Lerneinheit 9 – 26.1.2010 Finanzierungs- und Sicherungsgeschäfte § 12 Grundzüge des Kaufs unter Eigentumsvorbehalt, § 449
§ 12 Grundzüge des Kaufs unter Eigentumsvorbehalt, § 449 I. Inhalt und Funktion des Kaufs unter Eigentumsvorbehalt, § 449 I Verkäufer Käufer (Insolvenzrisiko)
II. Die schuldrechtliche Komponente Unbedingter Kaufvertrag über eine bewegliche Sache Rücktritt a) Rücktrittsrecht nach §§ 323 ff., insb. Erfordernis einer Nachfristsetzung b) Ausschluss eines Rückholrechts (aus § 985) ohne erklärten Rücktritt, § 449 II (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 818) 3. Übergang der Vergütungsgefahr, §§ 446, 447
III. Die sachenrechtliche Komponente 1. Rechtsstellung des Verkäufers a) Aufschiebend bedingte Übereignung, §§ 929 S. 1, 158 I b) Abwehr Dritter, §§ 771 ZPO; 47 InsO c) Sicherung trotz Verjährung, § 216 II 2
2. Rechtsstellung des Käufers a) Erwerb unmittelbaren Besitzes: Nutzungsfunktion, Besitzrecht iSd § 986 b) Erwerb eines Anwartschaftsrechts - übertragbar, verpfändbar, pfändbar c) Mögliche Einwilligung des Veräußerers zur Verfügung des Erwerbers als Nichtberechtigter über das Eigentum des Verkäufers im Rahmen des normalen Geschäftsgangs (§§ 929 ff., 185 I)
IV. Weitere Arten des Eigentumsvorbehalts 1. Weitergeleiteter EV = EV-Verkäufer soll Eigentümer bleiben (ungebräuchlich) 2. Nachgeschalteter EV = Käufer veräußert unter eigenem EV 3. Verlängerter Eigentumsvorbehalt a) Verarbeitungsklausel, vgl. § 950 b) Vorausabtretungsklausel, vgl. § 398
Verkäufer Käufer § 433 II §§ 433 II, 398 Dritter
IV. Weitere Arten des Eigentumsvorbehalts 4. Kontokorrentvorbehalt = Erlöschen des EV erst bei Saldoausgleich Drittvorbehalt/Konzernvorbehalt Nichtigkeit § 449 III ! KV und einfacher EV bleiben bestehen