Städtische Werke Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall

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Städtische Werke Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall

Verordnung über die Abgabe von Wasser 2010 Rahmentarifordnung Wasser 2010 Kommissionsvorlage Änderungen gegenüber der Vorlage des Stadtrates vom 21. Oktober 2008: (Darauf wird im Detail nicht mehr eingegangen): Neu hat der Grosse Stadtrat eine Präsidentin Jahreszahlen wurden generell von 2009 auf 2010 geändert Kleinere, rein redaktionelle Modifikationen

Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 Vorlage des Stadtrates vom 21.10.2008 Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 2. Verordnung über die Abgabe von Wasser 2009 (VW 09) 2.3 Lieferverhältnis und Gebühren … Das ist viel plausibler als die heutige Regelung mit dem Gebäudeversicherungswert, welche immer wieder zu erfolglosen Rekursen führt. 2. Verordnung über die Abgabe von Wasser 2010 (VW 2010) 2.3 Lieferverhältnis und Gebühren … Das ist viel plausibler als die heutige Regelung mit dem Gebäudeversicherungswert, welche immer wieder zu bis anhin erfolglosen Rechtsmitteln führte.

Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 Vorlage des Stadtrates vom 21.10.2008 Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 3. Rahmentarifordnung Wasser 2009 (RTOW 09) 3.1. Allgemeines Gemäss Art. 25 lit. c der Stadtverfassung beschliesst der Stadtrat die Rahmentarife für Wasser. Die entsprechenden Beschlüsse unterstehen gemäss Art. 11 Abs. 1 lit. g der Stadtverfassung dem fakultativen Referendum. 3. Rahmentarifordnung Wasser 2010 (RTOW 2010) 3.1. Allgemeines Gemäss Art. 25 lit. c i.V.m. Art. 11 Abs. 1 lit. g der Stadtverfassung beschliesst der Grosse Stadtrat die Rahmentarife für Wasser. Die entsprechenden Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum.

Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 Vorlage des Stadtrates vom 21.10.2008 Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 3. Rahmentarifordnung Wasser 2009 (RTOW 09) 3.1. Allgemeines … Die per 1. Juli 2007 umgesetzte Tarifrevision TO 07.1 hatte zum Ziel, die seit mehr als 20 Jahren nicht mehr erhöhten Wassertarife um durchschnittlich 14 % anzuheben. Die seit der letzten Tariferhöhung aufgelaufene Teuerung beträgt hingegen fast 50 %. 3. Rahmentarifordnung Wasser 2010 (RTOW 2010) 3.1. Allgemeines … Die per 1. Juli 2007 umgesetzte Tarifrevision TO 07.1 hatte zum Ziel, die seit mehr als 20 Jahren nicht mehr erhöhten Wassertarife um durchschnittlich 14 % anzuheben. Die bis zur letzten Tariferhöhung aufgelaufene Teuerung beträgt hingegen fast 50 %.

Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 Vorlage des Stadtrates vom 21.10.2008 Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 3. Rahmentarifordnung Wasser 2009 (RTOW 09) 3.3. Neue Tarifstruktur … … Das neue Tarifmodell der Stadt Schaffhausen bietet mit einem Fixkostenanteil (Grundgebühr) von ca. 25 % (alt 34 %) und einem verbrauchsabhängigen Anteil von ca. 75 % (alt 66 %) finanzielle Anreize zur Vermeidung eines übermässigen Wasserverbrauchs. 3. Rahmentarifordnung Wasser 2010 (RTOW 2010) 3.3. Neue Tarifstruktur … … Das neue Tarifmodell der Stadt Schaffhausen bietet mit einem Fixkostenanteil (Grundgebühr) von ca. 25 % (alt 37 %) und einem verbrauchsabhängigen Anteil von ca. 75 % (alt 63 %) finanzielle Anreize zur Vermeidung eines übermässigen Wasserverbrauchs.

Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 Vorlage des Stadtrates vom 21.10.2008 Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 3. Rahmentarifordnung Wasser 2009 (RTOW 09) 3.4. Rahmentarif, Teuerungsanpassung … Der in der RTOW 09 festgelegte Rahmentarif für den Mengenpreis inkl. allfälliger Teuerungszuschläge, kann innerhalb eines Bandes von +/- 10 % des neuen Rahmentarifes mit Beschluss der Verwaltungskommission den aktuellen Verhältnissen angepasst werden. 3. Rahmentarifordnung Wasser 2009 (RTOW 10) 3.4. Rahmentarif, Teuerungsanpassung … Der in der RTOW 2010 festgelegte Rahmentarif für den Mengenpreis inkl. allfälliger Teuerungszuschläge, kann innerhalb eines Bandes von +/- 5 % des neuen Rahmentarifes mit Beschluss der Verwaltungskommission den aktuellen Verhältnissen angepasst werden.

Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 Vorlage des Stadtrates vom 21.10.2008 Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 7. Anträge 1. Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht und Antrag des Stadtrates vom 31.10.2008 betreffend die Verordnung über die Abgabe von Wasser 2009 (VW 09) und die Rahmentarifordnung Wasser 2009 (RTOW 09). 7. Anträge 1. Der Grosse Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bericht und Antrag des Stadtrates vom 21. Oktober 2008 und der Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 betreffend die Verordnung über die Abgabe von Wasser 2010 (VW 2010) und die Rahmentarifordnung Wasser 2010 (RTOW 2010).

Kommissionsvorlage der GPK vom 20. 8 Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 Verordnung über die Abgabe von Wasser 2010 (VW 2010) Vorlage des Stadtrates vom 21.10.2008 Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 Art. 26 Besondere Fälle … Art. 26 Besondere Fälle … Neuer Abs. 2 Bei Verwendung von Brauchwasseranlagen ist gem. Art. 19 VOS ein separater Wasserzähler zur Erfassung der durch die Brauchwasseranlage anfallenden Abwassermenge einzubauen.

Kommissionsvorlage der GPK vom 20. 8 Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 Verordnung über die Abgabe von Wasser 2010 (VW 2010) Vorlage des Stadtrates vom 21.10.2008 Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 Art. 43 Veränderung … … 2Bei einem Wiederaufbau eines Gebäudes nach einem Brand oder Abbruch wird die früher bezahlte Anschlussgebühr angerechnet, sofern das ersetzte Gebäude nach dem 1. Januar 1973 erstellt worden ist. Art. 43 Veränderung … … 2Bei einem Wiederaufbau eines Gebäudes nach einem Brand oder Abbruch wird die früher bezahlte Anschlussgebühr angerechnet.

Kommissionsvorlage der GPK vom 20. 8 Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 Verordnung über die Abgabe von Wasser 2010 (VW 2010) Vorlage des Stadtrates vom 21.10.2008 Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 Art. 58 Inkrafttreten … … 2Sie tritt auf einen vom Stadtrat festzusetzenden Zeitpunkt in Kraft. Art. 58 Inkrafttreten … … 2Sie tritt auf den 1. Januar 2010 in Kraft.

Kommissionsvorlage der GPK vom 20. 8 Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 Rahmentarifordnung Wasser 2010 (RTOW 2010) Vorlage des Stadtrates vom 21.10.2008 Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 Art. 5 Rahmentarif … 1Der Rahmentarif für den Mengenpreis basiert auf der bezogenen Wassermenge. Er beträgt CHF 0.95 je Kubikmeter (1'000 Liter) Wasser. Art. 5 Rahmentarif … 1Der Rahmentarif für den Mengenpreis basiert auf der bezogenen Wassermenge. Er beträgt am 1. Januar 2010 CHF 0.95 je Kubikmeter (1'000 Liter) Wasser.

Kommissionsvorlage der GPK vom 20. 8 Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 Rahmentarifordnung Wasser 2010 (RTOW 2010) Vorlage des Stadtrates vom 21.10.2008 Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 Art. 5 Rahmentarif … 2Der Rahmentarif für den Mengenpreis wird der Teuerung angepasst, wenn diese gegenüber der letzten Festsetzung wenigstens 3 % beträgt. Massgebend ist der Landesindex der Konsumentenpreise am 1. Januar des Vorjahres (Basis Januar 2007: 99.9 Punkte). … Art. 5 Rahmentarif … 2Der Rahmentarif für den Mengenpreis wird der Teuerung angepasst, wenn diese gegenüber der letzten Festsetzung wenigstens 3 % beträgt. Massgebend ist der Landesindex der Konsumentenpreise vom Januar des Vorjahres. …

Kommissionsvorlage der GPK vom 20. 8 Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 Rahmentarifordnung Wasser 2010 (RTOW 2010) Vorlage des Stadtrates vom 21.10.2008 Kommissionsvorlage der GPK vom 20.8.2009 Art. 5 Rahmentarif … 3Der an die Kunden verrechnete Mengenpreis kann, unter Einhaltung der Auflagen gemäss Art. 10 Abs. 3 des Leistungsauftrages der Städtischen Werke Schaffhausen für die Wasserversorgung, innerhalb eines Bandes von +/- 10 % des Rahmentarifes durch die Verwaltungskommission der Städtischen Werke Schaffhausen den aktuellen Verhältnissen angepasst werden. Art. 5 Rahmentarif … 3Der an die Kunden verrechnete Mengenpreis kann, unter Einhaltung der Auflagen gemäss Art. 10 Abs. 3 des Leistungsauftrages der Städtischen Werke Schaffhausen für die Wasserversorgung, innerhalb eines Bandes von +/- 5 % des Rahmentarifes durch die Verwaltungskommission der Städtischen Werke Schaffhausen den aktuellen Verhältnissen angepasst werden.