Herzlich willkommen zur 34. Stadtratssitzung

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 Präsentation transkript:

Herzlich willkommen zur 34. Stadtratssitzung

Tagesordnung 1. Feststellung der ordentlichen Einberufung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Protokollkontrolle 4. Berichterstattung des Bürgermeisters und Anhörung der Ortsvorsteher 5. Einwohnerfragestunde

Tagesordnung 6. Außerplanmäßige Auszahlungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die Erneuerung Colditzer Straße im Ortsteil Buchheim 7. Außerplanmäßige Auszahlung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zur Tragwerksplanung des Bauwerkes BW 1 über die Eula im Zuge der Flößberger Straße 8. Außerplanmäßige Auszahlungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für Planungsleistungen im Rahmen des Bauvorhabens Sanierung Grundschule und Schulhort

9. Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Sondergebiet Ballendorfer Straße“ 10. Anfragen der Stadträte gemäß §4 Abs. 2 der Geschäftsordnung Tagesordnung

1. Feststellung der ordentlichen Einberufung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates

2. Bestätigung der Tagesordnung

3. Protokollkontrolle

4. Berichterstattung des Bürgermeisters und Anhörung der Ortsvorsteher

5. Einwohnerfragestunde

6. Außerplanmäßige Auszahlungen im Rahmen 6. Außerplanmäßige Auszahlungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die Erneuerung der Colditzer Straße im Ortsteil Buchheim

BESCHLUSSVORLAGE Nr. I/III/34/18/05/17 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 18.05.2017   Gegenstand der Vorlage: außerplanmäßige Auszahlungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die Erneuerung der Colditzer Straße im Ortsteil Buchheim Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge den außerplanmäßigen Auszahlungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die Erneuerung der Colditzer Straße im Ortsteil Buchheim in Höhe von 159.350,00 €, davon 13.350,00 € für Baunebenkosten (Produktkonto Finanzhaushalt 54110000.78512100./ Inv.-Nr.2541100371) und 146.000,00 € für Baukosten (Produktkonto Finanzhaushalt 54110000…78512000./ Inv.-Nr.2541100371) zustimmen. Mit der Ausschreibung und den Bauarbeiten wird erst nach Vorlage des Zuwendungsbescheides begonnen. Die Maßnahme wird in den Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellt.

Begründung: Von den Versorgungsträgern wurden für 2017 umfangreiche Maßnahmen in der Colditzer Straße angemeldet. Die Mitnetz-Strom beabsichtigt die Verkabelung ihrer oberirdischen Anlage. Die Kommunalen Wasserwerke Grimma Geithain GmbH (KWW) beginnen am 22.05.2017 mit der Erneuerung der Abwasseranlage. Die Straße befindet sich in ihrer Gesamtheit einschließlich deren Entwässerung in einem mangelhaften Zustand. Die nach den Maßnahmen der Versorger verbleibenden Restflächen (ca. 40%) und Entwässerungsanlagen müssten in diesem Zuge aus eigenen Haushaltmitteln mit erneuert werden. Es ist daher geplant, nach der Bauleistung der KWW die Straße in Koordinierung mit der Mitnetz-Strom grundhaft auszubauen. Nach der Förderrichtlinie RL KStB Teil A ist eine Zuwendung in Höhe von 70% der Baukosten sowie 15% der Baukosten als Baunebenkosten möglich (Kostenschätzung Baukosten 146.000,00 € zuzüglich 22.110,95 € Baunebenkosten und 11.204,00 € Grunderwerbskosten). Für die Gesamtbaukosten von 179.314,95 €, davon 176.754,00 € förderfähig, wurde eine Zuwendung in Höhe von 123.727,80 € beantragt. Die notwendigen Eigenmittel in Höhe von 55.587,15 € können aus den investiven Schlüsselzuweisungen 2017 finanziert werden. Ein förderunschädlicher vorzeitiger Baubeginn wurde am 04.05.2017 bewilligt. Um unmittelbar nach den Leistungen der KWW mit dem Straßenbau beginnen zu können, ist ohne Verzug die Planung zur Vorbereitung der Ausschreibung zu beauftragen. Ein Baubeginn wäre somit frühestens am 24.07.2017 möglich. Die Ausschreibung wird jedoch erst nach dem Vorliegen des Zuwendungsbescheides veröffentlicht. Die erforderliche Erneuerung der Straßenbeleuchtung, welche mit dem Rückbau der oberirdischen Anlagen der Mitnetz-Strom entfällt, ist in diesem Programm nicht zuwendungsfähig und gesondert zu betrachten. Die Kosten dafür betragen voraussichtlich 11.000,00 € und sind ebenfalls im Haushaltsplan 2017 zu berücksichtigen. Für die Entwurfsplanung zur Beantragung einer Zuwendung wurden in 2016 bereits 8.770,00 € vom Stadtrat bewilligt und aufgewendet.

7. Außerplanmäßige Auszahlung im Rahmen der 7. Außerplanmäßige Auszahlung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zur Tragwerksplanung des Bauwerkes BW 1 über die Eula im Zuge der Flößberger Straße

für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 18.05.2017  BESCHLUSSVORLAGE Nr. II/III/34/18/05/17 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 18.05.2017   Gegenstand der Vorlage: außerplanmäßige Auszahlungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für Planungsleistungen zum Brückenbau Bauwerk 1 über die Eula im Zuge der Flößberger Straße in Beucha Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge den außerplanmäßigen Auszahlungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die „Tragwerksplanung des Ingenieurbauwerkes“ i.H.v. 15.900,00 € (Produktkonto Finanzhaushalt: 54110000.785121000. / Inv.-Nr.2541100401) zustimmen. Die investiven Auszahlungen sind in den Haushaltsplan 2017 aufzunehmen. Begründung: Die Flößberger Straße ist eine Gemeindeverbindungsstraße in den benachbarten Ort Flößberg mit einer Anbindung an die Bundesstraße B 176. Die Straße ist für den Verkehr zwischen den Gemeinden, dem Berufspendlerverkehr und dem landwirtschaftlichen Verkehr von Bedeutung. Am Ortsausgang von Beucha führt die Straße über die Eula. Die Eula ist ein Gewässer 1.Ordnung. Im Zuge der regelmäßig durchzuführenden Brückenprüfungen und einer statischen Untersuchung wurde das Brückenbauwerk (BW 1) 1996 als nicht tragfähig eingeschätzt und eine Sperrung angeordnet. Der unumgängliche Neubau der Brücke wurde im Zuge der Haushaltsplanungen auf Grund der hohen Kosten immer wieder verschoben. Die Anforderungen an das über ein Gewässer 1.Ordnung führende Bauwerk und die Konsequenzen aus dem Hochwasser 2002 hinterließen eine Kostenschätzung i.H.v. 472.000,00 € nur für die Baukosten. Seit Januar 2016 ist die neue Richtlinie für den Kommunalen Straßenbau in Kraft, nach der Brückenbauvorhaben mit bis zu 90% förderfähig sind. Dazu werden 15% der Baukosten als Baunebenkosten gefördert. Es wird beabsichtigt, das Bauwerk nunmehr in 2018 zu erneuern. Dazu ist es erforderlich, dass die Kosten neu berechnet und bis Mitte 2017 die zur Beantragung einer Zuwendung notwendige Entwurfsplanung erarbeitet wird. Die Gesamtkosten für den Bauentwurf belaufen sich auf 65.340,00€. Im vorigen Jahr wurden dafür vom Stadtrat bereits 32.000,00 € außerplanmäßig bewilligt. Um die Planung bis zur Antragsreife fortführen zu können ist noch die Tragwerksplanung des Bauwerkes erforderlich. Dafür werden 15.900,00 € benötigt. Die Maßnahme soll in die Finanz-/ Investitionsplanung 2017-2018 aufgenommen werden.

8. Außerplanmäßige Auszahlungen im Rahmen der 8. . Außerplanmäßige Auszahlungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für Planungsleistungen im Rahmen des Bauvorhabens Sanierung Grundschule und Schulhort

BESCHLUSSVORLAGE Nr. III/III/34/18/05/17 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 18.05.2017   Gegenstand der Vorlage: außerplanmäßige Auszahlungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für Planungsleistungen für das Bauvorhaben Sanierung Grundschule und Schulhort Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge den außerplanmäßigen Auszahlungen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung in Höhe von 178.135,00 € für Planungsleistungen für das Bauvorhaben Sanierung Grundschule und Schulhort zustimmen. Die Auszahlungen entfallen in Höhe von 76.800,00 € auf die Grundschule (Produktkonto Finanzhaushalt 21110100.78511100. Inv.-Nr.2211101004) und in Höhe von 101.335,00 € auf den Schulhort (Produktkonto Finanzhaushalt 36510000.78511100. Inv.-Nr.2365100021). Die Auszahlungen sind in den Haushaltsplan 2017 einzustellen.

Begründung: Für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen werden 2017 Planungsleistungen (Baunebenkosten) in Höhe von 178.135,00 € benötigt. Die Kosten beinhalten Leistungen für die Bauplanung für den 1.Bauabschnitt in Höhe von 58.135,000 € und die Tragwerksplanung für das gesamte Gebäude in Höhe von 120.000,00 €. Durch die Mischnutzung des Gebäudes entfallen die Kosten auf die Nutzungseinheiten wie folgt Grundschule 76.800,00€ (64% v. 120T€) Schulhort 101.335,00€ (36% v. 120T€ + 58.135,00€). Über das Förderprogramm VwVInvestkraft werden für 2017 insgesamt Fördermittel in Höhe von 363.525 €, davon anteilig 43.601,25 € für die förderfähigen Planungsleistungen/BNK (58.135,00 €), erwartet. Die Finanzierung der zusätzlichen Planungsleistungen können in Höhe von 83.350 ,00 € aus den Veräußerungserlösen des Grundstückes Leipziger Straße 13 und in Höhe von 36.650,00 € aus zusätzlichen investiven Schlüsselzuweisungen 2017 (siehe Anlage) gesichert werden. Mit Beschluss vom 15.12.2016 hatte der Stadtrat seine Zustimmung zum Fördermittelantrag über das Förderprogramm VwVInvestkraft für die 2017 und 2018 geplanten Sanierungsmaßnahmen am Gebäude Grundschule/Schulhort erteilt. Für 2017 (Sanierung Gebäudeteil A / geplant als Schulhort) waren Gesamtausgaben in Höhe von 484.700,00 €, davon Planungsleistungen in Höhe 58.135,00 € berücksichtigt worden. Einnahmen werden in Höhe von insgesamt 363.525,00 € erwartet. Eine Entscheidung zum Fördermittelantrag liegt noch nicht vor. Die Kosten für die Tragwerksplanung sind im Fördermittelantrag nicht enthalten und sind somit zusätzlich bereitzustellen. Mittlerweile wurde die Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben „Sanierung Grundschule und Schulhort“ erteilt. Spätestens mit Baubeginn ist der Standsicherheitsnachweis, geprüft durch einen vom Bauaufsichtsamt beauftragten Prüfingenieur, für das Gesamtvorhaben vorzulegen. Die Genehmigungsplanung umfasst alle jetzt und über die Folgejahre vorgesehenen baulichen Veränderungen. Aus der Baugenehmigungspflicht ergeben sich höhere Anforderungen. Das Gebäude ist insgesamt zu betrachten und die Umsetzung der Maßnahme muss der heutigen Normlage entsprechen. Hauptpunkte sind das Dach des Gebäudeteils (GT) C, welches als begehbar für den zu schaffenden Fluchtweg vom GT A zu GT B und der damit verbundenen Lastvorgabe auszubilden ist. Des Weiteren müssen u.a. der spätere Einbau von Unterhangdecken, die Schaffung von Durchbrüchen für Installationen, Dacheinschnitte für RWA’s und der Aufzugeinbau für den barrierefreien Zugang betrachtet und nachgewiesen werden.

Die dafür erforderlichen geschätzten Kosten für die Erstellung der Tragwerksplanung für das Gesamtvorhaben und die Prüfgebühren für den Prüfstatiker betragen 120.000 €. Da es sich bei dem Gebäude um einen DDR-Montagebau in Mischbauweise (SR80 Leipzig und WBS 70) handelt, kommt erschwerend dazu, dass alte uns nicht zur Verfügung stehende Projektunterlagen nur noch einzelnen Büros zugänglich sind und damit der Markt für entsprechende Tragwerksplaner sehr beschränkt ist. Die Ausgabe für die Tragwerksplanung war in der Kostenplanung nicht so vorgesehen. In der Finanzplanung für die Bauabschnitte waren jeweils anteilig Ausgaben für statische Nachweise angesetzt wurden. Die Erstellung der Gesamtstatik ist für den in 2017 vorgesehenen Sanierungsbeginn notwendig. Des Weiteren können die dabei gewonnen Erkenntnisse in die Planung der nächsten Bauabschnitte zielgerichtet einfließen. Der Planvorgriff ist erforderlich, damit unmittelbar nach Vorliegen des Förderbescheids die Verwaltung handlungsfähig ist und die Ausschreibung der Bauleistung zeitnah auf den Weg gebracht werden kann.

9. Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des. Bebauungsplanes Nr 9. Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Sondergebiet Ballendorfer Straße“

BESCHLUSSVORLAGE Nr. IV/III/34/18/05/17 für die öffentliche Sitzung des Stadtrates am 18.05.2017   Gegenstand der Vorlage: Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Sondergebiet Ballendorfer Straße“ Beschlussvorschlag: Der Stadtrat möge die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Sondergebiet Ballendorfer Straße“ als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB beschließen. Die Begründung wird gebilligt. Begründung: Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans lag vom 30.05.2016 bis 10.06.2016 verkürzt öffentlich aus; parallel dazu fand die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange statt. Am 25.08.2016 fasste der Stadtrat dazu einen Abwägungsbeschluss. Aufgrund von Abwägungsdefiziten hinsichtlich der Nichtübereinstimmung mit dem Einzelhandelskonzept und der Flächendurchmischung wurde die Abwägung am 16.02.2017 wiederholt. Es spricht nunmehr nichts dagegen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Sondergebiet Ballendorfer Straße“ als Satzung zu beschließen.

10. Anfragen der Stadträte gemäß § 4 Abs. 2 der Geschäftsordnung

Ende der 34. öffentlichen Stadtratssitzung Ich bedanke mich bei allen für Ihr Kommen und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend Ende der 34. öffentlichen Stadtratssitzung