Einführung in die Sonderpädagogik

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Ist Sterben auf verlangen eine Straftat?
Advertisements

Sterbeh!lfe by Leon & Fabian.
Rede der Bundes-Ministerin
Grenzen und Pflichten eines Arztes auf einer Intensivstation
Euthanasie: Barmherzigkeit oder Mord ? - eine moralische Frage....
Sterbehilfe in der Schweiz (Suizidbeihilfe)
geregelt in Gesetz über Medizinische Verträge
In Kooperation mit: Patientenverfügung rechtzeitig besprechen – aber wie? Dr. Sylvia Klauser, PhD Lehrsupervisorin (ACPE, Inc.) Stabsstelle für Ethik in.
Kanton Basel-Stadt Herzlich willkommen zum Elternabend Informationen zur Schullaufbahn vom Kindergarten bis zur 3. Primarschulklasse Erziehungsdepartement.
Psychosoziale Aspekte in der Palliativmedizin Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin am Klinikum der Ludwig Maximilians Universität München -
2 Inhaltsverzeichnis Vorlage Situation heute Zentrale Verbesserungen Unsere Argumente.
Eine Aktion für Deutschlands Sportvereine. Warum die Aktion so wichtig ist: Gerade junge Menschen sind gefährdet Das Einstiegsalter für den ersten Konsum.
DIE VERGESSENE MEHRHEIT Die besondere Situation von Angehörigen Alkoholabhängiger H. Zingerle, S. Gutweniger Bad Bachgart – Therapiezentrum zur Behandlung.
1 Stand und Perspektiven der Diskussion in Deutschland Dr. phil. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.V., Göttingen.
Amt für Volksschule Englisch in der Primarschule Elternabend Braunau, 30. April 2009.
Verschiedene Parteien in der Politik… wozu?. Links oder rechts? Oder lieber die Mitte?
Marianne schulze human rights consultant Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen:
Der PARITÄTISCHE Gesamtverband e.V., Andrea Pawils, Referentin Altenhilfe und Pflege, AK Selbsthilfe 08. April 2008 Gesetz zur.
Eveline Jordi Raum für Entwicklung Möglichkeiten der Prävention sexueller Ausbeutung in Institutionen.
Woche des Sehens 2016 Chancen sehen – für gesunde Augen ein Leben lang!
Klinische Ethikberatung- Interesse, Zustimmung und Vorbehalte der Krankenhausmitarbeiter Dr. med. Thela Wernstedt, M. A. Klinische Medizinethik Institut.
Kinderschutz und Schule - Das Bundeskinderschutzgesetz als gesetzlicher Auftrag! (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG vom 22. Dezember 2011) in Kraft getreten.
Altenpflege – ein Jobmotor
Patientenrechtegesetze – ein Mehr an Rechten?
Pränatale Diagnostik Alles, was Aussage über das Ungeborene zulässt / macht Früher: Träume, Wahrsager, Pendler uam. Heute: medizinische Untersuchungen.
Myanmar Was zählt, ist der Mensch 1.
„ERLEBNIS REITERHOF“- KINDER DROGENABHÄNGIGER ELTERN STÄRKEN“
Suchtprävention am Röntgen-Gymnasium
SCHMEDEMANN Rechtsanwälte
Der Schwerbehindertenausweis
„Balance finden, zwischen Autonomie und unterlassener Hilfeleistung gegenüber Menschen mit schweren bzw. komplexen psychischen Erkrankungen“ Fachtagung.
Modul 4 – Pflegebedürftigkeit und Pflegeversicherung
E. Das Gespräch mit einem depressiven Menschen
Rahmenbedingungen für die Arbeit als QmbS-Berater in einem Tandem
Was ist neu in der DWMV? wichtige Infos vom Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung im BeB September 2017 Claudia Niehoff.
Herausforderung FTD – Umgang und Strategien
Euthanasie-Verbrechen im Nationalsozialismus
Die Ehe damals und heute.
Methodenlehre der Rechtswissenschaft
Psychische Erkrankung im Beratungskontext
Windows mein Freund und Helfer
Krankenhausinfektionen
Studieninformation Bachelor Sonderpädagogik Lehramt (Stand )
Deutschland in den 1920s and 1930s
Gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung
Assistive Technologien
Welche Fehlbildungen können während einer Schwangerschaft auftreten?
Hilfe und Schutz für geflüchtete Frauen und ihre Kinder „Heimat schaffen. Familie schützen. Zukunft schenken“ Einrichtung von „Zentralen Frühe Hilfen“
Historie der Sprach- und Sachkisten
Beweglichkeit - Dehnen ​
14. Europäische Verkehrstage Luxemburg 9. Oktober 2013
Die Entwicklung der Pflegeressourcen im Bereich der Altenpflege
Triade in der §219 StGB- Beratung
KAMAGRA Halten Sie Ihre Hände
Wie kommt man zu „richtigen“ Entscheidungen?
Hochwasserschutz ProFlex©.
Qigong-Kurs Geburtsvorbereitung
Die Rolle der Ergotherapie in Home Treatment und StäB
Jugendsozialarbeit an der Elsbethenschule
Die heutigen Jugendlichen. Welche Probleme haben sie?
Barrieren für Trennungsversuche
Senior quality Initiative zur Inklusion von älteren ArbeitnehmerInnen in der Steiermark 6. Europäisches Forum für generationengerechte und gesunde Arbeitswelten.
Inklusion – Eine Schule für alle?
Die probleme der heUtigen jugend
Lions Clubs International
KABO Konferenz der Aargauischen Behindertenorganisationen.
SAFE © SICHERE AUSBILDUNG FÜR ELTERN I Modellprojekt zur Förderung einer sicheren Bindung zwischen Eltern und Kind Karl Heinz Brisch Kinderklinik und.
Inklusiver Kindergarten im Röthelheimpark
Die mobile sonderpädagogische Hilfe
in der Integrierten Sekundarschule Utenberg
 Präsentation transkript:

Einführung in die Sonderpädagogik Ethische Fragen der Sonderpädagogik

Ethische Fragen der Sonderpädagogik Vernichtung „lebensunwerten Lebens“ im Nationalsozialismus Singer- Diskussion Humangenetische Beratung Früheuthanasie und Alterseuthanasie Frühgeburten Pränatale Diagnostik Präimplantationsdiagnostik Sterbehilfe

Lebensunwertes Leben im Nationalsozialismus (vgl. Schmuhl 1992) Sterilisierungsgesetzgebung als Kernstück der Rassenhygiene 14.7.1933 Krankheiten im Sinne des Gesetzes: „angeborener Schwachsinn“ Schizophrenie Manisch-Depressives Irresein Erbliche Fallsucht Erbliche Blindheit Erbliche Taubheit Körperliche Missbildungen Schwerer Alkoholismus

Vernichtung lebensunwerten Lebens im Nationalsozialismus Binding und Hoche 1920: „Ballastexistenzen“, „geistig Toten“, „Lebensunwertes Leben“ 14.Juli 1933 GzVeN Sterilisation konnte beantragt werden von: Sterilisanden selbst Gesetzlichem Vertreter oder Betreuer Amts- oder Gerichtsärzten Leitern von Heil-, Pflege-, Kranken- und Strafanstalten Erbgesundheitsgerichte entschieden Konnte mit Zwang durchgesetzt werden Ca. 400 000 Sterilisationen Ca. 5-6000 Frauen und 600 Männer starben

Kindereuthanasie und Aktion T4 Die Kindereuthanasie (Fall Knauer) Ermächtigung Brandts und Bouhlers durch Hitler, Zielgruppe: Kinder im Elternhaus Erlaß vom August 1939 Meldepflicht behinderter Kinder für Hebammen, Ärzte etc. , Mind. 5000 ermordet Die Aktion T4 Gnadentod für unheilbar Kranke , Geheim-Erlaß Oktober 1939 Verschleppung von Anstaltsbewohnern (auch Erwachsene), Meldebögen, mind. 70000 ermordet Ende: Bischof van Galens Rede 3.8.1941

Singer- Thesen ( vgl. Singer 1984) Utilitaristische Position: Eine Handlung ist richtig, wenn sie Zuwachs an Glück für die Betroffenen produziert Präferenz-Utilitarismus: Präferenzen der Personen müssen abgewogen werden Die Tötung eines behinderten Säuglings, Neugeborenen oder Fötus ist nicht moralisch gleichbedeutend mit der Tötung einer Person. Nur Personen stehen unter dem Schutz des Lebens. Der Mensch wird erst zur Person Personen: Rationalität, Selbstbewusstsein, Bewusstsein, Autonomie, Lust- und Schmerzempfindung, können Beziehungen knüpfen, Kommunikationsfähigkeit, Zukunftsempfinden

Singer Thesen Zitate „Der Kern einer Sache ist freilich klar: Die Tötung eines behinderten Säuglings ist nicht moralisch gleichbedeutend mit der Tötung einer Person. Sehr oft ist sie überhaupt kein Unrecht! “ (Singer, Praktische Ethik, 1984, 188) „Sofern der Tod eines geschädigten Säuglings zur Geburt eines anderen Säuglings mit besseren Aussichten auf ein glückliches Leben führt, dann ist die Gesamtsumme des Glücks größer, wenn der behinderte Säugling getötet wird. Der Verlust eines glücklichen Lebens für den ersten Säugling wird durch den Gewinn eines glücklicheren Lebens für den zweiten aufgewogen“ (ebd., 183)

Humangenetische Beratung (vgl. Antor/Bleidick, 2000) Seit 1972; 2000 gab es 50 Beratungsstellen Zwei Aufgaben: Familienanamnese und molekularbiologische Tests, Pränatal-Diagnostik Negative (Verhinderung kranker Erbanlagen) und positive Eugenik 1,5% aller Behinderungen durch genetisch bedingte Erbkrankheiten Einbezug von Sonderpädagogen in ein interdisziplinäres Team wird gefordert

Früh- und Alterseuthanasie (vgl. Antor/Bleidick, 2000) Grenzen der Behandlungspflicht bei schwerstgeschädigten Säuglingen (Einbecker Empfehlungen). Einzelfallentscheidung gegenüber allgemeingültiger Regel (Ärzte, Pflegepersonal, Eltern). Gefordert: Einbezug der Sonderpädagogik Sogenanntes Liegenlassen von Neugeborenen Steigende Pflegebedürftigkeit alter Menschen durch medizintechnischen Fortschritt Frühgeburten Tötung auf Verlagen gilt als aktive Euthanasie §216 Beihilfe zur Selbsttötung straflos Indirekte Euthanasie (Schmerzmittel mit Todesfolge)

PID Verhinderung schwerer Erkrankung Behandlung eines Geschwisterkindes Nur 14% der Paare werden Eltern Mehrlingsschwangerschaften und Frühgeburten erhöht Problem der Selektion bei künstlicher Befruchtung Dammbruchargument 42% wird zusätzlich PND durchgeführt Embryonenschutzgesetz Familienplanung und neue Verantwortlichkeit Diagnosen als Wahrscheinlichkeitsaussagen

Pränataldiagnostik Invasiv: Nicht Invasiv: Risiken Invasiv: Amniozentese (Fruchtwasser) Chorionzottenbiopsie Blutentnahme beim Fötus Fetoskopie Nicht Invasiv: Ultraschall Risiken Invasiv: Fehlgeburten, Verletzung, Infektion etc. §218 ohne Begrenzung bei schwerwiegender Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der schwangeren Frau

PND Bei fehlerhafter Beratung der Ärzte (Kind als Schaden) Schadenersatzpflicht Unterstützung bei Entscheidungsfindung SAFE: Unterstützung bei Ängsten nach PND PND in Indien (Abtreibung von Mädchen)

Veränderungen der Schwangerschaft Erhöhte Ängste der Schwangeren Die Zahl der Kaiserschnitte stieg von 24,1% im Jahr 2000 auf 34,4% im Jahr 2009 (FR vom 6./7.11.2010) Schwangerschaft auf Probe Bindungsstörungen

Frühgeburten 9% aller in BRD geborenen Kinder (2012) Geburten vor der 38.Woche, untere Grenze bei 22.Schwangerschaftswoche Ca. 1/3 schwere, 1/3 leichte Behinderungen Frage der Bindungsstörungen Leben auf der Intensivstation (NIDCAP) Sonderpädagogische Konzepte: Känguruhen, Gebärmutter-Räume, Gesprächs-Angebote an Eltern Hausfrühförderung

Sterben und Tod Veränderung der Pflegebedürftigkeit durch Medizintechnik Längere Aufenthalte im Pflegeheim Entscheidungen über Tod und Leben durch Angehörige Abhängigkeit von Medizintechnik Hospizbewegung Sterbehilfe Dörner: Kritik am autonomen Willen, sterben zu wollen. Frage der Verinnerlichung gesellschaftlicher Haltung

Aktive und passive Sterbehilfe BRD Schweiz Niederlande Aktive Sterbehilfe Strafbar Totschlag nach §212 StGB, Mord §211 StGB oder Tötung auf Verlangen § 216 StGB Strafbar, Totschlag, vorsätzliche Tötung, oder Tötung auf Verlangen Seit 2002 gesetzlich erlaubt, wenn Sorgfaltskriterien eingehalten werden, ansonsten Mord oder Totschlag Passive Sterbehilfe Lange Zeit strafbar als unterlassene Hilfeleistung §323c StGB oder vorsätzl. bzw. fahrlässige Tötung Nicht gesetzlich geregelt, wird als erlaubt angesehen Erlaubt, gilt als natürlicher Tod Indirekte Sterbehilfe Nicht strafbar unter den Bedingungen der Schmerzbehandlung mit Todesfolge Nicht gesetzlich geregelt, gilt als erlaubt Beihilfe zum Selbstmord Nicht strafbar, aber enge Rechtsprechung, ob nicht Tatbestand Tötung auf Verlangen erfüllt Beihilfe und Verleitung nur strafbar, wenn aus selbstsüchtigen Beweggründen erlaubt