Schnittstellen Zivilschutzkommando - Administativstelle

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 Präsentation transkript:

Schnittstellen Zivilschutzkommando - Administativstelle Kanton Zürich Amt für Militär und Zivilschutz Abteilung Zivilschutz Kdo - ZSStL Schnittstellen Zivilschutzkommando - Administativstelle

Aufgaben Administrativstelle Aufgaben Kommando Gesetzliche Grundlagen Pflichten und Rechte Termine Aufgebote Inhalte Aufgaben Administrativstelle

Aufgaben Kommando Gesetzliche Grundlagen Zivilschutzgesetz (ZSG) - § 7 1 Jede Zivilschutzorganisation wird durch eine Kommandantin oder einen Kommandanten geführt. Diese oder dieser wird durch die zuständige Behörde bestimmt. 2 Die Kommandantinnen und Kommandanten beraten die Behörden in allen Zivilschutzbelangen. Dazu gehören insbesondere: Planung und Vollzug der Zivilschutzmassnahmen sowie Ausbildung der Angehörigen des Zivilschutzes, Einsatzkoordination und Sicherstellung der Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes.

Aufgebote und Termine Zivilschutzgesetz (ZSG) - § 10 1 Die für den Zivilschutz zuständige Stelle des Kantons erlässt die Aufgebote für die Grundausbildung, die Kaderausbildung und die Weiterbildung aller Angehörigen des Zivilschutzes sowie für die Einsätze der kantonalen Zivilschutzorganisation. 2 Die Zivilschutzorganisationen erlassen die Aufgebote zu den Wiederholungskursen. 3 Die Gemeinden können Schutzdienstpflichtige für Einsätze aufbieten: a. bei Katastrophen und in Notlagen, b. für Instandstellungsarbeiten, c. für Einsätze zugunsten der Gemeinschaft.

Aufgebote und Termine Kantonale Zivilschutzverordnung (KVZ) - §11 1 Das Kader der Zivilschutzorganisationen führt die Wiederholungskurse durch. 2 Das Amt genehmigt die von den Gemeinden eingereichten Wiederholungskursprogramme. 3 Die Kommandantinnen oder Kommandanten erstellen jährlich einen Dienstleistungsplan für ihre Zivilschutzorganisation, den sie dem Amt jeweils bis 30. September des Vorjahres zur Genehmigung einreichen. Sie stellen ihn nach erteilter Genehmigung den Angehörigen der Zivilschutzorganisation bis 15. November zu. 4 Schutzdienstpflichtige, die bis am 15. Dezember keinen Dienstleistungsplan erhalten haben, melden sich bei der für den Zivilschutz zuständigen Stelle der Gemeinde.

Aufgebote Aufgebote können: Schriftlich erfolgen BZG Art 36 BZG Art 27a Das Aufgebot umfasst: - allgemeiner Befehl (Aufgebot) - Arbeitsprogramm (Grobübersicht) Telefonisch erfolgen BZG Art 27

Aufgebote für AdZS In einem Aufgebot müssen minimum folgende Angaben vorhanden sein: Kursart Gesetzliche Grundlagen Zieletzungen Örtlichkeiten und Zeiten Ansprechstelle

Aufgebote für AdZS Arbeitsprogramm Wer Was Wann Wo

Unterstützung Kdo durch ZSSt KZV - § 5. 1 Die Gemeinden bewilligen Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft auf kommunaler Ebene. KZV - § 11. 2 Das Amt genehmigt die von den Gemeinden eingereichten Wiederholungskursprogramme. KZV - § 12. 1 Die Zivilschutzorganisationen melden dem Amt geeignete Anwärterinnen und Anwärter für Kader- und Spezialistenaufgaben zur Erreichung des Sollbestandes. Dispensations- und Urlaubswesen Vollständigkeit des Gesuches prüfen Termine / Inhalte überprüfen Zulassungs-bedingungen überprüfen Korrekte, einheitliche Abwicklung

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