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Geschichte und Rolle der Gesamtarbeitsverträge (GAV)

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Präsentation zum Thema: "Geschichte und Rolle der Gesamtarbeitsverträge (GAV)"—  Präsentation transkript:

1 Geschichte und Rolle der Gesamtarbeitsverträge (GAV)
Inhalt: 2 Hier muss Ihr Geld arbeiten 3 Die Superreichen haben viel Macht 4 Die Arbeitenden sind vom Lohn abhängig 5 Verträge regeln die Arbeitsbeziehungen 6 Geschichte der GAV 8 Wie sind die heutigen GAV entstanden? 9 Politische Bedeutung der GAV 10 Gute GAV sind mit Streiks erkämpft worden 11 Inhalt der GAV 12 GAV / Arbeitsrecht 13 GAV / Gesetz 14 Verschiedene GAV-Formen 15 GAV nützen auch Arbeitgebern 16 Sozialpartnerschaft ??? 17 Vertragspartnerschaft ! 18 Wie werden GAV-Verhandlungen geführt? Bruno Bollinger, Unia Verantwortlicher Schulung Vertrauensleute (Verkürzte Version: )

2 Geschichte der GAV 1850: Erster Tarifvertrag (Typographen Genf)
1857: Schreiner GAV (Genf) Es ist heute wichtiger denn je, sich daran zu erinnern, wie die GAV entstanden sind. Die ersten Verträge sind in der Anfangszeit der Arbeiterbewegung erkämpft worden: 1850: Erster Tarifvertrag (Typographen Genf) 1857: Schreiner Vertrag (Genf) Typographen und Schreiner waren in starken Zünften organisiert. Die Zünfte wurden mit der Bundesverfassung verboten. Als Ersatz organisierten sich die Arbeitenden in Gewerkschaften. Typographen wie Schreiner waren gut qualifizierte Arbeiter. Sie waren sich bewusst, dass sie ihre guten Arbeitsbedingungen nur dann verteidigen und verbessern konnten, wenn sie sich organisierten und solidarisch handelten. Erst später kommen gesetzliche Regelungen zum Schutze aller. 1877: Erstes Eidgenössisches Fabrikgesetz Das erste Fabrikgesetz definierte das Verbot der Kinderarbeit, legte den 11 Stunden Tag fest (Samstag 10 Stunden) und die 6 Tage-Woche = 65 Stunden-Woche. Das eidgenössische Fabrikgesetz (Bundesgesetz betreffend die Arbeit in den Fabriken) vom 23. März 1877 umfasste 16 Artikel. Bereits 1815 wurde in Zürich ein erstes Fabrikgesetz erlassen: Verbot der Kinderarbeit unter 10 Jahren in den Fabriken oder an Spinnmaschinen. Das Alter musste durch ein Zeugnis des zuständigen Pfarramtes nachgewiesen werden, die Arbeitszeit der Kinder wurde auf 12 Stunden begrenzt und durfte im Sommer nicht vor 5 Uhr, im Winter nicht vor 6 Uhr beginnen. Das ist ein Grund dafür, dass heute noch das Gesetz in der Regelung der Arbeitsbedingungen weit hinter den besten GAV steht. Industrialisierung der Schweiz begann vor der Gründung des Bundesstaates 1802 Georg Fischer AG, Schaffhausen 1805 Neumühle (später Escher Wyss), Zürich 1809 von Roll, Gerlafingen 1812 Spinnerei Rieter, Winterthur 1847 Erste Eisenbahnlinie in der Schweiz: Zürich - Baden 1877: Erstes Eidg. Fabrikgesetz Verbot der Kinderarbeit 11 Stunden Tag 6 Tage-Woche

3 Wie sind die heutigen GAV entstanden?
1937: GAV Uhrenindustrie 6 Tage Ferien / Jahr Friedenspflicht / Schiedsgericht 1937: Friedensabkommen Metallindustrie Basis: Absoluter Arbeitsfrieden Schlichtungsverfahren: 1. Verhandlungen im Betrieb (PeKo – GL) 2. Verbandsverhandlungen (Unia – Swissmem) 3. Schiedsgericht Die grossen nationalen GAV stammen aus der Zeit zwischen der grossen Wirtschaftskrise und dem Zweiten Weltkrieg. 15. Mai 1937: GAV der schweizerischen Uhrenindustrie Führte als erster GAV die Friedenspflicht und Schiedsgericht ein (Gewerkschaft SMUV – Schweizerischer Metall- und Uhrenarbeiter Verband) 19. Juli 1937: Friedensabkommen in der Metallindustrie Verhandlungsführer: Konrad Ilg, Zentralpräsident SMUV Definiert, wie die Probleme zwischen Unternehmer und Arbeitenden geregelt werden müssen: 1. Verhandlungen im Betrieb zwischen PV und Geschäftsleitung 2. Verbandsverhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband 3. Schiedsgericht Basis ist der absolute Arbeitsfrieden, d.h. die Gewerkschaft darf zu keinen Kampfmassnahmen greifen! Folge war, dass Konflikte institutionalisiert und die Basis, d.h. die Direktbetroffenen, nicht mobilisiert wurden. Die Interessenvertretung wurde delegiert. 19. Juli 1937: Landesmantelvertrag im Bauhauptgewerbe (LMV) Der erste LMV kam nach zwei Wochen Streik in Bern zustande. Nach Mediation (Vermittlung) von zwei Bundesräten. Gewerkschaft: Schweizerischer Bau- und Holzarbeiter-Verband (SBHV) 1945: Chemie GAV Der erste, eigentliche GAV, der Löhne und Arbeitszeit regelte, war derjenige der Basler Chemie. Zustande kam dieser GAV nach einer harten Streikbewegung in Basel. Gewerkschaft: Schweizerischer Textil- und Fabrikarbeiter Verband (STFV) 1945: Chemie GAV (Basel) Nach Streikbewegungen in Basel Minimallöhne 48 Stundenwoche Ferienanspruch 1937: Landesmantelvertrag Bau (LMV) (Nach zwei Wochen Streik in Bern) 6 Rappen Lohnerhöhung 48 Stundenwoche Lohnzuschläge für Überzeit

4 Politische Bedeutung der GAV
GAV = Anerkennung der Gewerkschaft als kollektive Vertretung der Lohnabhängigen Eine Gewerkschaft = Solidarischer Zusammenschluss der Lohnabhängigen, um Arbeitsbedingungen kollektiv zu verbessern. Gegen die Macht des Kapitals – die Macht der Mehrzahl! GAV = Gewerkschaft GAV sind nicht nur Verträge, welche die Arbeitsbedingungen regeln. Sie haben auch eine politische Bedeutung. GAV = Anerkennung der Gewerkschaft als kollektive Vertretung der Arbeitenden! Ein GAV bedeutet, dass die Lohnabhängigen der Branche sich in Gewerkschaften organisiert haben und so zusammen als Kollektiv - mit der Stärke der Solidarität - ihre Interessen wahrnehmen können. Die Unternehmer müssen dies anerkennen und unterschreiben einen GAV mit der Gewerkschaft. Eine Gewerkschaft ist ein solidarischer Zusammenschluss der Lohnabhängigen, um die Arbeitsbedingungen aller kollektiv zu verbessern. Gegen die Macht des Kapitals - die Macht der Mehrzahl! Um die Abhängigkeit der Arbeitenden zu verringern. GAV wurden nach vielen Auseinandersetzungen und harten Kämpfen erreicht! Bis die Gewerkschaften von den Arbeitgebern als kollektive Vertretung der Lohnabhängigen anerkannt worden sind, hat es harte Kämpfe gebraucht. Ein Grund mehr, um die GAV nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Die GAV verteidigen heisst nicht nur für eine bessere Zukunft streiten, sondern auch das anerkennen, was unsere Vorgänger/innen für uns erkämpft haben. GAV wurden nach vielen Auseinandersetzungen und harten Kämpfen erreicht!

5 Gute GAV sind mit Streiks erkämpft worden
Obige Grafik soll den direkten wie den indirekten Zusammenhang zwischen Streiks und der Entwicklung der GAV visualisieren. Die Anzahl der Streikenden ist für die Grafik umgerechnet worden. Der Abdeckungsgrad der GAV zeigt, wie viele Arbeitende den Gesamtarbeitsverträgen unterstellt sind, sagt jedoch noch nicht viel über die Qualität dieser GAV aus. Vor dem 1. Weltkrieg gab es nur wenige lokale GAV. Der Abdeckungsgrad betrug 3 bis 5% der Beschäftigten in der Privatindustrie. 1918 nahmen fast 25’000 Arbeitende am landesweiten Generalstreik teil. Erste nationale GAV wurden in der Druckbranche und den Banken (nach Streiks in Zürich) erkämpft. 1929: GAV-Abdeckung ca. 8% 1937 streikten mehr als 6'000 Arbeitende. Auch wenn das Friedensabkommen in der Maschinen- und Metallindustrie nicht direkt erstreikt worden ist, führten die Streiks in anderen Branchen (zum Beispiel jenes der Berner Bauarbeiter) indirekt zu diesem Vertragsabschluss. 1939: GAV-Abdeckung ca. 25% 1939 – 1945: Während des Krieges fanden fast keine Streiks statt, weil das Kriegsrecht Streiks verbot. 1946 streikten 15'000 Arbeitende in diversen Branchen, was zum Abschluss einiger GAV führte (u.a. den Chemie-GAV). Der Abdeckungsgrad der GAV erreichte in der Privatindustrie 50%. In den 50er, 60er und 70er Jahren kam es immer wieder zu einzelnen Streiks, der Abdeckungsgrad der GAV blieb bei 50%. In dieser Zeit verbesserten sich die GAV materiell von Verhandlung zu Verhandlung (Ferien, Urlaubstage, Lohnfortzahlung und Schutz bei Krankheit und Unfall, Mindestlöhne, berufliche Weiterbildung). In den 80er-Jahren gab es nur wenige Streiks. Die Forderungen nach „neuen“ GAV-Inhalten (Verkürzte Arbeitszeit, Mitwirkung, Gesundheitsschutz und Arbeitsgestaltung, Mutterschaftsurlaub und Lohngleichstellung) konnten nur teilweise durchgesetzt werden. In den 90er-Jahren gab es praktisch keine Streiks. Die Arbeitgeber begannen, die GAV in Frage zu stellen, die Arbeitszeit zu flexibilisieren und den GAV-Schutz der Arbeitenden abzubauen. Im Gastgewerbe kam es sogar für drei Jahre zu einem vertragslosen Zustand, was zu einer massiven Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in dieser Branche führte. Mitte der 90er Jahren kam es wieder vermehrt zu Streiks (u.a. Zeba in Basel). 2002 kam es zu Streiks auf dem Bau. Am 2. November 2002 streikten in der ganzen Schweiz 15’000 Bauarbeiter und setzten Rentenalter 60 durch. Die zum Teil mit Streiks positiv gelösten Konflikte und der gewerkschaftliche Aufbau im Tertiärsektor mit der Mindestlohnkampagne brachten eine „Renaissance“ der GAV. Unterstützt wurde die Verstärkung der GAV mit den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit der EU. In den privatisierten ehemaligen Bundesbetrieben SBB, Post und Swisscom ersetzten GAV den Beamtenstatus. 2010: GAV-Abdeckungsgrad 52%

6 Inhalt der GAV Materielle Bestimmungen Grundsätze
(Arbeitsvertragliche Bestimmungen / Normativer Teil) Löhne / Lohnzuschläge Arbeitszeit / Ferien Grundsätze (Allgemeine Bestimmungen / schuldenrechtlicher Teil) Geltungsbereich Vertragsdauer Friedenspflicht / Schlichtungsverfahren Es gibt nicht nur einen GAV, sondern verschiedenste. Alle bestehen aus drei Teilen, die von GAV zu GAV verschieden sein können: Materielle Bestimmungen (Arbeitsvertragliche Bestimmungen / Normativer Teil) Lohn / Lohnzuschläge / Arbeitszeit / Ferien Definiert, was die Arbeitenden, die unter dem GAV fallen, zu Gute haben. Die materiellen Bestimmungen können vor Gericht eingeklagt werden. Grundsätze (Allgemeine Bestimmungen / schuldenrechtlicher Teil) Geltungsbereich: Für welche Betriebsangehörigen gilt der GAV? Vertragsdauer: Wie lange dauert der Vertrag und wird dieser erneuert Friedenspflicht / Schlichtungsverfahren: Wie gehen die Vertragspartner vor, wenn es Konflikte gibt. Definiert also die ”Spielregeln”. Interessiert v.a. die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände. Anwendung / Kontrolle (Indirekte schuldenrechtliche Bestimmungen / Vollzug / Schlussbestimmungen) Personalvertretung: V.a. in der Industrie Paritätische Kommission: Im Gewerbe mit vielen Kleinbetrieben OR, Art. 356 Abs 3: Der Gesamtarbeitsvertrag kann ferner die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unter sich sowie die Kontrolle und Durchsetzung der in den vorstehenden Absätzen genannten Bestimmungen regeln. Anwendung / Kontrolle (Indirekte schuldenrechtliche Bestimmungen / Vollzug / Schlussbestimmungen) Personalvertretung Paritätische Kommissionen

7 Gesetz GAV Minimallöhne 13. Monatslohn Schichtzulagen
Teuerungsausgleich Nachtarbeit: 25% Lohnzuschlag Sonntagsarbeit: 50% Lohnzuschlag Schichtzulagen Kündigungsschutz bei Unfall, Krankheit, Militär, Schwanger-/Mutterschaft Besserer Kündigungsschutz Verwarnung Beschränkte Lohnfortzahlung Taggeldversicherung bis 720 Tage 45 / 50 Std. Woche Bis 40 Std. Woche GAV sind viel besser als das Gesetz (OR: Obligationenrecht / ArG: Arbeitsgesetz): Minimallöhne sind nur in GAV festgelegt. 13. Monatslohn ist nur mit GAV garantiert. Der Teuerungsausgleich ist nur noch in wenigen GAV vorgesehen, im Gesetz überhaupt nicht. Schichtzulagen sind nur in GAV festgelegt. Im Gesetz ist, dass Nachtarbeit mit 25% (ArG, Art. 17b) und Sonntagsarbeit mit 50% (ArG, Art. 19) Lohnzuschlag zu vergüten ist. GAV sehen besseren Kündigungsschutz und Verwarnung vor. Gesetzlich (OR) besteht ein Kündigungsschutz nur während Militär, Schwanger- und Mutterschaft und (bedingt) während Unfall und Krankheit vor (OR, Art. 324a). Kündigungsschutz heisst aber noch lange nicht Lohnfortzahlungspflicht. In den meisten GAV ist festgelegt, dass der Arbeitgeber eine Taggeldversicherung abschliessen muss, die während Krankheit oder Unfall zumindest 80% des Lohnes (720 Tage) abdeckt. Nach Gesetz sind das wenige Monate, die vom Dienstalter abhängig sind. Nach Gesetz (ArG, Art. 9) liegt die Höchstarbeitszeit für die Industrie bei 45, für das Gewerbe bei 50 Stunden in der Woche. Fast alle GAV sehe kürzere Wochenarbeitszeiten vor. Nach Gesetz (OR, Art. 329a) haben alle 4 Wochen Ferien (bis zum vollendeten Altersjahr mindestens 5 Wochen). GAV sehen meistens bessere Ferienregelungen vor. Das Gesetz bestimmt, dass an Feiertagen nicht gearbeitet werden darf, aber nicht dass sie bezahlt werden müssen (ausser den 1. August). Feiertage werden in der Regel auf OR, Art. 329 Abs. 3 abgestützt, weil man sie als ”übliche freie Tage” betrachtet. Das Mitwirkungsgesetzt (MwG) hält das Recht auf eine Personalvertretung fest (für Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigte) und definiert minimale Mitwirkungsrechte. GAV und Betriebsreglemente gehen hier viel weiter. Das Gesetz sieht weder Bildungsurlaub noch Solidaritätsbeiträge vor. 4 Wochen Ferien Bis 6 Wochen Ferien Freie Feiertage Bezahlte Feiertage Personalvertretung Minimale Mitwirkungsrechte Mitwirkungsrechte Paritätische Kommissionen Bildungsurlaub / Solifonds

8 Verschiedene GAV-Formen
Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband Gilt nur für Firmen im Arbeitgeberverband Firmenvertrag / Kollektivarbeitsvertrag (KAV) KAV gilt nur für eine Firma Einheitsvertrag Wenn GAV oder KAV für alle Beschäftigte einer Firma (ohne Management) gilt Allgemeinverbindlichkeits-Erklärung (AVE) Vom Bundesrat oder Regierungsrat erlassen Gilt wie in Gesetz für alle Firmen der Branche Verschiedene Formen kollektiver Arbeitsverträge: Der klassische Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wird zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeberverband abgeschlossen und gilt nur für die Firmen, die im Arbeitgeberverband sind. Der Firmenvertrag ist eine auf einem Betrieb beschränkte Form des GAV, der zwischen der Firmenleitung und der Gewerkschaft ausgehandelt wird. Dieser heisst auch Kollektivarbeitsvertrag (KAV). Der Einheitsvertrag ist ein GAV oder KAV, der für alle Beschäftigen des Betriebes (mit Ausnahme des Managements) gilt. Der Normalarbeitsvertrag (NAV) wird vom Bundesrat oder vom Regierungsrat erlassen und gilt nur als Empfehlung. Die Allgemeinverbindlichkeits-Erklärung (AVE) bedeutet, dass ein GAV vom Bundesrat (oder vom Regierungsrat) als allgemeinverbindlich erklärt wird. Dieser GAV gilt wie ein Gesetz für alle Firmen und für alle Arbeitenden der betreffenden Branche (d.h. für alle, die im GAV definierten Geltungsbereich fallen). Bedingungen für die AVE: 50% der Beschäftigten sind in der Gewerkschaft organisiert 50% der Arbeitgeber, die zusammen mehr als 50% der Arbeitenden der Branche beschäftigen, müssen einverstanden sein. Mit den flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen mit der EU kann in den Branchen, in denen Missbräuche festgestellt werden, die AVE erleichtert eingeführt werden. Es genügt, wenn 50% der Arbeitgeber einverstanden sind. Zudem können NAV mit verbindlichen Lohnbestimmungen erlassen werden. Normalarbeitsvertrag (NAV) Vom Bundesrat oder Regierungsrat erlassen (Gilt nur als Empfehlung) Flankierende Massnahmen Erleichterte AVE NAV mit verbindliche Minimallöhne möglich

9 GAV nützen auch Arbeitgebern
Viele Arbeitgeber schätzen GAV-Vorteile: Weniger Arbeitskonflikte = Stabilität Zufriedenes Personal Faire Arbeitsbedingungen für alle Gleich lange Spiesse im Wettbewerb Finanzierung der Weiterbildung Einige Arbeitgeber haben Mühe mit GAV: Sie halten den GAV nicht ein Sie wollen den GAV aushöhlen Sie möchten den GAV abschaffen Am liebsten hätten viele Arbeitgeber einen Rahmenvertrag, der die Friedenspflicht festlegt, jedoch keine materiellen Bedingungen garantiert. Viele Arbeitgeber schätzen die Vorteile der GAV: Weniger Arbeitskonflikte = Stabilität Zufriedenes Personal Faire Arbeitsbedingungen für alle Gleich lange Spiesse im Wettbewerb Finanzierung der Weiterbildung Es hat aber Arbeitgeber, die jedoch Mühe mit den GAV haben: Einige Arbeitgeber halten den GAV nicht ein Im Baugewerbe wie in anderen gewerblichen Branchen tendieren die Arbeitgeber immer mehr dazu, die vertraglich abgemachten Bestimmungen nicht einzuhalten. Aufgabe der Gewerkschaft ist es in diesen Fällen, die Arbeitgeber bei der Paritätischen Kommission einzuklagen und für die Einhaltung des Vertrages zu sorgen. Einige Arbeitgeber wollen den GAV aushöhlen Einige Arbeitgeber wollen einen so genannten schlanken Vertrag (Rahmenvertrag). Sie wollen in ihrer Lohnpolitik völlig flexibel sein. Rahmenvertrag = Die materiellen Bedingungen werden von Betrieb zu Betrieb ausgehandelt! Lohnerhöhungen werden nach den Bedürfnissen der Betriebe vorgenommen. Die Arbeitenden sind auf Betriebsebene am kürzeren Hebel: Sie haben nicht die nötigen Informationen und es ist schwieriger, ein gutes Kräfteverhältnis aufzubauen. Wenige Arbeitgeber möchten den GAV abschaffen Dort, wo die Arbeitgeber keinen Widerstand seitens der Gewerkschaften erwarten, gehen sie noch weiter und ersetzen die GAV durch Einzelarbeitsverträge. GAV definiert Minimalbedingungen für alle: Jeder Arbeitgeber ist jedoch frei, den Arbeitenden mehr zu geben, als der GAV definiert! Jeder Arbeitgeber ist frei, den Arbeitenden mehr zu geben, als im GAV festgelegt!

10 Sozialpartnerschaft??? Gesprächsbereitschaft genügt nicht
Sozialpartner = Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen Grundlage: GAV, der diesen Namen verdient eigenständige Gewerkschaft Nicht so! Gesprächsbereitschaft genügt nicht Verhandlungsbereitschaft ist nötig Sozialpartnerschaft ist das Ergebnis von Verhandlungen! Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen werden Sozialpartner genannt. Grundlage der Sozialpartnerschaft ist ein GAV, der diesen Namen verdient, und eigenständige Gewerkschaften. Nicht wie es gewisse Arbeitgeber wollen: Viele Arbeitgeber sind zwar noch gesprächsbereit, aber sie verhandeln nicht mehr. Sozialpartnerschaft ist das Ergebnis von Verhandlungen! Einige Arbeitgeber wollen die Sozialpartnerschaft nur noch im Betrieb – und ohne die Gewerkschaften. Ohne die betriebsunabhängigen Gewerkschaften ist die Sozialpartnerschaft jedoch ein Diktat. „Die Sozialpartnerschaft ist wie ein Glückspiel, Kopf gewinnt sie, die Direktion, Zahl verlierst du, die BK“ Keine echte Sozialpartnerschaft haben wir in den Betrieben und Branchen, in denen gewählte Personalvertreter/innen und Vertrauensleute der Gewerkschaft keinen Kündigungsschutz haben!

11 Vertragspartnerschaft!
4. November 2002: Nationaler Streiktag der Bauarbeiter 12. November 2002: Verhandlungen und Einigung Ein gutes Beispiel dafür, was echte Vertragspartnerschaft bedeutet, ist der Kampf der Bauarbeiter 2002 für Pensionsalter 60: Im Frühjahr 2002 einigen sich Baumeisterverband und Gewerkschaften auf die Einführung von Rentenalter 60 für Bauarbeiter In den folgenden Monaten machen Hardliner unter den Arbeitgeber Druck und erreichen, dass der Baumeisterverband die Vereinbarung Rentenalter 60 ablehnt Für die Gewerkschaft GBI ist dies ein Vertragsbruch und beginnt für den Streik zu mobilisieren Am 4. November 2002 streiken in der ganzen Schweiz 10‘000 Bauarbeiter (Bild 2: Streikende Bauarbeiter in Zürich). Höhepunkt des Streiks ist die Blockade des Baregg (Bild 1). Am 12. November 2002 einigen sich Baumeisterverband und Gewerkschaften über Rentenalter 60 definitiv (Bild 3: Heinz Pletscher Präsident Baumeisterverband) und Vasco Pedrina (Zentralpräsident GBI). Ohne den Streik am 4. November wäre es nicht möglich gewesen, die Verhandlungen vom 12. November erfolgreich abzuschliessen. Ohne die Verhandlungen vom 12. November, in denen die Arbeitgeber zustimmten, wäre jedoch Rentenalter 60 nicht realisiert worden Fazit: Der Streik hat das Kräfteverhältnis verbessert, so dass besser verhandelt werden konnte! Resultat: Am 1. Juli 2003 gingen die ersten Bauarbeiter in Frühpension. Bis heute (2012) konnten über 10‘000 Bauarbeiter von der Frühpensionierung profitieren!!! 1. Januar 2003: Rentenalter 60 für Bauarbeiter

12 Wie werden GAV-Verhandlungen geführt?
Forderungskatalog Berufskonferenz Sensibilisierung der Lohnabhängigen Eingabe beim Arbeitgeberverband Mobilisierungen Verhandlungen 1. Forderungskatalog der Gewerkschaften: An der Branchen- oder Industriekonferenz beschliesst die Gewerkschaft ihren Forderungskatalog. Dabei werden bereits Prioritäten gesetzt, denn es ist von vornherein allen klar, dass es nicht möglich sein wird, alles durchzusetzen. Das Ergebnis wird ein Kompromiss sein. Wichtig ist es natürlich, dafür zu sorgen, dass ein möglichst guter Kompromiss herausschaut. 2. Sensibilisierung der Lohnabhängigen: Zur Sensibilisierung der Direktbetroffenen können Umfragen oder Diskussionen am Arbeitsplatz um den Forderungskatalog durchgeführt werden. So können die Kolleg/innen an der Basis ihre Wünsche einbringen und sie sind zudem darüber informiert, was die Gewerkschaft macht. 3. Eingabe beim Arbeitgeberverband: Nach der Bereinigung des Forderungskatalogs folgt die Eingabe beim Arbeitgeberverband. Vor Jahren haben die Arbeitgeber ihrerseits begonnen, Forderungen zu stellen. 4. Mobilisierung der Lohnabhängigen: Der Kompromiss, der als Ergebnis der Verhandlungen herauskommen wird, hängt vom Kräfteverhältnis ab, das zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft vorhandenen ist. Um dieses zu verbessern, muss die Gewerkschaft möglichst früh die betroffenen Kolleg/innen mobilisieren. Die Mobilisierung beginnt mit der Sensibilisierung. Darum ist es wichtig, dass die Direktbetroffenen kontinuierlich über den Stand der Verhandlungen informiert werden. Dies auch, um zu zeigen, dass das, was die Gewerkschaft verlangt, auch dem entspricht, was die Lohnabhängigen wollen. Denn die Arbeitgeber versuchen immer einen Keil zwischen Arbeitende und Gewerkschaften zu treiben, um zu behaupten, dass die Gewerkschaften nicht die Interessen der Lohnabhängigen vertritt. 5. Verhandlungen: In der Zwischenzeit laufen die Verhandlungen zwischen den Delegationen der Arbeitgeber und der Gewerkschaft. 6. Wenn nötig Kampfmassnahmen: Wenn die Arbeitgeber nicht zu Konzessionen bereit sind, dann muss der Druck erhöht werden. Als Kampfmassnahmen kommen vielfältige Aktionen in Frage: Demonstrationen, Flugblattaktionen, verlängerte Pausen, Warnstreiks, aber auch regelrechte Streikaktionen. Dabei muss die Aktionsform der Situation angemessen sein und vor allem so angelegt werden, dass möglichst viele Kolleg/innen mitmachen. 7. Vertragsabschluss: Wenn der Druck effizient eingesetzt wird, dann wird es zu einem guten Vertragsabschluss kommen. Denn ein guter Vertragsabschluss ist das Ziel aller Verhandlungen und Mobilisierungen! Kampfmassnahmen GAV Berufskonferenz


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