Tageseinrichtungen für Kinder im nrw.-Teil des Bistums Münster Abteilung 630 - Kirchengemeinden.

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 Präsentation transkript:

Tageseinrichtungen für Kinder im nrw.-Teil des Bistums Münster Abteilung Kirchengemeinden

Tagesordnung 1.Allgemeines, statistische Auswertungen, Rechtsgrundlagen 2.Finanzentwicklung im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder 3.Erläuterung des HSK-Verfahren TEK und Sachstandsbericht Verhandlungen mit Kommunen 4.Neue Leitungs- und Verwaltungsstrukturen für die Tageseinrichtungen für Kinder Seite 2 Tageseinrichtungen für Kinder

Situation im nrw.-Teil des Bistums Münster Kindergartenjahr 2015/2016 Statistische Angaben Anzahl der Einrichtungen: 664 Anzahl der betreuten Kinder: Kirchlicher Grundbestand (62 %): Zusatzplätze (38 %): Seite 3 1. Allgemeines und statistische Auswertungen

Rechtsgrundlagen  Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern vom (Kinderbildungsgesetz – KiBiz)  Ordnung über die Zuweisung von Kirchensteuermitteln an die katholischen Kirchengemeinden und deren Einrichtungen im nordrhein-westfälischen Teil des Bistum Münster vom – ZuwO 2013 Seite 4 1. Rechtsgrundlagen

Gruppenformen nach der Anlage zu § 19 Abs. 1 KiBiz Es kann jeweils eine wöchentliche Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden von den Eltern „gebucht“ werden. Seite 5 1. Rechtsgrundlagen GruppenformKinder in Alter vonAnzahl der Kinder pro Gruppe Izwei Jahren bis zur Einschulung20 IIunter drei Jahren10 IIIdrei Jahren und älter25

Berechnungsschlüssel nach § 5 a ZuwO 2013 Je 60 Katholiken mit Hauptwohnsitz in der Kommune = 1 Kindergartenplatz Kirchlicher Grundbestand Seite 6 1. Rechtsgrundlagen

Situation im nrw.-Teil des Bistums Münster Kindergartenjahr 2015/2016 Betriebskostenfinanzierung Zuschuss Land: 36,5% ,00 € Zuschuss Kommunen:32,5% ,00 € Elternbeiträge:19,0% ,00 € Trägeranteil:12,0% ,00 € Gesamt:100% ,00 € Differenzierung Trägeranteil: ,00 € Bistum Übernahme kirchl. Grundbestand: ,00 € Kommunen Übernahme Zusatzplätze: ,00 € Seite 7 2. Finanzentwicklung im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder

Situation im nrw.-Teil des Bistums Münster Kindergartenjahr 2015/2016 Zusatzleistungen des Bistums Münster Zuschuss Familienzentren: ,00 € Zuschuss Kinder mit Behinderungen: ,00 € Förderung Berufspraktikanten: ,00 € Entlastungshilfen u. Verbundleitung: ,00 € Fortbildungszuschüsse: ,00 € Zuschuss EDV: ,00 € Gesamt: ,00 € Seite 8 2. Finanzentwicklung im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder

Situation im nrw.-Teil des Bistums Münster Defizitäre Entwicklung Kindergartenjahr 2008/2009: ,71 € Kindergartenjahr 2009/2010: ,93 € Kindergartenjahr 2010/2011: ,06 € Kindergartenjahr 2011/2012: ,28 € Kindergartenjahr 2012/2013: ,19 € Kindergartenjahr 2013/2014: ,83 € Kindergartenjahr 2014/2015: ,72 € Kindergartenjahr 2015/2016: ,69 € ,46 € (nach Tarifanpassung) Kindergartenjahr 2016/2017: ,68 € Seite 9 2. Finanzentwicklung im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder

Ergebnisse und Konsequenzen für den nrw.-Teil des Bistums Münster Notwendige Konsequenzen  Ausweitung des Betreuungsangebotes nur noch aufgrund von Einzelfallprüfungen, d.h. generell keine Übernahme neuer Trägerschaften sowie Gruppenerweiterungen  Sofern eine Finanzierungsbeteiligung der Kommunen nicht erfolgt, Reduzierung des Betreuungsangebotes auf den kirchlichen Grundbestand Seite Finanzentwicklung im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder

Beabsichtigte Änderungen zum Kindergartenjahr 2016/2017 Seite Finanzentwicklung im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder Mittelbereitstellungen von 430 Mio. € seitens des Landes - davon 100 Mio. € Investitionen / Ausbau Ü3 - davon 330 Mio. € Zuschlag auf Kindpauschalen: Landesanteil (36,5%) Steigerung um 7,5 % Anhebung Kindpauschalen (§ 19 Abs. 2 KiBiz) von 1,5 % auf 3 % für drei Kindergartenjahre (2016/2017, 2017/2018, 2018/2019)

3.1 Erläuterung HSK-Verfahren TEK  Festsetzung Haushaltsplan mit Fehlbedarf bzw. Rechnungsergebnis mit Fehlbetrag Vorlage gem. § 12 HKO bei der Bischöfl. Behörde  Einleitung in das HSK-Verfahren  Vereinbarung und Durchführung von Sondierungsgesprächen  Entwicklung und Erstellung eines HSK-Konzeptes  Genehmigung des HSK-Konzeptes gem. § 5a HKO durch die Bischöfl. Behörde und Auszahlung der Schuldenentlastungshilfe 3. Erläuterung des HSK-Verfahren TEK und Sachstandsbericht Verhandlungen mit Kommunen Seite 12 TEK-JahrAnzahl HSK-GemeindenSchuldenentlastungshilfen 2011/ / ,00 € 2013/ ,00 € 2014/ ,00 € 2015/ Anzahl Kirchengemeinden nrw.-Teil des Bistums: 187 (Stand )

3.2 Sachstandsbericht Verhandlungen mit Kommunen 3. Erläuterung des HSK-Verfahren TEK und Sachstandsbericht Verhandlungen mit Kommunen Seite 13

4. Neue Leitungs- und Verwaltungsstrukturen für die Tageseinrichtungen für Kinder Seite 14 Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 3 der Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach § 26 Abs. 3 Nr. 3 des KiBiz (Personalvereinbarung KiBiz): Leitung von bis zu fünf Tageseinrichtungen für Kinder durch eine sozialpädagogische Fachkraft Veränderung der pastoralen Landschaft im Bistum Münster Verbleib der Trägerschaften bei den kath. Kirchengemeinden Verbundstandorte implementiert65 Verbundstandorte neu in Anzahl der Einrichtungen315 Anzahl der betreuten Kinder Stand

4. Neue Leitungs- und Verwaltungsstrukturen für die Tageseinrichtungen für Kinder Seite 15

Aufgaben des Kirchenvorstandes 4. Neue Leitungs- und Verwaltungsstrukturen für die Tageseinrichtungen für Kinder Seite 16 Grundsatzangelegenheiten: Entscheidung über die Eröffnung und Aufgabe von Gruppen und Trägerschaften Abschließende Festlegung und Steuerung der Angebotsstruktur Festlegung des Bedarfsplanes über den jährlichen Betreuungsbedarf Qualitätsentwicklung und –sicherung, Festlegung und Weiterentwicklung von Standards Medien- und Pressearbeit Entscheidung über Einstellung der Verbundleitung Entscheidung über Investitionsmaßnahmen über ,00 € Abschließende Festsetzung der Aufnahmekriterien

Aufgaben der Verbundleitung 4. Neue Leitungs- und Verwaltungsstrukturen für die Tageseinrichtungen für Kinder Seite 17 Im Bereich Pädagogik: die Weiterentwicklung pädagogischer Konzeptionen das Qualitätsmanagement die Entwicklung einheitlicher Bildungsdokumentationsstandards Im Bereich Personal: die Personalplanung/ -einstellung/ -koordination die Dienst- und Fachaufsicht die Kooperation mit der MAV die Koordination der Fragen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Im Bereich Finanzen: die Verwaltung des Haushaltes der jeweiligen Tageseinrichtungen Abstimmung der Finanzplanung mit der Zentralrendantur

Aufgaben der Verbundleitung 4. Neue Leitungs- und Verwaltungsstrukturen für die Tageseinrichtungen für Kinder Seite 18 Im Bereich Verwaltung: für die Jugendhilfeplanung des Jugendamtes als Ansprechpartner Abgleich und Abstimmung der Anmeldezahlen und Angebotsstruktur mit dem Jugendamt das Beschwerdemanagement der Tageseinrichtungen die Führung und Pflege aller einrichtungsrelevanten Unterlagen Im Bereich der Zusammenarbeit mit dem Träger: die Sicherstellung der Informationsweitergabe/Berichtspflicht die Entwicklung und Abstimmung eines Personaleinsatzkonzeptes die Mitwirkung in politischen und kirchengemeindlichen Gremien die Teilnahme an Sitzungen des Rates der Tageseinrichtungen die Absprache zu strukturellen Veränderungen der Tageseinrichtungen

Aufgaben der Zentralrendantur 4. Neue Leitungs- und Verwaltungsstrukturen für die Tageseinrichtungen für Kinder Seite 19 Administrative Aufgaben: Aufstellung und Einbringung des Haushaltsplanentwurfes Beantragung Schlüsselzuweisungen und Zweckzuweisungen Beantragung der Finanzmittel Land, Kreis und Kommune Haushaltsausführung und Sicherstellung des Zahlungsverkehres Durchführung von Investitionsmaßnahmen bis zu ,00 € Vorbereitung von Investitionsmaßnahmen über ,00 €

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 20