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2. Netzkonferenz „Pflege“

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Präsentation zum Thema: "2. Netzkonferenz „Pflege“"—  Präsentation transkript:

1 2. Netzkonferenz „Pflege“
2. Netzkonferenz „Pflege“

2 2. Netzkonferenz „Pflege“
TOP 1 Begrüßung 2. Netzkonferenz „Pflege“

3 2. Netzkonferenz „Pflege“
TOP 2 Rückblick & Vorstellung Steuerungsgruppe 2. Netzkonferenz „Pflege“

4 2. Netzkonferenz „Pflege“
Rückblick 1. Netzkonferenz am Wunsch der Teilnehmer: Einrichtung einer Steuerungsgruppe der verschiedenen Professionen Bildung von Arbeitsgruppen (z.B. „Tag der Pflege“, Kontaktaufnahme zu Ärzten etc.) Von Juni – Ende August 2014 Treffen der Professionen zur Wahl eines Vertreters für die Steuerungsgruppe 2. Netzkonferenz „Pflege“

5 2. Netzkonferenz „Pflege“
Rückblick 1. Treffen der Steuerungsgruppe am Ergebnis: Wahl zusätzlicher Vertreter für die Professionen: Anbieter zusätzlicher Betreuungsleistungen Beratungsstellen Akut-Krankenhäuser Reha-Kliniken Entwurf einer Geschäftsordnung zur Abstimmung in der nächsten Sitzung und anschl. Einbringung in die Netzkonferenz´. 2. Netzkonferenz „Pflege“

6 2. Netzkonferenz „Pflege“
Rückblick Wahl der gewünschten zusätzlichen Vertreter am 2. Treffen der Steuerungsgruppe am TOP´S: Absprache des Entwurfes der Geschäfts- ordnung zur Beschlussvorlage in der Netzkonferenz Trennung der Gesundheits- und Pflege- konferenz und Einrichtung der „Kommunalen Konferenz Alter und Pflege“ Vorschlag: Vortrag zum Pflegestärkungsgesetz auf der Netzkonferenz 2. Netzkonferenz „Pflege“

7 Mitglieder Steuerungsgruppe
2. Netzkonferenz „Pflege“

8 2. Netzkonferenz „Pflege“
TOP 3 Beschluss der Geschäftsordnung 2. Netzkonferenz „Pflege“

9 Geschäftsordnung des Netzwerkes „Pflege“
2. Netzkonferenz „Pflege“

10 2. Netzkonferenz „Pflege“
TOP 4 Vortrag zum Pflegestärkungsgesetz (Referent: Herr Peter Schmitz, Barmer GEK) 2. Netzkonferenz „Pflege“

11 Pflegestärkungsgesetz
Informationen zu: Höheren Leistungen Wohngruppenzuschlag Verhinderungspflege Tagespflege Kurzzeitpflege 2. Netzkonferenz „Pflege“

12 Pflegestärkungsgesetz
Informationen zu: Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen Betreuungs- und Entlastungsleistungen Pflegeunterstützungsgeld 2. Netzkonferenz „Pflege“

13 2. Netzkonferenz „Pflege“
TOP 5 Informationen zur „Kommunalen Konferenz Alter und Pflege“ 2. Netzkonferenz „Pflege“

14 Kommunale Konferenz Alter und Pflege
Kreistagsbeschluss vom : Trennung der Gesundheits- und Pflegekonferenz Einrichtung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege (§ 8 Alten – und Pflegegesetz NRW (APG NRW)) Vorsitz: Fachbereichsleiter für Familie, Jugend und Soziales Bisherige Gesundheits- und Pflegekonferenz wird in Kommunale Gesundheitskonferenz umbenannt unter Vorsitz des Kreisdirektors Das Netzwerk Pflege wird als feste Arbeitsgruppe in die Kommunale Konferenz Alter und Pflege integriert. Antragsteller ist in der Regel die Einrichtung, da diese auch Anspruchsinhaber ist Vertragspartner beim Abschluss des Versorgungsvertrages: Träger der Pflegeeinrichtung oder einer vertretungsberechtigten Vereinigung Landesverbände der Pflegekassen Im Einvernehmen mit den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe im Land NRW= Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland Vergütungsvereinbarung: Träger des Pflegeheimes Pflegekassen Örtl. oder überörtlicher Träger der SH in NRW Landschaftsverbände 2. Netzkonferenz „Pflege“

15 Kommunale Konferenz Alter und Pflege
Aufgaben: Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote. Insbesondere bei: Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung (§ 7 APG NRW) Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen (unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen) Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich der Beratung und des Fallmanagements und die Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen und einer diesbezügl. Bedarfseinschätzung 10.000,00 € je Heimbewohner, Angehöriger: § 1589 BGB Kinder, Eltern = gerade Linie 1.° Enkelkinder, Großeltern = gerade Linie 2.° Geschwister = nicht gerade Linie 2.° 2. Netzkonferenz „Pflege“

16 Kommunale Konferenz Alter und Pflege
Mitglieder: jeweils einrichtende Kommune Kreisangehörige Gemeinden (sofern sie es wünschen) Vertreter von: ambulanten und stationären Wohn- und Pflegeeinrichtungen bzw.- dienste, gesetzl. und private Pflegeversicherung Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Kommunale Seniorenvertretung/Integrationsräte örtl. Selbsthilfegruppen örtl. Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Andere an der Versorgung beteiligte Institutionen oder Organisationen Nach Einberufung der gesetzl. vorgegeben Mitglieder wird die konstituierende Sitzung am stattfinden. 10.000,00 € je Heimbewohner, Angehöriger: § 1589 BGB Kinder, Eltern = gerade Linie 1.° Enkelkinder, Großeltern = gerade Linie 2.° Geschwister = nicht gerade Linie 2.° 2. Netzkonferenz „Pflege“

17 2. Netzkonferenz „Pflege“
TOP 6 Bericht der ambulanten Pflegedienste zum Thema „Pflege-Noten“ (Herr Fuhrmann, Sozialstation Jung & Alt e.V.) 2. Netzkonferenz „Pflege“

18 2. Netzkonferenz „Pflege“
TOP 7 Verschiedenes/Anfragen 2. Netzkonferenz „Pflege“

19 2. Netzkonferenz „Pflege“
TOP 8 Terminabsprache 3. Netzkonferenz (2. Halbjahr 2015) 2. Netzkonferenz „Pflege“

20 Vielen Dank für Ihre Teilnahme!!
2. Netzkonferenz „Pflege“


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