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Jugendhilfe im Strafverfahren

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Präsentation zum Thema: "Jugendhilfe im Strafverfahren"—  Präsentation transkript:

1 Jugendhilfe im Strafverfahren
Jugendgerichtshilfe = Jugendhilfe im Strafverfahren Teil der Jugendhilfe, nicht der Justiz Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit

2 Anlass für Tätigwerden im Regelfall
durch Mitteilung der Staatsanwaltschaft über Einleitung eines Strafverfahrens. Diversion kann zu einer Entscheidung außerhalb einer Gerichtsverhandlung führen Anklage führt zu einer Gerichtsverhandlung Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit

3 Erziehungsgedanke Leitlinie im Jugendstrafrecht Hintergrund
Normüberschreitungen sind im Jugendalter typisch und meist episodenhaft Nicht kriminalisieren – Nicht bagatellisieren ! Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit

4 Anzahl der Jugendlichen / Heranwachsenden, die im Rahmen eines Strafverfahrens im Jahr 2009 Kontakt mit der Jugendgerichtshilfe Schwerin hatten Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit

5 Jugendliche und Heranwachsende, die in Schwerin gemeldet waren
Entwicklungstendenz 2006 2007 2008 2009 Jugendliche und Heranwachsende, die in Schwerin gemeldet waren 7.831 6.982 6.135 5.317 davon hatten im Rahmen eines Strafverfahrens Kontakt zur Jugendgerichtshilfe 422 594 545 548 in Prozent 5,4 % 8,5 % 8,9 % 10,3 % Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit

6 Art der Anklagevorwürfe (ausgewählte Delikte)
Vorschrift Delikt 2006 2007 2008 2009 § 242 StGB Ladendiebstahl 85 111 44 42 §§ a, 248b StGB Diebstahl 90 150 114 62 §§ 315 b-d, 316, 142 StGB Verkehrsdelikte 12 10 21 7 §§ StGB Sachbeschädigung 74 46 28 § 265a StGB Erschleichen von Leistungen 16 346 233 330 §§ 240, 241 StGB Nötigung, Bedrohung 13 15 8 11 §§ StGB Körperverletzung 101 117 112 §§ , 255, 316a StGB Raubstraftaten 32 40 27 §§ 29 ff BtmG Rauschgiftdelikte 25 18 §§ StGB Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2 5 4 Sonstiges 61 49 Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit

7 Maßnahmen der Diversion 2009
Im Jugendstrafrecht ein Mittel, minderschwere Straftaten ohne Eröffnung eines förmlichen Strafverfahrens zu erledigen. Maßnahmen der Diversion 2009 Täter-Opfer-Ausgleich (VSP) 23 Fälle - 27 Täter - 23 Opfer - 15 erfolgreich durchgeführt Erzieherische Gespräche (JGH) 39 Gespräche (verschiedenen Straftaten) Arbeitsleistungen 38 Teilnehmer (verschiedene Einrichtungen) Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit

8 „Intensivierung des Diversionsverfahrens“
Modellprojekt der Generalstaatsanwaltschaft Beteiligte: Staatsanwaltschaft Schwerin, Polizei, JGH Deliktschwerpunkt Schwerin: Erschleichung von Leistungen Maßnahmen: Erzieherische Gespräche / -Gruppengespräche 2009: 59 Jugendliche und Heranwachsende Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit

9 Jugendhilfe im Strafverfahren
heißt: Einzelfallhilfe für den Täter Einzelfallprüfung nach Ursachen / Motiven der Straftat auch bei Gruppendelikten Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit

10 Jugendhilfe im Strafverfahren
Einzelfallprüfung Keine erzieherischen Hilfen notwendig oder möglich Normverdeutlichung in Form von Auflagen – z.B.: Geldauflage – 35 Jug./HW Arbeitsleistung – 99 Jug./HW Arrest – 64 Jug./HW Jugendstrafe m. Bewährung – 14 Jug./ HW Jugendstrafe o. Bewährung – 9 Jug./HW Erzieherische Hilfen notwendig Entwicklung geeigneter Hilfeformen Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit

11 Erzieherische Hilfen / Maßnahmen
Maßnahmen nach JGG Einzelbegleitung 10 Jug./HW durch VSP, IB, Ev. Jugend SN Soziale Trainingskurse 22 Jug./HW Drogentests Maßnahmen nach SGB VIII ambulante Hilfen zur Erziehung (mit Allg. Sozialen Dienst) Stationäre Hilfen zur Erziehung Familienbildungsstätte (AWO) Fahrradwerkstatt (EJSN) Vermittlung finanzieller Hilfen im Einzelfall Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit

12 Prävention zur Verhinderung von (weiteren) Straftaten
Zielgruppe: hauptsächlich Jugendliche mit Schulen auf Nachfrage, auch in Zusammenarbeit mit Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit

13 Prävention zur Verhinderung von (weiteren) Straftaten
Zielgruppe: strafrechtlich auffällig gewordene Kinder (strafunmündig) StA informiert Jugendamt über alle mehrfach auffällig gewordene Kinder (2009: 96 Ermittlungsakten mit 123 beteiligten Kindern) ASD wird in jedem Fall selbst tätig (Beratung durch JGH) Anschreiben an Eltern – Angebote von Hilfen – Prüfung, ob Hilfen geleistet werden – Prüfung, ob familienrechtliche Maßnahmen notwendig sind – Mitwirkung der Eltern Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit

14 Umgang mit mehrfach auffälligen Tätern
(mehr als 3 Strafverfahren) Jahr: Anz. Jug./HW: Ursachen für kriminelle „Karrieren“ im Jugendalter Erzieherische Defizite im Elternhaus Beziehungsstörungen Medizinische Ursachen Sucht Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit

15 Schwierigkeiten / Grenzen unserer Arbeit
Alle pädagogischen Angebote sind freiwillig Eltern wirken im Strafverfahren häufig nicht mit (kein Kontakt zur JGH, keine Teilnahme an Hauptverhandlungen, übernehmen keine Verantwortung, fehlende Mitwirkungsbereitschaft usw.) Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Jugendgerichtshilfe Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Amt für Jugend, Schule, Sport und Freizeit


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