Stadt Eschborn Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 110 „Gewerbegebiet Süd“ – 1. Änderung „Campus“ Bau- und Umweltausschuss Stadt Eschborn, am 15.01.2014, 19:30 Uhr Stadt Eschborn Quelle: Google Maps
Bestehender Bebauungsplan Nr. 110 „Gewerbegebiet Süd“, 1971 genordet Festsetzung Gewerbegebiet (GE) VI Geschosse GRZ 0,8 / GFZ 2,4 Original
Planzeichnung und Festsetzungen, Entwurf (15.01.2014) Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Sondergebiet „Campus“ Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) GRZ: 0,8 / GFZ: 2,4 Zahl der Vollgeschosse: 7 Überbaubare Grundstücks- fläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Abstand Baugrenze zu Straße / benachbarten Grundstücken orientiert sich an Festsetzungen des bestehenden BPlans Nr. 110
Planzeichnung und Festsetzungen, Entwurf (15.01.2014) Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelt- einwirkungen (Schall) (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Lärmpegelbereich III (passiver Schallschutz an den Fassaden) Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) Bereiche mit zu erhaltenden Bäumen anzupflanzenden Bäumen
Textliche Festsetzungen, Entwurf (15.01.2014) Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Sondergebiet „Campus“ (§ 11 BauNVO) Das Sondergebiet „Campus“ dient der Unterbringung von Bildungseinrichtungen und Wohnnutzungen auf Zeit sowie ergänzender infrastruktureller Nutzungen. Hinweis: Die geplanten Nutzungen aus dem Vorhabenplan verteilen sich auf ca. 77% Wohnen, ca. 13 % Bildung, ca. 7 % Infrastruktur (u.a. KiTa), ca. 3 % Supermarkt / Restaurant.
Textliche Festsetzungen, Entwurf (15.01.2014) Allgemein zulässig sind: a. Gebäude und bauliche Anlagen mit folgenden Hauptnutzungen: - Bildungseinrichtungen geplante Nutzungen: Hörsäle, Aula, Sprachlabor (language lab), PC Pool, Meeting Lounge, Learning Lounge - Wohnnutzungen auf Zeit geplante Nutzungen: Business-Wohnen, Studentenwohnungen, Wohnungen für Auszubildende, teilweise mit Nebenflächen u.a. für Teeküche, TV Music Lounge
Textliche Festsetzungen, Entwurf (15.01.2014) b. Gebäude und bauliche Anlagen mit folgenden Nutzungsarten, soweit sie den Hauptnutzungen dienen und der allgemeinen Zweckbestimmung des Sondergebietes „Campus“ entsprechen: - Einrichtungen zu Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecken geplante Nutzungen: Existenzgründerzentrum, Jobvermittlung, Concierge Service - Einrichtungen für kulturelle, gesundheitliche, soziale und sportliche Zwecke geplante Nutzungen: Kinderbetreuung, Fitnessräume (Sauna), Sportmöglichkeiten - Einzelhandelsbetriebe, soweit sie eine Gesamtverkaufsfläche von 800 m² nicht überschreiten geplante Nutzungen: Supermarkt, „kleine Handelsmöglichkeiten im Bereich des täglichen Bedarfs“
Textliche Festsetzungen, Entwurf (15.01.2014) - Schank- und Speisewirtschaften geplante Nutzungen: Restaurant, Café - sonstige nicht störende Gewerbebetriebe geplante Nutzungen: Waschsalon (Launderette) c. Sonstige den Hauptnutzungen dienende Anlagen und Einrichtungen sowie Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO. geplante Nutzungen: meeting point
Textliche Festsetzungen, Entwurf (15.01.2014) Landschaftsplanerische Festsetzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB) Begrünung der Grundstücksfreiflächen Stellplatzbegrünung Extensive Dachbegrünung (bei Neubauten) Anpflanzen bzw. Erhaltung von Bäumen / Baumreihen Hinweise Artenschutz Behandlung von Niederschlagswasser
Bebauungsplanverfahren Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB auf Antrag des Vorhabenträgers vorhabenbezogener Bebauungsplan mit dem Ziel der Festsetzung eines Sondergebiets „Campus“ vorhabenbezogener Bebauungsplan besteht aus den drei wesentlichen Elementen: - Vorhaben- und Erschließungsplan (Plandarstellungen zum Vorhaben und den erforderlichen Erschließungsmaßnahmen) - Bebauungsplan (Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung) und - Durchführungsvertrag (fristgebundene Verpflichtung des Vorhabenträgers zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen sowie zur Übernahme der Kosten von Planung und Erschließung)
Bebauungsplanverfahren Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB: „beschleunigtes Verfahren“ mit folgenden Verfahrensvereinfachungen: Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird verzichtet. Auf dien Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und auf den Umweltbericht nach § 2a BauGB wird verzichtet. Auf die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird verzichtet. Abweichung von den Darstellungen des regionalen Flächennutzungsplans (Gewerbeflächen Bestand): keine Änderung im Parallelverfahren erforderlich - Anpassung im Wege der Berichtigung
Abgrenzung Plangebiet Änderung des Geltungsbereichs Aufstellungsbeschluss durch Stadtverordnetenversammlung am 05.09.2013 mittlerweile: Verkleinerung des Plangebiets auf nördlichen Teilbereich
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