Rattenfängerstadt Hameln Auflösung und Renaturierung des Gewerbestandortes „Zur Lust“ in HM / Rohrsen Präsentation in der Gebietskooperationssitzung GK 10 am 19.6.2012
Standortbeschreibung Lageplan
Standortbeschreibung Der Standort beeinträchtig folgende Schutzgebiete. Liegt vollständig im ausgewiesenen Überschwemmungs-gebiet der Hamel, und stellt ein maßgebliches Abflusshindernis dar. Unmittelbar angrenzend bzw. eingerahmt durch die Hamel, liegt der Standort im FFH – Gebiet „Hamel und Nebenbäche“ Geschützt nach EU – Richtlinie 92/43/EWG (Natura 2000). Nach dem Landschaftsrahmenplan der Stadt Hameln erfüllt das umgrenzende Gebiet die Voraussetzungen für ein Naturschutzgebiet.
Standortbeschreibung Das Gelände wurde zu Beginn des 20. Jahrhundert bebaut, wobei der Ursprung des Mühlenstandortes ins 17. Jahrhundert reicht. Die Nutzung erfolgt als Weberei und Fabrik zur Herstellung von Wollwaren (Arbeitsbekleidung und Uniformen). In den letzten Jahren wurde das Gelände überwiegend durch die Behindertenwerkstätten des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Nds. e.V. genutzt. Leerstand seit ca. 2 Jahren, nach dem Auszug der Behinderten –werkstätten. Eine Nachnutzung für den Hauptkomplex ist nicht abzusehen, und städtebaulich auch nicht gewünscht. Der Standort liegt außerhalb der Gültigkeit eines B-Planes, der Bestandschutz in Form der bisherigen Nutzung verfällt in Kürze. Städtebauliches Ziel ist die Auflösung des Standortes. Eigentümer ist die Nds. Landesbehörde f. Straßenbau & Verkehr
Wasserkraftanlage Am Standort „Zur Lust“ besteht eine Stauanlage, mit einer nicht mehr betriebenen Wasserkraftanlage. Die Wasserkraftanlage ist aktenkundig seit vor 1991 nicht mehr betrieben worden. Einstellung des Betriebes vermutlich schon Anfang der 80ziger Jahre. Die Anlagen (Generator, Turbine, Regulierschütz etc.) sind nicht mehr betriebsbereit und völlig verrottet.
Wasserkraftanlage Der Stau wurde nur aus dem Grunde aufrecht gehalten, um die oberseitig direkt angrenzenden Gebäude zu sichern. Die dreistöckigen Gebäude sind auf Holzpfähle gegründet. Ein Trockenfallen bei Aufhebung des Staus hätte in der Vergangenheit unkalkulierbare Setzungsschäden verursacht.
Wasserkraftanlage Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur möglichen Wiederaufnahme des Anlagenbetriebes Im Auftrag der Nds. Landesbehörde f. Straßenb u. Verkehr, GB HM hat des Ing. Büro Heidt & Peters eine fachtechnische Stellungnahme erarbeitet. Als Ergebnis kann festgehalten werden: Den Wiederherstellungskosten in Höhe von 476.000,-- €, steht nur ein Jahreserlös nach EEG in Höhe von ca. 5.320,-- € gegenüber. Vor diesem Hintergrund ist ein wirtschaftlicher Anlagenbetrieb nicht zu erzielen! Die ungünstige Bewertung geht primär auf das geringe Wasserdargebot der Hamel zurück. Darüber hinaus ist die Auflösung der Stauanlage zwingende Voraussetzung für die Gewährung von Fördermittel aus dem Nds. Fließgewässerprogramm.
Wasserkraftanlage
Geplantes Renaturierungsprojekt Die Hamel ist Prioritätsgewässer im Nds. Fließgewässerprogramm, und vordringlich für Maßnahmen der EU – Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen. Das Projekt „Renaturierung des Gewerbestandortes Zur Lust“ ist als Fortsetzung des Modellvorhabens „Hamel“ 2006 bis 2009 zu sehen. Die Umsetzung ist in zwei Bauabschnitten vorgesehen. Geplant ist die gemeinschaftliche Durchführung mit der Straßenbauverwaltung und beinhaltet die Co – Finanzierung mit Kompensationsmaßnahmen zur Umsetzung der Südumgehung Hameln.
Geplantes Renaturierungsprojekt
Geplantes Renaturierungsprojekt Zeitplan I. Bauabschnitt: Abriss der Aufbauten Sept./Dez. 2012 II: Bauabschnitt Durchführung der Planungsleistungen und Genehmigungsverfahren. Jan. bis Dez. 2012 Entsiegelung, Rückbau der Uferbefestigungen. Sommer 2013 Wasserbauliche Maßnahmen, (optional) Herstellung Hamco-Profil und Abgrabungen. Herbst 2013 Eingrünung, Bepflanzungen Dez. 2013
Geplantes Renaturierungsprojekt Kosten und Finanzierung I. Bauabschnitt (brutto) 340.000,-- € II. Bauabschnitt (brutto) ca. 400.000,-- € BA > Finanzierung aus Mitteln des Fließgewässerprogramm (75%) und Eigenanteil Stadt HM (25%) aus Ersatzgeldzahlung n. naturschutzrechtl. Eingriffregelung.
Geplantes Renaturierungsprojekt II. BA > Vorgesehen ist eine Mischfinanzierung aus Mittel des Nds. Fließgewässerprogramms, Ablösung von Kompensationsmaßnahmen aus der Südumgehung, und sofern noch erforderlich, unter Einbeziehung von Ersatzgeldzahlung aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
Auflösung und Renaturierung des Gewerbestandortes „Zur Lust“ in HM / Rohrsen Präsentation in der Gebietskooperationssitzung GK 10 am 19.6.2012 Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!