„Gleichstellung vor dem Gesetz und im Alltag“

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 Präsentation transkript:

„Gleichstellung vor dem Gesetz und im Alltag“ Der Monitoringausschuss und die Staatenprüfung Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention BIZEPS-Kongress „Gleichstellung vor dem Gesetz und im Alltag“ 17. Jänner 2017

Überblick Was ist der Monitoringausschuss? Was sagt die UN-Behindertenrechtskonvention? Wie wird die Einhaltung der Konvention überprüft?

Der Monitoring-ausschuss Basis Artikel 33 Abs 2 Konvention: Unabhängiger Mechanismus Förderung, Schutz und Überwachung der Durchführung Einbeziehung der Zivilgesellschaft in Überwachungsprozess Unabhängige Mitglieder Überwachung der öffentlichen Verwaltung in Bundeskompetenz

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ZWECK (Artikel 1) „…den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.“

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Wertehaltungen Respekt vor der Würde der Person Nicht-Diskriminierung Respekt für Vielfalt/Anderssein Gleichheit von Männern und Frauen Beachtung der Rechte von Kindern  Chancengleichheit, Partizipation, Barrierefreiheit und Selbstbestimmung

Handlungsempfehlungen Bildung Selbstbestimmtes Leben Gleichberechtigung Arbeit Barrierefreiheit Teilhabe Bund / Länder Zusammenarbeit Selbstbestimmt entscheiden Frauen

Herausforderungen in der Umsetzung Strukturierte Aufarbeitung fehlt Mangelnde Koordination Bund/Länder Kein Bewusstsein für Querschnittsmaterie („wer ist zuständig?“) „Menschrechte sind Luxus“

Nächste Staatenprüfung: 2018 Es gibt viel zu tun!

VIELEN DANK ! Für weitere Fragen: vorsitz@monitoringausschuss.at www.MonitoringAusschuss.at VIELEN DANK !