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Bezeichnung des Anlasses mit Datum bzw Geschäft / Vorhaben

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Präsentation zum Thema: "Bezeichnung des Anlasses mit Datum bzw Geschäft / Vorhaben"—  Präsentation transkript:

1 Bezeichnung des Anlasses mit Datum bzw Geschäft / Vorhaben
Stand TT.MM.JJ Einführungsplan Geodatenmodelle GKG-Sitzung 30. April 2008 Bereich

2 Bezeichnung des Anlasses mit Datum bzw Geschäft / Vorhaben
Stand TT.MM.JJ Agenda Ausgangslage: BR-Beschluss Grundsätze zum Einführungsplan Zeitlicher Bearbeitungsrahmen und Prioritätsstufen Ablauf für den Einführungsplan Einbezug der Kantone Beispiel / Statistik Fazit GKG-Sitzung vom Bereich

3 Inkraftsetzung GeoIG / Verordnungen
Disposition Bundesratsbeschluss ( ): Das GeoIG wird auf den in Kraft gesetzt. Die Verordnungen zum GeoIG werden gutge-heissen und auf den in Kraft gesetzt ... (Aufzählung der betroffenen Verordnungen) Die interdepartementale Koordinationsgruppe GKG wird beauftragt, einen Zeitplan inkl. Prioritäten für die Einführung der Geodaten-modelle festzulegen und den Kantonen mit-zuteilen. GKG-Sitzung vom

4 Grundsätze zum Einführungsplan (entspricht dem 'Zeitplan' des BR-Beschlusses)
Mit der Inkraftsetzung des GeoIG durch den Bundesrat sind die darin enthaltenen Anfor-derungen per sofort umzusetzen. Für die Umsetzung der technischen und quali-tativen Anforderungen wird den Kantonen gemäss Art. 53 GeoIV eine Frist von fünf Jahren ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung gewährt. Verweist die Verordnung auf Vorgaben, die beim Inkrafttreten noch nicht bestehen, so gilt die Übergangsfrist ab dem Zeitpunkt, in dem diese den Kantonen mitgeteilt werden. GKG-Sitzung vom

5 Vorgabe Geodatenmodelle
Geodatenmodelle sind eine Vorgabe, die nur für einen Teil der Geobasisdatensätze bereits existieren, es ist deshalb ein Zeitplan inkl. Prioritäten für deren Einführung festzulegen (s. BR-Beschluss) Um die Erstellung dieser minimalen Geodaten-modelle durch die Fachstellen des Bundes in realistischen und sich an dem zu erwartenden volkswirtschaftlichen Nutzen orientierenden Zeiträumen durchführen zu können, legt die GKG einen zeitlich gestaffelten Bearbeitungs-rahmen fest GKG-Sitzung vom

6 Zeitlicher Bearbeitungsrahmen GKG
Die Referenzdaten müssen mit sehr hoher Priorität umgesetzt werden. Daher beträgt die Frist für die Vorgabe von minimalen Geodaten-modellen für diese Katalogeinträge maximal zwei Jahre Um die „Vorreiterrolle“ des Bundes zu bekräfti-gen, beträgt die Frist für Katalogeinträge mit reinem Bundesvollzug maximal drei Jahre (auch wenn zwei Bundesstellen beteiligt sind) Für die restlichen Katalogeinträge beträgt die Frist maximal fünf Jahre GKG-Sitzung vom

7 Vorbehalt ÖREB-Kataster
Für die knapp zwanzig Katalogeinträge die in den ÖREB-Kataster aufgenommen werden, wird im Entwurf der entsprechenden Verordnung eine Maximalfrist bis am gewährt Diese Frist entspricht derjenigen für eine Umsetzung mit reinem Bundesvollzug GKG-Sitzung vom

8 Prioritätsstufen Innerhalb des von der GKG vorgegebenen Bearbeitungsrahmen sollen Prioritäten gesetzt werden. Prioritätsstufe 1: Katalogeinträge mit Zugangsberechtigungs-stufe A und Download-Dienst Prioritätsstufe 2: Weitere Katalogeinträge mit Zugangsbe-rechtigungsstufe A oder Download-Dienst GKG-Sitzung vom

9 Ablauf für den Einführungsplan (I)
Veröffentlichung „Sammlung der Geobasisdaten-sätze des Bundes“ (wie in der GKG-Sitzung vom präsentiert) der Einführungsplan bezieht sich nicht auf die juristische, sondern auf die betrieblich/technische Sicht der physisch vorhandenen Datensätze ausgehend von der in der zweiten Ämterkonsul-tation (Oktober 2007) mitgelieferten Fassung aktualisiert gemäss neustem Stand des GBDK in Anhang 1 GeoIV GKG-Sitzung vom

10 Ablauf für den Einführungsplan (II)
Vorbereitung Umfrage der Ämter Briefentwurf für Amtsdirektoren mit Informationen zum Einführungsplan, Vorankündigung Umfrage, Datum und Inhalt des geplanten Workshops (Genehmigung GKG: ) Erarbeitung der Umfrage mit Bericht (Genehmi-gung GKG: ) Workshop Inhalt: Erläuterung der Umfrage und des Berichts Dauer: einen halben Tag Termin: Mitte September (Vorschlag ) GKG-Sitzung vom

11 Ablauf für den Einführungsplan (III)
Abgabetermin der Umfrage: Auswertung der Umfrage und Verfassen des eigentlichen Einführungsplans abgeschlossen bis Ende November Verabschiedung des Einführungsplans an der GKG-Sitzung vom als Weisung Gemäss Aussage von Herrn Kettiger stellt dieser Einführungsplan somit eine Weisung im Sinne von Art. 48 Abs. 3 GeoIV dar und ist für die Bundesverwaltung und deren Personal verbind-lich (so genannte Verwaltungsverordnung) GKG-Sitzung vom

12 Beziehung zu den Kantonen
Da der Auftrag des Bundesrats ausdrücklich die Information der Kantone umfasst, dürfen die Kantone auf den festgelegten Zeitplan vertrauen Würde einem Kanton durch das Nichteinhalten des Zeitplans durch eine Bundesstelle ein Schaden entstehen, wäre der Bund dafür haftbar Information der Kantone (wie,wann,durch wen?) Einbezug der Kantone einladen für den Workshop? Fristen diskutieren (evtl. wollen Kantone kürzere Fristen)? GKG-Sitzung vom

13 Beispiel ASTRA GKG-Sitzung vom

14 Anzahl Geodatenmodelle pro Bundesstelle
GKG-Sitzung vom

15 Zeitplan GKG-Sitzung vom 06.06.08
Verabschiedung Informationsbrief GKG für Amtsdirektoren Freigabe für die Veröffentlichung der „Sammlung der Geobasisdatensätze des Bundes“ ab Mitte Juni 2008 GKG-Sitzung vom Verabschiedung der Umfrage mit Bericht Workshop Umfrage am Abgabetermin Umfrage am bis Ende November Auswertung der Umfrage GKG-Sitzung vom Verabschiedung des Einführungsplans als Weisung GKG-Sitzung vom

16 Fazit Dem zeitlichen Bearbeitungsrahmen (2 / 3 / 5 Jahre) wird zugestimmt Der geplante Ablauf des Einführungsplans bis zur Genehmigung am wird gut ge-heissen Einbezug der Kantone gemäss Diskussion GKG-Sitzung vom


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