L a n d k r e i s H e l m s t e d t - Geschäftsbereich Soziales -

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 Präsentation transkript:

L a n d k r e i s H e l m s t e d t - Geschäftsbereich Soziales - Bericht der Heimaufsicht über den Zeitraum 2015 - 2016 von Sabine Kretschmann und Gunter Hagel Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

Inhalt Die Heimaufsichtsbehörde Landkreis Helmstedt Heimaufsicht Inhalt Die Heimaufsichtsbehörde - Exkurs: Anzahl und Entwicklung der stationären Pflegeplätze - Exkurs: Beratungen nach § 3 NuWG Das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) Beschwerden Heimprüfung Heimprüfung gemeinsam mit dem MDKN Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

Die Heimaufsichtsbehörde Landkreis Helmstedt Heimaufsicht Inhalt Die Heimaufsichtsbehörde - Exkurs: Anzahl und Entwicklung der stationären Pflegeplätze - Exkurs: Beratungen nach § 3 NuWG Das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) Beschwerden Heimprüfung Heimprüfung gemeinsam mit dem MDKN Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

1. Die Heimaufsichtsbehörde Landkreis Helmstedt Heimaufsicht 1. Die Heimaufsichtsbehörde Beim Landkreis Helmstedt dem Geschäftsbereich Soziales – Abteilung 502 – zugeordnet Mit einem Mitarbeiter in Vollzeit besetzt. Daneben steht auf Honorarbasis eine beratende Pflegefachkraft zur Verfügung. Verantwortlich für (Stand Dezember 2016): - 18 Pflegeheime mit 1.720 Pflegeplätzen und - 3 Tagespflegeeinrichtungen mit insgesamt 49 Plätzen Inbetriebnahme weiterer Einrichtungen und Erweiterungen im Kreisgebiet 2017: 1 Tagespflegeeinrichtung mit 18 Plätzen 2017/18: Erweiterung eines Pflegeheimes um 44 Plätze/Betten In Planung befinden sich gegenwärtig vier weitere Tagespflegeeinrichtungen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

1. Die Heimaufsichtsbehörde Landkreis Helmstedt Heimaufsicht 1. Die Heimaufsichtsbehörde - Exkurs: Anzahl und Entwicklung der stationären Pflegeplätze (ohne Tagespflege) - Anzahl der Heime 11 13 15 16 17 18 Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

1. Die Heimaufsichtsbehörde Landkreis Helmstedt Heimaufsicht 1. Die Heimaufsichtsbehörde führt wiederkehrende Heimüberprüfungen (Regelprüfungen) und anlass-bezogene Kontrollen (bei Beschwerden oder Hinweisen) durch, führt mit dem Medizinischen Dienst (MDKN) arbeitsteilig gemeinsame oder getrennte Prüfungen durch, arbeitet mit den Pflegekassen, deren Landesverbänden, dem MDKN und dem zuständigen Träger der Sozialhilfe eng zusammen, beteiligt bei Bedarf und bei erkennbaren Mängeln andere Fachbereiche wie Bauaufsicht, Lebensmittelkontrolle, Brandschutzprüfer oder Hygiene-beauftragten prüft die Einhaltung - des NuWG, - der Heimpersonalverordnung, - der Heimmindestbauverordnung, - der Heimmitwirkungsverordnung, - der Heimsicherungsverordnung. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

1. Die Heimaufsichtsbehörde Landkreis Helmstedt Heimaufsicht 1. Die Heimaufsichtsbehörde berät Bewohner, Bewohnervertretungen und Bewohnerfürsprecher über ihre Mitwirkungsrechte, Personen, Betreuer und Angehörige, die ein berechtigtes Interesse haben über Heime und andere unterstützende Wohnformen, Träger von Betreuungsdiensten, die Leistungen der ambulanten Versorgung für Wohngemeinschaften erbringen oder erbringen wollen, bei Fragen zum Heimgesetz und zum Heimbetrieb, bei auftretenden Problemen und bei Beschwerden über die Versorgung und Pflege etc. in den Heimen, über heimgesetzliche Anforderungen beim Betrieb vorhandener oder bei der Planung neuer Pflegeeinrichtungen und alternativer Wohnformen, bei baulichen Veränderungen und bei der Erweiterung der Platz- und Pflege-angebote. Hinweis: Mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) vom 29.07.2009 wurde das Heimvertragsrecht dem Zivilrecht zugeordnet. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

Landkreis Helmstedt Heimaufsicht 1. Die Heimaufsichtsbehörde - Exkurs: Beratungen nach § 3 NuWG - Zeitraum: Januar 2015 bis Dezember 2016 Im vorherigen Berichtszeitraum wurden insgesamt 78 Beratungen durchgeführt. Ein Rückgang war bei den Angehörigen zu verzeichnen (von 30 auf 16 Beratungen). Zugenommen haben die Beratungen der Heime und des Leitungspersonals (von 38 auf 45 Beratungen). Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

Das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) Landkreis Helmstedt Heimaufsicht Inhalt Die Heimaufsichtsbehörde - Exkurs: Anzahl und Entwicklung der stationären Pflegeplätze - Exkurs: Beratungen nach § 3 NuWG Das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) Beschwerden Heimprüfung Heimprüfung gemeinsam mit dem MDKN Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

2. Das Nds. Gesetz über unterstützende Wohnformen Landkreis Helmstedt Heimaufsicht 2. Das Nds. Gesetz über unterstützende Wohnformen - Das NuWG vom 01.07.2016 ändert und ersetzt das NHeimG vom 29.06.2011 - Geltungsbereich - Für vollstationäre Einrichtungen der Pflege für Volljährige - ältere, - pflegebedürftige oder - behinderte Menschen Für Einrichtungen der Tagespflege Für unterstützende Wohnformen (ambulante Wohngemeinschaften und Betreutes Wohnen unter bestimmten Voraussetzungen) Anzeigepflicht für ambulante Dienste, die entgeltliche Betreuungsleistungen in Wohngemeinschaften oder dem Betreuten Wohnen mit mehr als 2 Personen erbringen (§ 7 Abs. 6 NuWG) Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

2. Das Nds. Gesetz über unterstützende Wohnformen Landkreis Helmstedt Heimaufsicht 2. Das Nds. Gesetz über unterstützende Wohnformen - Zweck und Ziele - Schutz der Würde, der Bedürfnisse und der Interessen der Heimbewohner Gewährleistung einer angemessenen und individuellen Lebensgestaltung Wahrung und Förderung der Selbstständigkeit, der Selbstbestimmung und der Selbstverantwortung Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben Sicherung der notwendigen Qualität der Betreuung und des Wohnens Einhaltung und Sicherung der Bewohnerrechte gegenüber dem Heimbetreiber Gewährleistung der Mitwirkung der Heimbewohner Förderung der Zusammenarbeit der zuständigen Behörden mit den Betreibern von Heimen und deren Verbände, den Pflegekassen und deren Verbände, dem MDKN und den Trägern der Sozialhilfe Förderung der Beratung in Heimangelegenheiten Schaffung und Ausweitung von alternativen und unterstützenden Wohnformen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

2. Das Nds. Gesetz über unterstützende Wohnformen Landkreis Helmstedt Heimaufsicht 2. Das Nds. Gesetz über unterstützende Wohnformen Zielsetzung, Schwerpunkt und Rahmen - Die Gründung und der Betrieb innovativer selbstbestimmter Wohnformen soll erleichtert werden Anbieter von Wohnraum und ambulante Dienste können in der Gründungsphase und in einem eng begrenztem Zeitraum von bis zu einem Jahr miteinander kooperieren oder Leistungen der Vermietung und Betreuung aus einer Hand erbringen Das NuWG setzt Mietverhältnisse mit mehr als zwei (bisher mehr als vier) pflegebedürftigen volljährigen Menschen oder volljährigen Menschen mit Behinderungen voraus, sowie Vermietungen, die mit einer länger als 1 Jahre dauernden vertraglichen Verpflichtung von nicht frei wählbaren Dienstleistungen verbunden sind Die Träger ambulanter Dienste haben die Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen in Wohngemeinschaften und dem Betreuten Wohnen der Heimaufsicht anzuzeigen Ein Jahr nach Gründung der Wohngemeinschaft oder ein Jahr nach Einzug in das Betreute Wohnen ist der Heimaufsicht nachzuweisen, für welche Leistungen und für welche Anbieter sich die Bewohner entschieden haben Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

Inhalt Beschwerden Die Heimaufsichtsbehörde Landkreis Helmstedt Heimaufsicht Inhalt Die Heimaufsichtsbehörde - Exkurs: Anzahl und Entwicklung der stationären Pflegeplätze - Exkurs: Beratungen nach § 3 NuWG Das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) Beschwerden Heimprüfung Heimprüfung gemeinsam mit dem MDKN Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

3. Beschwerden Zeitraum: Januar 2015 bis Dezember 2016 Landkreis Helmstedt Heimaufsicht 3. Beschwerden Zeitraum: Januar 2015 bis Dezember 2016 jgjhghkljkl Im Zeitraum 2011 – 2012 gingen im Vergleich 31 Beschwerden ein. Von 2013 bis 2014 stiegen die Beschwerden auf insgesamt 61 an und sind seit dem wieder rückläufig. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

3. Beschwerden - Wie gehen wir damit um? - Landkreis Helmstedt Heimaufsicht 3. Beschwerden - Wie gehen wir damit um? - Aufnahme der Beschwerde (auch anonym) Einstufung der Beschwerde gering mittel schwer der Beschwerde wird bei nächster Gelegenheit nachgegangen der Beschwerde wird nachgegangen der Beschwerde wird sofort nachgegangen (bei Pflege und Gesundheit) im Rahmen der nächsten Regelprüfung oder als tel. Nachfrage die Einrichtung wird schriftlich um Stellungnahme gebeten kurzfristige Anlassprüfung (bei Pflegemangel mit MDKN oder eigener Pflegefachkraft) Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

Inhalt Heimprüfung Die Heimaufsichtsbehörde Landkreis Helmstedt Heimaufsicht Inhalt Die Heimaufsichtsbehörde - Exkurs: Anzahl und Entwicklung der stationären Pflegeplätze - Exkurs: Beratungen nach § 3 NuWG Das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) Beschwerden Heimprüfung Heimprüfung gemeinsam mit dem MDKN Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

4. Heimprüfung - nach § 9 NuWG Landkreis Helmstedt Heimaufsicht 4. Heimprüfung - nach § 9 NuWG Durchführung mindestens einer jährlichen Heimüberprüfung pro Einrichtung Mögliche Ausdehnung der Prüfungsabstände auf bis zu 2 Jahre bei Prüfung des Heimes durch MDKN, unabhängige Sachverständige oder eine andere Prüfinstitution Heimüberprüfungen können bzw. werden durchgeführt: - unangemeldet (= vorrangige Prüfungsform) - angemeldet - als gemeinsame Regelprüfung mit dem MDKN oder der PKV - als anlassbezogene Prüfung oder Nachprüfung bei festgestellten Mängeln - als nächtliche Prüfung Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

4. Heimprüfung - Durchgeführte Heimprüfungen von 2015 bis 2016 - Landkreis Helmstedt Heimaufsicht 4. Heimprüfung - Durchgeführte Heimprüfungen von 2015 bis 2016 - Stand Dezember 2016: 21 Einrichtungen (einschl. Tagespflege) Von Januar bis Dezember 2016 fanden insgesamt 30 Prüfungen statt. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

4. Heimprüfung Landkreis Helmstedt Heimaufsicht - Beispiele für Feststellungen und Forderungen der Heimaufsicht - Es wurde eine erhebliche Personalunterdeckung festgestellt. Um eine sichere Pflege und Versorgung der Bewohner zu gewährleisten, muss umgehend Pflegepersonal eingestellt und das mit den Kostenträgern vereinbarte Pflegepersonal dauerhaft vorgehalten werden. Die notwendige Fachkraftquote wurde nicht erreicht. Die Einstellung von Pflegefach- kräften ist erforderlich. Bis zum erreichen der Fachkraftquote sind der Heimaufsicht zum ersten eines Monats die jeweiligen Personalaufstellungen und Dienstpläne vorzulegen. Die Rufklingeln müssen für alle Bewohner im Pflegebett erreichbar und benutzbar sein. Die Wartezeiten für die Bewohner nach dem Betätigen der Rufklingel sollten überprüft und ggf. reduziert werden. Die vom MDKN festgestellten Mängel und Defizite müssen abgestellt und deren Beseitigung der Heimaufsicht nachgewiesen werden. So entsprachen insbesondere die Maßnahmen zur Behandlung der chronischen Wunden oder beim Dekubitus nicht dem aktuellen Stand des Wissens. Es muss eine Planung und tatsächliche Betreuung der dementen und der bettlägerigen Bewohner erkennbar sein. Notwendige Maßnahmen der Körperpflege und Hygiene sowie Mobilisationen und Sturzprophylaxen oder Lagerungen sind regelmäßig durchzuführen. Nach § 1906 BGB bedarf die Unterbringung in einem geschlossenen (Pflege-)Bereich eines richterlichen Beschlusses. Die Unterbringung von Bewohnern ohne entsprechendem Beschluss stellt eine strafrechtlich zu verfolgende Zuwiderhandlung dar. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

4. Heimprüfung - Mögliche Maßnahmen der Heimaufsicht - Landkreis Helmstedt Heimaufsicht 4. Heimprüfung - Mögliche Maßnahmen der Heimaufsicht - Beratung der Heimbetreiber - § 10 NuWG Erlass von Anordnungen unter Fristsetzung zur Beseitigung von Mängeln - § 11 NuWG Erlass von Beschäftigungsverboten - § 12 NuWG Erlass von Belegungsstopps - § 13 NuWG Betriebsuntersagungen - § 13 NuWG Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren - § 18 NuWG Klagen haben gegen diese Maßnahmen gem. § 14 NuWG keine aufschiebende Wirkung! Im Berichtszeitraum wurde u. a. ein Belegungsstopp nach § 13 NuWG angeordnet. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

Heimprüfung gemeinsam mit dem MDKN Landkreis Helmstedt Heimaufsicht Inhalt Die Heimaufsichtsbehörde - Exkurs: Anzahl und Entwicklung der stationären Pflegeplätze - Exkurs: Beratungen nach § 3 NuWG Das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) Beschwerden Heimprüfung Heimprüfung gemeinsam mit dem MDKN Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

5. Heimprüfung gemeinsam mit dem MDKN Landkreis Helmstedt Heimaufsicht 5. Heimprüfung gemeinsam mit dem MDKN Grundlage: § 15 NuWG i. V. m. der gemeinsamen Empfehlung zur Zusammenarbeit des Medizinischen Dienstes und der Heimaufsichtsbehörden im Rahmen von Prüfungen nach dem 11. Kapitel des SGB XI und des NuWG in Niedersachsen Ziele: Gegenseitige Information, Beratung und Abstimmung Terminabsprachen für grundsätzlich arbeitsteilige gemeinsame Prüfungen Verständigung über im Einzelfall notwendige Maßnahmen Vermeidung von Doppelprüfungen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

Abgrenzung der Prüfschwerpunkte Heimaufsicht Medizinischer Dienst Landkreis Helmstedt Heimaufsicht 5. Heimprüfung gemeinsam mit dem MDKN Abgrenzung der Prüfschwerpunkte Heimaufsicht Strukturqualität Personal, sächl. und baul. Ausstattung wie Hilfsmittel und Räumlichkeiten, Wohnqualität, Betreuungsangebote, Sicherheit, Hygiene usw. Pflegeprozess (teilweise) z.B. Auswertung der Dienstpläne und Umsetzung der Konzeptionen Pflege- und Ergebnisqualität (tlw.) Bewohnerzufriedenheit und Bewohnervertretung, Getränke- und Speiseversorgung etc. Medizinischer Dienst Strukturqualität Erhebung der Strukturdaten Pflegeprozess Prüfung der Pflegeplanung und der Pflegedokumentation Pflege- und Ergebnisqualität Pflegezustand der Bewohner und Abgleich mit der Pflegeplanung und der Pflegedokumentation Prüfung von Qualitätskriterien für die Pflegenoten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Landkreis Helmstedt Heimaufsicht Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellungsfragen am 06.11.2017