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„Betriebshilfe für die Steirische Wirtschaft“

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Präsentation zum Thema: "„Betriebshilfe für die Steirische Wirtschaft“"—  Präsentation transkript:

1 „Betriebshilfe für die Steirische Wirtschaft“
Vortrag für Landesinnungen Friseure, Gärtner & Floristen, Fußpfleger, Kosmetiker, Masseure sowie Kunststoffverarbeiter 30. Jänner 2017 Schloss Seggau

2 Was ist die Betriebshilfe?
Existenzsicherung für alle steirischen KleinunternehmerInnen im Falle von Krankheit Unfall Mutterschaft

3 Vereinsgründung erfolgte im November 2004
Allgemeines Vereinsgründung erfolgte im November 2004 Gründungsmitglieder: Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Wirtschaftskammer Steiermark / Frau in der Wirtschaft Projektpartner: Land Steiermark

4 Was ist die Betriebshilfe?
Die Hilfe des Vereins der Betriebshilfe für die Steirische Wirtschaft kann bei mehr als 14 tägiger Arbeitsunfähigkeit des/der UnternehmerIn in Anspruch genommen werden und wenn erforderliche Voraus-setzungen (z.B. Einkommensgrenze) erfüllt sind. Im Zuge dessen kann eine Ersatzarbeitskraft bestimmt werden, die als BetriebshelferIn im Unternehmen beschäftigt wird und über den Verein der Betriebshilfe (= Dienstgeber) angemeldet und bezahlt wird.

5 Wer kann Betriebshilfe in Anspruch nehmen?
Alle steirischen UnternehmerInnen, die Mitglied der WKO Steiermark und gleichzeitig nach dem GSVG in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) pflichtversichert sind.

6 Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit bzw. Unfall
Ausfall wegen einer mehr als 14 Tage dauernden Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit, eines Unfalls, eines Spitalaufenthaltes und anschließendem Heilverfahrens/Genesungsaufenthaltes Einkommensgrenze: Gesamteinkommen darf im Monat EUR 1.671,85 bzw. im Jahr EUR ,20 nicht übersteigen (Werte 2017) Betriebshilfe muss zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sein – Bewilligung durch SVA notwendig! max. 70 Betriebshelfer-Tage pro Kalenderjahr

7 Arbeitsunfähigkeit infolge Schwangerschaft
Anspruch während der Mutterschutzzeit: - 8 Wochen vor der Entbindung - bis 8 bzw. 12 Wochen nach der Entbindung keine Einkommensgrenze Bewilligung durch SVA notwendig ACHTUNG Kinderbetreuungsgeld entfällt nicht. Es gebührt aber kein Wochengeld!

8 Wer sind BetriebshelferInnen?
Der Verein stellt UnternehmerInnen kostenlos eine Ersatz-arbeitskraft zur Verfügung, die während der Arbeits-unfähigkeit des Unternehmers/der Unternehmerin im Betrieb vorübergehend einspringt. Unternehmen kann sich BetriebshelferIn selbst aussuchen Achtung: Der Betriebshelfer/die Betriebshelferin darf aber die letzten 6 Monate nicht im Unternehmen beschäftigt gewesen sein. Ein bestehender Mitarbeiter/in darf nur im Falle einer geringfügigen Beschäftigung (nicht über 425,17 Euro mtl.) als Betriebshelfer/in beschäftigt werden. Anmeldung des Betriebshelfers/der Betriebshelferin erfolgt über den Verein „Betriebshilfe für die Steirische Wirtschaft“.

9 Arbeitsunfähigkeit infolge Pflege eines behinderten Kindes
Ausfall der Arbeitskraft wegen einer mehr als 14 Tage dauernden Pflege Antragsteller/in und das behinderte Kind leben im gemeinsamen Haushalt Bezug der erhöhten Familienbeihilfe bzw. von Pflegegeld Keine Einkommensgrenze! Einmalige Gewährung bis zu einer Höchstdauer von 90 Betriebshelfertagen –> grundsätzlich zum Zeitpunkt der Feststellung der körperlichen/geistigen Behinderung des Kindes

10 Ablauf zur Inanspruchnahme der Sachleistung
Der „Antrag auf Beistellung eines Betriebshelfers gemäß § 100 GSVG“ ist - bei Krankheit/Unfall mit Arztbescheinigung und Einkommensteuernachweis - bei Schwangerschaft mit Kopie des Mutter-Kind-Passes ohne Einkommensnachweis an die SVA der gewerblichen Wirtschaft zu übermitteln. SVA prüft Anspruch und erteilt eine Zu-/Absage. Erst nach Erhalt der Zusage wird die Ersatzarbeitskraft vom Verein angemeldet und kann im Betrieb beschäftigt werden.

11 Kontakt und Information
Verein „Betriebshilfe für die Steirische Wirtschaft“ Mag. Elke Jantscher-Schwarz Körblergasse Graz T: 0316/ F: 0316/ E: W: wko.at/stmk/betriebshilfe


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