03.07.2016 0 Standarderprobungsgesetz Zwischenbilanz aus Sicht der Staatskanzlei Heinrich Plückelmann Leitstelle Bürokratieabbau Staatskanzlei Fachtagung.

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 Präsentation transkript:

Standarderprobungsgesetz Zwischenbilanz aus Sicht der Staatskanzlei Heinrich Plückelmann Leitstelle Bürokratieabbau Staatskanzlei Fachtagung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg Zossen (OT Wünsdorf)

Staatskanzlei Ziele des StEG  Neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau erproben und auswerten  Unternehmerisches Handeln und Existenzgründungen erleichtern  Wirtschaftliche Entwicklung fördern  Verwaltungsverfahren beschleunigen  Kosten für Unternehmen, Bürger und Verwaltung senken  Erfolgreiche Modelle landesweit zur Anwendung empfehlen

Vergleich zu anderen Bundesländern  In Brandenburg Erprobung “von unten“ Niedersachsen und NRW Festlegung durch den Gesetzgeber  flexible Erprobung in Brandenburg thematisch räumlich  110 Anträge in Brandenburg Deutlich geringere Anzahl der Erprobungen in anderen Bundesländern Staatskanzlei

Herausforderungen beim Start  Auslegungsfragen beim StEG Die Novelle zur Ermöglichung von Zuständigkeitsverlagerungen Der Anwendungsbereich des Gesetzes (auch Gefahrenabwehr?)  Etablierung des Verfahrens in der Landesregierung Das Einvernehmen der Staatskanzlei Die Verfahrensrechte des Antragsstellers  Dauer der Antragsverfahren  Staatskanzlei als Moderator Staatskanzlei

4 Start August 2006 Laufzeit 2 – 4 Jahre 2 Jahre Genehmigungspflicht Abwasseranlagen vereinfachter Schulwechsel 3 Jahre Übertragung Zuständigkeit Straßenverkehrsrecht 4 Jahre Verfahren zur Wahlordnung zum Landespersonal- vertretungsG  StEG tritt am 1. September 2011 außer Kraft Erprobungszeitraum Staatskanzlei

Aktueller Stand der Anträge  110 Anträge  51 Anträge wurden bisher genehmigt bzw. landesweit umgesetzt  32 Anträge abgelehnt Gründe u.a.: höherrangiges Bundesrecht oder EU-Recht Verletzung Rechte Dritter Zuständigkeitsverlagerung nicht möglich  19 Anträge zurückgezogen / in sonstiger Weise erledigt Gründe u.a.: Aufklärung der Sach- und Rechtslage Zuständigkeitsklärung  8 sind in Bearbeitung Staatskanzlei

Staatskanzlei Themenfelder der Anträge (Stand ) GesamtGenehmigungenLandesweite Umsetzung AbgelehntZurückgezogen / in sonstiger Weise erledigt Noch offen Straßenverkehrs- recht / Straßenrecht 1910/144 Schulwesen 2711/ 5/ Bauordnung 142/723 Naturschutz Abwasser 31/2// Wertgrenzen Ausschreibung 2010 /// Sonstiges 114/25/

Genehmigte Erprobungen Staatskanzlei GesamtGenehmigt Beispiele Straßenver- kehrsrecht / Straßenrecht Übertragung von Straßenverkehrsrecht Zuständigkeiten Schulwesen vereinfachter Schulwechsel - Schulträger als stimmberechtigtes Mitglied der Schulkonferenz Bauordnung 142- Verzicht auf die Mindesthöhe für Aufenthaltsräume und Mindestgröße von Fenstern bei bestehenden Gebäuden - Verzicht auf die Mindestabstände für Wertstoff- und Abfallbehälter zu Grundstücksgrenzen u. zu Öffnungen von Aufenthaltsräumen Naturschutz 161- Abschaffung der Genehmigungspflicht für Landschaftsrahmenpläne Abwasser 31- Genehmigungspflicht von Abwasseranlagen Wertgrenzen 2010 Sonstiges 114- Durchführung von Reihenuntersuchungen durch die Havelland Kliniken GmbH - Verfahren zur Wahlordnung zum LandespersonalvertretungsG - Vereinfachung des Nachweisverfahrens im Zuwendungsrecht

Staatskanzlei Ziel der Evaluierung  Wissenschaftlicher Begleitung und Auswertung  Untersuchung: Auswirkungen der Erprobungen auf Bürger, Unternehmen und Versuchs- bzw. Vergleichskommune in Form von Interviews bereits in Landesrecht umgesetzte Versuche (auf Grundlage des Standardkosten-Modells)  Auswertung: Erarbeitung von Empfehlungen und Vorschlägen (auch gesetzgeberisch) für weiteres Vorgehen nach Ablauf des StEG

Staatskanzlei  Zeitraum 01. Mai März 2011  Einsatz einer Projektgruppe im Juni 2008 bestehend aus: Städte- und Gemeindebund Landkreistag betroffene Ministerien (MASGF, MBJS, MdF, MI, MIR, MLUV, MWFK) Staatskanzlei Referat 11 Gutachter (Ansprechpartner für die Erprobungskommunen)  Abschlussbericht zum 31. März 2011 durch den Gutachter Projektablauf Evaluierung

Bewertung / Ausblick  Ist das StEG der richtige Weg? Traditionelles Ministerialdenken wird aufgebrochen. Ressorts müssen eine inhaltliche Diskussion führen. Zudem Erprobungsklauseln in Fachgesetzen Durch verstärkten Dialog zwischen Ressorts, Fachverbänden und Kommunen bessere Rechtsetzung in Brandenburg  Verstärkte Kooperation mit der kommunalen Wirtschaft  Verlängerung des StEG? -Erprobung als Dauerlösung? Staatskanzlei

Staatskanzlei Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Staatskanzlei des Landes Brandenburg Leitstelle Bürokratieabbau Heinrich-Mann-Allee Potsdam