Die Liegenschaftsvermessung im Land Brandenburg
Grundsätze zur Ausführung Qualitätsbewusstsein Zufriedenheit des Kunden Fortführbarkeit des Katasters ermessung Brandenburg
Was ist zu beachten ? Grundsätze des Vermessungswesens und des Verwaltungshandelns Festgelegte Erfordernisse rechtmäßige, zweckmäßige und kundenorientierte Auftragserledigung ermessung Brandenburg
Ausführung des Auftrags recht- mäßig zweck- kunden- orientiert rechts- konform Ermessens-ausübung im Rahmen der Rechts- und Verwaltungs-vorschriften wirtschaftlich verwaltungs- kostenbewusst qualitätsbewusst ermessung Brandenburg
Ermessen Ja Nein zweckmäßig wirtschaftlich kostenbewusst rechtmäßig Beachtung der Grundsätze des VermWesens VermSchriften Kosten- entscheidung ermessung Brandenburg
der einzelnen Anfragen Vom Grundsätzlichen zum Speziellen Die Beantwortung der einzelnen Anfragen in Wort und Bild Vom Grundsätzlichen zum Speziellen ermessung Brandenburg
Alte Vorschrift – Neue Vorschrift Was gilt ? Vermessungsstelle Vermessungsantrag vor Gültigkeit der VVLiegVerm Vermessung nach alter Vorschrift Übernahmeantrag nach Gültigkeit der VVFortEnt Vermessungsschriften, soweit ohne Aufwand möglich, nach neuer Vorschrift Kosten nach den zur Zeit des Vermessungsantrags geltenden Kostenbestimmungen Katasterbehörde Übernahmeantrag nach Gültigkeit der VVFortEnt Fortführungsentscheidung nach neuer Vorschrift, sofern die Vermessungsschriften dies hergeben Kosten nach den zur Zeit des Übernahmeantrags geltenden Kostenbestimmungen ermessung Brandenburg
Alte Vorschrift – Neue Vorschrift Was gilt ? FAZIT Ein Lageanschluss im amtlichen Bezugssystem kann nicht nachgefordert werden, wenn nach alter Vorschrift örtliche Koordinaten über ZAP ausgereicht haben. Die Einrichtung der ALK begründet eine Nachforderung nicht. ermessung Brandenburg
Vermessungsunterlagen Alle Daten des amtlichen Vermessungswesens, die für die Erledigung eines Vermessungsantrags erforderlich sind Die Vermessungsstelle kann die Unterlagen selbst zusammenstellen. Die Vermessungsstelle darf Unterlagen nicht ohne Genehmigung an eine andere Vermessungsstelle weitergeben. Bei Genehmigung sind die Unterlagen mit den Vermessungsschriften zur Prüfung, Ausfertigung und Abrechnung einzureichen. ermessung Brandenburg
Vermessungsunterlagen Zu den Vermessungsunterlagen gehört auch der analoge Auszug aus der Liegenschaftskarte. Nur auf besondere Anforderung der Vermessungsstelle wird der Auszug digital erteilt. Der Zugriff erfolgt lesend. ermessung Brandenburg
Behandlung von Abweichungen Warum keine Vorschriften ? Im Zuge der häuslichen Messungsvorbereitung sind auch Abweichungen innerhalb des Katasternachweises zu klären. Für die Behebung der Abweichungen reichen die in der Berufsausbildung und in der beruflichen Praxis erworbenen Fähigkeiten. Besondere Verwaltungsvorschriften sind nicht erforderlich. Es steht umfangreiche Fachliteratur zur Verfügung. ermessung Brandenburg
Grenzfeststellung Kann ein Grenzpunkt festgestellt werden ? (Einmaliger) zustimmungsbedürftiger, beurkundender Verwaltungsakt als eigenständiger Rechtsvorgang Festgestellt wird eine Flurstücksgrenze, nicht ein Grenzpunkt. Eine Grenze ist festgestellt, wenn ihre Lage ermittelt und das Ergebnis der Grenzermittlung von den Beteiligten anerkannt ist oder als anerkannt gilt. ermessung Brandenburg
Grenzfeststellung Flurstücksgrenze ist die Verbindungslinie zweier (unmittelbar) benachbarter, den Grenzverlauf bestimmender Grenzpunkte. Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes A B C E D ermessung Brandenburg
Dreiort 110 Ausnahmeregelung: 15 nicht festgestellt Ausnahmeregelung: Mündet eine neue Flurstücksgrenze in einen bestehenden Punkt, müssen die bestehenden Grenzen nicht festgestellt werden. (Nr. 6.2.3 Satz 2 VVLiegVerm).
Grenzfeststellung Abweichung vom Untersuchungsgrundsatz für die bestehenden Flurstücksgrenzen infolge der fehlertheoretischen Grundsätze des Vermessungswesens lange Grenze lange Grenze lange Grenze ermessung Brandenburg
Künftig wegfallende Grenzen Beachte Definition Flurstücksgrenze Neue Flurstücksgrenzen sind in festgestellte oder festzustellende Flurstücksgrenzen einzubinden. b c a ermessung Brandenburg
Künftig wegfallende Grenzen Künftig wegfallende Grenzen sind nicht zu untersuchen, wenn dies zur sachgemäßen Fortführung des Liegenschaftskatasters nicht erforderlich ist. Die Abweichung vom Untersuchungsgrundsatz erstreckt sich auf die bestehenden Grenzen a, b, c und ist kundenorientiert. Die künftig wegfallenden Grenzen müssen eindeutig beschrieben sein. Die Beteiligten müssen sich damit einverstanden erklären, dass der Katasternachweis der Fortführung zugrunde gelegt wird. ermessung Brandenburg
Grenzfeststellung nach früheren Vorschriften ? 07.06.1807 Gemeinheitsteilungsordnung 07.05.1868 Anweisung über Neumessungen 31.03.1877 Anweisung II für das Verfahren bei den Vermessungen behufs der Fortschreibung der Grundsteuerbücher und Karten 25.10.1881 Preußische Neumessungsanweisungen VIII und IX, Anweisungen für das Verfahren bei der Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters 21.02.1896 Fortschreibungsmessungsanweisung II 17.06.1920 Anweisung II für das Verfahren bei Fortschreibungsvermessungen 01.03.1939 Anweisung II für Fortschreibungsmessungen 30.06.1942 Vereinfachungserlass – Vereinfachung der Verwaltung: hier: Vermessungen während des Krieges ermessung Brandenburg
Grenzfeststellung nach früheren Vorschriften ? 15.04.1946 Anweisung zur Durchführung von Vermessungsarbeiten (Bodenreform) – Vermessungsinstruktion I – mit Ergänzungsbestimmungen und Nachtrag 01.11.1952 Fortführungsanleitung für das Vermessungs- und Katasterwesen 01.01.1954 Anleitung für die Ausführung von Neumessungen - Neumessungsanleitung 10.06.1971 Ordnung Nr. 102/71 über das Verfahren bei Fortführungsvermessungen und die Übernahmen von Vermessungsergebnissen in das Liegenschaftskataster - Fortführungsvermessungsordnung - 20.08.1982 Ordnung Nr. 112/82 über das Verfahren bei Liegenschaftsvermessungen und die Übernahme der Vermessungsergebnisse in die Liegenschaftsdokumentation - Liegenschaftsvermessungsordnung - 07.08.1991 Einführung des Fortführungserlass II (Nordrhein-Westfalen) ermessung Brandenburg
Grenzfeststellung nach früheren Vorschriften ? Eine Flurstücksgrenze gilt als festgestellt, wenn ihre Lage nach inzwischen außer Kraft getretenen Vorschriften ermittelt und das Ergebnis von den (damaligen) Beteiligten anerkannt worden ist (Richtigkeitsvermutung). Nur im begründeten Einzelfall ist zu prüfen, ob die früheren Vorschriften beachtet wurden. Sind die früheren Vorschriften nicht beachtet worden, gilt die Grenze auch nicht als festgestellt. ermessung Brandenburg
Abmarkung Anspruch des Grundstückseigentümers aus § 919 BGB Antragsprinzip Verfahren nach § 19 Verm LiegG Abmarkungspflicht mit Ausnahmeregelungen Kosten nach VermGebKO ermessung Brandenburg
Rechtliche Betrachtung Die Abmarkung ist ein feststellender, beurkundender, dinglicher Verwaltungsakt. entfaltet Wirkung auch gegen den Rechtsnachfolger. ist für den Grenzverlauf nicht konstitutiv. bewirkt keinen Eingriff in das Eigentum. ist nur durch Einigung der Grenznachbarn oder zivilgerichtliches Urteil veränderbar. ermessung Brandenburg
Voraussetzungen für die Abmarkung Festgestellte Grenze Gerichtliche Entscheidung Gerichtlicher Vergleich Rechtliche Festlegung per Verfahren per Gesetz ermessung Brandenburg
Abmarkungsverzicht Was steht dagegen ? Öffentliches Interesse als Begriff, der die Belange der Allgemeinheit gegenüber Individualinteressen kennzeichnet wie Rechtssicherheit Schaffung oder Erhaltung des Grenzfriedens Planungssicherheit Das öffentliche Interesse ist im Einzelfall zu prüfen. ermessung Brandenburg
Vermessungsriss - Grenzniederschrift ermessung Brandenburg
Besonderheiten liegen nicht vor. Grenzniederschrift Entscheidungsrelevante Informationen Örtlicher Grenzverlauf und Katasternachweis stimmen überein. Verlauf der neuen Grenzen sowie vorgefundenes und neue Grenzzeichen gehen aus der Skizze hervor. Besonderheiten liegen nicht vor. ermessung Brandenburg
wenn die Grenzzeichen fehlen ? Vermessungsriss - Grenzniederschrift Was ändert sich, wenn die Grenzzeichen fehlen ? ermessung Brandenburg
Besonderheiten liegen nicht vor. Grenzniederschrift Entscheidungsrelevante Informationen Grenzverlauf und Katasternachweis stimmen überein. Verlauf der neuen Grenzen sowie vorgefundenes und neue Grenzzeichen gehen aus der Skizze hervor. Besonderheiten liegen nicht vor. ermessung Brandenburg
Überflüssiges Grenzzeichen ? soll entfernt werden ermessung Brandenburg
Eine Besonderheit liegt vor. Sie ist ergänzend aufzunehmen. Grenzniederschrift Entscheidungsrelevante Informationen örtlicher Grenzverlauf und Katasternachweis stimmen überein ? Grenzverlauf und Katasternachweis ..? Die Lage der neuen Grenzen wurde so ermittelt, wie..... Verlauf der neuen Grenzen sowie vorgefundene und neue Grenzzeichen gehen sich aus der Skizze hervor. Eine Besonderheit liegt vor. Sie ist ergänzend aufzunehmen. ermessung Brandenburg
Grenzniederschrift Nicht mit dem Ansehen des Berufsstandes vereinbar sind Formulierungen wie Vom Katasteramt wurde bemängelt, dass ... Die Situation ist unverändert. Nach Ansicht des Katasteramtes ist aber der Sachverhalt nicht ausreichend dokumentiert. Zu Grunde gelegt wurde die maßgebliche Vermessung vom ... Das Katasteramt übernimmt die Vermessungsschriften aber nur, wenn die Vermessung vom ... angehalten wird. Die Beteiligten geben der Hoffnung Ausdruck, dass einer zügigen Übernahme nunmehr keine bedeutungsvollen Hindernisse entgegenstehen.... ermessung Brandenburg
Grenzniederschrift Zu lfd. Nr. Unter- schrift Ich erkenne das Ergebnis der Grenzermittlung an. Ich stimme der Abmarkung der Flurstücksgrenzen zu. Ich beantrage, von der Abmarkung abzusehen. 1 Meier Ja X nein ja Nein Ist das eine Öffentliche Urkunde im Sinne § 415 ZPO ? Hat das die Qualität einer notariellen Urkunde ? Ist das fälschungssicher ? Unterschreibt der Beteiligte seine Erklärung ? ermessung Brandenburg
Gebäude Einmessungspflicht nach VermLiegG als Staatsaufgabe ? als öffentliche Aufgabe, die Behörden zugewiesen ist ? Begriffsdefinition als Ableitung aus dem Zweck des Liegenschaftskatasters aus dem Landesbaurecht ermessung Brandenburg
Gebäudeeinmessung Staatsaufgabe Eingriff in das Eigentumsrecht sachgerechte Darstellung in der Liegenschaftskarte Aufgabe, die staatlichen Stellen zugewiesen ist Abweichung vom Untersuchungsgrundsatz der Flurstücksgrenzen kein öffentlicher Glaube, der sich nur auf die Grenzen erstreckt enges Verhältnis zur Gebäudeabsteckung und zum Grundrissnachweis Was spricht wofür ? ermessung Brandenburg
Der einmessungspflichtige Gebäudeanbau Weder der Altbau noch der Gebäudeanbau sind im Kataster nachgewiesen. Ist der Altbau mit zu erfassen ? ermessung Brandenburg
Der einmessungspflichtige Gebäudeanbau rechtmäßige, zweckmäßige und kundenorientierte Auftragserledigung unter Beachtung der vorausgesetzten und der festgelegten Erfordernisse zur Zufriedenheit des Kunden zur Fortführbarkeit des Katasters Der Altbau ist ohne Auftrag nicht einzumessen. Dies steht den Pflichten eines ÖbVI gegenüber dem amtlichen Vermessungswesen nicht entgegen (§ 11 ÖbVIBO). ermessung Brandenburg
Nachweis der Punktidentität Nachzuweisen sind alle herangezogenen Punkte Soll-Koordinaten sind die amtlichen (festgesetzten) Koordinaten Ist- Koordinaten sind die aus der Messung errechneten Koordinaten. Unterschieden wird in der VR-Liste nach geprüfter Punktidentität (Lagezuverlässigkeit 2) und nach nicht geprüfter Punktidentität (Lagezuverlässigkeit 1). ermessung Brandenburg
Vorlage von Vermessungsergebnissen Antrag des ÖbVI im Namen eines Beteiligten gemäß § 17 Abs. 1 VermLiegG Vermessungsantrag und Erklärungen der Beteiligten sind auf die Fortführung des Liegenschaftskatasters gerichtet. Vorlagepflicht nach § 11 Abs. 1 ÖbVIBO Antrag des ÖbVI im eigenen Namen gemäß § 17 Abs. 2 VermLiegG Vermessungsantrag ist nicht auf die Fortführung des Liegenschaftskatasters gerichtet. Vorlagepflicht nach § 2 Abs. 1 VermLiegG und § 11 Abs. 2 ÖbVIBO ermessung Brandenburg
Vermessungskoordinate Vermessungskoordinate Von der Koordinate zur ALK Vermessungskoordinate Neue Vermessungskoordinate Punktdatei Neue Punktdatei Grundrissdatei Neue Grundrissdatei ermessung Brandenburg
Vermessungskoordinate Von der Koordinate zur ALK Neue Vermessungskoordinate Neue Punktdatei Unterdrückung des Automatismus Einpassung der Vermessungskoordinaten in die bestehende Grundrissdatei ermessung Brandenburg
Noch Fragen ? Die Objektbildung in der ALK seitens der ÖbVI im Zuge der Erstellung der Vermessungsschriften entfällt bis auf weiteres. Noch Fragen ? ermessung Brandenburg