Lerneinheit 9 – Finanzierungs- und Sicherungsgeschäfte

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Fall 1: Schnelles Fahren
Advertisements

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht
Das Abstraktionsprinzip am Beispiel des Kaufvorganges
4. Besprechungsfall V stellt Spezialschrauben für die Montage von Gerüsten her. Das hierfür erforderliche Metall bezieht er von Z. In den AGB, die dieser.
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
Prof. Dr. Stephan Lorenz Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen Übungsfall 3: Verjährungsrecht (Rechtsfolgen, Eigentumsvorbehalt) © sl 2003 V Hersteller.
Anspruchsprüfung © sl 2002.
§ 5 Stellvertretung.
Kauf- und Tauschvertrag
§ 9 Ansprüche aus dem Rückabwicklungsverhältnis
§ 7 Kaufrechtliches Gewährleistungsrecht im Überblick
- Juristische Fakultät -
PD Dr. Sebastian A.E. Martens, M.Jur. (Oxon.)
Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt (§ 449 Abs. 1 BGB)
Zwingendes Recht beim Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 ff. BGB
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
körperliche Gegenstände unkörperliche Gegenstände
Gutachten zu Fall 1 A. Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung der Grafik aus Kaufvertrag gem. § 433 I 1 „impossibilium nulla est obligatio“
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Gutachten zu Fall 1 A. Anspruch des V gegen K auf Zahlung von 125 Euro aus Kaufvertrag gem. § 433 II Anspruch entstanden Zustandekommen eines Kaufvertrages.
Kosten für Ersatz- gebrauch   Tilgungsbestimmung (362 ff. BGB)   Kosten für Durch- setzung Kosten für Ersatz Tausch- wert Gebrauchs- wert  
Für die Mängelhaftung relevante Zeitpunkte
System der kaufrechtlichen Mängelhaftung
Tutorium BGB Fall K sucht ein Auto mit maximal km Laufleistung. Am kauft K von V, einem Privatmann, einen.
Eigentumsvorbehalt (1)
Barta: Zivilrecht online Kap 6 - Vorvertrag 1 Vorkaufsrecht: § 1072 ff ABGB (1) § 1072: Wer eine Sache mit der Bedingung verkauft, daß der Käufer, wenn.
Lerneinheit 1 – Überblick A.Leistungsstörungen 1. Abschnitt - Grundlagen § 1Einführung § 2System des Leistungsstörungsrechts 2. Abschnitt -
Lerneinheit 3 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. Abschnitt - Schicksal der Leistungspflicht § 4Erlöschen von Leistungs- und Gegenleistungsanspruch.
1 Lerneinheit 7 – Überblick B.Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Geschäftsführung ohne Auftrag.
Unmöglichkeit im gegenseitigen Vertrag Prof. Dr. Michael Beurskens, Universität Bonn.
1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
Babeş-Bolyai-Universität, Internationales Handelsrecht, Teil 2: UN-Kaufrecht (CISG) Prof. Dr. jur. Christiane A. Flemisch, Licenciée en droit Mediatorin,
Lerneinheit 2 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. Abschnitt - Schicksal der Leistungspflicht § 3Ausschluss der Leistungspflicht.
1 Lerneinheit 5 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. AbschnittDer Ausschluss der Leistungspflicht und seine Folgen § 5 Schadensersatz: Überblick.
1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
1 Klausurtermin: Grundkurs II im Bürgerlichen Recht Dienstag, – ca Uhr - ZHG 011 Einlass ab Uhr Beginn: ca Uhr Die.
Einheit 5 Kaufvertrag - Begriff und Muster. Hauptinhalt 1.Arten der besonderen Kaufverträge 2.Allgemeines 3.Muster 4.Inhalte vom Kaufvertrag 5.Sonstiges.
Ass.-Prof. Dr. Gerhard Saria
Internationales Einheitskaufrecht und Zahlungssicherung im Außenhandel
Rechtsvergleichung II: Einzelne Institutionen
Frage 1: I. Inanspruchnahme der E durch die Bürgschaft
SachenR Woche.
SchuldR BT 7. Woche.
SchuldR BT 2. Woche.
BGB AT 8. Woche.
SachenR Woche.
SachenR 1 2. Woche.
SachenR 1 6. Woche.
SchuldR AT 1 6. Woche.
SchuldR BT 5. Woche.
SachenR 1 4. Woche.
SachenR 1 5. Woche.
BGB AT 7. Woche.
SachenR 1 1. Woche.
SchuldR BT 3. Woche.
SchuldR BT 6. Woche.
SchuldR AT 1 5. Woche.
Lieferungsverzug Zu-Spät-Lieferung
Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
Händler Hansmann verlangt von Michael Schadenersatz für das beschädigte Fahrrad. ( „Wer will was von wem“) Eine mögliche Anspruchsgrundlage könnte sich.
Examinatorium Sachenrecht Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger
Grundstücksrecht Falllösung 4.
KreditSiR Falllösung 2.
Examinatorium Sachenrecht
Examinatorium Sachenrecht Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger
KreditSiR Falllösung 6.
Examinatorium Sachenrecht Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger
Examenskurs Sachenrecht mit Kreditsicherungsrecht SoSe 2019
 Präsentation transkript:

Lerneinheit 9 – 26.1.2010 Finanzierungs- und Sicherungsgeschäfte § 12 Grundzüge des Kaufs unter Eigentumsvorbehalt, § 449

§ 12 Grundzüge des Kaufs unter Eigentumsvorbehalt, § 449 I. Inhalt und Funktion des Kaufs unter Eigentumsvorbehalt, § 449 I Verkäufer Käufer (Insolvenzrisiko)

II. Die schuldrechtliche Komponente Unbedingter Kaufvertrag über eine bewegliche Sache Rücktritt a) Rücktrittsrecht nach §§ 323 ff., insb. Erfordernis einer Nachfristsetzung b) Ausschluss eines Rückholrechts (aus § 985) ohne erklärten Rücktritt, § 449 II (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 818) 3. Übergang der Vergütungsgefahr, §§ 446, 447

III. Die sachenrechtliche Komponente 1. Rechtsstellung des Verkäufers a) Aufschiebend bedingte Übereignung, §§ 929 S. 1, 158 I b) Abwehr Dritter, §§ 771 ZPO; 47 InsO c) Sicherung trotz Verjährung, § 216 II 2

2. Rechtsstellung des Käufers a) Erwerb unmittelbaren Besitzes: Nutzungsfunktion, Besitzrecht iSd § 986 b) Erwerb eines Anwartschaftsrechts - übertragbar, verpfändbar, pfändbar c) Mögliche Einwilligung des Veräußerers zur Verfügung des Erwerbers als Nichtberechtigter über das Eigentum des Verkäufers im Rahmen des normalen Geschäftsgangs (§§ 929 ff., 185 I)

IV. Weitere Arten des Eigentumsvorbehalts 1. Weitergeleiteter EV = EV-Verkäufer soll Eigentümer bleiben (ungebräuchlich) 2. Nachgeschalteter EV = Käufer veräußert unter eigenem EV 3. Verlängerter Eigentumsvorbehalt a) Verarbeitungsklausel, vgl. § 950 b) Vorausabtretungsklausel, vgl. § 398

Verkäufer Käufer § 433 II §§ 433 II, 398 Dritter

IV. Weitere Arten des Eigentumsvorbehalts 4. Kontokorrentvorbehalt = Erlöschen des EV erst bei Saldoausgleich Drittvorbehalt/Konzernvorbehalt Nichtigkeit  § 449 III ! KV und einfacher EV bleiben bestehen