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körperliche Gegenstände unkörperliche Gegenstände

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Präsentation zum Thema: "körperliche Gegenstände unkörperliche Gegenstände"—  Präsentation transkript:

1 körperliche Gegenstände unkörperliche Gegenstände
Rechtsobjekte körperliche Gegenstände = Sachen unkörperliche Gegenstände bewegliche Sachen unbewegliche Sachen Rechte sonstige relative Rechte absolute Rechte Ansprüche Gestaltungsrechte

2 Sache Eigentum Besitz Gebrauch Fruchtziehung Verwertung Herausgabe
sog. Vindikation Sache Herausgabe Unterlassung Beseitigung Schadensersatz Besitz Gebrauch Fruchtziehung Verwertung

3 Anspruch auf Herausgabe aus § 985
Eigentum des Anspruchstellers Ursprünglicher Eigentümer Eigentumsverlust Besitz des Anspruchsgegners Kein Recht des Anspruchsgegners zum Besitz Dingliches Besitzrecht Obligatorisches Besitzrecht

4 Anspruch auf Herausgabe aus § 985
Anspruch entstanden Eigentum des Anspruchstellers Ursprünglicher Eigentümer Eigentumsverlust Besitz des Anspruchsgegners Kein Recht des Anspruchsgegners zum Besitz Dingliches Besitzrecht Obligatorisches Besitzrecht Anspruch entstanden Anspruch nicht erloschen Erfüllung Unmöglichkeit ... Anspruch entstanden Anspruch nicht erloschen Anspruch durchsetzbar Verjährung Zurückbehaltungsrecht ...

5 Beendigung von Dauerschuldverhältnissen
auf bestimmte Zeit geschlossen auf unbestimmte Zeit geschlossen Beendigung durch Zeitablauf außerordentliche Kündigung ordentliche Kündigung typisch: besonderer Grund, aber fristlos typisch: grundlos, aber fristgebunden

6 „V könnte gegen M einen Anspruch auf Rückgabe des VW haben.“
Gutachten „V könnte gegen M einen Anspruch auf Rückgabe des VW haben.“ A. Anspruch des V aus § 546 I B. Anspruch des V aus § 985 „Ein Rückgabeanspruch des V könnte sich zunächst aus § 546 I ergeben...“ „Ein Rückgabeanspruch des V könnte sich außerdem aus § 985 ergeben...“ Anspruch entstanden Mietvertrag Zustandekommen Wirksamkeit Besitz des Mieters Beendigung des Mietverhältnisses Anspruch nicht erloschen Anspruch durchsetzbar Ergebnis Anspruch entstanden Eigentum des V Besitz des M Kein Recht des M zum Besitz, § 986 Anspruch nicht erloschen Anspruch durchsetzbar Ergebnis


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