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Herzlich Willkommen zur Dienststellenversammlung

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Präsentation zum Thema: "Herzlich Willkommen zur Dienststellenversammlung"—  Präsentation transkript:

1 Herzlich Willkommen zur Dienststellenversammlung
Dienstag, 6. Mai 2003 09:45 – 11:45 Hörsaal 2 Dr. Alois Birklbauer

2 Eckpunkte der geplanten Pensionsreform
Nach dem vorliegenden Entwurf der Bundesregierung Dr. Alois Birklbauer

3 Überblick Einführung der Lebensdurchrechnung
Senkung des Steigerungsbetrages Pensionsantrittsalter Hacklerregelung Kindererziehungszeiten Dr. Alois Birklbauer

4 mal Steigerungsbetrag
Pensionsberechnung Bemessungsgrundlage mal Steigerungsbetrag = Pension Dr. Alois Birklbauer

5 Bemessungsgrundlage Bisher: RV: ASVG: „15 besten Versicherungsjahre“
BDG: ab Jahr Durchrechnung pro Jahr bis Jahre bei Ruhestandsantritt mit 60 Jahren 15 Jahre bei Ruhestandsantritt mit 65 Jahren RV: ASVG: „Lebensdurchrechnung“ Übergangsvorschriften BDG: Verschärfung der Durchrechnung 40 Jahre ab 2028 Dr. Alois Birklbauer

6 Bemessungsgrundlage „Lebensdurchrechnung“ für ASVG
Verlängerung des Durchrechnungszeitraums pro Kalenderjahr um ein Jahr ab 2004 Deckelung der Durchrechnungsverluste bis 2007 mit 3,5% bis 2015 mit 7% bis 2027 mit 10,5% ab 2028 keine Deckelung Anpassung früheren Verdienstes an Inflation und Wirtschaftswachstum ungeklärt Keine?, Inflation? Oder auch Wirtschaftswachstum? Bisherige Berücksichtigung tendenziell zu niedrig Dr. Alois Birklbauer

7 Bemessungsgrundlage Verschärfung der Durchrechnung für BDG
längere Durchrechnungszeiträume ab 2011 40 Jahre ab 2028 Anpassung früheren Verdienstes an Inflation und Wirtschaftswachstum ungeklärt für Pensionsantritte ab 2011 fallen Zeiträume in die Durchrechnung, die vor dem Jahr 2002 liegen in der Vergangenheit in Anspruch genommene Teilzeitbeschäftigungen, Freistellungen oder Karenzierungen wirken sich auf die Bemessungsgrundlage aus Dr. Alois Birklbauer

8 mal Steigerungsbetrag
Pensionsberechnung Bemessungsgrundlage mal Steigerungsbetrag = Pension Dr. Alois Birklbauer

9 Steigerungsbetrag Bisher: ASVG: 2 Prozent pro Versicherungsjahr
maximal 80 % BDG: Bundesbeamte mit Eintritt vor dem 50 % der Ruhegenussbemessungsgrundlage für die ersten 10 Jahre jedes weitere Jahr mit 2 % nach 35 Jahren ruhegenussfähiger Gesamtdienstzeit ist das volle Ruhgenussausmaß (80 %) erreicht Bundesbeamte mit Eintritt nach dem 50 % der Ruhegenussbemessungsgrundlage für die ersten 15 Jahre nach 40 Jahren ruhegenussfähiger Gesamtdienstzeit ist das volle Ruhgenussausmaß (80 %) erreicht Dr. Alois Birklbauer

10 Steigerungsbetrag RV: ASVG: BDG:
ab 2004 schrittweises Sinken des Steigerungsbetrag pro Versicherungsjahr von 2 auf 1,78 % ab 2007 BDG: Überproportionale Berücksichtigung der ersten 10 bzw 15 Jahre bleibt bis 2004 aufrecht Für jedes weitere Jahr gilt der Steigerungsbetrag wie für ASVG-Versicherte (1,78 % ab 2007) Damit sind mehr als 35 bzw 40 Jahre ruhegenussfähiger Gesamtdienstzeit erforderlich, um das volle Ruhegenussausmaß von 80 % zu erreichen Dr. Alois Birklbauer

11 Pensionsberechnung Bemessungsgrundlage mal
(Steigerungsbetrag minus Abschläge) = vorzeitige Alterspension Dr. Alois Birklbauer

12 Abschläge bei Frühpension
Bisher: ASVG: 3 % pro Jahr vor Erreichen des Regelpensionsalters Erreichen des 61,5. bzw 56,5. Lebensjahres 37,5 bzw 35 Versicherungsjahre BDG: 2,6 % pro Jahr vor Erreichen des Regelpensionsalters 2003 2,8 % im Jahr 2004 3 % ab dem Jahr 2005 Nur bei Frühpension wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit Dr. Alois Birklbauer

13 Abschläge bei Frühpension
RV: ASVG: 4,2 % pro Jahr vor Erreichen des Regelpensionsalters Schrittweises Anheben des Antrittsalters 61,5 bzw 56,5 auf 65 und 60 bis 2009 Keine Frühpensionen mehr ab 2009 „Hacklerregelung“ BDG: übergangslose Erhöhung der Abschläge auf 3,36 % pro Jahr vor Erreichen des Regelpensionsalters ab 2004 (entspricht 4,2 % im ASVG) Nur bei dauernder Erwerbsunfähigkeit Dr. Alois Birklbauer

14 Frühpension bei längerer Arbeitslosigkeit
Bisher: ASVG: Abschlag 3 % pro Jahr vor Erreichen des Regelpensionsalters Erreichen des 61,5. bzw 56,5. Lebensjahres während der letzten 15 Monate vor dem Stichtag mindestens 52 Wochen Geldleistung aus Arbeitslosenversicherung BDG: Nicht vorgesehen Dr. Alois Birklbauer

15 Frühpension bei längerer Arbeitslosigkeit
RV: ASVG: Grundsätzliche Abschaffung mit wer nach bestehendem Recht bis 2006 Anspruch auf diese Pensionsart gehabt hätte, bekommt 20%igen Zuschlag zum Arbeitslosengeld Danach gelten bei Altersarbeitslosigkeit die allgemeinen Bestimmungen für Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe (Anrechnung des Partnereinkommens usw) BDG: Nicht vorgesehen Dr. Alois Birklbauer

16 Regelpensionsalter Bisher: ASVG: BDG:
Erreichen des 65. bzw 60. Lebensjahres BDG: Erreichen des 61,5. Lebensjahres bzw Gesamtdienstzeit von 40 Jahren nach Erreichen des 60. Lebensjahres Für Männer und Frauen gleich Dr. Alois Birklbauer

17 Regelpensionsalter RV: ASVG: BDG:
Erreichen des 65. bzw 60. Lebensjahres BDG: Schrittweises Erhöhen des Regelpensionsalters auf Vollendung des 65. Lebensjahres bis 2014 (ab 2005 ein Monat pro Halbjahr) Regelpensionsalter 65 bzw 60 für alle ab geborene Beamte Dr. Alois Birklbauer

18 “Hacklerregelung” Bisher: ASVG: BDG:
Erreichen des 61,5. bzw 56,5. Lebensjahres 37,5 bzw 35 Versicherungsjahre Abschlag 3 % pro Jahr vor Erreichen des Regelpensionsalters BDG: Beamter vor dem geboren Abschlagsfreier Ruhestand zwischen 60 und 61,5 Jahren zumindest 40 Jahre beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit Dr. Alois Birklbauer

19 “Hacklerregelung” RV: ASVG: BDG:
bis 2006 Pensionsantritt mit 60 bzw 55 Jahren wenn 45 bzw 40 Beitragsjahre Steigerungsprozentsatz bei 2% Abschläge ab % pro Jahr vor dem Regelpensionsalter 2007 bis 2009: Erhöhung des Antrittsalters auf 61,5 bzw 56,5 und schrittweise Reduktion des Steigerungsprozentsatzes danach „Hacklerregelung“ nur für bestimmte Berufe (Verordnung) BDG: Abschläge von max. 12 % bis für jene Beamten, die eine beitragsgedeckte Zeit von 40 Jahren aufweisen Pensionsantritt mit 60 Jahren (geboren vor dem ) Pensionsantritt mit 61,5 Jahren (geboren vor dem ) Dr. Alois Birklbauer

20 Kindererziehungszeiten
Härten bei der Pensionssicherung nach der RV Ausweitung der Durchrechnung von den besten 15 auf 40 Jahre Verkürzung des Durchrechnungszeitraums pro Kind um drei Jahre (keine Überlappung) Keine verbesserte Aufwertung länger zurückliegender Versicherungszeiten große finanzielle Verluste bei Teilzeitbeschäftigung Dr. Alois Birklbauer

21 Wie geht es weiter? Großdemo 13.5.2003 in Wien Maßnahmen in OÖ?
Herantreten an PolitikerInnen Mailings an Abgeordnete etc Dr. Alois Birklbauer


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