Maßnahmen der Gesundheitsförderung sowie weitere ausgewählte Leistungen der Krankenversicherung Carmen Kolb.

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 Präsentation transkript:

Maßnahmen der Gesundheitsförderung sowie weitere ausgewählte Leistungen der Krankenversicherung Carmen Kolb

Überblick Gesundheitsförderung Programm „Selbständig Gesund“ SVA Gesundheitshunderter  SVA Extra-Gesundheitshunderter  Camps SVA Gesundheitswoche SVA Burnoutprävention SVA Bewegungsbox

Selbständig Gesund – halber Selbstbehalt Fünf Werte, die jedermann durch seine Lebensweise selbst beeinflussen kann, stehen im Mittelpunkt des neuen Modells. Blutdruck Gewicht Bewegung Tabak Alkohol

Formular

Ausgehend von den 5 Werten (Blutdruck, Gewicht, Bewegung, Tabak, Alkohol) legt der Hausarzt oder die Hausärztin gemeinsam mit dem Patienten dessen persönliche Gesundheitsziele fest. Alle Werte in Ordnung „Gesundheit erhalten“ Bei Handlungsbedarf „Gesundheit verbessern“

Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes (min. 6 Monate) Überprüfung der Ergebnisse (= Evaluierungsgespräch) Bei Erreichung der Gesundheitsziele Antrag bei SVA stellen Reduktion des Selbstbehaltes von 20 auf 10 Prozent

Die SVA wird Sie rechtzeitig daran erinnern, Sind alle Gesundheitsziele umgesetzt, ist die nächste Untersuchung dann abhängig vom Alter erst nach 2 oder 3 Jahren fällig. vor Vollendung des 40. Lebensjahres nach 3 Jahren ab Vollendung des 40. Lebensjahres nach 2 Jahren Die SVA wird Sie rechtzeitig daran erinnern, damit Sie den Termin nicht vergessen können.

SVA Gesundheitshunderter - Unterscheidung Qualitätsgesicherte Programme SVA Aktiv-Camps SVA No-Smoking-Camps VU-Camps qualitätsgesicherte Gesundheitspakete von Kooperationspartnern (SVA Kooperationspartnerdatenbank) keine Vorsorgeuntersuchung notwendig Individuelle Programme Vorsorgeuntersuchung notwendig oder erfolgreiche Teilnahme am Programm „Selbständig Gesund“ individuelle Zusammenstellung von Angeboten bei einem qualifizierten Anbieter

Themenfelder Gesundheitshunderter Bewegung zB Krafttraining, Rückentraining, Personal Training, … Ernährung zB Unterstützung bei Unverträglichkeiten, Abnehmen, … Stress-/Burnoutprävention zB Coaching und Beratung, Diagnose von Belastungen, … Entspannung/Körperarbeit zB Yoga, Tai Qui, Massage, Shiatsu, … Rauchfreiheit Beratung und Begleitung bei der Entwöhnung

SVA Gesundheitshunderter Voraussetzungen: Mindestinvestition € 150,- Antrag einmal pro Jahr möglich (Ausnahmen SVA Extra-Gesundheitshunderter) aufrechte Krankenversicherung nach GSVG Anbieter muss div. Qualifikationen nachweisen Antrag inkl. Honorarnote und ggf. Befundblatt der Vorsorgeuntersuchung aktiv Erwerbstätige, Pensionisten, mitversicherte/anspruchsberechtigte Angehörige oder freiwillig Weiterversicherte mit aufrechter Krankenversicherung nach dem GSVG

Anbieterqualifikationen - Auszug Bewegung Sportwissenschaftler Physiotherapeuten Ernährung Diätologe Ernährungswissenschaftler Stress-/Burnoutprävention Arzt mit Psy-Diplom Psychotherapeut Entspannung/Körperarbeit Heilmasseur Yogalehrer Rauchfreiheit Arzt Lebens- und Sozialberater

Beispiel Kooperationspartner Bewegung Angebot von einem Fitnessstudio in Innsbruck: Gesamtpaket Pauschalpreis: 249 Euro Beratung/Vortrag („Essen was mein Körper braucht“) 4 Fitnesschecks 4 Monate Mitgliedschaft (inklusive Einschreibgebühr) komplettes Cardio- und Krafttraining (unsere Empfehlung min. 3x/ Woche - aber auch öfter möglich) persönliche Trainingsbetreuung Anbieterqualifikationen: Sportwissenschaftler, staatlich geprüfter Trainer, Diplom Ernährungstrainer

SVA Extra-Gesundheitshunderter Projekt „SVA Bewegt“ Projekt „SVA Is(s)t-Gesund“ SVA Gesundheitshunderter Sportartikel/Sportgeräte SVA Gesundheits-Check Junior  zusätzlich zum „normalen“ Gesundheitshunderter Wie Sie zu dem Sportartikel-Hunderter kommen: Sie haben an einem SVA-Aktiv Camp, an SVA Bewegt, SVA Is(s)t- Gesund od. einem anderen qualitätsgesicherten Programm teilgenommen Sie kaufen einen Sportartikel innerhalb von 4 Monaten nach der Teilnahme

Camps Aktiv-Camp Herbst zB Nordic-Walking, Gesundheitswandern Plus, … Aktiv-Camp Winter zB Schneeschuhwandern, Langlauf-Camp, … Vorsorge-Aktiv-Camp No-Smoking-Camp Anmeldungen: Competence Center Gesundheitsförderung (CC GF) SVA Landesstelle Burgenland Telefon 050808-3083 Fax 050808-2259 E-Mail CC.GF@svagw.at

Aktiv-Camps Winter in Tirol Schnee-Aktiv-Camp Wo? Lizum 1600 – Hotel & Kompetenzzentrum Snowsport Tirol 6094 Axams Wann? 10. bis 12. Februar 2017 15. bis 17. Februar 2017 Kosten? € 299,- bzw. € 279,- Paketpreis

Aktiv-Camps Winter in Tirol Klassischer Langlauf Wo? Hotel Rieser Aktiv & Spa Resort 6213 Pertisau am Achensee Wann? 19. bis 21. März 2017 Kosten? € 329,- Paketpreis

SVA Gesundheitswochen für Aktiv-versicherte aktiv im Erwerbsleben bei der SVA krankenversichert zwischen 35 und 60 Jahre alt „active aging“ Erwerbstätige Pensionisten Krankenversicherung nach dem GSVG Frauen ab 60, Männer ab 65 Dauer: 1 Woche 3-tägige Auffrischung (= Refresher) nach ca. einem halben Jahr

SVA Gesundheitswoche Wo? Kurzentrum Bad Häring 6323 Bad Häring Kosten? Kosten übernimmt großteils SVA Zuzahlung pro Tag zwischen € 7,78 und € 18,90 (einkommensabhängig)

SVA Burnoutprävention Voraussetzungen: aufrechte KV nach dem GSVG neben Selbständigkeit kein Dienstverhältnis + keine Pension wegen Burnout nicht in Therapie bereit an der Burnoutpräventionswoche sowie an drei Auffrischungskursen teilzunehmen (Gesamtlaufzeit 2 Jahre) Kosten: analog SVA Gesundheits- woche

SVA Burnoutprävention Wo? Kurzentrum Umhausen 6114 Umhausen Wann? Woche Refresher I Refresher II Refresher III 28.5.-4.6.2017 12.11-15.11.2017 noch offen 4.6.-11.6.2017 15.11.-18.11.2017 2.7.-9.7.2017 3.12.-6.12.2017 16.7.-23.7.2017 6.12.-9.12.2017 24.9.-1.10.2017 11.2.-14.2.2018 1.10.-8.10.2017 14.2.-17.2.2018

Ausgewählte Leistungen Krankengeld Unterstützungsleistung Betriebshilfe

Zusatzversicherung Achtung: Meldepflichten beachten! freiwillig Kosten: 2,5 % der monatlichen Beitragsgrundlage, mind. € 30,05 pro Monat Antrag vor dem 60. Lebensjahr Krankengeld - ab dem 4. Tag bis max. 26 Wochen - 60 % der täglichen Beitragsgrundlage, min. € 29,23 pro Tag 6 Monate Wartezeit (Ausnahme Arbeitsunfall) Achtung: Meldepflichten beachten!

Zusatzversicherung Beiträge zur ZV sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar Leistungen sind als betriebliche Einkünfte voll zu versteuern mtl. BGRL mtl. Zusatzbeitrag tägl. Krankengeld 1.202,10 30,05 29,23 2.000,00 50,00 40,00 2.500,00 62,50 3.000,00 75,00 60,00 4.500,00 112,50 90,00 5.670,00 141,75 113,40

Unterstützungsleistung NEU seit 01.01.2013 täglicher Fixbetrag in der Höhe von € 29,23 ohne zusätzlichen Beitrag Anspruch ab 43. Tag der AU für die Dauer der Erkrankung, max. für 20 Wochen ist als Betriebseinnahme zu erfassen SVA tritt weiterhin für die Steuerfreiheit ein Achtung: Meldepflichten beachten!

Voraussetzungen Selbständig erwerbstätig und in der KV nach dem GSVG versichert keinen oder weniger als 25 Mitarbeiter Aufrechterhaltung des Betriebes ist von der persönlichen Arbeitsleistung abhängig ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit AU dauert wegen ein und derselben Krankheit bereits länger als 42 Tage (6 Wochen Karenzzeit)

Betriebshilfe Voraussetzungen Dauer bei Krankheit und Unfall Voraussetzungen aktive Pflichtversicherung in der KV mind. 14-tägige Arbeitsunfähigkeit muss zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sein Einkommensgrenze € 1.658,58 monatlich ODER € 19.902,96 jährlich Dauer hängt von der Dauer der Arbeitsunfähigkeit ab max. 70 Einsatztage pro Kalenderjahr

Betriebshilfe/Wochengeld Dauer:

Betriebshilfe/Wochengeld Voraussetzung: steht weiblichen Personen zu, die aufgrund einer Erwerbstätigkeit nach dem GSVG in der KV pflichtversichert sind gs muss Krankenversicherung aufrecht bleiben ABER seit 01.07.2013: Betriebsunterbrechung bzw. Nichtbetrieb im Mutterschutz Betriebshilfe: Durch Inanspruchnahme von BH tritt kein Ruhen des KBG ein! Wochengeld: € 52,07 pro Tag Wochengeld ist steuerfrei und nicht als Betriebseinnahme zu veranlagen

Was Unternehmerinnen über die Pensionen wissen sollten Mag. Tamara Bierent tamara.knapp@svagw.at

Pensionsberechnung Pensionskonto Vor 01.01.1955 geborene Bemessungsgrundlage X Prozentsatz Ab 01.01.1955 geborene Pensionskonto Kontoerstgutschrift 07.10.2017

Kontoerstgutschrift für Versicherte, die vor 2005 Pensionszeiten erworben haben  „Kontoerstgutschrift“ ab 01.01.2014 (alle Zeiten bis 2013 berücksichtigt) Aussendungen der Kontoerstgutschriften großteils bis 2014 erfolgt Bescheid kann bis 31.12.2016 angefochten werden für Versicherte, die erstmals ab 2005 Pensionszeiten erworben haben  Daten bereits laufend am Pensionskonto gespeichert 07.10.2017

Pensionskonto für alle Frauen und Männer, die ab 01.01.1955 geboren sind. „Formel 65 – 45 – 80“ Versicherungszeiten im Pensionskonto: - Zeiten der Pflichtversicherung wegen Erwerbstätigkeit - Arbeitslosigkeit - Kindererziehung - Präsenz-/Zivildienst - Krankengeld, Wochengeld, Übergangsgeld - Zeiten der freiwilligen Versicherung (Weiter-/Selbstversicherung, Einkauf Schul- und Studienzeiten) Teilgutschrift – 1,78% der jährlichen Beitragsgrundlagensumme wird dem Konto gutgeschrieben Gesamtgutschrift – Summe aller Teilgutschriften der Vorjahre werden aufgewertet Pensionswert – Gesamtgutschrift geteilt durch 14 (inkl. Sonderzahlungen) ergibt monatlichen Bruttowert 07.10.2017

Pensionskonto 17.969,30 Alterspension (Stichtag 01.01.2015) wäre 17.969,30 : 14 = € 1.283,52 monatlich. 07.10.2017

Was bringt mir die Anrechnung von Kindererziehungszeiten? 48 Monate KIEZ für die ersten 4 Lebensjahre eines Kindes Monatliche Bemessungsgrundlage € 1.735,06 (Wert 2016)  Jahresbeitragsgrundlage € 1.735,06 x 12 = € 20.820,72  Teilgutschrift im Jahr € 20.820,72 x 1,78% = € 370,61  Monatl. Mehrwert an Pension € 370,61 : 14 = € 26,50  4 Jahre Kindererziehung ergeben insgesamt € 106,- mehr Pension 07.10.2017

Wie wirkt sich die Kindererziehung bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit aus? Die Bemessungsgrundlage der KIEZ wird zu einem weiteren Erwerbseinkommen hinzugerechnet Beispiele: Jahreseinkommen € 7.000,- + € 20.820,72 = € 27.820,72  Jahres-Teilgutschrift € 27.820,72 x 1,78% = € 495, 21  monatl. Pensionsgutschrift € 495,21 : 14 = € 35,37 Jahreseinkommen € 20.000,- + € 20.820,72 = € 40.820,72  Jahres-Teilgutschrift € 40.820,72 x 1,78% = € 726,60  monatl. Pensionsgutschrift € 726,60 : 14 = € 51,90 07.10.2017

Pensionskonto www.neuespensionskonto.at 07.10.2017

Sonstiges Pensionsantrag Ohne Antrag keine Leistung!!! Schriftlich!!! Auszahlung Sonderzahlungen (April + Oktober) Auszahlung monatlich im Nachhinein Abgezogen werden der KV-Beitrag (5,1%) und die Lohnsteuer 07.10.2017 37

Vielen Dank.