Geplante Flurbereinigung

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Geplante Flurbereinigung Krefeld-Oppum Aufklärungsversammlung für die voraussichtlich betroffenen Grundstückseigentümer am 26. Juni 2017

früher: Amt für Agrarordnung Mönchengladbach Wer sind wir? Dezernat 33 der Bezirksregierung Düsseldorf Ländliche Entwicklung – Bodenordnung Flurbereinigungsbehörde früher: Amt für Agrarordnung Mönchengladbach Herr Merten: Hauptdezernent Herr Wilden: Dezernent für Grundsatzangelegenheiten Herr Engelmann: Planungsdezernent Flurbereinigung

Einsatz der Bodenordnung -Werkzeugkoffer Flurbereinigung- Agrarstrukturverbesserung (privater und gemeinschaftlicher Nutzen durch Erschließung, Zusammenlegung von Grundstücken zu wirtschaftlichen Schlägen nach Form und Größe) Ausgleich von Nutzungsansprüchen (Naturschutz, Stadtentwicklung, Wasserschutz usw.) Flächenrückgabe bei Rekultivierungsverfahren (RWE) Landbereitstellung für öffentliche Zwecke (Straßen, Deiche, Wasserwirtschaft)

Flurbereinigung – wer macht was? behördlich geleitetes Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) innerhalb eines bestimmten Gebietes unter Mitwirkung der Gesamtheit der beteiligten Grundstückseigentümer der Behörden und der landwirtschaftlichen Berufsvertretung Die Flurbereinigungsbehörde ist dabei koordinierend, planerisch, technisch und verwaltungsmäßig für die Durchführung des Verfahrens zuständig

Prinzip der Zusammenlegung 1.Besitzstand vor der Flurbereinigung Flurstücke sind u.U. sehr klein liegen teilweise weit auseinander Alle Flurstücke bilden Einlage Kleinteilige Eigentumsstrukturen schlechtes Wegenetz Flurstücke von Eigentümer 3 Flurstücke von Eigentümer 4 Flurstücke von Eigentümer 2 Flurstücke von Eigentümer 1 Alte Flurstücke Beispiel 1 2 3 4

Prinzip der Zusammenlegung 5.Planwunschtermine Mit allen Eigentümern 3.ggf.Fachplanung und Ausbau 2.Festlegung der Verfahrensgrenze 4.Vermessung von Wegen und Landschaft eine große Fläche neues Wegenetz/Landschaft Grundgerüst für Zuteilung

Prinzip der Zusammenlegung Gesamtzuteilung 6.Bildung der neuen Flurstücke 7. Festlegung der Lage Flurstücke aller Beteiligten Flurstücke Eigentümer 4 Flurstücke Eigentümer 2 Flurstücke Eigentümer 3 Flurstücke Eigentümer 1 Neue Flurstücke 1 2 3 4

Planungsraum

Vorgeschichte Initiative von Eigentümern auf Neuordnung von Grundstücken Diverse Besprechungen mit Eigentümern, Pächtern, Stadt Krefeld, LWK und RLV 1. Informationstermin am 28.09.2015 2. Informationstermin am 24.04.2017 Im Folienmaster (im Menü „Ansicht“ unter Master -> Folienmaster) müssen folgende Einträge überschrieben werden: • Vortragstitel • Datum • evtl. Webadresse durch E-Mail des Autors ersetzen In der Folie sind folgende Einträge notwendig: • Titel der Folie

Übersicht der Eigentumsverhältnisse Aus Datenschutzgründen gelöscht

2. Informationstermin: Wünsche u. Hoffnungen der Beteiligten Agrarstruktur Natur, Wasser, Landschaft Erschließung, Freizeit, Erholung Verfahrensablauf, Kosten Zusammenlegungs-bedarf aus Sicht der Eigent. u. Bewirtsch. Entwicklung durchgängiger Landschaftselemente Erforderlicher Erschließung aller Grundstücke Erfordernis der Gebietsabgrenzung zu Verfahrensbeginn Möglichkeit zur Flächenveräußerung Vernetzung vorhandener Waldansätze Miteinander von Landwirtschaft und Erholung Hinzuziehung von Flächen möglich Auflösung von Erben-gemeinschaften Aufwertung der Gewässerläufe Landschaftserleben für Fußgänger und Radfahrer Keine Kosten für Vermessung und Flächenausweisung Ordnung der Pachtverhältnisse nach der Flurb. Flexible Anpassung der Streifenbreite Thema Bahnübergang Regelmäßige Beteiligung der Teilnehmer Erfüllung der Verpflichtung des Landschaftsplanes Weiterhin Wegeunterhaltung durch die Stadt

Entwicklung ökologisch sensibler Bereiche geplant Städtische Flächen (bisher verstreut im Gelände) in die ökologisch sensiblen Bereiche verlegen Erfüllung gesetzl. Vorgaben durch Stadt (Landwirte von diesen Verpflichtungen entlasten) Planungssicherheit Bisherige (unsichere) privatrechtl. Vereinbarungen können entfallen Landwirtschaftliche Flächen für die Bewirtschaftung sichern

Wegenetz Eigentumssituation sichern (bislang tlw. über Privateigentum) Erschließung aller Grundstücke sicherstellen Untersuchung, ob Wegenetz ausreichend (verschiedene Nutzergruppen) ggf. Optimierung

Neuordnung der Eigentumsflächen innerhalb des Grundgerüstes von Wegen und Ökoflächen Landwirtschaftliche Bewirtschaftung optimieren Eigentum sichern / Bodenmarkt mobilisieren Ordnung rechtlicher Verhältnisse Verfahrensgrenze kann verändert werden. Wertgleiche Landabfindung ist garantiert!

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren § 86 FlurbG kann eingeleitet werden, um 1. Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung … Maßnahmen des Umweltschutzes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes … zu ermöglichen oder auszuführen 2. … 3. Landnutzungskonflikte aufzulösen ... 4. …

Vereinfachte Flurbereinigung Krefeld-Oppum Die Flurbereinigung ist ein rechtlich abgesichertes und transparentes Instrument zum Grundstückstausch. In der vereinfachten Flurbereinigung wird eine wertgleiche Landabfindung für alle Eigentümer garantiert. Den Eigentümern entstehen in diesem Verfahren keine Kosten.

Ablauf einer Vereinfachten Flurbereinigung Einleitung des Verfahrens § 86 FlurbG Antrag o.ä. Informell: Informationstermin(e) heute Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Eigentümer, Anhörung und Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange Gelb = Verwaltungsakt mit Rechtsbehelf Flurbereinigungsbeschluss Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Bei Angeboten: Landerwerb Wertermittlung (ggf.)Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan Planfeststellung/genehmigung

Gelb = Verwaltungsakt mit Rechtsbehelf Planwunschtermin Flurbereinigungsplan § 58 FlurbG dazu Vorläufige Besitzeinweisung mit Überleitungsbestimmungen Anhörungstermin Gelb = Verwaltungsakt mit Rechtsbehelf Ausführungsanordnung Eintritt des neuen Rechtszustandes Berichtigung der öffentlichen Bücher ( u.a. Grundbuch, Liegenschaftskataster, Baulastenverzeichnis ) Schlussfeststellung

Gesamt 430, Hinterland 210 ha, Vorland 125 ha, Rhein 95 ha (75 ha Wasser)

Danke für Ihre Aufmerksamkeit ! Ansprechpartner Herr Merten 0211/475-3300; ralph.merten@brd.nrw.de Herr Wilden 0211/475-9845; ralf.wilden@brd.nrw.de Herr Engelmann 0211/475-9826; falk.engelmann@brd.nrw.de Herr Bramers 0211/475-9812; heinz-josef.bramers@brd.nrw.de Zentrale 0211/475-9803; post33@brd.nrw.de www.brd.nrw.de