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Veröffentlicht von:Martina Winter Geändert vor über 5 Jahren
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Antrags- und Genehmigungsverfahren bei Veranstaltungen
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Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
Robin Thinnes Leiter Abteilung 3.3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Abteilung 3.3 | Robin Thinnes
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Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
Sachbearbeiter Verkehrswesen / Veranstaltungsfläche Dietmar Zehnle Gaststättenrecht / Alkoholausschank Albert Flach Brandschutz / Versammlungsstätten Sibylle Auchter Abteilung 3.3 | Robin Thinnes
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Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
Im Vorfeld jeder Veranstaltung sollten Sie folgende Gesichtspunkte beachten: Abteilung 3.3 | Robin Thinnes
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Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
Zu beachten: Wer ist verantwortlich für die Veranstaltung / verbindlicher Ansprechpartner Wie viele Besucher werden erwartet Besteht Schutz durch eine Haftpflichtversicherung Abteilung 3.3 | Robin Thinnes
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Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
Zu beachten: Sind verkehrsrechtliche Regelungen betroffen Muss der Veranstaltungsort abgesperrt oder gesichert werden Antragsformular auf der Homepage der Stadt 4 Wochen vorher Abteilung 3.3 | Robin Thinnes
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Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
Zu beachten: Werden Speisen und Getränke abgegeben Werden alkoholische Getränke abgegeben Antragsformular „Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs“ ! 2 Wochen vorher! Abteilung 3.3 | Robin Thinnes
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Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
Zu beachten: Stehen Toiletten in ausreichender Anzahl, auch für Menschen mit Behinderung, zur Verfügung Sind Brandschutzmaßnahmen zu treffen Wird bestuhlt Sind Schutzgebiete nach Umwelt- und/oder Naturschutzrecht betroffen Abteilung 3.3 | Robin Thinnes
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Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
Besonderheiten bei größeren Veranstaltungen: Sicherheitskonzept Zugangskontrolle Sicherheitsdienst Sanitätsdienst Parkmöglichkeiten Anwohnerinfo Abteilung 3.3 | Robin Thinnes
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Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen Brandschutzanforderungen Flucht- und Rettungswege Aufbau baulicher Anlagen Abteilung 3.3 | Robin Thinnes
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Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
Versammlungsstättenverordnung Geltungsbereich: Veranstaltungsstätten, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen Im Freien: mehr als 1000 Besucher und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen Sportstadien, die mehr als Besucher fassen Abteilung 3.3 | Robin Thinnes
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Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
Veranstaltungen im Freien Verkehrsregelungen Lärmgrenzwerte (Freizeitlärm-Richtlinie Bund) Brandschutz Ver- und Entsorgungsleistungen Natur- und Artenschutz Abteilung 3.3 | Robin Thinnes
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Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
Baurechtliche Anforderungen In der Regel fliegende Bauten Zelte Bühnen Fahrgeschäfte Anzeigepflicht bei der Baurechtsbehörde Gilt nicht für unbedeutend fliegende Bauten wie kleine Zelte, Toilettenwagen, Verkaufsbuden… Abteilung 3.3 | Robin Thinnes
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Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
Verkehrsrechtliche Anforderungen Erlaubnis, eine Veranstaltung auf der Straße durchzuführen Bei Anordnungen von verkehrsrechtlichen Maßnahmen (z.B. Vollsperrung von Straßen / Halteverboten) Abteilung 3.3 | Robin Thinnes
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Abteilung 3.3 | Robin Thinnes
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Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
Umsetzung der verkehrsrechtliche Anforderungen Herr Rother Abteilung 3.3 | Robin Thinnes
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Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
Veranstaltungen auf oder in städtischen Privatflächen Herr Markon, Frau Friedrich Abteilung 3.3 | Robin Thinnes
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Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
Gebühren Verkehrsrechtlich Verwaltungsgebühr Kandelberglauf € Fasnet Waldkirch 100 € Platzkonzert Rathaus Kollnau 40 € Abteilung 3.3 | Robin Thinnes
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Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
Gebühren Sondernutzungsgebühr Von der Erhebung der Sondernutzungsgebühr kann abgesehen werden, wenn die Sondernutzung im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere mittel- bzw. unmittelbar gemeinnützigen, sozialen, kulturellen, sportlichen sowie sonstigen allgemein förderungs-würdigen Zwecken dient. Abteilung 3.3 | Robin Thinnes
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Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
Gebühren Gaststättenrechtliche Erlaubnis bis 350 m² Veranstaltungsfläche: 1 Tag 40 € 2 Tage 51 € 3 Tage 69 € alle anderen individuell Abteilung 3.3 | Robin Thinnes
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Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
Schlussfazit Bitte sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne! Abteilung 3.3 | Robin Thinnes
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Antrags- und Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Abteilung 3.3 | Robin Thinnes
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