Vorruhestandsmodell Im Maler- und Gipsergewerbe

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
AGRIPASS Mustermann, Max DE – AGRIPASS-CARD Neue Präsentation am 5. Dezember 2012 Arnd Spahn, EFFAT FRAGEN und ANTWORTEN.
Advertisements

Elterngeld. Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen Elterngeld - Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Leistungen.
Kantonale Steuerverwaltung Zug
Personalaustritt und Personalcontrolling
Große Sicherheit für volles Risiko! Haben Sie und Ihre Mitarbeiter die Sicherheit, um für Ihr Unternehmen alles riskieren zu können?
Betriebspensionsgesetz
Alkohol am Arbeitsplatz
Deine Anstellungsbedingungen – das unbekannte Wesen avenir social entdeckt die Mitsprache am Arbeitsplatz und die Vorzüge einer starken Gewerkschaft.
Zunächst allgemeine Begrüßung durch Herrn Funk bzw
Aufgabe 5.7 Von einer losen Zusammenarbeit ...
Die Rentner und ihre PK Stille Gesellschafter;...auch in turbulenten Zeiten? BVG-Apéro vom 5. Dezember 2005 im Käfigturm Bern innovation zweite säule.
Case Management und Pensionskasse BVG-Apéro 5. Februar 2007 innovation zweite säule.
Stiftungsrat einer Vorsorgeinrichtung vom Miliz zum Profi? Tendenzen, Erfahrungen, Vor- und Nachteile BVG-Apéro 3. April 2006 innovation zweite säule.
Die Rentenversicherung
SPV Dezember Anzahl erledigte Insolvenzdossiers (Aufteilung nach Art der Vorsorgeeinrichtung) Insolvenzleistungen des Sicherheitsfonds BVG Abbildung.
Volksinitiative AHVplus « Für eine starke AHV ». Anständig leben im Alter  Ziel der Altersvorsorge: ►AHV-Renten und Pensionskassen-Renten müssen gewohntes.
Medienkonferenz vom 24. Januar 2012 Verbindliche Mindestlöhne im Walliser Bauhauptgewerbe Departement für Sicherheit, Sozialwesen und Integration.
Altersvorsorge 2020 "konkret"
Daniela Riva unter Mitwirkung von Valérie Leuba 24. Januar 2008
Dr. Rudolf Rechsteiner, Nationalrat, Basel
Geschichte und Rolle der Gesamtarbeitsverträge (GAV)
Buchen von Gehaltsabrechnungen
Arbeitsverträge.
Gegenseitige Verrechnungslogik für Lohn, Infrastruktur und andere Aufwendungen 15. Januar 2014.
Verband Schweizer Forstpersonal Vereint - Stark - Fördernd Seit über 100 Jahren für alle Waldfachleute Dachverband der Kantonalen Sektionen.
Arbeiten in Österreich eine Chance die Sie nützen sollten.
Eidg. Volksabstimmung vom 7. März 2010 Anpassung des BVG- Mindestumwandlungssatzes Rot. Thomas J. Grichting.
Seite 1 Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV Altersvorsorge / Beispiel aus dem neuen CS-Modell Ziele der Altersvorsorge Beispiel CS Modell Praxisbeispiel.
DAS SCHWEIZERISCHE VORSORGEPRINZIP Drei-Säulen-Prinzip und die Finanzierung.
Versicherungsmanagement für Gemeinden Bürgermeisterpension – eine sinnvolle Alternative zur Altersvorsorge? 2. Dezember 2014 Manfred Reinalter.
Lohnoptimierung durch „KlinikRente AVL“ Steigerung der Attraktivität der Arbeitsplätze Information für die Geschäftsleitung.
Lohnoptimierung durch „KlinikRente AVL“ Steigerung der Attraktivität der Arbeitsplätze Information für die Geschäftsleitung.
Reform der Altersvorsorge 2020 Stand: März Inhalt 1.Die wichtigsten Herausforderungen der SchweizerInnen 2.Wirtschaftliches Umfeld 3.Herausforderungen.
REGIERUNG FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Sanierung und Sicherung der Pensions- versicherung für das Staatspersonal Verabschiedetes Gesetz über die betriebliche.
Bezirk Baden-Württemberg Verhandlungsergebnis Entgelt Edelmetallindustrie Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Verhandlungsergebnis Entgelt vom
Grafiken und Hintergrundmaterial Medienkonferenz vom 30. Juni 2016 der «Allianz für eine starke AHV»
Herzlich Willkommen Personalorientierung Alters- und Pflegeheim Hofmatt Jürg Bieri, Leiter Integrale Vermögensberatung /
Richtlinien Bixtro 2016 Flamatt | | Food&Beverage.
Bezahlte Mitarbeit im Sport
Jugendarbeit-freistellungsgesetz
Oberstufenkoordination
Vorsorge-Info Renzo Priore Generalagent Mark Keller Hauptagent.
Die Vorlage des Parlaments
VL-Optimierung in 3 Schritten
Herzlich willkommen zur «Stolperfallensafari»
aquanale fördert junge innovative Unternehmen!
Hauskauf und Versicherungen
Stolper- und Sturzunfälle: die häufigste Unfallursache im Visier
Lehrbeispiele ohne Überstunden
Kollektivvertragsverhandlungen Elektro- und Elektronikindustrie
Arbeiten in Österreich eine Chance die Sie nützen sollten
Arbeiten in Österreich eine Chance die Sie nützen sollten
Nachwuchsförderung 2018 Neuer Fördermechanismus.
Betriebliche Altersversorgung statt VL-Anlage
mit einer Lehre nach der Matura
Lebensarbeitszeitkonto (LAK)
Grundlagen der Personalverrechnung
Betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksamer Leistungen
Rechenbeispiel Riester
Informationen für Arbeitgeber
Die betriebliche Direktversicherung
Neuer TOP: Brückenteilzeit Foto: Bundesregierung
zur Berufsorientierung
Die betriebliche Direktversicherung
Beschäftigungsformen im Verein
Inklusion durch Sozialleistungen?
Informationen für Arbeitgeber
Jugendarbeit-freistellungsgesetz
 Präsentation transkript:

Vorruhestandsmodell Im Maler- und Gipsergewerbe VRM Maler & Gipser Peter Baeriswyl, Direktor SMGV

Warum ein Vorruhestandsmodell Mit dem Vorruhestandsmodell erhält der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sein Arbeitspensum maximal 5 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung zu reduzieren… indem ihm ein Teil seines Einkommensausfalls in Form einer Überbrückungsrente (Lohnersatzleistung) kompensiert wird und er zur ungekürzten Weiterführung der beruflichen Vorsorge zusätzliche BVG-Sparbeiträge im Verhältnis zu seiner Lohnreduktion erhält. Ältere Mitarbeiter sind loyal und verfügen über ein grosses Fachwissen sie können z.B. selbständig auch für sensitivere Kundenaufträge eingesetzt werden ihr Fachwissen und ihre Erfahrung sind für jüngere Berufskolleginnen und -kollegen wertvoll und gefragt

Rechtlich / Organisatorisch Die Regelung erfolgt über einen separaten Gesamtarbeitsvertrag VRM über die Branche (GAV-VRM), mit Bezug zum Branchen-GAV (mit analogen Sozialpartnern Unia und Syna) der GAV-VRM Maler & Gipser gilt ab 01.01.2017 für 10 Jahre und wird durch den Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt (AVE) Die Durchführung erfolgt über eine separate Stiftung (Sitz in St. Gallen) und ist paritätisch geführt und finanziert Umlageverfahren ohne Freizügigkeit (= Solidarität) AXA hat das Mandat als operative Durchführungsstelle per 01.11.2016 übernommen GAV-VRM wird gedruckt verschickt Mitte April 2017 Leistungsfallformulare bis 01.04.2017 auf www.vrm-malergipser.ch...

Unterstellung im Kaderbereich Geltungsbereich Die Unterstellung unter den GAV-VRM Maler-Gipser folgt derjenigen unter den GAV des Maler- und Gipsergewerbes! Geltungsbereich Arbeitgeber und Arbeitnehmende in Betrieben des Maler- und Gipsergewerbes Ausschlüsse Lehrlinge kaufmännisches Personal Berufsangehörige in höherer leitender Stellung Betriebsinhaber, welche das Unternehmen als Einzelgesellschaft oder Kollektivgesellschaft betreiben inkl. der in der Geschäftsleitung mitarbeitenden Aktionäre und Gesellschafter von Aktiengesellschaften und GmbH, sofern ihr Anteil mindestens 10 % am Gesellschaftskapital beträgt Unterstellung im Kaderbereich unterstellt sind Vorarbeiter und Baustellenleiter nicht unterstellt sind alle Kader darüber, insbesondere solche mit planerischer und/oder betriebswirtschaftlicher Ausrichtung unter www.vrm-malergipser.ch findet sich ein entsprechendes Grund- lagenpapier des SMGV

Freiwillige Unterstellung Ist durch den Betrieb bei der Durchführungsstelle für die gesamte Personengruppe b) - d) zu beantragen Inhaber können sich ab 55. Geburtstag nicht mehr unterstellen! Wird in Form einer Unterstellungsvereinbarung bestätigt Ab Unterstellungsmonat sind 1.70% Beiträge geschuldet (Lohnabzug bei betroffenen Mitarbeitenden) Mindestlaufzeit 5 Jahre Unterstellung jeden Monatsanfang möglich, aber nie rückwirkend frühestens Monatserster nach Antragstellung Ausnahme während Einführung: bei Antrag bis 28.02.2017 Unterstellung ab 01.01.2017… Frühestmögliche Leistung 12 Monate ab erster Beitragszahlung Freiwillige Unterstellung muss beim Leistungsbezug noch bestehen Formulare unter www.vrm-malergipser.ch... 14.3 Freiwillig unterstellte Personen gemäss Art. 4.2 GAV-VRM sind anspruchsberechtigt, sofern sie die Bedingungen gemäss Art. 14.1 GAV-VRM erfüllen und zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Leistungen gemäss Art. 12.2 GAV-VRM in einem Betrieb angestellt sind, welcher dem GAV-VRM freiwillig unterstellt ist. 14.4 Freiwillig unterstellte Personen gemäss Art. 4.3 GAV-VRM sind anspruchsberechtigt, sofern sie die Bedingungen für einen Leistungsbezug gemäss Art. 14.1 erfüllen und sie dem GAV-VRM bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Leistungen gemäss Art. 12.2 GAV-VRM ununterbrochen unterstellt geblieben sind.

Beiträge 1/2 – Meldung der Löhne Beitrag 1.70% des SUVA-pflichtigen Jahreslohnes Lohnmeldung wird von der Durchführungsstelle aktiv eingefordert: 2017: anfangs Juni die SUVA-Lohnsumme des Vorjahres (2016) ab 2018: bis Mitte Februar die Lohnsumme des Vorjahres getrennt nach GAV- und freiwillig unterstellten Mitarbeitenden Elektronisches Meldetool in Entwicklung Postweg mit Formular möglich Stimmung/Haltung Arbeitgeber zu elektronischer Lohnmeldung??

Beiträge 2/2 – Zahlung der Beiträge Beitrag 1.70% des SUVA-pflichtigen Lohnes Arbeitgeberbeitrag 0.85% Arbeitnehmerbeitrag 0.85% Lohnabzug bei den Arbeitnehmenden (erstmals Januarlöhne 2017) Zu verbuchen unter gleicher Kategorie wie BVG-Beiträge, separater Titel «VRM-Beitrag» Ausgenommen: Mitarbeitende, welche noch im 2017 65/64 werden Rechnungstellung beim Arbeitgeber: Akonto jährlich 01.09.; 67% des SUVA-pflichtigen Vorjahreslohnes (erstmals zahlbar 30.09.2017) Einforderung SUVA-Lohnsummen 2016 ~Juni 2017 Schlussrechnung jährlich 01.03. auf Basis des SUVA-pflichtigen Vorjahreslohnes (erstmals zahlbar 31.03.2018) Einforderung SUVA-Lohnsumme 2017 im Januar 2018 Beitragspflicht für MA welche mehr als 15 Monate vor der ordentlichen Pensionierung stehen GAV- oder freiwillig unterstellt sind

Leistungen 1/3 Frühester Leistungsbezug ab 01.01.2018! Reduktion der Beschäftigung max. 5 Jahre vor Pensionierung (60 Jahre) voller vorzeitiger Ruhestand max. 2 Jahre vor Pensionierung (63 Jahre) Leistungsziel 65-70% des ausfallenden Leistungslohnes (1/12 Brutto-Jahreslohn) maximale BG-Reduktion ohne Leistungskürzung: 60-61 Jahre 40% 61-62 Jahre 50% 62-63 Jahre 66.67% minimale Reduktion 20%; danach in weiteren 10%-Schritten möglich schrittweiser vorzeitiger Ruhestand möglich (ab 3. Schritt zusätzliche Kosten) Leistungen Überbrückungsrente AHV-Minimalrente + 50% ausfallender Leistungslohn für Leistungsvarianten; Onlinerechner auf www.vrm-malergipser.ch definitive Leistung; von DFS ermittelt und dem Bezüger mitgeteilt BVG-Sparbeitrag 18% der Überbrückungsrente Beitragspflicht für MA welche mehr als 15 Monate vor der ordentlichen Pensionierung stehen GAV- oder freiwillig unterstellt sind

Leistungen 2/3 Leistungsantrag mindestens 6 Monate vor gewünschtem Leistungsbeginn! Leistungsvariante zwischen AG und AN abzusprechen Thema vorzeitig aktiv mit dem Leistungsbezüger ansprechen… Leistungsberechtigt ist, wer 15 Jahre in der Branche angestellt war, die letzten 7 Jahre ununterbrochen (Arbeitslosigkeit bis 2 Jahre wird angerechnet) Vorausgesetzt ist volle Arbeitsfähigkeit bei Leistungsbeginn Massgeblich ist der letzte Bruttomonatslohn (1/12 JL) vor Leistungsbeginn bei Lohnschwankung vor Bezug (20%+) Mittelwert der letzten 4 Jahre bei schwankendem Beschäftigungsgrad: mittlerer BG über 15 Jahre max. Leistungslohn: 3.30x AHV-Maximalrente, d.h. CHF 7’755 (CHF 93’060) Antragsformular + Merkblätter ab April 2017 verfügbar Unterlagen zum Antrag v.a. durch Arbeitgeber (mit AN) beizubringen Beitragspflicht für MA welche mehr als 15 Monate vor der ordentlichen Pensionierung stehen GAV- oder freiwillig unterstellt sind

Leistungen in CHF pro Jahr Gesamtbetreffnis (Lohn + Überbrückungsrente bei Maximalbezug) Mittlerer Monatslohn Leistungsbezüger (1/12)M 5'740 Leistungen in CHF pro Jahr Leistungsbestimmender Monatslohn (13/12) 6'218 Alter bei Arbeitszeitreduktion 60-61 61-62 62-63 63-65 Maximaler Leistungsanspruch (VRM-ÜR) 1653% Maximal mögliche Arbeitszeitreduktion 40% 50% 67% 100% Jährlicher Sockelbetrag (anteilige AHV-AR) 1'175* 5'640 7'050 9'400 14'100 Jährlicher Lohnersatz (in % des Lohnausfalls) 14'924 18'655 24'873 37'310 Gesamte jährliche Überbrückungsrente 20'564 25'705 34'273 51'410 Max in % des vollen leistungsbestimmenden Lohnes 27.6% 34.4% 45.9% 68.9% Gesamtbetreffnis** in % des vorherigen Nettolohnes 94.4% 93.1% 90.4% 86.1% Zusätzlicher BVG-Sparbeitrag: 18% der Ü-Rente 3'702 4'627 6'169 9'254 * minimale AHV-Altersrente 2017 ** Summe verbleibender Lohn + Überbrückungsrente

Rechenbeispiele Voller vorzeitiger Ruhestand mit 63 Jahren, Monatslohn CHF 5’000.- Monatslohn Jahreslohn Bruttomonatslohn 5‘000 65‘000 Leistungsbestimmender Monatslohn (5‘000 * 13 / 12) 5‘417   Nettomonatslohn (Annahme 80% von 5‘000) 4‘000 52‘000 Voller vorzeitiger Ruhestand mit 63 Jahren Überbrückungsrente rechnerisch (12 x ausbezahlt)  3‘883 46‘596 Überbrückungsrente in % des jährlichen Nettolohnes  89.6% Überbrückungsrente in % des jährlichen Bruttolohnes 71.7%

Rechenbeispiele Schrittweise Reduktion der Arbeitszeit, Monatslohn CHF 5’740 Bruttomonatslohn 5'740   Leistungsbestimmender Monatslohn (5’740*13/12) 6‘218 Nettomonatslohn (Annahme 80% von 5’740) 4'592 1. Schritt 2. Schritt Arbeitszeitreduktion im Alter von 61 63 ½ Monate bis ord. Pensionsalter (65 Jahre) 30 18 Beschäftigungsgradreduktion pro Schritt 100%  20% 80% Ausbezahlte Summe Überbrückungsrente 857 4’284 Verbleibender Nettomonatslohn 3’674 - Überbrückungsrente + Monatslohn 4’531 4‘284 in % des Nettolohn 97.2% 86.1% Geburtsdatum 30.12.1956 Per 01.01.2018

Vorbereitung des Leistungsbezugs Bei Reduktion des Beschäftigungsgrades Leistungsvariante nach persönlichem Bedarf und Möglichkeiten festlegen (Onlinetool zur Leistungsberechnung verwenden bzw. Beratung bei DFS) Antrag stellen bei der Durchführungsstelle (inkl. erforderliche Unterlagen) Arbeitsvertrag anpassen auf neuen Beschäftigungsgrad; Lohn gemäss neuem BG wird monatlich gleichbleibend ausbezahlt (vorbehältlich Überstunden o.ä.) allenfalls BVG-Vorsorgeplan anpassen auf beschäftigungsgradabhängige Lohnkoordination Bei vorzeitigem vollständigem Ruhestand Arbeitsvertrag kündigen auf Zeitpunkt des Leistungsbeginns (Achtung: Kündigungsfrist einhalten) Austritt bei der Pensionskasse des Betriebes (Weiterführung bis ordentliche Pensionierung möglich?); Freizügigkeitsleistung geht an Stiftung Auffangeinrichtung Sporadische Weiterbeschäftigung bis rund CHF 21’000 pro Jahr möglich… Beitragspflicht für MA welche mehr als 15 Monate vor der ordentlichen Pensionierung stehen GAV- oder freiwillig unterstellt sind

Leistungserbringung Überbrückungsrente monatlich direkt an den Rentenbezüger, um 25. des Monats; Zahlung auch ins Ausland möglich (Quellensteuerabzug durch Stiftung) bei Reduktion des BG: verbleibender Lohn durch Arbeitgeber ausbezahlt, monatlich um 25. des Monats BVG-Sparbeitrag 18% der erbrachten Überbrückungsrente; Zahlung direkt durch die Stiftung VRM Bei Reduktion: jährliche Zahlung direkt an die Vorsorgeeinrichtung des Betriebes Bei vorzeitigem vollem Ruhestand: quartalsweise Zahlung direkt an die Stiftung Auffangeinrichtung Anmeldung Stiftung AE direkt durch die Stiftung VRM Beitragspflicht für MA welche mehr als 15 Monate vor der ordentlichen Pensionierung stehen GAV- oder freiwillig unterstellt sind

Was können wir für Sie tun…? Die Website www.vrm-malergipser.ch wird laufend aktualisiert. Neben dem interaktiven Leistungs-Berechnungstool finden Sie hier Formulare, Merkblätter und weitere Informationen. Bei weitergehenden Fragen oder für Beratung im Zusammenhang mit Leistungsfällen berät Sie die Durchführungsstelle gerne… Stiftung VRM Maler und Gipser Durchführungsstelle Postfach 300 8401 Winterthur Telefon 058 215 82 80 info@vrm-malergipser.ch www.vrm-malergipser.ch Beitragspflicht für MA welche mehr als 15 Monate vor der ordentlichen Pensionierung stehen GAV- oder freiwillig unterstellt sind