Unternehmenssteuerreform III

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 Präsentation transkript:

Unternehmenssteuerreform III Das Problem Attraktives und wichtiges Schweizer Steuerelement in der Kritik DV EVP Schweiz in Frutigen am 03.12.2016 Leo Müller, CVP-Nationalrat, Ruswil Ein wichtiges Element der Schweizerischen Unternehmensbesteuerung steht international in der Kritik Element ist zentral für die steuerliche Attraktivität und für die finanzielle Ergiebigkeit der Unternehmenssteuern in der Schweiz Ohne internationale Akzeptanz funktioniert das Element nicht

Steuerharmonisierungsgesetz Artikel 28 Art. 28 Besondere Fälle: - Holdings - Domizil- gesellschaften - Gemischte Gesellschaften

Die privilegierte Besteuerung (heute) Effektive Gewinnsteuersätze nach Kanton Quelle: Hinny (2015). Steuerrecht; KPMG (2012). Berner Steuermonitor

Anpassungen erforderlich Effektive Gewinnsteuersätze nach Kanton Quelle: Hinny (2015). Steuerrecht; KPMG (2012). Berner Steuermonitor

II. Was steht auf dem Spiel? Milliarden Steuereinnahmen und zehntausende Arbeitsplätze

Volkswirtschaftliche Bedeutung der Statusgesellschaften Anzahl Gesellschaften: Holdinggesellschaften: 11’152 Domizilgesellschaften: 9’095 Gemischte Gesellschaften: 3’900 Forschung und Entwicklung: - Anteil an den gesamten Ausgaben für F&E Arbeitsplätze: Arbeitsplätze in der Schweiz: direkt: 135’000 – 175’000 indirekt: Multiplikator 2,6 (gemäss Studie für Genf) +248’000 Quelle: EFD und Créa

Der Bund profitiert stark von den Unternehmen… Entwicklung der Bundeseinnahmen sowie des BIP seit 1990 (1990 = 100) Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung (2016)

…und ganz besonders von den Statusgesellschaften! Fiskalertrag der juristischen Personen beim Bund (in Milliarden Franken), Anteil Statusgesellschaften bekannt seit 2004 Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung (2016)

Neuansiedlungen: - 50 Prozent!

III. Lösungsansatz Massnahmenpaket: steuerpolitische Anpassungen und finanzpolitischer Ausgleich

Ziele der Unternehmenssteuerreform III Steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz Internationale Akzeptanz EU/OECD Finanzielle Ergiebigkeit und Ausgewogenheit

Kantone: unterschiedliche Ausgangslage Ausgangslage der Kantone bzgl. steuerlicher Ausschöpfung der Gewinne und Anteil der Statusgesellschaften (Durchschnitt 2010-2012) Quelle: EFV (2015).

Föderale Aufteilung der Reform Bund Kantone Anpassung Unternehmenssteuersystem Abschaffung Principalgesellschaft und Swiss Finance Branche Abschaffung Statusgesellschaften (Art. 28 StHG) Übergangslösung (frei in der Ausgestaltung) Patentbox (frei in der Entlastung) F&E-Inputförderung (freiwillig) Zinsbereinigte Gewinnsteuer Zinsbereinigte Gewinnsteuer (freiwillig) Gewinnsteuersatzsenkung (freiwillig) Finanzpolitischer Ausgleich Vertikal: Erhöhung des Kantonsanteils an der Direkten Bundessteuer Horizontal: Anpassung des Ressourcenausgleichs Gegenfinanzierung Aufbau benötigter Mittel in der Finanzplanung Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer Anpassung der Teilbesteuerung Dividenden (freiwillig)

Kantone: steuerliche Stellschrauben

IV. Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen der USRIII  Massnahmen Auswirkungen auf den Bund (in Mio. CHF) Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden Steuerpolitische Massnahmen: Wegfall der Statusgesellschaften + + + + + Patentbox – F&E-Input Förderung Zinsbereinigte Gewinnsteuer -222 -344 bis 0 Anpassung Kapitalsteuer Übergangsregelung Gewinnsteuersatzsenkung – – – – Anpassung Teilbesteuerung Finanzpolitischer Ausgleich: Erhöhung Kantonsanteil DBST -920 +920 Ergänzungsbeitrag -180 +180 Total (quantifizierbar) -1’322 +756 bis +1’100 Die Folie ist eine konsequente Analyse aller Massnahmen, wobei die quantifizierbaren quantifiziert sind. - Quantifizierbar sind grundsätzliche die Auswirkungen der Reform auf Bundesebene (sprich der USRIII im engeren Sinne)  Die finanziellen Auswirkungen für den Bund können wir relativ gut abschätzen - Quantifizierbar sind auch die Auswirkungen der Reform auf Bundesebene für die Kantone  der finanzielle Ausgleich führt zu einem Plus für die Kantone - Nicht quantifizierbar (mit plus und minus gekennzeichnet) sind die Massnahmen, welche in kantonalen Reformen festgelegt werden Wenn die neuen Sondermassnahmen perfekt gezielt wären, das heisst wenn sie alle bisherigen Statusgesellschaften abdecken könnten und nur diese, dann würden sich die 4 Plus durch die Abschaffung der Statusgesellschaften und die Minus der Sondermassnahmen gegenseitig aufheben. Dann wären keine Gewinnsteuersatzsenkungen nötig und wir hätten eigentlich auch gar kein finanzielles Problem, da sich keine Mindereinnahmen ergeben würden. Das Problem liegt darin, dass die neuen Sondermassnahmen nicht perfekt zielgerichtet sind. - Es gibt bisher normal besteuerte Unternehmen, die davon profitieren (Mitnahmeeffekte), was die Minus der Sondermassnahmen erhöht. - Zudem können nicht alle normal besteuerten davon profitieren, was zusätzlich Gewinnsteuersatzsenkungen nötig macht. ​Diese beiden Punkte führen bei den Kantonen zu Mindereinnahmen gegenüber dem Status quo. Die Ausgangslagen der Kantone sind unterschiedlich: - Ein Kanton, der alles über die Gewinnsteuersenkung macht, hat dort einfach mehr Minus und dafür bei den Sondermassnahmen weniger. - Ein Kanton, der bereits einen tiefen Gewinnsteuersatz hat, hat (wie Du sagst) einfach wenig Plus bei der Abschaffung der Statusgesellschaften und dafür wenig Minus bei der Gewinnsteursenkung) - Abgebildet ist ein Kanton, der eine Misch-Strategie wählt. Am Ende werden die meisten Kantone ein Minus-Überschuss haben. Der Grund ist, dass das neue System einfach nicht so effizient bzw. nicht so zielgerichtet ist, wie das heutige. Über den finanziellen Ausgleich, wird diese Last auf Bund und Kantone verteilt. Hier kommen für die Kantone also noch ein paar Plus dazu. Quelle: BR - Botschaft USRIII; WAK-N - Medienmitteilung vom 24.02.2016; EFV

Finanzielle Auswirkungen aus Sicht der Kantone Kantone sind direkt betroffen durch Abschaffung kantonaler Steuerstatus Statisch: Massive Mehreinnahmen durch Steuererhöhung Dynamisch: Sowohl die Durchführung als auch der Verzicht auf Steuersenkungen führt zu Mindereinnahmen USRIII bedeutet: Unterstützung durch den Bund Steuerpolitisch: Möglichkeit neuer steuerlicher Sondermassnahmen Finanzpolitisch: Vertikaler finanzieller Ausgleich Wichtig: Gezielte steuerliche Sondermassnahmen (Patentbox, F&E-Input, NID) können die Kantonen fakultativ als Ersatz für Gewinnsteuersenkungen nutzen. Durch den vertikalen Ausgleich werden die Gesamtkosten zu gleichen Teilen auf Bund sowie Kantone und Gemeinen verteilt. Das erste Missverständnis: - Ohne die Sondermassnahmen muss umso stärker auf Gewinnsteuersenkungen gesetzt werden, was die Ausfälle dort erhöht  Substitute (Addition ist falsch) - Wenn z.B. der NID weggelassen wird, werden die quantifizierbaren Auswirkungen reduziert, die nicht-quantifizierbaren dafür aber erhöht Das zweite Missverständnis: - Oft werden die finanziellen Auswirkungen bei den Kantonen nicht eingerechnet. Die Addition der Gesamtkosten der Reform für Bund, Kantone und Gemeinden ergibt dann fälschlicherweise bis zu 1.7 Milliarden - Wenn dann ebenfalls fälschlicherweise noch die Emissionsabgabe dazu gezählt wird erhält man die 2 Milliarden mit denen die SP oft herumhantiert.  Diese Rechnung ist kreuzfalsch

Finanzielle Auswirkungen ohne Reform Studie Finanzielle Auswirkungen (in Millionen Franken) economiesuisse: Annahme Wegzug Statusgesellschaften -75% Bund & Kantone -4000 Höhere Steuersätze Kantone +300 Total -3700 Konjunkturforschungsstelle (ETH-KOF): -88% -4540 +1080 -3460 B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung: -74% -3900 +830 -3070 Quellen: economiesuisse (2013). Chatagny, Köthenburger & Stimmelmayr (2014). B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung (2014)