Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Landesstelle Niederösterreich

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Landesstelle Niederösterreich"—  Präsentation transkript:

1 Landesstelle Niederösterreich
Pensionsversicherungsanstalt Leistungen aus der Pensionsversicherung

2 Leistungen aus der Pensionsversicherung
Landesstelle Niederösterreich Leistungen aus der Pensionsversicherung Finanzielle Absicherung der Versicherten im Alter nach krankheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Berufsleben der unterhaltsberechtigten hinterbliebenen Angehörigen Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge Maßnahmen der Rehabilitation Pflegegeld

3 Entstehen von Leistungsansprüchen
Landesstelle Niederösterreich Entstehen von Leistungsansprüchen Eintritt des Versicherungsfalles mit Erreichen des (jeweiligen) Anfallsalters mit Eintritt der Invalidität/Berufsunfähigkeit mit dem Todestag Mindestanzahl an Versicherungsmonaten Besondere Anspruchsvoraussetzungen

4 Landesstelle Niederösterreich
Versicherungszeiten Beitragszeiten einer Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit Beitragszeiten einer Teilpflichtversicherung für die der Bund, das Bundesministerium für Landesverteidigung, das Arbeitsmarktservice oder ein öffentlicher Fonds Beiträge zu zahlen hat Beitragszeiten einer freiwilligen Versicherung

5 Versicherungsfall des Alters
Landesstelle Niederösterreich Versicherungsfall des Alters Alterspension Korridorpension Schwerarbeitspension vorz. Alterspension bei langer Versicherungsdauer

6 Landesstelle Niederösterreich
Alterspension Anfallsalter Voraussetzungen Besonderheiten 60. Lj. – Frauen (Anhebung ab 2024) 65. Lj. - Männer ASVG (JG bis 1954) 180 BM oder 300 VM oder 180 VM innerhalb der letzten 360 KM APG (JG ab 1955) 180 VM, wenn mindestens 84 Monate einer Erwerbstätigkeit erworben wurden KEINE

7 Landesstelle Niederösterreich
Korridorpension Anfallsalter Voraussetzungen Besonderheiten 62. Lebensjahr (für Frauen erst ab möglich) 480 VM keine Pflichtversicherung am Stichtag ALG-Bezug oder Altersteilzeit möglich bis zum 63. Lj. Korridorabschlag in der Höhe von 0,425 % pro Monat

8 Schwerarbeitspension
Landesstelle Niederösterreich Schwerarbeitspension Anfallsalter Voraussetzungen Besonderheiten 60. Lebensjahr (für Frauen erst ab möglich) 540 VM Schwerarbeits-verordnung 120 Schwerarbeits-monate innerhalb der letzten 240 Kalendermonate Keine Pflichtversicherung am Stichtag Abschlag in der Höhe von 0,15 % pro Monat

9 vorz. Alterspension bei langer Versicherungsdauer
Landesstelle Niederösterreich vorz. Alterspension bei langer Versicherungsdauer Hacklerregelung - Frauen Geboren Anfallssalter Voraussetzungen bis Lebensjahr 480 Beitragsmonate Lebensjahr 504 Beitragsmonate Lebensjahr 516 Beitragsmonate Lebensjahr 528 Beitragsmonate Lebensjahr 540 Beitragsmonate 60,5. Lebensjahr Lebensjahr 61,5. Lebensjahr ab Lebensjahr Hacklerregelung - Männer ab Lebensjahr 540 Beitragsmonate

10 vorz. Alterspension bei langer Versicherungsdauer
Landesstelle Niederösterreich vorz. Alterspension bei langer Versicherungsdauer Hacklerregelung Besonderheiten Keine Pflichtversicherung am Stichtag Abschlag in der Höhe von 0,35 % pro Monat max. 15 %

11 vorz. Alterspension bei langer Versicherungsdauer
Landesstelle Niederösterreich vorz. Alterspension bei langer Versicherungsdauer Hacklerregelung mit Schwerarbeit - Frauen Anfallsalter Voraussetzungen 55. Lebensjahr (nur für vor dem geborene Frauen) 480 BM (inkl. gleichgestellte Monate) Besonderheiten Schwerarbeits-verordnung 120 Schwerarbeits-monate innerhalb der letzten 240 Kalendermonate Keine Pflichtversicherung am Stichtag Abschlag in der Höhe von 0,15 % pro Monat Hacklerregelung mit Schwerarbeit - Männer 60. Lebensjahr (nur für vor dem geborene Männer) 540 BM (inkl. gleichgestellte Monate)

12 Schwerarbeitsverordnung
Landesstelle Niederösterreich Schwerarbeitsverordnung Als Schwerarbeit gelten alle Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingung erbracht werden: im Schicht- oder Wechseldienst regelmäßig unter Hitze oder Kälte unter chemischen oder physikalischen Einflüssen als schwere körperliche Arbeit zur berufsbedingten Pflege trotz Vorliegens einer Minderung der Erwerbsfähigkeit Die bescheidmäßige Feststellung erfolgt durch die PVA.

13 Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit
Landesstelle Niederösterreich Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit Invaliditätspension Berufsunfähigkeitspension

14 Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit
Landesstelle Niederösterreich Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit Ein Antrag auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension gilt VORRANGIG auf Leistungen der Rehabilitation einschließlich Rehabilitationsgeld. Eintritt Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit Mindestausmaß an Versicherungsmonaten 180 BM oder 300 VM oder 60 VM innerhalb der letzten 120 KM (Erhöhung ab Vollendung des 50. Lebensjahres vor Vollendung des 27. Lebensjahres  6 Versicherungsmonate

15 Landesstelle Niederösterreich
IV/BU für ab Geborene Pensionsleistung nur bei voraussichtlich dauernder Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit liegt voraussichtlich nicht dauerhaft vor, jedoch für mindestens 6 Monate Rehabilitationsgeld bei medizinischer Rehabilitation Umschulungsgeld bei beruflicher Rehabilitation

16 Landesstelle Niederösterreich
Rehabilitationsgeld Voraussetzung: Feststellungsbescheid PV-Träger: vorübergehende IV/BU (mind. 6 Mo.) berufliche Rehabmaßnahmen nicht zweckmäßig bzw. zumutbar Mitwirkung bei Maßnahmen Dauer des Anspruches: für die Dauer der vorübergehenden IV/BU (keine Befristung)  aber: mind.1x/Jahr Überprüfung im Kompetenzzentrum Begutachtung Entziehung durch Bescheid PV-T Höhe: in Höhe des Krankengeldes mind. AZ-Einzelrichtsatz (keine Anrechnungsbestimmungen!)

17 Landesstelle Niederösterreich
Umschulungsgeld Voraussetzung: Feststellungsbescheid PV-Träger: vorübergehende IV/BU (mind. 6 Mo.) berufliche Rehabmaßnahmen zweckmäßig + zumutbar Bereitschaft zur aktiven Teilnahme Dauer des Anspruches: ab Feststellung (bei Geltendmachung binnen 4 Wochen) für die Dauer der Rehabmaßnahmen, u. während der Berufspotentialanalyse Höhe: während der Maßnahme: Arbeitslosengeld + 22 % (erhöhter Grundbetrag) mind. Existenzminimum

18 IV/BU und Erwerbseinkommen
Landesstelle Niederösterreich IV/BU und Erwerbseinkommen Eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension mit einem Stichtag ab gilt bei einem Zusammentreffen mit einem Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze als Teilpension. Bis zu einem monatlichen Gesamteinkommen (das ist die Summe aus Pension und Erwerbseinkommen) von EUR 1.196,09 erfolgt keine Anrechnung. Verminderung um Anrechnungsbetrag: Dieser beträgt für Gesamteinkommensteile (Werte für 2018) von über EUR 1.196,09 bis EUR 1.794, % über EUR 1.794,20 bis EUR 2.392, % über EUR 2.392, % Der Anrechnungsbetrag darf jedoch weder das Erwerbseinkommen noch 50 % des Steigerungsbetrages übersteigen.

19 IV/BU Besonderheiten nach einer Ablehnung
Landesstelle Niederösterreich IV/BU Besonderheiten nach einer Ablehnung Grundsätzlich kann frühestens nach 18 Monaten ein neuerlicher Antrag eingebracht werden Im Falle einer Klagseinbringung und anschließender Klagsrückziehung beträgt die Wartefrist 12 Monate

20 Landesstelle Niederösterreich
Pensionssplitting Elternteil, der erwerbstätig ist und sich nicht überwiegend der Kindererziehung widmet, kann bis zu 50 % seiner Teilgutschrift an den anderen Elternteil übertragen Nur in den ersten 7 Lebensjahren des Kindes möglich Antrag kann längstens bis zum 10. Lebensjahr des Kindes gestellt werden Übertragung höchstens bis zur Höchstbeitragsgrundlage (2018 € 5.130,-)

21 Berechnung im Pensionskonto
Landesstelle Niederösterreich Berechnung im Pensionskonto Beispiel Pensionssplitting € 1.000,00 mit Kindererziehungszeiten Kalenderjahr Fixe BGL für KEZ Gesamt BGL jährlich Jährliche Teilgutschrift = 1,78 % ergibt monatliche Gutschrift für das Pensionskonto = 1/14 2017 € 1776,70 € ,40 € 379,50 € 27,11 € ,00 € 249,20 € 17,80 € 0,00 Monatliche Gutschrift für das Pensionskonto € 44,91 Beitragsgrundlage für Pensionssplittung

22 Versicherungsfall des Todes
Landesstelle Niederösterreich Versicherungsfall des Todes

23 Versicherungsfall des Todes
Landesstelle Niederösterreich Versicherungsfall des Todes

24 Versicherungsfall des Todes
Landesstelle Niederösterreich Versicherungsfall des Todes Berechnungsgrundlage der Hinterbliebenen 70 - ( 30 x ) = 0 bis 60 % Berechnungsgrundlage des Verstorbenen

25 Landesstelle Niederösterreich
Ausgleichszulage Ein bestimmtes Mindesteinkommen für PensionistInnen, die ihren rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

26 Ausgleichszulage Richtsätze
Landesstelle Niederösterreich Ausgleichszulage Richtsätze

27 Landesstelle Niederösterreich
Pflegegeld soll Betreuung und Hilfe sichern pauschale Abgeltung von Mehraufwendungen Anspruchsvoraussetzungen Bedarf der ständigen Betreuung und Hilfe Pflegebedarf muss mindestens 6 Monate andauern gewöhnlicher Aufenthalt im Inland Einstufung erfolgt auf Basis einer ärztlichen Begutachtung im Rahmen eines Hausbesuches

28 Landesstelle Niederösterreich
Pflegegeld Pflegestufen (Stand 2018) Stufe 1 mehr als 65 Stunden EUR 157,30 Stufe 2 mehr als 95 Stunden EUR 290,00 Stufe 3 mehr als 120 Stunden EUR 451,80 Stufe 4 mehr als 160 Stunden EUR 677,60

29 Landesstelle Niederösterreich
Pflegegeld Pflegestufen (Stand 2018) Stufe 5 mehr als 180 Stunden EUR 920,30 + dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson Stufe 6 mehr als 180 Stunden EUR 1.285,20 + zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen/ dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson Stufe 7 mehr als 180 Stunden EUR 1.688,90 + keine zielgerichteten Bewegungen mehr möglich

30 Landesstelle Niederösterreich
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen unter:


Herunterladen ppt "Landesstelle Niederösterreich"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen