Francesca Wölfle » Steuerliche Aspekte«

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Erneuerbare Energie Sonnenenergie Photovoltaikanlagen (Solarstrom)
Advertisements

6. Umsatzsteuer Grundlagen
Vorlesung Buchführung / Bilanzierung
Steuern & Existenzgründung
Besteuerung von Vereinen Regionale Aktionsgruppen e.V. Erfurt
Neugründer Informationen
Das System der Umsatzsteuer
Photovoltaikanlagen auf kirchlichen Gebäuden
Vorlesung.
Steuerliche Behandlung von Einkünften aus Schiedsrichtertätigkeit
Rentabilitätsrechnung
Öffnung des Arbeitsmarktes 2011
Das Umsatzsteuergesetz 1994
Pensionshaltung von Pferden Gesetzliche Grundlagen
Umsatzsteuer geregelt durch UStG 1994
Steuern bei Veranstaltungen und Festen
Notwendige Verschlüsselungen
Umsatzsteuer befreit (UStG § 4)
EINNAHMEN/AUSGABEN RECHNUNG
Umsatzsteuer Vorlesungsbegleitende Literatur Tipke/Lang, § 14 B
Dienstreise Bauangestellte Dr. Christoph Wiesinger Dienstreisen Bauangestellte KV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie gilt ab
(FN-IDW 8/2011, S. 564, und WPg Supplement 3/2011)
Inhaltsverzeichnis Anmeldung gewerbliche Tätigkeit
Themenübersicht Grundlagen Rechnungswesen Einnahmen-Ausgabenrechnung
Buchungsperioden SAP Business One Version 9.0
Umsatzsteuer.
mit besonderer Berücksichtigung und Registrierkassenpflicht
Umsatzsteuer Leitfaden
06. April 2016 Registrierkassenpflicht Mag. Alfons Boschitz Finanzamt Klagenfurt.
Ehemals Helfen ohne Grenzen e. V. Finanzbericht 2013 Erstellt von Matthias Fischer Schatzmeister Between-Borders e. V
K KNOW-HOW RAIFFEISENVERBAND TIROL Nr arnulf perkounigg Wesentliche Änderungen durch die Steuerreform 2015/2016 für private Zimmervermietung.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Abzugssteuer bei künstlerischen, sportlichen, artistischen.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Pauschaler Aufwandsersatz an Vorstandsmitglieder.
. Finanzbericht 2015 Erstellt von Matthias Fischer Schatzmeister Between-Borders e. V
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Aufwandsersatz an Sportler.
UStG - Grundlagen Systematik des Umsatzsteuergesetz und Auswirkung auf teamwork Marcel Naranjo Lederich dig it! Inhouse-Präsentation 10. September 2008.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013 Inhalt und Anlagen von Steuererklärungen.
Umsatzsteuer.
Einkommensteuer für Azubis
Lernkartei für Steuerfachangestellte Thema: KStG
Lernkartei für Steuerfachangestellte Thema: UStG
Konto: Soll Haben Abschluss der Erfolgskonten Soll Haben Soll Haben
FW Betrag / (V/D) Kurs niedrig FW Betrag / (V/D) Kurs hoch
Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter
Aufzeichnungen der Einnahmen-
an Vorstandsmitglieder
Abzugssteuer bei künstlerischen, sportlichen, artistischen oder
Übersicht steuerlicher Pflichten von Vereinen und Übungsleitern
Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG
Behandlung von Einnahmen Amateur – Schiedsrichter
FW Betrag / (V/D) Kurs niedrig FW Betrag / (V/D) Kurs hoch
Benefizveranstaltungen
Erwerb Ferienhaus Niederlande
Kundenidentifikation gem. § 6 FM-GwG
Das Umsatzsteuergesetz 1994
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
Normalwert- regelung § 4 Abs 9 UStG
Datenschutz-grundverordnung
Mehr-Weniger-Rechnung
Mehr-Weniger-Rechnung
Mustersammlungen Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Vereinsförderung und –beratung des Landessportbund Hessen e.V.
Reisekostenabrechnung
CD = Lieferung Privatperson Inland / EU / Drittland: immer 19% USt Unternehmen Inland: 19% USt EU: steuerfrei bei Nachweis Drittland: steuerfrei bei Nachweis.
FW Betrag / (V/D) Kurs niedrig FW Betrag / (V/D) Kurs hoch
Spendenrecht Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung.
Steuererklärungen Inhalt und Anlagen von
Behandlung von Einnahmen Amateur – Schiedsrichter
Übersicht steuerlicher Pflichten von Vereinen und Übungsleitern
Umsatzsteuer Leitfaden
V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
 Präsentation transkript:

Francesca Wölfle » Steuerliche Aspekte«

Diese Angaben sind aus eigenen Erfahrungen/Recherchen und somit KEINE steuerberatenden Auskünfte www.healingoils.de

Umsatzgrenzen www.healingoils.de Einnahmen bis 250,00 EUR / Jahr bei Steuererklärung unter „Sonstige Einkünfte“ anzugeben sind steuerfrei Einnahmen 250,01 EUR – 17.500,00 EUR / Jahr Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen dieser Zusatz muss auf Rechnung angegeben sein kein Abzug der Vorsteuer möglich Einnahmen über 17.500,00 EUR / Jahr gilt man als Unternehmer Ausweis der Umsatzsteuer erforderlich folglich auch Abzug der Vorsteuer möglich beim doTERRA Kundendienst Umstellung auf Unternehmer-Konto beantragen www.healingoils.de

Die Voraussetzungen der Kleinunternehmer-Regelung Damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG folgende Umsatzgrenzen nicht übersteigen: im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro Wichtig: Das hervorgehobene „und“ bedeutet, dass beide Bedingungen erfüllt sein müssen. Bei den genannten Grenzen handelt es sich um den Umsatz und nicht etwa um den Gewinn! Der Gewinn ist in der Regel deutlich niedriger, weil von den Einnahmen ja noch die Ausgaben abgezogen werden. www.healingoils.de

Die Voraussetzungen der Kleinunternehmer-Regelung Bitte beachten Sie: Im Jahr der Gründung eines Gewerbes, eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs sowie bei Aufnahme einer neuen selbstständigen Tätigkeit gelten folgende Sonderbestimmungen: In Ermangelung eines vorangegangenen Geschäftsjahres darf der Jahresumsatz für das erste Jahr geschätzt werden. In dem Fall gilt: Nur wenn der Jahresumsatz voraussichtlich nicht höher ist als 17.500 Euro, dürfen Sie die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. www.healingoils.de

Die Voraussetzungen der Kleinunternehmer-Regelung Sonderfall I: Umsatzgrenzen im Gründungsjahr Aber Vorsicht: Sofern Ihr erstes Geschäftstätigkeit nicht im Januar beginnt, müssen Sie den geschätzten tatsächlichen Umsatz monatsgenau auf ein ganzes Jahr hochrechnen. Angefangene Monate werden komplett berücksichtigt. Nehmen wir an, Sie starten am 15. Mai: dann sind Sie im ersten Jahr nur in acht von zwölf Monaten geschäftlich tätig. Die Kleinunternehmer-Umsatzgrenze beträgt in dem Fall nur 11.667 Euro (= 8/12 von 17.500 Euro). Mit anderen Worten: Wenn bei Unternehmensstart im Mai abzusehen ist, dass Sie im ersten Geschäftsjahr mehr als 11.667 Euro umsetzen werden, dürfen Sie die Kleinunternehmer-Regelung nicht in Anspruch nehmen. Folgen? www.healingoils.de