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1 EU-WRRL Öffentlichkeitsbeteiligung Finanzierung und Fördermöglichkeiten? DI Gerhard FreundlKrastowitz, 25.06.2009 EU-WRRL Öffentlichkeitsbeteiligung.

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1 1 EU-WRRL Öffentlichkeitsbeteiligung Finanzierung und Fördermöglichkeiten? DI Gerhard FreundlKrastowitz, 25.06.2009 EU-WRRL Öffentlichkeitsbeteiligung -1-

2 2 EU-WRRL Öffentlichkeitsbeteiligung Bundesförderung Gewässerökologie Kommunale FörderwerberWettbewerbsteilnehmer -2-

3 3 EU-WRRL Öffentlichkeitsbeteiligung Rechtsgrundlagen Getrennte Förderungsrichtlinien für → Kommunale Förderungswerber Gemeinden, physische und juristische Personen … sofern sie keine wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, welche dem EU-Beihilfenrecht unterliegen. d.s. im Wesentlichen: Gemeinden, (Wasser)Verbände, Vereine, Genossenschaften, Private → Wettbewerbsteilnehmer Gemeinden, physische und juristische Personen, welche relevante wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben (insbesondere Kraftwerksbetreiber) -3-

4 4 EU-WRRL Öffentlichkeitsbeteiligung Förderungsgegenstand I Die kommunalen Förderungsrichtlinien gelten nicht für Maßnahmen, deren Ursache aus „Kraftwerksbauten“ resultiert. Die Förderungsrichtlinien für Wettbewerbsteilnehmer gelten nicht für Maßnahmen, deren Ursache aus „Hochwasserschutzbauten“ resultiert. taxativ In der Anlage zu den Förderungsrichtlinien sind die förderungsfähigen Maßnahmen taxativ aufgezählt. -4-

5 5 EU-WRRL Öffentlichkeitsbeteiligung Förderungsgegenstand II Beseitigung von Durchgängigkeitshindernissen Minderung der Auswirkungen von Ausleitungen Minderung der Auswirkungen von Rückstau Minderung der Auswirkungen des Schwalls Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken Studien, generelle Planungen, Gutachten -5-

6 6 EU-WRRL Öffentlichkeitsbeteiligung Förderfähige Kosten Investitionskosten Kosten die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Maßnahme stehen Grundsatzkonzepte, Untersuchungen, Studien, generelle Planungen sowie Gutachten; den Erwerb von Grundstücken bis zur Höhe des Verkehrswertes oder die Freimachung von Grundstücken; Planungs- oder Bauaufsichtsleistungen; einmalige Entschädigungen für Flurschäden, Nutzungserschwernisse oder Dienstbarkeiten; Eigenleistungen (nur kommunale Förderwerber); *) durch Rechnungen belegte Leistungen von Bauhöfen der Länder. *) *) anrechenbar bis max. 40% der Gesamtkosten -6-

7 7 EU-WRRL Öffentlichkeitsbeteiligung Nicht förderfähige Kosten Maßnahmen, welche ein anderer zu tragen hat Aus anderem Titel (z.B. Kompensationsmaßnahmen) Entschädigungen für Einbußen bei Energieproduktion Maßnahmen die gemäß WBFG förderbar sind (Zusammenhang mit Hochwasserschutz) Betrachtungszeitraum zumindest 5 Jahre Instandhaltungskosten (z.B. Erhaltungspflichten) Aufwendungen für laufenden Betrieb (z.B. Stromkosten) Eigenleistungen Reisekosten, Finanzierungskosten Versicherungsprämien, Gerichts-, Anwaltskosten, Verwaltungsabgaben, Gebühren, Steuern (ausgen. UST) Nicht förderfähig sind: -7-

8 8 EU-WRRL Öffentlichkeitsbeteiligung Förderungsart und Förderungsausmaß Zusagerahmen 2009 – 2015: EUR 140 Mio. Mittelherkunft: Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds  Investitionszuschüsse  60 % Bundesförderung für kommunale Förderwerber  20 % Bundesförderung + 10 % Aufschlag für KMUs –Antragstellung nach 01.01.2013: Fördersatzreduktion um 5%-Punkte Förderungsart und Förderungsausmaß Wer früher kommt, wird belohnt! -8-

9 9 EU-WRRL Öffentlichkeitsbeteiligung Förderungsabwicklung Einreichen der Förderungsunterlagen vor Baubeginn beim Land Prüfung des gesamten Förderungsantrages durch das Land bzw. durch die KPC Mit Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei KPC Baubeginn möglich -9-

10 10 EU-WRRL Öffentlichkeitsbeteiligung Auskünfte zur Bundesförderung: Kommunalkredit Public Consulting GmbH www.publicconsulting.at Türkenstraße 9, 1092 Wien Tel+43 1 31631-0 Fax+43 1 31631-104 DER SPEZIALIST FÜR PUBLIC CONSULTING Dr. Johannes Laber DI Stefan Heidler -10- Auskünfte zu Bundesförderung Ökologie

11 11 EU-WRRL Öffentlichkeitsbeteiligung Auskünfte zu Bundes- und Landesförderung Ökologie Auskünfte zu Bundes- und Landesförderung Ökologie Land Kärnten Abteilung 18 – Wasserwirtschaft Flatschacher Straße 70 9020 Klagenfurt am Wörthersee Tel.: 050 – 536 318 02 Fax: 050 – 536 318 28 www.wasser.ktn.gv.at -11-

12 12 EU-WRRL Öffentlichkeitsbeteiligung Gewässerökologisches Förderungsprogramm st. 1999 Andere Maßnahmen Fischaufstiegshilfe Fischaufstiegshilfen 2009 geplant Revitalisierung


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