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14. Europäische Verkehrstage Luxemburg 9. Oktober 2013

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Präsentation zum Thema: "14. Europäische Verkehrstage Luxemburg 9. Oktober 2013"—  Präsentation transkript:

1 14. Europäische Verkehrstage Luxemburg 9. Oktober 2013
Entschädigung naher Angehöriger Von Unfällen; mittelbarer Schaden Angela Diederichsen, Karlsruhe

2 Schadensersatzberechtigte Angehörige
§ 844 Abs. 2 BGB: Maßgebend ist die gesetzliche Unterhaltspflicht: Ehegatte § 1360 BGB gleichgeschlechtliche Lebenspartner § 5 LPartG Kinder (leibliche und adoptierte); § 1601 BGB nicht Stiefkinder ! Eltern § 1601 BGB Nicht Geschwister Nicht Onkel und Tanten Nicht Freunde oder nichteheliche Lebensgefährten Angela Diederichsen, Karlsruhe

3 Ansprüche auf Bestattungskosten § 844 Abs. 1 BGB
Verpflichtung zur Tragung der Bestattungskosten: Erben § 1968 BGB Subsidiär die gesetzlich Unterhaltsverpflichteten § 1615 Abs. 2 BGB (Ehegatte, Kinder, Eltern) hier: Ehefrau Marilyn und Kinder als gesetzliche Erben Angela Diederichsen, Karlsruhe

4 Angela Diederichsen, Karlsruhe
Kosten der Bestattung Angela Diederichsen, Karlsruhe

5 Schadensersatzansprüche § 844 Abs. 2 BGB
Berechtigt sind: Marilyn und Nicolas und Jennifer; unter Umständen die Eltern von Ch. 1. Berechnung des Barunterhalts : Nettoeinkommen von Christopher € minus Vermögensbildung minus Fixkosten Angela Diederichsen, Karlsruhe

6 Fixkostenanteil nach Einkommen
Fixkosten sind: Aufteilung der Fixkosten nach Einkommensanteilen: Christopher 5/8 Marilyn /8. Angela Diederichsen, Karlsruhe

7 Angela Diederichsen, Karlsruhe
Der Differenzbetrag wird geteilt an Marilyn 50 % Nicolas 25% Jennifer 25 % Fixkosten werden anteilig wieder addiert: Marilyn + 50% Nicolas % Jennifer + 25% Angela Diederichsen, Karlsruhe

8 Angela Diederichsen, Karlsruhe
2. Endgültige Berechnung unter Berücksichtigung des Einkommens der Ehefrau und des Betreuungsunterhalts Angela Diederichsen, Karlsruhe

9 Angela Diederichsen, Karlsruhe
Aufschlag für Haushaltsführungskosten: Es besteht der Grundsatz der gemeinsamen Haushaltsführung unter Mithilfe der Kinder Angela Diederichsen, Karlsruhe

10 Ermittlung des Haushaltsführungsschadens nach
Arbeit und Zeit Angela Diederichsen, Karlsruhe

11 Angela Diederichsen, Karlsruhe
Stundenzahl wird multipliziert mit Nettolohnkosten = derzeit 8 € bis 10 € pro Stunde. X 8 bis 10 € = Angela Diederichsen, Karlsruhe

12 Angela Diederichsen, Karlsruhe
Davon ist der Anteil an Arbeit, den der Getötete für sich selbst erbracht hat, abzuziehen: - Christopher 30% verbleiben 70 %; davon entfallen auf Marilyn 30%, auf Nicolas 20%, auf Jennifer 20%. Angela Diederichsen, Karlsruhe

13 Angela Diederichsen, Karlsruhe
Abschlussrechnung Marilyn: Unterhaltsschaden = 50% des Nettoeinkommens von Christopher minus Fixkosten plus 50% Fixkostenanteil plus 30% des Haushaltsführungsschadens Unterhaltsschaden von Jennifer und Nicolas: Jeweils 25% des Nettoeinkommens von Christopher Plus 25% Fixkostenanteil Plus 20% Haushaltsführungsschaden. Obergrenze bei Kindern ist der angemessene Unterhalt. Angela Diederichsen, Karlsruhe

14 Zeitliche Begrenzung der Schadensersatzverpflichtung
Maßgeblich ist das Ende der Unterhaltspflicht des Getöteten. Es ist in das Urteil aufzunehmen. Mögliche Änderungen: Eintritt in den Ruhestand (derzeit 65 – 67 Jahre) Tod des Unterhaltsverpflichteten nach der Sterbetafel Vollendung des 18. bzw. 27. Lebensjahres bei Kindern Angela Diederichsen, Karlsruhe

15 Ansprüche der Eltern von Christopher
Unterhaltsbedürftigkeit der Eltern § 1602 BGB Leistungsfähigkeit von Christopher § 1603 BGB Leistungsfähigkeit des Bruders von Christopher § 1601 BGB Christopher Bruder Eigenes Vermögen muss verbraucht werden. Angela Diederichsen, Karlsruhe

16 Grundsätzlich kein Anspruch auf Angehörigenschmerzensgeld
Angela Diederichsen, Karlsruhe

17 Angela Diederichsen, Karlsruhe
Schockschaden Selbständiger eigener Schadensersatzanspruch des Angehörigen aus § 823 Abs. 1 BGB (Gesundheitsschaden) Ungewöhnliche traumatische Auswirkung mit Krankheitswert als Gesundheitsschaden und besondere personale Nähe Angela Diederichsen, Karlsruhe

18 Angela Diederichsen, Karlsruhe
Vielen Dank für Ihr Zuhören ! Angela Diederichsen, Karlsruhe


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