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Dialog zwischen Handwerk und Politik Was haben die Fraktionen des Landtags zur Lösung diverser Probleme des Handwerks in der abgelaufenen Legislaturperiode.

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Präsentation zum Thema: "Dialog zwischen Handwerk und Politik Was haben die Fraktionen des Landtags zur Lösung diverser Probleme des Handwerks in der abgelaufenen Legislaturperiode."—  Präsentation transkript:

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2 Dialog zwischen Handwerk und Politik Was haben die Fraktionen des Landtags zur Lösung diverser Probleme des Handwerks in der abgelaufenen Legislaturperiode beigetragen???

3 Politische Initiativen der Fraktionen des Landtages und der Landesregierung aus Sicht des WVH -6 Gesetzesinitiativen der Landesregierung - insgesamt 38 Initiativen seitens der Landtagsfraktionen - 50 % der 38 Anträge befassten sich mit dem Tarifrecht (Mindestlohn), der Leiharbeit und den Werkverträgen  sind alles Bundesthemen - allein in einem Antrag ist das Handwerk namentlich benannt

4 Ausgewählte Beispiele I DIE LINKE - Energetische Gebäudesanierung… – Abschaffung steuerlicher Anreize DIE LINKE - Konzept „Zukunftsperspektiven der maritimen Industrie in Mecklenburg-Vorpommern“ fortschreiben… Warum nicht auch für das Handwerk? CDU und SPD - Mittelstand entlasten - Vorgezogene Fälligkeit von Sozialver- sicherungsbeiträgen rückgängig machen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ??? - Energiepolitik, Geschlechtergleichstellung

5 Ausgewählte Beispiele II Landesregierung - Mittelstandsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - Landesbauordnung CDU – aktuelle Stunde: Durchstarten in MV – unser Land zieht an – Ausbildung sichert Fachkräfte SPD und CDU - Spitzenqualifikationen in Industrie, Handel und Handwerk sichern und stärken… - duale Ausbildung in MV sichern und stärken CDU und SPD - Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sichern – Engpässen bei nichtakademischen Ausbildungsplätzen vorbeugen… - Werbung für berufliche Ausbildung CDU und SPD - Landesförderung für Auszubildende sicherstellen – Erhöhung Fahrtkosten von 25 auf 30 Cent und Erhöhung Zuschuss zur Unterkunft von 10 € auf 15€

6 Realitäten in MV Ausbildung/ Bildungsausgaben 2013: - berufliche Schulen: Ausgaben je Schüler 3.600 €, das sind 1.200 € weniger als Durchschnitt der Flächenländer Ost und 900 € unter Bundesdurchschnitt => letzter Platz TOPWERT: Thüringen mit 6.500 € - alle Schularten: Ausgaben je Schüler 6.400 €, das sind 500 weniger als der Durschnitt der Flächenländer Ost => Platz 10/11 mit BaWü TOPWERT: Thüringen: 8.100 €

7 Wirtschaftliche Aussichten für das Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern I Prognose Wirtschaftswachstum: 2010-2025 real jährlich 0,5% (drittschlechtester Wert Auswirkung: Mehr Handwerksbetriebe mit weniger Beschäftigten (Ein-Mann- Betriebe) und Steigerung des Umsatzes – Umsatz ist nicht Ertrag

8 Wirtschaftliche Aussichten für das Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern II Erwerbspersonen und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (inklusive Handwerk) -Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: 2011: 537.6922015: 561.261 Zuwachs: 23.569 -Erwerbstätige in MV: am Arbeitsort: 2011: 741.100 am Wohnort 2011: 793.500 2014: 731.600 2013: 778.500 -Anzahl der Erwerbspersonen sinkt bis 2030 um 22,6%  Tendenz fallend und es wohnen in MV nach wie vor mehr Menschen, als hier arbeiten – Auspendler etc.

9 Wirtschaftliche Aussichten für das Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern III Entwicklung der Erwerbspersonen in Fertigungsberufen (2010-2030) - M-V: - 26,9%, dritthöchster Rückgang bundesweit Deutschland: - 14,5 % Entwicklung der Erwerbspersonen in technischen Berufen (2010-2030) - M-V: -23%, zweithöchster Rückgang bundesweit Deutschland: + 0,3% Entwicklung der Erwerbspersonen nach Qualifikation (2010-2030 ) Anteil Hochschule: 2010: MV 14% Deutschland: 17% 2030: MV 22,5% Deutschland: 26% Anteil duale Ausbildung:2010: MV 56,5% Deutschland: 51% 2030: MV 54,0% Deutschland: 52%

10 Zukunft des Handwerks – Sorgen des WVH – Sorge um die Qualität - Praxis der Erteilung von Ausnahmebewilligungen bei der Eintragung in die Handwerksrolle - Ausnahmebewilligung nur Ausnahme nach Prüfung des Einzelfalles - Ausnahmebewilligungen nur befristet erteilen - Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe in der Handwerksordnung wie „möglichst großzügig“ und „unzumutbare Belastung“ - Mitanhörung der fachlich zuständigen Behörde bei Erteilung Ausübungsberechtigung und Ausnahmebewilligung festschreiben - Feststellung der Sach- und Fachkunde für alle Gewerke durch Prüfung, Beteiligung sowohl Handwerkskammer als auch die fachlich zuständige Innung - landesweit einheitliche Prüfungsanforderungen - Einrichtung einer Schlichtungsstelle beim Ministerium für Arbeit, Bau und Tourismus

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