Bewährungshilfe beim Landgericht Ingolstadt Soziale Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen.

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 Präsentation transkript:

Bewährungshilfe beim Landgericht Ingolstadt Soziale Arbeit mit straffällig gewordenen Menschen

Bewährungshilfe Ingolstadt  Zwölf hauptamtliche Bewährungshelfer/innen  Drei Justizangestellte in der Geschäftsstelle  Zuständig für die Region 10  Ein Bewährungshelfer betreut derzeit 93 Probanden  Dienstgebäude in Ingolstadt, Außenstellen in Neuburg und Pfaffenhofen  Bewährungshelfer sind ausgebildete Diplom-Sozialpädagogen

Fallzahlen Nach einer vom Oberlandesgericht München 1974 durchgeführten und immer noch maßgeblichen Arbeitsplatzanalyse können Bewährungshelfer ca. 36 Straffällige optimal betreuen. Von der Bewährungshilfe Ingolstadt wird eine Zahl von 60 Probanden je Bewährungshelfer in Vollzeit als gut zu betreuend eingestuft.

Zuständigkeit

Kontrolle… der Einhaltung der Auflagen und Weisungen durch Berichte ans Gericht der Lebensführung Aufgaben Unterstützung… bei der Sicherung des Lebensunterhaltes bei Erziehungs- und Beziehungsschwierigk eiten beim Aufbau alternativer Verhaltensweisen bei der Wiedereingliederung in das berufliche und soziale Leben bei der Regulierung der Finanzen bei der Bearbeitung von Suchtproblematiken Der Bewährungshilfe wurden vom Gesetzgeber zwei Hauptaufgaben zugewiesen: Die Kontrolle und die Unterstützung der Probanden. Bewährungshilfe besitzt das sog. „Doppelte Mandat“

Ziele Eigenverantwortliches Handeln der Probanden zu fördern Die persönliche Lebenslagen der Probanden zu verbessern und zu stabilisieren Die Verurteilten sollen lernen, alte deviante Gewohnheiten zu durchbrechen und neue, nicht abweichende Verhaltensweisen und Sozialbindungen aufzubauen Integration des Verurteilten in die Gesellschaft und somit auch der Schutz der Gesellschaft.

Arbeitsweise Theoretische Grundlagen Empowerment case management Ökosozialer Ansatz Soziale Gruppenarbeit Wichtig: Wertschätzung des Probanden jedoch nicht seiner Tat! Einzelfallarbeit meist im Büro, Hausbesuche werden jedoch auch durchgeführt die Arbeitszeiten sind flexibel/ auch am Wochenende möglich Kennenlern- und Anamnesephase Kontaktaufnahme, Erhebung relevater Daten, Belehrung über die Bedeutung der Strafaussetzung zur Bewährung, Ausblick Diagnosephase Ziele und Vorgehensweise werden besprochen; Erstellung eines Hilfeplans bzw. Beginn des Kontrollprozesses, Rückfalleinschätzung Interventionsphase Ausführung der konkreten Handlungsschritte Evaluation Bewertung des Betreuungsprozesses Ein starrer Ablauf der einzelnen Phasen ist nicht immer möglich, da auf akute Problemlagen flexibel reagiert werden muss!

Probanden Viele Probanden haben nie richtig gelernt, mit Problemen umzugehen. Sie sind nicht gewohnt Verantwortung zu übernehmen, sind häufig sowohl emotional als auch kognitiv nicht in der Lage, ihr Verhalten richtig zu reflektieren und schließlich zu modifizieren. Delinquentes Verhalten ist meist eine Folge von Ängsten, Furcht nicht anerkannt zu sein, Furcht zu scheitern.

Netzwerk Die Problemstellungen der Probanden sind äußerst vielfältig und erfordern zum Teil die Arbeit von spezialisierten Diensten. Jeder Mensch lebt in verschiedenen Systemen. Um eine Veränderungen erwirken zu können, müssen alle Bereiche betrachtet werden und ggfs. einbezogen werden. BwH Einrichtungen u.a. Klinikum, Schulen Therapieeinrichtungen Ämter u.a. ArGe, AfA, JA, Einwohnermeldeamt pers. Umfeld Eltern, Verwandte, Freunde Freie Träger u.a. Caritas, Diakonie, VJH e.V., Blaues Kreuz, SKF Justiz Gerichte, Polizei, JGH, JVA

Spannungsfeld „Doppeltes Mandat“ Die Probanden sind verpflichtet, Kontakt zum Bewährungshelfer zu halten Gegenüber dem aufsichtsführenden Gericht hat der Bewährungshelfer kein Schweigerecht Das Berufsbild des Bewährungshelfers beinhaltet sowohl die Rolle des „Helfers“ als auch die des „Kontrolleurs“ Schweigepflicht Außerhalb der Justiz Schweigepflicht, gg. dem Gericht kein Schweigerecht Proband verschweigt aus Angst vor Sanktionen wichtige Informationen Der Zusammenarbeit sind Grenzen gesetzt Soziale Arbeit in der Justiz Vermeidung neuer Straftaten steht im Vordergrund der Betreuung Dauerhaft kann dies nur durch eine Verhaltensänderung des Probanden erreicht werden Im Entwicklungsprozess kann es zu Rückschlägen kommen Reaktion auf diese Fehlentwicklung bedingt sich aufgrund der unterschiedlichen berufsbedingten Herangehensweise Anspruch und Wirklichkeit Die z.T. vertrauensvolle Zusammenarbeit mit schwierigen Probanden konfrontiert den BwH mit Grenzsituationen (neue Phantasien von Sexualstraftätern/ Selbstmordabsichten) Eigene Einschätzung, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen Problem: rasche Intervention nicht immer möglich Gründe u.a. starre Strukturen der Institutionen, mangelnde Ressourcen Bedarf von Förderung hinsichtlich der beruflichen Integration wird gesehen Wird bei den Probanden z.T. nicht mehr gewährt, da diese Eingliederungsmaßnahmen bereits durchlaufen haben Anspruch, helfend und betreuend zur Seite zu stehen erfährt Grenzen Bewährungshelfer sind Diplom- Sozialpädagogen. Sie gelten daher in der Justiz aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Sichtweise z.T. als Außenseiter. Immer wieder sehen sich Bewährungshelfer mit Vorurteilen und Vorbehalten innerhalb der Behörde konfrontiert.

gemäß einer Statistik des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz werden im Durchschnitt jährlich 62 % der Bewährungsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Die Kosten für einen von der Bewährungshilfe betreuten Probanden betragen laut der Arbeitsgemeinschaft deutscher Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer e.V. ca. 2 Euro pro Tag, ein Inhaftierter belastet den Steuerzahler mit ca. 100 Euro am Tag. Personen, die erfolgreich wieder in die Gesellschaft integriert sind, verursachen keine Kosten sondern tragen das System mit. Somit macht die Integration eines straffällig gewordenen Menschen durch die Bewährungshilfe neben dem gesellschaftlichen Aspekt auch aus Kostengründen Sinn