Informationsveranstaltung zum Straßenbau 2018 im Quartier 7 Stichweg Tieckstraße, Neue Straße (Tieckstraße bis Florastraße), Kornblumenweg, Krumme Straße.

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 Präsentation transkript:

Informationsveranstaltung zum Straßenbau 2018 im Quartier 7 Stichweg Tieckstraße, Neue Straße (Tieckstraße bis Florastraße), Kornblumenweg, Krumme Straße 9. Mai 2017

Informationsveranstaltung Straßenbau Quartier 7 Beitragsrecht Beitragserhebung allgemein (Warum?) Abrechnungsgebiete (Wo?) Beitragsberechnung (Wie viel?) Zeitplan und Hinweise (Wann?) 9. Mai 2017

Informationsveranstaltung Straßenbau Quartier 7 Beitragserhebung kein Ermessensspielraum der Gemeinde  Beitragserhebungspflicht Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, Beiträge von den Eigentümern der Grundstücke zu erheben, die von der Verkehrsanlage erschlossen sind bzw. für die die Möglichkeit der vorteilsrelevanten Inanspruchnahme gegeben ist. Prüfung, ob Erschließungs- oder Straßenbaubeitragsrecht anzuwenden ist: die betreffenden Straßen sind vor 1990 nicht als „bereits hergestellt“ anzusehen im Quartier 7 gilt für alle Verkehrsanlagen und alle Teileinrichtungen: Erschließungsbeitragsrecht 9. Mai 2017

Informationsveranstaltung Straßenbau Quartier 7 Rechtsgrundlage §§ 127 ff. des Baugesetzbuchs sowie Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf Anteil der Beitragspflichtigen Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Erschließungsaufwand beträgt 90 % (auch Kosten für Vermessungsleistungen, Planung, Bauüberwachung, etc.) Abrechnungs-gebiet Erschließungsaufwand wird auf alle Grundstücke umgelegt, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung zulässig ist und die einen Erschließungsvorteil durch die Straße haben (Grundstücke im Außenbereich & nicht baulich nutzbare Grundstücke sind nicht beitragspflichtig) 9. Mai 2017

Informationsveranstaltung Straßenbau Quartier 7 II. Abrechnungsgebiete (Wo werden Beiträge erhoben?) Quartier 7 - Abrechnungsgebiete: Stichweg Tieckstraße Neue Straße (Abschnitt Tieckstraße bis zur Florastraße) Kornblumenweg Krumme Straße 9. Mai 2017

Informationsveranstaltung Straßenbau Quartier 7 Abrechnungsgebiet Stichweg Tieckstraße Als Beispiel in Zahlen: Beitragsfläche ca. 13.120 m² 13 Abrechnungsobjekte 9. Mai 2017

Informationsveranstaltung Straßenbau Quartier 7 Abrechnungsgebiet Neue Straße (Tieckstraße bis Florastraße) Als Beispiel in Zahlen: Beitragsfläche ca. 11.650 m² 18 Abrechnungsobjekte 9. Mai 2017

Informationsveranstaltung Straßenbau Quartier 7 Abrechnungsgebiet Kornblumenweg Als Beispiel in Zahlen: Beitragsfläche ca. 14.780 m² 18 Abrechnungsobjekte 9. Mai 2017

Informationsveranstaltung Straßenbau Quartier 7 Abrechnungsgebiet Krumme Straße Als Beispiel in Zahlen: Beitragsfläche ca. 30.780 m² 30 Abrechnungsobjekte 9. Mai 2017

Informationsveranstaltung Straßenbau Quartier 7 Beitragsberechnung (Wie viel muss man zahlen?)  umlagefähige Kosten werden auf das jeweilige Abrechnungsgebiet verteilt  Einzelbetrachtung zu jedem Grundstück im jeweiligen Abrechnungsgebiet Tiefenbegrenzung tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 m von der Erschließungsanlage aus oder von der der Erschließungsanlage zugewandten Grenze des Grundstücks ggf. Grundstückstiefe, die durch die hintere Grenze der Nutzung bestimmt wird Mehrfacherschließung Grundstücke, die an mehreren öffentlichen Verkehrsanlagen anliegen, erhalten i. d. R. eine Ermäßigung von 1/3 (max. 400 m²) Vergünstigung der mehrfacherschlossenen Grundstücke tragen Mittelgrundstücke 9. Mai 2017

Informationsveranstaltung Straßenbau Quartier 7 Maß der Nutzung jeweilige Grundstücksfläche wird mit einem Nutzungsfaktor (NF) vervielfacht Nutzungsfaktor ergibt sich aus der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse, d.h. wie hoch ein Grundstück maximal bebaut werden darf (nicht was aktuell darauf gebaut ist) ist das Grundstück tatsächlich höher bebaut, wird die höhere Zahl der Vollgeschosse zu Grunde gelegt Nutzungsfaktor beträgt bei einem zulässigen Vollgeschoss 1,0 und erhöht sich je weiteres Vollgeschoss um 0,25 9. Mai 2017

Informationsveranstaltung Straßenbau Quartier 7 Art der Nutzung Erhöhung des Nutzungsfaktors bei Grundstücken die „gewerblich genutzt“ werden um 0,5 Punkte (Artzuschlag) als „gewerblich genutzt“ gelten auch Grundstücke, die typischerweise auf einen Besucherverkehr abstellen und deshalb eine intensive Inanspruch- nahme der Anlage verursachen (z.B. Praxen, Spielplätze, Bürogebäude) Gesamtbeitragsbemessungsfläche Summe der das Abrechnungsgebiet bildenden Grundstücksflächen unter Berücksichtigung von Art und Maß der Nutzung 9. Mai 2017

Informationsveranstaltung Straßenbau Quartier 7 Umlagefähiger Aufwand: beitragsfähiger Aufwand: alle Kosten, die ursächlich für die Verwirklichung des Bauprogramms sind (auch Kosten für die Baugrunduntersuchung, Vermessungsleistungen, Planung und Bauüberwachung, etc.) Abzug des Gemeindeanteils ergibt: umlagefähiger Aufwand 9. Mai 2017

Informationsveranstaltung Straßenbau Quartier 7 Beitragsberechnung umlagefähigen Aufwand ./. Gesamtbeitrags- = Verteilungssatz €/m² bemessungsfläche Verteilungssatz x jeweilige Beitrags- = Erschließungs- bemessungsfläche beitrag 9. Mai 2017

Informationsveranstaltung Straßenbau Quartier 7 Rechenbeispiel für den Erschließungsbeitrag in der Neuen Straße voraussichtlicher beitragsfähiger Aufwand insgesamt 101.000 € - Anteil Gemeinde (10%) - 10.100 € - Umlage auf Anlieger (90%) 90.900 € Verteilungsfläche ca. 11.650 m² Summe aller Beitragsbemessungsflächen der Neuen Straße Verteilungssatz 90.900 € / 11.650 m² = 7,80 €/m² umlagefähiger Aufwand Verteilungsfläche voraussichtlicher Verteilungssatz Beitragsbemessungsfläche Grundstücksfläche Beispielgrundstück: 850 m² nach Abzug durch Tiefenbegrenzung: 800 m² x Nutzungsfaktor: 1,25 ergibt Beitragsbemessungsfläche: 1.000 m² Höhe des Erschließungsbeitrags 1.000 m² x 7,80 €/m² = 7.800 € Beitragsbemessungsfläche Verteilungssatz voraussichtlicher Erschließungsbeitrag 9. Mai 2017

Informationsveranstaltung Straßenbau Quartier 7 Anlage Teileinrichtung Verteilungssatz in €/ m² (gerundet) Stichweg Tieckstraße Fahrbahn, Grün, Entwässerung, Beleuchtung 7,00 €/m² Neue Straße Entwässerung 7,80 €/m² Kornblumenweg 9,15 €/m² Krumme Straße 9,95 €/m² 9. Mai 2017

Informationsveranstaltung Straßenbau Quartier 7 Beitragsberechnung Übersicht der voraussichtlichen Erschließungsbeiträge: Straße Grundstücks-größe Beitrags-bemessung-fläche Ver- teilungs- satz (gerundet) Beitrags-höhe (vorauss.) Stichweg Tieckstraße 800 m² 1000 m² 7,00 €/m² 7.000 € Neue Straße 7,80 €/m² 7.800 € Kornblumenweg 9,15 €/m² 9.150 € Krumme Straße 9,95 €/m² 9.950 € 9. Mai 2017

Informationsveranstaltung Straßenbau Quartier 7 Vorausleistung sobald mit der Herstellung / Durchführung der Straßenbauarbeiten begonnen wurde, kann die Gemeinde Vorausleistungen erheben 90 % des voraussichtlichen Beitrags Zufahrten für die Herstellung der Zufahrten und Zugänge erfolgt ein separater Kostenersatzbescheid (100% der Kosten, siehe Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Grundstückszugänge) bereits hergestellte und durch die Gemeinde nachweislich genehmigte Zufahrten werden i.d.R. nur angeglichen (kein Kostenersatz) Sep. Aufmaßblatt 9. Mai 2017

Informationsveranstaltung Straßenbau Quartier 7 Zeitplan (Wann werden Beiträge erhoben?) geplanter Baubeginn Frühjahr 2018 Ankündigung Vorausleistungen geplante Vorausleistungserhebung 1. Halbjahr 2018 geplante Fertigstellung Herbst 2018 Ankündigung Endabrechnung Endabrechnung 2019 (unter Anrechnung der Vorausleistungen) + Kostenersatz für Zufahrt / Zugang 9. Mai 2017

Informationsveranstaltung Straßenbau Quartier 7 Hinweise zu Fälligkeit, Ratenzahlung und Stundung mit Bescheid wird eine Zahlungsfrist von 1 Monat eingeräumt auf Antrag kann die Gemeinde in begründeten Härtefällen Stundung bzw. Ratenzahlung zulassen die Zinshöhe wird für die Gemeinde gesetzlich vorgegeben und beträgt 0,5 % pro Monat, das entspricht 6 % Zinsen pro Jahr (Prüfen Sie Alternativen!) Ansprechpartner Fachbereich II (Zahlungen): Herr Kowal Tel.: 033439 / 835-232 Frau Michaelis Tel.: 033439 / 835-251 Ansprechpartner Fachbereich III : Herr Schützler (Tiefbau) Tel. 033439 / 835-334 Frau Thiele (Beiträge) Tel. 033439 / 836-344 9. Mai 2017

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! 9. Mai 2017