Francesca Wölfle » Steuerliche Aspekte«
Diese Angaben sind aus eigenen Erfahrungen/Recherchen und somit KEINE steuerberatenden Auskünfte www.healingoils.de
Umsatzgrenzen www.healingoils.de Einnahmen bis 250,00 EUR / Jahr bei Steuererklärung unter „Sonstige Einkünfte“ anzugeben sind steuerfrei Einnahmen 250,01 EUR – 17.500,00 EUR / Jahr Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen dieser Zusatz muss auf Rechnung angegeben sein kein Abzug der Vorsteuer möglich Einnahmen über 17.500,00 EUR / Jahr gilt man als Unternehmer Ausweis der Umsatzsteuer erforderlich folglich auch Abzug der Vorsteuer möglich beim doTERRA Kundendienst Umstellung auf Unternehmer-Konto beantragen www.healingoils.de
Die Voraussetzungen der Kleinunternehmer-Regelung Damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG folgende Umsatzgrenzen nicht übersteigen: im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro Wichtig: Das hervorgehobene „und“ bedeutet, dass beide Bedingungen erfüllt sein müssen. Bei den genannten Grenzen handelt es sich um den Umsatz und nicht etwa um den Gewinn! Der Gewinn ist in der Regel deutlich niedriger, weil von den Einnahmen ja noch die Ausgaben abgezogen werden. www.healingoils.de
Die Voraussetzungen der Kleinunternehmer-Regelung Bitte beachten Sie: Im Jahr der Gründung eines Gewerbes, eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs sowie bei Aufnahme einer neuen selbstständigen Tätigkeit gelten folgende Sonderbestimmungen: In Ermangelung eines vorangegangenen Geschäftsjahres darf der Jahresumsatz für das erste Jahr geschätzt werden. In dem Fall gilt: Nur wenn der Jahresumsatz voraussichtlich nicht höher ist als 17.500 Euro, dürfen Sie die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. www.healingoils.de
Die Voraussetzungen der Kleinunternehmer-Regelung Sonderfall I: Umsatzgrenzen im Gründungsjahr Aber Vorsicht: Sofern Ihr erstes Geschäftstätigkeit nicht im Januar beginnt, müssen Sie den geschätzten tatsächlichen Umsatz monatsgenau auf ein ganzes Jahr hochrechnen. Angefangene Monate werden komplett berücksichtigt. Nehmen wir an, Sie starten am 15. Mai: dann sind Sie im ersten Jahr nur in acht von zwölf Monaten geschäftlich tätig. Die Kleinunternehmer-Umsatzgrenze beträgt in dem Fall nur 11.667 Euro (= 8/12 von 17.500 Euro). Mit anderen Worten: Wenn bei Unternehmensstart im Mai abzusehen ist, dass Sie im ersten Geschäftsjahr mehr als 11.667 Euro umsetzen werden, dürfen Sie die Kleinunternehmer-Regelung nicht in Anspruch nehmen. Folgen? www.healingoils.de