Jahrestagung 2017 Jugendamtsleiterinnen und Jugendamtsleiter

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Präsentation zur Verwendung bei Pfarrkonventen / KTAs
Advertisements

Jugendhilfe Schule.
1 Der Bund der Gewerkschaften in Baden-Württemberg Ausbildungsplatzsituation in Baden-Württemberg.
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Jugend für Berlin Jugendarbeit an Schulen Zusammenfassung
Auszüge aus dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Neuere Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung- Mehr Hilfen für weniger Geld? Fachbereichstag Soziale Arbeit , Mönchengladbach.
Wir schützen! Förderung und Schutz des Kindeswohls sind Leitnorm und Selbstverständnis der Kinder- und Jugendarbeit.
Präsentiert von Eva, Laura, Michaela & Sarah
Ausbildung von Berufspädagogen neu justiert
Es ist normal, anders zu sein
Vortrag und Praxisbeispiel zum Fachtag: Gesellschaft macht Prävention!
Erläuterung der Schnittstellenproblematik aus juristischer Sicht
Vollzeitpflege.
Prozessbeschreibung Stand:
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
LWL-Landesjugendamt Westfalen / LVR-Landesjugendamt Rheinland HzE Bericht 2016 Erste Ergebnisse - Datenbasis 2014 Entwicklungen bei der Inanspruchnahme.
Sybille Nonninger, Landesjugendamt Mainz 1 Schutzauftrag und Betriebserlaubnis Ein Beitrag zur Fachveranstaltung Steuerung und Verantwortlichkeiten öffentlicher.
Fachtagung anlässlich des 15-jährigen Bestehens der Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen am 16. Juni 2009 Kooperation Kinder- und Jugendschutz.
NETZWERK ERZIEHUNGSBERATUNG Netzwerk Erziehungsberatung im Vogelsbergkreis.
Prof. Dr. iur. Johannes Münder em. Universitätsprofessor TU Berlin Lehrstuhl für Sozialrecht und Zivilrecht Subsidiarität – Relikt aus der Vergangenheit.
Amt / Dienststelle1 Informationsvorlage Jugendhilfeausschuss Kinder- und Jugendhilfe auf dem „inklusiven Weg“ Sachbericht Angebote der Kinder-
JugendamtLandeshauptstadt Dresden Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt. Doppelhaushalt der Landeshauptstadt Dresden 2015/2016 Jugendhilfeausschuss.
Förderlogik Sozialgesetzbücher 1-12 Teilhabeleistungen Vom Allgemeinen zum Besonderen.
Fotos: © Alessandro Podo Coaching für Jugendliche Projektleitung: Dr. Heike Hindringer-Heindl.
Betreuungsangebote für Kinder 2010/2011 Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes in Düsseldorf – das dritte Jahr.
Kinder- und Jugendschutz Umsetzung des § 72a SGB VIII Erweitertes Führungszeugnis.
 Sind pädagogische Fachkräfte  Durch, Rahmenvereinbarungen von 1967 wurden die Ausbildungen zusammengefasst  Damals getrennt Kindergärtner, Hortner.
Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
Sonderpädagogische Bildungsangebote/ Inklusion
Supportstelle Weiterbildung
Das Bundesteilhabegesetz und dessen Auswirkungen auf die Jugendhilfe
Minderjährigenehen/Frühehen
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Förderschule soziale Entwicklung St. Wendel
Chancen für Gliederungen
„3 Jahre Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe Brandenburg - Konzeption, Erfahrungen, Problemanzeigen, Zukunft ab 2017“ Fachtag Günther Elbel,
Jahrestagung Leitungen der Jugendämter
„Evaluation und Methoden“
Alessio und die Folgen Abschlussberichte und Fachdiskussion
BR-Fragebogen BAGS Stand: 1. Oktober 2009
Checkpoint Erasmus+ JUGEND IN AKTION
„Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ Netzwerktagung Oktober 2017 in Bonn
Gesund Aufwachsen in Charlottenburg-Wilmersdorf
1.
Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII - Frage der Betriebserlaubnis
Begleiteter Umgang Hilfe zur Beziehung!
Förderschule soziale Entwicklung St. Wendel
WPM 04 Termin: Mittwoch, den 12. April von 10 bis 12 Uhr
von Sabine Kronfoth und Adrian Maerevoet
Dr. Jürgen Strohmaier, Referat 43
Vollzeitpflege.
Kooperative Berufsorientierung - KooBO
§ 72a SGB VIII – Die Regelung
Schulterschluss Eine Qualifizierungs- und Kooperationsoffensive
Grundlagen Sexualisierte Gewalt
Entwicklungsbericht Hilfe zur Erziehung
Offener Ganztag an Städtischen Grundschulen in der Stadt Flensburg
Soziale Ressourcen im Stadtteil nutzen
Teilhaushalt 04 – Jugend- wesentliche Produkte
Das Jugendamt der Landeshauptstadt Schwerin
Förderschule soziale Entwicklung St. Wendel
Ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bei der Evangelischen Jugend Schwerin
Jugendhilfe im Strafverfahren
INTEGRIERTES BERUFSPRAKTIKUM
Produktberichterstattung
Wann wird die JGH tätig? Aufgaben der Jugendgerichtshilfe (JGH)
Produktberichterstattung
Portal öffentliche Kontrolle in Österreich
ABF - Assistenz für Beruf und Familie Ideen – Erfahrungen - Chancen
 Präsentation transkript:

Jahrestagung 2017 Jugendamtsleiterinnen und Jugendamtsleiter Dr. Jürgen Strohmaier, Referat 43 16.02.2017 Jahrestagung 2017 Jugendamtsleiterinnen und Jugendamtsleiter

Fachkräfte in der stationären Erziehungshilfe Das KVJS-Landesjugendamt hat im August 2016 den Fachkräftekatalog für stationäre Einrichtungen im Rahmen des SGB VIII und SGB XII erweitert. Folgende Berufsqualifikationen erhalten für die genannten Einrichtungen den Fachkräftestatus nach § 45 SGB VIII und § 21 LKJHG: Bachelor/Master Erziehungs- und Bildungswissenschaften Bachelor/Master Sonderpädagogik Master Waldorfpädagogik Bachelor/Master Soziale Arbeit und Diakonie Heilerziehungspfleger/in Weitere Ausbildungsberufe werden derzeit geprüft.

Fachkräfte im stationären Bereich Stand: 20.01.2017 Einrichtungsart Anzahl Anzahl Einrichtungen § 34 SGB VIII 8.834 347 §13 SGB VIII 921 117 SGB XII 897 33 Gesamt 10.652 497

Betreuungskräfte in der stationären Jugendhilfe Einführungsfortbildung für Betreuungskräfte Bildungsangebot für Nicht-Fachkräfte, die zur Betreuung zugelassen sind. Dauer jeweils 15 Tage, Durchführung an vier Standorten. Durchführung in Kooperation mit den Fachschulen Sophienpflege Tübingen, Kompetenzzentrum Silberburg Stuttgart, Institut für Soziale Berufe Ravensburg und SRH-Fachschule Heidelberg. vermittelt – in komprimierter Form – Wissensgrundlagen für die Betreuungstätigkeit Beitrag zur Sicherung der Betreuungsqualität in den Einrichtungen. Inhaltliche Ziele: die Systematik und Intentionen des SGB VIII bekannt machen, Ansatzpunkte aufzeigen, wie diese in der täglichen Arbeit umgesetzt werden können, rechtliche und pädagogische Grundlagen vermitteln, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – auf die jeweiligen Zielgruppen ausgerichtet – interkulturell und interreligiös sensibilisieren, die Teilnehmenden dieser Veranstaltung zur Aufnahme einer einschlägigen Berufsqualifizierung motivieren.

Zugelassene Betreuungskräfte nach § 21 Abs. 1 S. 2 LKJHG – Stand: 10 Einrichtungsart Zulassungen gesamt Davon 2013 Davon 2014 Davon 2015 Davon 2016 § 34 477 17 23 53 93 § 13 135 7 4 13 40 Im Vergleich zu 2013 hat sich die Zahl der zugelassenen Betreuungskräfte verfünffacht

Weiterentwicklung Vollzeit- pflege Beschluss Landesjugendhilfeausschuss vom 13.10.2016: Verwaltung wird beauftragt, eine Orientierungshilfe mit Empfehlungen zur Vollzeitpflege zu erarbeiten und dabei Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zu prüfen. Federführung für AG Weiterentwicklung hat KVJS-Landesjugendamt. Entwurfsfassung für Orientierungshilfe liegt vor und wurde in den Herbstsprengeln den Jugendamtsleitungen vorgestellt: Resonanz durchweg positiv. Zentrales Ziel der Orientierungshilfe ist die Erhöhung der Attraktivität der Vollzeitpflege und Empfehlungen mit vergleichbaren Leistungen in Umfang und Intensität für die Pflegekinderdienste in Baden-Württemberg zu erarbeiten. Dazu müssen auch finanzielle Aspekte wie Pflegegeld, Erziehungszuschläge und Rentenversicherung für Pflegepersonen sowie die Ausstattung der Fachdienste in den Jugendämtern unter die Lupe genommen werden.

Weiterentwicklung Vollzeit-Pflege Klärungsbedarf besteht bei folgenden Punkten: Personalschlüssel in den Pflegekinderdiensten für Beratung, Begleitung und Unterstützung von Pflegefamilien Leistungen für Pflege und Erziehung: 237 €, 269 €, 300 €…? Erziehungszuschläge: Differenzierung der Zuschläge für Erziehung bzw. Pflege Leistungen für den Sachaufwand vgl. Deutscher Verein Unfallversicherung vgl. Deutscher Verein Einmalige Beihilfen und Zuschüsse Rentenversicherung für Pflegepersonen

Forschungsprojekt Beteiligung leben „Beteiligung leben“ - Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Heimerziehung und sonstigen betreuten Wohnformen in Baden-Württemberg Das Forschungsprojekt mit dem Forschungsverbund Universität Tübingen, Institut für Erziehungswissenschaft und Institut für sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH wurde 2016 erfolgreich abgeschlossen. Neben dem Abschlussbericht (auch Kurzfassung) liegt in Kürze ein Praxishandbuch für Jugendämter und stationären Einrichtungen vor. In der Sommersitzung des Forschungsbeirates wird geklärt, ob eine Folgeforschung zur partizipativen Elternarbeit in Auftrag gegeben wird. Im Rahmen der KVJS-Fortbildung werden 2017 regionale Beteiligungswerkstätten für Jugendämter und stationäre HzE-Einrichtungen und diverse Workshops durchgeführt.

Arbeits- und Orientierungs- hilfen Referat 43 Folgende Arbeitshilfen werden überarbeitet bzw. neu gestaltet: Grundlagen BE für Sonstige Betreute Wohnformen § 34 SGB VIII Arbeitshilfe/Empfehlungen für Vollzeitpflege § 33 SGB VIII Schutz von Kindern und Jugendlichen der Hilfe zur Erziehung SGB VIII Arbeitshilfe Mitwirkung des Jugendamtes im Verfahren nach dem JGG Arbeitshilfe Erziehungsberatung

Islamische Schülerwohn-heime Es gibt 12 Islamische Schülerwohnheime in Baden-Württemberg, alle gehören zum VIKZ Stuttgart -Zuffenhausen Herrenberg Rastatt Friedrichshafen Lörrach Mühlacker Neckarsulm Mannheim Giengen Bad Wurzach (Mädchen) Kirchheim/Teck (Mädchen) Pfullendorf (Mädchen) Fachgespräch im Mai 2017 mit VIKZ-Vertreter (Verband der Islamischen Kulturzentren e.V.) und Wohnheimleiter Anlass: Aufnahme von UMA - unterschiedliche Alltagskonzepte und religiöse Orientierung

§ 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII Unverzügliche Meldung Auswertung 2016 wird im LJHA im März 2017 vorgestellt Signifikante Ergebnisse:

§ 47 SGB VIII Unverzügliche Meldung Gemeldete Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen Gefährdungen ausgehend von Kindern/Jugendlichen Häufigkeit Prozent Sexuelle Gewalt (unter Kindern/Jugendlichen) 31 30,7% Körperverletzung (unter Kindern/Jugendlichen) 22 21,8% Drohungen von Kindern/Jugendlichen gegenüber Mitarbeiter 12 11,9% Körperverletzungen gegenüber MitarbeiterInnen 11 10,9% Andere 8 7,9% Selbsttötungsversuche/Selbsttötung 5 5,0% Gravierende selbstgefährdende Handlungen (z.B.: Substanzmissbrauch (illegale Betäbungsmittel))" 2  2,0% Weglaufen/Einrichtung verlassen/Ausgang verlängert Sonstige erhebliche/wiederholte Straftaten 2 Selbsverletzung z.B. „Rizzen“ (z.T. auch in Verbindung mit Substanzmissbrauch) Sachbeschädigung in Zusammenhang mit Substanzmittelmissbrauch 1 1,0% Summe 101 100%

§ 47 SGB VIII Unverzügliche Meldung Fehlverhalten von Mitarbeitenden im Dienst Fehlverhalten von MitarbeiterInnen im Dienst Insgesamt (Anzahl) Häufigkeit   Prozent Körperliches Tätlichkeiten von MitarbeiterInnen gegenüber Kindern/Jugendlichen 13 48,1% Unpädagogisches Verhalten von MitarbeiterInnen 5 18,5% Sexuelle Gewalt/entwürdigende Handlungen von MitarbeiterInnen gegenüber Kindern/Jugendlichen 4 14,8% Andere Aufsichtspflichtverletzung 1 3,7% Substanzen im Dienst/Psychische Erkrankung 0% Verursachte oder begünstigte Übergriffe/Gewalttätigkeiten Summe 27 100%