Präsentation herunterladen
Veröffentlicht von:Wieland Westermann Geändert vor über 9 Jahren
1
Abstandsflächen Abstandsflächen im Bestand Abweichungen
Neuerungen für 2009 (Reparaturnovelle) Gebäude ohne eigene Abstandsflächen Vorgehensweise im Genehmigungsverfahren
2
Abstandsflächen im Bestand
bei Nutzungsänderungen Anbauten (Schmalseitenprivileg?) Dachaufbauten
3
Nutzungsänderung z. B. Nutzungsänderung einer Grenzgarage in einen gewerblich genutzten Raum Nutzungsänderung eines Nichtwohngebäudes in ein Wohngebäude
4
Anbauten Kann ich das Schmalseitenprivileg anwenden ?
8
Abweichungen Abweichung und Schmalseitenprivileg können nicht kombiniert werden
9
Kriterien für Abweichungen:
Belichtung Belüftung Brandschutz Nachbarschutz
10
Gesetzentwurf zur Änderung der BayBO
Änderungen im Abstandsflächenrecht Art. 6 BayBO bei Dachaufbauten
11
BayBO 98 Bei durchgehender Außenwand eigene Abstandsflächen
Bei Dachgaupen Beurteilung im Einzelfall
12
BayBO 2008 Art. 6 Abs. 4 , Tiefe der Abstandsflächen, Wandhöhe: „Sätze 1– 4 gelten für Dachaufbauten entsprechend“ d.h. alle Dachaufbauten werden bei der Ermittlung der Abstandsflächen berücksichtigt.
13
Gesetzentwurf zur Änderung der BayBO
Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht:
14
Dachaufbauten, wenn sie
insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand, höchstens jedoch 5 m in Anspruch nehmen die Verbindungslinie ihrer Außenkanten mit dem Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut einen Winkel von nicht mehr als 70 Grad … bildet
15
1/3, höchstens 5 m ?
17
Genehmigungsfrei Grenznahe Gebäude Grenzgarage
18
Art. 6 Abs. 9 BayBO In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig:
19
Garagen einschließlich deren Nebenräume….
Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m.
20
Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach den Nrn. 1 und 2 darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.
21
Verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b:
Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 9 mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich.
22
Ebenfalls verfahrensfrei:
Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³ (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a) Garagen bis 100 m² im Geltungsbereich einer Satzung, die Regelungen über Zulässigkeit, Standort und Größe trifft, wenn sie den Festsetzungen der Satzung entsprechen.
23
Anmerkungen Abstandsflächensicherung ist weiterhin möglich
Abstandsflächenregelung durch B-Plan ist weiterhin möglich
24
Vorgehensweise im Genehmigungsverfahren
25
Art. 59 BayBO Außer bei Sonderbauten prüft die Bauaufsichtsbehörde: § 29 – 38 BauGB beantragte Abweichungen andere öffentl. rechtliche Anforderungen
26
Aber: Möglichkeit, auf Mängel des Bauvorhabens hinzuweisen
Vollständigkeit des Bauantrages (Art. 65 Abs. 2 BayBO) Überwachungspflicht (Art. 54 Abs. 2 BayBO)
27
Vollständigkeit: Abstandsflächenplan ist nach der BauVorlV Bestandteil des Antrages Ist klar erkennbar, dass ein Vorhaben einer Abweichung bedarf, ist diese jedoch nicht beantragt, so ist der Bauantrag ebenfalls unvollständig
28
Überwachungspflicht:
Ist erkennbar, dass ein Vorhaben massiv nachbarschützende Vorschriften verletzen wird, so ist es im Sinne der Verfahrens-ökonomie, bereits die Baugenehmigung nicht zu erteilen, statt nachträglich Einstellungs- oder Beseitigungsver-fügungen zu erlassen und durchzusetzen.
Ähnliche Präsentationen
© 2024 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.