden, damit der mit den Unternehmen vereinbarte Buchungsschluss zum 28.02. eingehalten werden kann, d.h. Rechnungen für das abgelaufene Haushaltsjahr sollten bis spätestens 15.02. an die Unternehmen versendet werden. © Stadt Wetzlar 2016 - Alle Rechte vorbehalten