Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Das KiBiz ist da – was ändert sich vor Ort? Horst-Heinrich Gerbrand Hauptreferent Bürgermeisterseminar in Nettetal 14./15.01.2008.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Das KiBiz ist da – was ändert sich vor Ort? Horst-Heinrich Gerbrand Hauptreferent Bürgermeisterseminar in Nettetal 14./15.01.2008."—  Präsentation transkript:

1 Das KiBiz ist da – was ändert sich vor Ort? Horst-Heinrich Gerbrand Hauptreferent Bürgermeisterseminar in Nettetal 14./15.01.2008

2 2 Proteste gegen KiBiz Das NRW-Familienministerium will mit einem neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die frühkindliche Betreuung verbessern. Eltern, Erzieher und Oppositionsparteien befürchten hingegen eine Verschlechterung der Lage. Protest gegen KiBiz reißt nicht ab Koalitionskrach um KiBiz Wegen zunehmender Proteste bei Eltern und Kommunen verlangt die FDP gravierende Veränderungen bei dem geplanten Kinderbildungsgesetz und beschwört damit in Düsseldorf eine Koalitionskrise herauf. Über 200.000 Teilnehmer bei Protesten gegen KiBiz Mehr als 200.000 Kinder, Eltern und Erzieher haben in mehreren nordrhein-westfälischen Städten gegen das geplante Kinderbildungsgesetz (Kibiz) protestiert. Das meldeten die Veranstalter.

3 3 Schwerpunkte des KiBiz Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige Erstmals landesrechtliche Regelung und finanzielle Förderung der Tagespflege Erstmals landesrechtliche Regelung und finanzielle Förderung der Tagespflege Familienzentren werden gesetzlich abgesichert Familienzentren werden gesetzlich abgesichert Zahlung eines Zuschusses für Sprachfördermaßnahmen in Höhe von 340 Euro pro Kindergartenjahr Zahlung eines Zuschusses für Sprachfördermaßnahmen in Höhe von 340 Euro pro Kindergartenjahr Pauschalierung des Finanzierungssystems Pauschalierung des Finanzierungssystems

4 4 Schwieriger Weg zum KiBiz Mitte 2006 erfolgt Ablehnung eines Vorstoßes des MGFFI zur Einführung einer „reinen“ Kindpauschale Mitte 2006 erfolgt Ablehnung eines Vorstoßes des MGFFI zur Einführung einer „reinen“ Kindpauschale Im Sommer 2006 entwickeln die kommunalen Spitzenverbände ein eigenes Modell, welches sich an einer Gruppenpauschale orientiert Im Sommer 2006 entwickeln die kommunalen Spitzenverbände ein eigenes Modell, welches sich an einer Gruppenpauschale orientiert Im Herbst 2006 schließt sich die Freie Wohlfahrtspflege dem kommunalen Modell an Im Herbst 2006 schließt sich die Freie Wohlfahrtspflege dem kommunalen Modell an Verhandlungen mit MGFFI münden im Februar 2007 in ein Konsenspapier, welches allerdings im Anschluss von den Beteiligten unterschiedlich interpretiert wird Verhandlungen mit MGFFI münden im Februar 2007 in ein Konsenspapier, welches allerdings im Anschluss von den Beteiligten unterschiedlich interpretiert wird

5 5 Ende August 2007 zweitägige Landtagsanhörung Ende August 2007 zweitägige Landtagsanhörung Vorlage von konkret ausformulierten Änderungsvorschlägen zum Gesetzentwurf durch freie und öffentliche Seite Vorlage von konkret ausformulierten Änderungsvorschlägen zum Gesetzentwurf durch freie und öffentliche Seite Beschränkung auf Finanzierungsregelungen, um „Durchschlagskraft“ zu erhöhen Beschränkung auf Finanzierungsregelungen, um „Durchschlagskraft“ zu erhöhen Enge Begleitung des 1 ½ jährigen Verhandlungsmarathons durch Arbeitsgruppe, Fachausschuss, Präsidium und Kleine Kommission Enge Begleitung des 1 ½ jährigen Verhandlungsmarathons durch Arbeitsgruppe, Fachausschuss, Präsidium und Kleine Kommission

6 6 Regierungsfraktionen übernehmen Vorschläge zu einem großen Teil und dazu fast im Wortlaut Regierungsfraktionen übernehmen Vorschläge zu einem großen Teil und dazu fast im Wortlaut Unberücksichtigt blieb Grundsatzforderung: Unberücksichtigt blieb Grundsatzforderung: Rückkehr zu einer landeseinheitlichen Elternbeitragstabelle partnerschaftlicher Ausgleich von Finanzierungsdefiziten bei Elternbeiträgen (unter 19 %)

7 7 Positionierung StGB NRW Folgende Kernforderungen des Verbandes greift Gesetzgeber kurz vor Verabschiedung des KiBiz auf: Folgende Kernforderungen des Verbandes greift Gesetzgeber kurz vor Verabschiedung des KiBiz auf: Aufnahme fachlicher Standards ins Gesetz Aufnahme fachlicher Standards ins Gesetz Schaffung eines Einrichtungsbudgets, welches Belegungsschwankungen von bis zu 10 % nach oben oder unten auffängt

8 8 Träger werden verpflichtet, Kosten für KiBiz den Jugendämtern gegenüber durch vereinfachten Verwendungsnachweis zu belegen Stärkung der Steuerungsverantwortung der Jugendämter Folgende weitreichende gesetzliche Festlegungen:

9 9 Betreuungsvertrag wird Grundlage für Berechnung der finanziellen Förderung. Tatsächliche Inanspruchnahme des Kindergartenplatzes irrelevant Eltern erhalten Wahlrecht zwischen 3 alternativen Betreuungszeiten (25, 35, 45 Stunden) Voraussetzung: Jugendhilfeplanung sieht diese als bedarfsgerecht an

10 10 Entscheidung über Gruppenformen in Einrichtungen im Rahmen eines dialogorientierten Prozesses mit Freien Trägern, aber Letztentscheidung obliegt dem Jugendamt Neue Rolle der Jugendhilfeplanung! Neue Rolle der Jugendhilfeplanung!

11 11 Bund-Länder-Vereinbarung zum U3-Ausbau 4 Mrd. Euro durch Bund 4 Mrd. Euro durch Bund Investitionen Investitionen 2,15 Mrd. Euro von 2008 – 2013 (NRW: 84 Mio. in 2008, insgesamt 480 Mio. Euro) Betriebskosten Betriebskosten 1,85 Mrd. Euro 2009 – 2013 (770 Mio. Euro ab 2014 jährlich)

12 12 Umsetzung KiBiz Bis zum 15.03.2008 müssen Jugendämter dem Landesjugendamt die Ergebnisse der Jugendhilfeplanung melden Bis zum 15.03.2008 müssen Jugendämter dem Landesjugendamt die Ergebnisse der Jugendhilfeplanung melden Mitteilung ist verbindliche Grundlage für Zahlung des Landes an Jugendämter

13 13 Konkretisierung der gesetzlichen Bestimmung durch Erlass und Verfahrensverordnung Ende Dezember 2007 Konkretisierung der gesetzlichen Bestimmung durch Erlass und Verfahrensverordnung Ende Dezember 2007 Erlass für 1. Jahreshälfte 2008 erforderlich, da Verordnung erst zum 01.08.2008 in Kraft treten kann Inhaltlich weitgehende Übereinstimmung, Unterschied aber im „Verbindlichkeitsgrad“ hinsichtlich des Termins 15.03.

14 14 Kommunen haben zu entscheiden, ob sie den Trägern bereits zum 15.03. oder zu einem späteren Zeitpunkt (Leistungsbescheid durch das Landesjugendamt an die Jugendämter zum 10.04.) Finanzierungszusage geben Kommunen haben zu entscheiden, ob sie den Trägern bereits zum 15.03. oder zu einem späteren Zeitpunkt (Leistungsbescheid durch das Landesjugendamt an die Jugendämter zum 10.04.) Finanzierungszusage geben Träger benötigen Planungssicherheit, aber Refinanzierungsrisiko darf nicht bei Kommunen liegen

15 15 Stichtag 15.03. unproblematisch, wenn Planungsdaten des KiBiz (34.000 Plätze in KiTas, 18.000 in Kindertagespflege) zum U3-Ausbau zutreffen Stichtag 15.03. unproblematisch, wenn Planungsdaten des KiBiz (34.000 Plätze in KiTas, 18.000 in Kindertagespflege) zum U3-Ausbau zutreffen Werden Planungsdaten übertroffen, keine Rechtssicherheit hinsichtlich einer Landesförderung, da insoweit Kontingentierung greift Werden Planungsdaten übertroffen, keine Rechtssicherheit hinsichtlich einer Landesförderung, da insoweit Kontingentierung greift

16 16 Umfrage Landesjugendämter von Dezember 2007 zeigt Trend auf, dass Daten für 2008 zutreffen Umfrage Landesjugendämter von Dezember 2007 zeigt Trend auf, dass Daten für 2008 zutreffen Sicherung der Landesfinanzierung Zum 01.02.2008 Mitteilung an alle Jugendämter zur Belastbarkeit der Zahlen zum U3-Ausbau Zum 01.02.2008 Mitteilung an alle Jugendämter zur Belastbarkeit der Zahlen zum U3-Ausbau Ausreichender Zeitraum, um durch Jugendhilfeplanung ggf. nachzusteuern Ausreichender Zeitraum, um durch Jugendhilfeplanung ggf. nachzusteuern Richtlinie des Landes mit Kriterien zur Verteilung der investiven Mittel im Jahr 2008 in Höhe von 84 Mio. Euro in Vorbereitung Richtlinie des Landes mit Kriterien zur Verteilung der investiven Mittel im Jahr 2008 in Höhe von 84 Mio. Euro in Vorbereitung

17 17Ausblick Erheblich gesetzlich abgesicherter Aufgabenzuwachs und damit einhergehender deutlich höherer Verantwortungsgrad der Jugendämter Erheblich gesetzlich abgesicherter Aufgabenzuwachs und damit einhergehender deutlich höherer Verantwortungsgrad der Jugendämter Kommunen werden diesen neuen Spielraum partnerschaftlich mit den Freien Trägern zum Wohle der Kinder und Eltern ausfüllen Kommunen werden diesen neuen Spielraum partnerschaftlich mit den Freien Trägern zum Wohle der Kinder und Eltern ausfüllen Kurzfristige grundlegende Veränderung der kompletten Kindergartenlandschaft nicht zu erwarten Kurzfristige grundlegende Veränderung der kompletten Kindergartenlandschaft nicht zu erwarten Neue Impulse durch KiBiz sowie der Ausbau der U3-Betreuung werden sukzessive umgesetzt Neue Impulse durch KiBiz sowie der Ausbau der U3-Betreuung werden sukzessive umgesetzt

18 18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit


Herunterladen ppt "Das KiBiz ist da – was ändert sich vor Ort? Horst-Heinrich Gerbrand Hauptreferent Bürgermeisterseminar in Nettetal 14./15.01.2008."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen