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Anwältinnen in Flintbek

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Präsentation zum Thema: "Anwältinnen in Flintbek"—  Präsentation transkript:

1 Anwältinnen in Flintbek www.a-i-f.de
Bundeselternkongress Frühkindliche Bildung- Mehrwert für Gesellschaft und Eltern im Kiel Workshop: Mein Recht wird Wirklichkeit- einfach klagen Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland

2 Mein Recht wird Wirklichkeit- einfach klagen
Das Klageverfahren stellt kein besonderes Problem dar- mit Musterklagen kann jeder in die Lage versetzt werden, die Rechte seines Kindes und seine eigenen Rechte bei Gericht selbst geltend zu machen. Problematisch ist vielmehr der Weg dahin! Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland

3 Mein Recht wird Wirklichkeit- einfach klagen
Was muss ich beachten? Welche Vorarbeit muss ich leisten? Wo bekomme ich die notwendige Information her? Wann muss ich anfangen? Wo bekomme ich Unterstützung? Brauche ich für das Klageverfahren einen Anwalt? Sie sollen in die Lage versetzt werden, Ihren Anspruch selbst durchsetzen zu können. Umsegeln Sie mit uns die Klippen! Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland

4 Mein Recht wird Wirklichkeit- einfach klagen
Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis Vollendung des dritten Lebensjahres § 24 Absatz 2 SGB VIII Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres § 24 Absatz 3 SGB VIII Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland

5 Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland
§ 24 SGB VIII Infrastrukturelles Regelangebot, § 24 II SGB VIII Einzelfallindizierte Erweiterung des Regelangebots, § 24 II Satz 2 i.V.m. § 24 I Satz 3 SGB VIII 4 Stunden an 5 Tagen pro Woche vormittags oder nachmittags Elternbezogene Gründe: Ausbildung Erwerbstätigkeit Qualifizierung Kindbezogene Gründe: Kind profitiert besonders von der Förderung in Tageseinrichtungen Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland

6 Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland
§ 24 SGB VIII Infrastrukturelles Regelangebot, § 24 II SGB VIII Einzelfallindizierte Erweiterung des Regelangebots, § 24 II Satz 2 i.V.m. § 24 I Satz 3 SGB VIII wenn individueller Bedarf dargelegt ist, dann besteht der Rechtsanspruch! Problem: Darlegung des individuellen Bedarf Grenze der zeitlichen Ausdehnung oder der Flexibilität ( § 22 SGB VIII): Kindeswohl Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland

7 Mein Recht wird Wirklichkeit- einfach klagen
Wunsch- und Wahlrecht der Eltern § 5 I SGB VIII: Auswahl einer bestimmten Tageseinrichtung oder Kindertagespflege aber: Vorbehalt freier Plätze! Das bedeutet, auch ein angebotener Platz in einer anderen Betreuungsform oder Einrichtung erfüllt den Rechtsanspruch! Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland

8 Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland
Klageverfahren Kläger: Kind (!), vertreten durch seine Eltern (§ 24 II SGB) Beklagter: Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 69 I SGB VIII i.V.m. Landesrecht) Antrag auf Gewährung einer Sozialleistung nach SGB VIII beim zuständigen Verwaltungsgericht im Rahmen der allgemeinen Leistungsklage im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, § 123 VWGO Anordnungsanspruch: summarische Prüfung Anordnungsgrund: dringliche Notlage Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland

9 Mein Recht wird Wirklichkeit- einfach klagen
Vorbereitung vor dem Klageverfahren: Feststellung aller Pflegeplätze vor Ort Förmliche Anmeldung Falls kein Platz in der Einrichtung der 1. Wahl verfügbar: Nachweis, dass auch kein Platz in einer anderen Einrichtung verfügbar ist Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland

10 Mein Recht wird Wirklichkeit- einfach klagen
Antrag beim zuständigen Kreisjugendamt auf Tagesbetreuung stellen mit den entsprechenden Nachweisen es ergeht ein Bescheid Durchführung des Widerspruchverfahrens (zumindest in folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen Widerspruch gegen den o.a. Bescheid binnen 1 Monat Es ergeht ein Widerspruchbescheid Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland

11 Mein Recht wird Wirklichkeit- einfach klagen
Durchführung des Gerichtsverfahrens: Klage vor dem zuständigen Gericht binnen 1-Monatsfrist nach Zugang Widerspruchbscheid Primäranspruch: Zuweisung einer Tagesbetreuung Sekundäranspruch: Aufwendungsersatz, Schadensersatz Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland

12 Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland
Fazit Sie alle sind in der glücklichen Lage, bereits einen Platz in einer Kindertageseinrichtung gefunden zu haben. Dienen Sie als Multiplikatoren! Geben Sie das hier vermittelte Wissen weiter an Eltern, die noch auf der Suche nach einem Platz sind. Ermutigen Sie andere, Ihre Rechte durchzusetzen! Das Ziel ist nah, aber der Weg dahin ist etwas mühsam! Beginnen Sie frühzeitig mit den Vorarbeiten, dann klappt´s auch mit der Kita! Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland

13 Anwältinnen in Flintbek www.a-i-f.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland

14 Anwältinnen in Flintbek www.a-i-f.de
Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland Müllershörn 2a, Flintbek Fon: / Fax: / Internet: Maren Dreier & Ute Kortschakowski-Liefland


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