Personalverrechnung im Überblick

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Personalverrechnung.
Advertisements

Arbeitsrecht – BAGS KV Mag. Susanne Anderwald 1.
1 Der Start ins Berufsleben
Einkommensverteilung in Österreich
Schema Lohn- u. Gehaltsabrechnung
PERSONAL-VERRECHNUNG
Überstundenverrechnung
Abrechnung von LÖHNEN.
Abrechnung von LÖHNEN.
Wiederholung Personalverrechnung
Abrechnung von Gehältern Teil 1 Sozialversicherung
Abrechnung von SONDERZAHLUNGEN
Zulagen und Zuschläge - Überstundenverrechnung
Abrechnung von Gehältern Teil 2 Lohnsteuer
Vortrag Junge TierärztInnen am an der VetMed, Eva Scherz
Einführung in die Personalverrechnung
Einkunftsarten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Abrechnung von LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN
Arbeitsrecht.
Der Mindestlohntarif (MLT). Ergebnis: MLT gilt seit 1.Oktober 2014 Gehaltsschema für 40 Stunden-Woche: Erstes Berufshalbjahr: 2002,20 € brutto (1410,83.
Beginn eines Dienstverhältnisses
EINNAHMEN/AUSGABEN RECHNUNG
Dienstreise Bauangestellte Dr. Christoph Wiesinger Dienstreisen Bauangestellte KV Angestellte Baugewerbe/Bauindustrie gilt ab
Löhne und Gehälter sowie lohn- bzw. gehaltsabhängige Abgaben
Kollektivvertrag Restaurantfachmann/frau, Koch/Köchin, Gastronomiefachmann/frau, Systemgastronomiefachmann/frau.
Buchen von Gehaltsabrechnungen
Schema der Gehaltsabrechnung
Riester-Förderung Seit 2008 Sonderausgabenabzugbis zu 2100 Grundzulage154 Kinderzulage je Kind185/300 1) Mindesteigenbeitrag4 % 2) höchstens2100 3) mindestens.
Arbeiten in Österreich eine Chance die Sie nützen sollten.
Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung. Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche.
Altersabbatical Altersteilzeitmodell für Beamtinnen und Beamte.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: September 2014 Mindestlohngesetz.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Bestandteile und Inhalte von Lohnkonten.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Verein als Arbeitgeber.
© MANZ Verlag Schulbuch Mag. Irene Goldenitsch, Mag. Hannes Nitschinger, Mag. Melanie Zitz-Werban Personalverrechnung Folie 1/7 Zulagen und Zuschläge –
8 Löhne und Gehälter abrechnen und Lohnsteuer zurückholen
Scheinselbständigkeit
Personalverrechnung.
Informationen für Arbeitnehmer - Direktversicherung
Herzlich willkommen zur Mitarbeiterversammlung
Lehrbeispiele ohne Überstunden
Mindestlohngesetz Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG
Angaben Bruttogehalt 4.040,00 Überstundenteiler 167,00 50% ÜST % ÜST 3 Freibetrag 75,60 Pendlerpauschale (klein/groß) klein km 26 Gewerkschaftsbeitrag.
Lara Reisner und Anja Linhart
Personalverrechnung 2016_17
Beginn eines Dienstverhältnisses
Besteuerung von Renten und Pensionen
Arbeiten in Österreich eine Chance die Sie nützen sollten
Arbeiten in Österreich eine Chance die Sie nützen sollten
Steuerrechtliche Behandlung der bKV
Betriebliche Altersversorgung statt VL-Anlage
Grundlagen der Personalverrechnung
Geringfügige Beschäftigung und Gleitzonenregelung
Die betriebliche Direktversicherung
Personalverrechnung.
Betriebliche Altersversorgung statt vermögenswirksamer Leistungen
Informationen für Arbeitgeber
Die betriebliche Direktversicherung
Mehr Geld in der Haushaltskasse:
Flotte 2019 – Der Branchentreff
Die betriebliche Direktversicherung
Beschäftigungsformen im Verein
Bestandteile und Inhalte von Lohnkonten
Informationen zu AT-Angestellten
Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten im Kv-freien Raum
Arbeitszeitrecht „Die einen arbeiten, die anderen gestalten Zeit“
Informationen für Arbeitgeber
Mindestlohngesetz Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
 Präsentation transkript:

Personalverrechnung im Überblick Es gibt zahlreiche Tätigkeiten, die im Rahmen der Personalverrechnung.

Beginn eines Arbeitsverhältnisses im Überblick Angestellte/r und Arbeiter/in

Erstellung eines Arbeitsvertrages bzw. eines Dienstzettels

Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt Arbeitnehmer sind spätestens vor Arbeitsantritt bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt anzumelden. Je nach beruflicher Tätigkeit werden verschiedene Sozialversicherungsanstalten unterschieden.

Anlage eines Lohnkontos Bei der Aufnahme neuer Mitarbeiter/innen ist für sie ein Lohnkonto anzulegen. Ein Lohnkonto besteht aus einem Stammblatt mit den Daten des Arbeitnehmers und den Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen der einzelnen Monate. Den Abschluss des Lohnkontos bildet das Jahreslohnkonto.

Schema Lohn- u. Gehaltsabrechnung Grundbezug (Lohn, Gehalt) + Überstundenentgelt + Zuschläge + Zulagen = Gesamtbruttobezug gesetzliche Abzüge SV-DNA (inkl. KU und WF) LSt E-Card-Service-Entgelt freiwillige Abzüge Gewerkschaftsbeitrag Betriebsratsumlage Küche,… sonstige Abzüge Akontozahlungen Rückzahlungen von Lohn- und Gehaltsvorschüssen usw. + Familienbeihilfe (FB), Kinderabsetzbetrag (KAB) = Auszahlungs- bzw. Überweisungsbetrag (Netto)

Sozialversicherung SV im engeren Sinn SV im weiteren Sinn

Sozialversicherung im engeren Sinn Arbeitslosenversicherung (AV) Krankenversicherung (KV) Unfallversicherung (UV) Pensionsversicherung (PV)

Sozialversicherung im weiteren Sinn Kammerumlage (KU) Wohnbauförderungsbeitrag (WF) Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IE) Mitarbeitervorsorge-Beitrag (MV) „Abfertigung Neu“ E-Card-Service-Entgelt (E-Card-Gebühr)

SV-Beitragssätze Angestellte Beitrags-gruppe DNA % DGA Summe A1 bzw D1 bis € 4.980,00/M. AV KV UV PV 3* 3,87 --- 10,25 3 3,78 1,3 12,55 6 7,65 22,8 KU WF IE MV 17,12 0,5 20,63 0,55 (1,53) 37,75 1 0,35 18,12 21,48 (23,01) 39,6 (41,13)

*) Arbeitslosenversicherung Monatsbezug AV – Satz SV - Satz bis 1.342,-- 0 % 15,12 % über 1.342,-- bis 1.464,-- 1 % 16,12 % über 1.464,-- bis 1.648,-- 2 % 17,12 % über 1.648,-- 3 % 18,12 %

SV-Beitrag max. SV-Beitrag € 902,38 17,12 % SV i.e.S 0,5 % KU 0,5 % WF 18,12 % SV i.w.S. beitragsfrei ASVG – Höchstbeitrags grundlage € 4.980,--

Geringfügigkeitsgrenze Bei geringfügig Beschäftigten Monatliches Entgelt < 425,70 Im Allgemeinen keine Vollversicherungspflicht

SV-Abzüge Angestellte & Arbeiter SV-Abzug 18,12 % frei € 4.980,-- € 70,-- Gehalt € 5.050,--

Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage

Kleine Pendlerpauschale Bedingungen: mehr als 20 km Fahrtstrecke Benützung eines Massenbeförderungsmittel ist zumutbar FAHRTSTRECKE mehr als 20 km Massenbeförderungsmittel ist zumutbar

Große Pendlerpauschale Bedingungen: Benützung eines Massenbeförderungsmittel ist nicht zumutbar Massenbeförderungsmittel ist nicht zumutbar

Beispiele für nicht zumutbar: Gehbehinderung Massenverkehrsmittel steht nicht zur Verfügung Wegzeit ist unzumutbar Strecke unter 20 km: 1,5 Stunden Strecke ab 20 km: 2 Stunden Strecke über 40 km: 2,5 Stunden

Pendlereuro Jeder Arbeitnehmer € 2,-- pro Kilometer jährlich Einfache Fahrtstrecke

Pendlerpauschale Bei kostenlosem Werksverkehr für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Bei einem Dienstauto KEINE PENDLERPAUSCHALE und Pendlereuro

Freibetrag Freibeträge in Form eines Bescheides „Freibetragsbescheid“ (FBB) FBB berücksichtigt Werbungskosten (z.B. Aus- und Fortbildungskosten) und Sonderausgaben (z.B. Prämien für freiwillige Krankenversicherung, Wohnraumschaffung)

Gewerkschaftsbeitrag Für AN = Werbungskosten Wenn vom AG einbehalten: lohnsteuerliche Berücksichtigung bei Bezugsabrechnung Wenn direkt an Gewerkschaft bezahlt: lohnsteuerliche Berücksichtigung bei Aufrollung der laufenden Bezüge oder bei Veranlagung 1% vom Bruttogehalt, höchstens jedoch € 31,65

Berechnung der Lohnsteuer ausgehend von der LSt-BMGL Effektiv-Tarif-Tabelle Suche nach Zeile/Spalte in der das Monatseinkommen eingeordnet werden kann Berechnung mit %-Satz (auf 2 Dez.) Abzugsbetrag lt. Zeile/Spalte abziehen! mittels Lohnsteuertabelle Lohnsteuer kann direkt abgelesen werden (Online-Tabelle)

Berechnung der Lohnsteuer

Berechnungsbeispiel Effektiv-Tarif-Tabelle LSt-BMGL: € 1.452,31 mit AVAB 1 Kind mit AVAB Monatseinkommen Prozentsatz Abzug von bis 1.066,01 1.516,00 25 % 307,674 LSt-BMGL = € 1.452,31 davon 36,50000 % € 363,08 - Abzug € 307,674 Lohnsteuer: € 55,406 € 55,41 (auf 2 Dez.)

Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partnerin/Partner sind oder in Lebensgemeinschaft leben und von ihrer Ehepartnerin/ihrem Ehepartner oder eingetragenen Partnerin/Partner oder Lebensgefährtin/Lebensgefährten nicht dauerhaft getrennt leben und deren Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragenen Partnerin/Partner oder Lebensgefährtin /Lebens-gefährte, nicht mehr als 6.000 Euro jährlich verdient Ab dem Jahr 2011 entfällt der AVAB für Partnerschaften, die keine Kinder zu betreuen haben.

Alleinerzieherfreibetrag (AEAB) Alleinerziehende sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind, die nicht mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in einer Gemeinschaft mit einer/m (Ehe-)Partner/in leben und die für ihr Kind bzw. ihre Kinder mehr als sechs Monate im Kalenderjahr den Kinderabsetzbetrag erhalten.

Zulagen und Zuschläge Im Allgemeinen fallen an Überstundenzuschläge Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge)

Abgeltung von Überstunden Auszahlung erfolgt häufig verspätet mit dem Gehalt des nächsten Monats Überstunden können nach dem tatsächlichen Anfall (Einzelvergütung) pauschal (mit mtl. gleich bleibenden Betrag) als im Grundbezug enthalten (All-inclusive-Vereinbarungen) und In Form von Freizeit (Zeitausgleich) abgegolten werden.

Begriff Überstunden Mehr als 40 Stunden / Woche oder mehr als tägliche Normalarbeitszeit Überstundengrundlohn Überstundenzuschlag Stundenentlohnung Stundenlohn Monatsentlohnung 1/173 bis 1/143 des Monatsgehaltes An Werktagen untertags 50% An Werktagen in der Nacht 100% (20:00 – 6:00) An Sonn- und Feiertagen 100% Überstundenteiler laut Kollektivvertrag

Abgabenrechtliche Behandlung des Überstundenentgelts

ÜBERSTUNDEN-GRUNDLOHN (ÜG) Darstellung der Abgabenpflicht Beispiel: 12 Überstunden (50 % im Monat) ÜBERSTUNDEN-GRUNDLOHN (ÜG) 12 Überstunden Ü-ZUSCHLAG (ÜZ) GRUNDLOHN LSt-Frei LSt-Pflicht LSt-Pflicht

Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN) Für Arbeiten an Sonntagen, Feiertagen und in der Nacht gebührt (lt. Kollektivverträge) in der Regel ein Zuschlag An Feiertagen ist das regelmäßige Entgelt (Feiertagsentgelt) fort zu bezahlen Wird an Feiertagen gearbeitet, gebührt dem Mitarbeiter ein Feiertagszuschlag

Gesetzliche Feiertage bei Nichtarbeit ist das regelmäßige Entgelt (Feiertagsentgelt) zu zahlen das ist jenes Entgelt, das der DN erhalten hätte, wäre die Arbeit nicht ausgefallen Bei Arbeit an Feiertagen: Innerhalb der Normalarbeitszeit Feiertagsarbeitsentgelt und ev. lt. KV Feiertagszuschlag außerhalb der Normalarbeitszeit Überstundengrundlohn und ev. lt. KV Überstundenzuschlag

Feiertagsarbeit Arbeit in der Normalarbeitszeit: Arbeit mehr als Normalarbeitszeit: Feiertags-entgelt (FE) ÜG Feiertags-zuschlag (FEZ) ÜZ

Abgabenrechtliche Behandlung Feiertagsarbeitsentgelt und SFN-Zuschläge sind SV-pflichtig SFN-Zuschläge sind LSt-frei bis € 360,00 Ist die Normalarbeitszeit überwiegend in der Nacht erhöht sich der Freibetrag auf € 540,--

Zulagen für besonders schmutzige, schwere oder gefährliche Arbeiten (SEG-Zulagen) aus sonstigen Gründen (Bildschirmzulage, Schichtzulage, …)

SEG-Zulagen SEG-Zulagen sind mit Ausnahme der Schmutzzulage SV-pflichtig! Schmutzzulage ist SV-frei (sofern lohnsteuerfrei) SEG-Zulagen sind LSt-frei bis zu € 360,--

Definition und abgabenrechtliche Behandlung Sachbezüge sind Vorteile aus dem Dienstverhältnis, die nicht in Geld bestehen. Sachbezüge sind SV-pflichtig und LSt-pflichtig Sachbezüge erhöhen den Bruttobezug, werden aber am Ende des Rechenschemas wieder abgezogen!

Sachbezug PKW CO²-Emissionswert > 130g/km: Der Sachbezugswert beläuft sich grundsätzlich auf 2 % der Anschaffungskosten monatlich, maximal jedoch € 960,--/Monat. CO²-Emissionswert < 130g/km: Der Sachbezugswert beläuft sich grundsätzlich auf 1,5 % der Anschaffungskosten monatlich, maximal jedoch € 720,--/Monat. CO²-Emissionswert = 0g/km (= Elektroauto): Der Sachbezugswert beläuft sich grundsätzlich auf NULL Ist die private Nutzung des Fahrzeuges pro Monat kleiner als 500 Kilometer, so halbiert sich der jeweilige Sachbezug Anspruch auf Pendlerpauschale besteht trotzdem!

Weitere Sachbezüge Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ-Abstell- oder Garagenplatzes (€ 14,53 monatlich), Volle freie Station (€ 196,20 monatlich), Wohnraum (Quadratmeter * Bewertungssatz), Zinsersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen (Gehaltsvorschüssen) (ab € 7.300,-- Vorschuss sind 3,5% Zinsen anzusetzen)

Wohnraum

Begriffsbestimmung Sonderzahlung Sonderzahlungen sind Bezüge, die in größeren Zeiträumen und regelmäßig gewährt werden. Beispiele sind Weihnachtsremuneration (WR) Urlaubsbeihilfe (UB), Gewinnanteile, Bilanzgeld

Weihnachtsremuration Bezeichnet auch als 13. Bezug oder Weihnachtsgeld Auszahlung in der Regel bis Anfang Dezember

Urlaubsbeihilfe Bezeichnet auch als Urlaubszuschuss, Urlaubsgeld, 14. Bezug Auszahlung (je nach Kollektivvertrag) bei Urlaubsantritt oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. spätestens am 31. Juli)

Sozialversicherungspflicht der Sonderzahlungen Sonderzahlungen sind SV-pflichtig! Höchstbeitragsgrundlage liegt bei € 9.960,--, darüber hinaus SV-frei SV-HBGl: € 4.980,-- * 2 Sozialversicherung mindert die LSt-Bemessungsgrundlage der Sonder-zahlung

SV-Beiträge der Sonderzahlungen Jahresbetrag Angestellte Arbeiter bis € 9.960,00 17,12 % 17,12 % über € 9.960,00 ---- ----

Lohnsteuerpflicht der Sonderzahlungen Berechnung der Lohnsteuer nicht mit der Tabelle 0 – € 620,00/Kalenderjahr: LSt-frei € 620,00 – Sechstelgrenze: 6 % (2 Monatsgehälter) Annahme Buchbeispiele ist die Sechstelgrenze immer unter € 25.000,-- Über der Sechstelgrenze: Zurechnung zum laufenden Bezug

SV und LSt bei sonstigen Bezügen 9.960,00 17,12 % SV-frei ! SV Bilanzgeld € 3.000,-- UB € 4.000,-- WR € 4.000,-- Tabelle LSt frei 620,-- 6 % € 4.000,00 * 2 = Sechstelgrenze

SV bei mehreren Sonderzahlungen Bilanzgeld: € 6.000,-- UB: € 5.000,-- WR: € 5.000,-- 3.960,-- 1.040,-- 9.960,-- 6.000,--

Sechstelbestimmung Das Jahressechstel (1/6) sind zwei durchschnittliche Monatsbezüge! Die Jahressechstelberechnung verwendet man, wenn mehr als zwei durchschnittliche Monatsbezüge an sonstigen Bezügen ausbezahlt werden

Rechenschema der Sechstelberechnung 1. Bish. zugeflossene lfd. Bezüge (inkl. des aktuellen Monatsbezuges) 2. Jahressechstel = durchschnittlicher Monatsbezug * 2 3. Bisher mit dem festen Steuersatz von 6 % versteuerte sonstige Bezüge und Freibetrag von € 620,-- 4. Rest auf das Jahressechstel (2.-3.) 5. Neuer sonstiger Bezug 6. Sechstelüberschreitung (5.-4.)