„Die Kollektivverträge gemeinsam mobil machen“ Workshop 22. /23. 5 „Die Kollektivverträge gemeinsam mobil machen“ Workshop 22./23.5.2007 in Velm
„Die Kollektivverträge gemeinsam mobil machen“: Ausgangslage Mehr als 300.000 arbeiten in Österreich überwiegend außerhalb des Betriebes Je nach Branche bis zu 50% im Außendienst (Industrie/Gewerbe 12%), Tendenz steigend In den Kollektivverträgen Außen- und Mobildienst unzureichend abgebildet Rechte indirekt über Dienstreiseregelungen verankert GPA-Bundesforum 2006 beschließt, Kollektiverträge systematisch den Anforderungen der Arbeit außerhalb des Betriebes anzupassen ExpertInnenworkshop von work@external erarbeitet Orientierungen für den Kollektivvertrag
Orientierungen für den Kollektivvertrag sind Ideen, wie unsere Kollektivverträge besser an die Erfordernisse von Außen- und Mobildiensten angepasst werden können sind Diskussionsangebote an die Wirtschaftsbereiche und deren Ausschüsse respektieren die Kollektivvertrags-Autonomie der Wirtschaftsbereiche bringen branchenübergreifend Kompetenzen und Engagement in den Prozess um die Weiterentwicklung der Kollektivverträge ein.
Workshop-Ergebnisse Kompetenzen und Entschädigungen Alle zusätzlichen Kompetenzen und spezifischen Aufgaben, welche mit der Arbeit außerhalb des Betriebes verbunden sind, sollen in den KV-Einstufungen und damit im Entgelt berücksichtigt werden. Aller zusätzlicher Aufwand, der sich aus der Arbeit außerhalb des Betriebes ergibt, soll durch Aufwandentschädigungen gedeckt werden.
Abbildung der Zusatzkompetenzen und spezifischen Aufgaben Vorrückungskriterium Einsatzmobilität (zusätzliche administrative, soziale und organisatorische Kompetenzen, höhere Selbständigkeit = rascherer Aufstieg) Nutzung von Beschäftigungs(zwischen)-gruppen (Tätigkeitsbeschreibung plus Außendienst = höhere Gruppe) Tätigkeitsbeispiele/Außendienstberufe (Servicetechniker) Mobilitätszulage als Entgeltbestandteil (Betriebliche Option im mobilen Gesundheitsdienst) Sonderfall eigener Außendienst-KV (Versicherungen): Definition im Zusatzprotokoll, keine Tätigkeitsgruppen
Workshop-Ergebnisse Aufwandentschädigungen (1) „Dienstreise“ stellt stark auf den Dienstort und das Verlassen des Dienstortes ab. „Beruflich veranlasste Wege“ müssen für Außen-/Mobildienste die Basis für Aufwandsentschädigungen sein: ohne Zeit- oder km-Beschränkung Jede „beruflich veranlasste Wegzeit“ ist daher als Arbeitszeit einzustufen. Bei Rufbereitschaften sind Lücken in den Kollektivverträgen zu schließen: Verteuern, aber nicht an Arbeitsstundenbezahlung angleichen
Workshop-Ergebnisse Aufwandentschädigungen (2) Dienstfahrzeug oder kostendeckendes Kilometergeld (Autokostenindex) Erhöhtes Kilometergeld bei KollegInnen-Mitnahme Arbeitgeber-Haftung: Bei Dienstfahrten wird Privatfahrzeug zum Dienstfahrzeug Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates für ein „angemessenes“ Dienstfahrzeug
Workshop-Ergebnisse Aufwandentschädigungen (3) Inlands- und Auslandsdiäten Tag- und Nächtigungsgelder ohne km- oder Ortsgrenzen ohne zeitliche Untergrenzen Aliquotierung nach Stunden ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung bei allen beruflich veranlassten Wegen
Workshop-Ergebnisse Aufwandentschädigungen (4) Betriebsmittel zahlt der Arbeitgeber (unberührt bleiben Mitbestimmungsrechte des BR) Verfallfristen: Einschränkungen gegenüber ABGB aufheben bzw. durch Verlängerung mildern Provisionen: Regelungsebene Dienstvertrag oder betriebliche Vereinbarung, nicht im Kollektivvertrag Ziel/Leistungsvereinbarungen: Mitbestimmungs-rechte des BR Politisches Lobbying zur Anhebung der Steuerfreigrenzen im EstG (26,40 € Taggeld und amtliches km-Geld)