HERZLICH WILLKOMMEN! Tötungsdelikte 2, §§ 211, 212, 216, 222.

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HERZLICH WILLKOMMEN! Tötungsdelikte 2, §§ 211, 212, 216, 222

Gelesen? BMJV: Expertengruppe zur Reform der Tötungsdelikte (§§ 211 – 213, 57a StGB), Juni 2015 Referentenentwurf (unveröff.) Wolfgang Mitsch, LTO Henning Ernst Müller, blog.beck.de 2

Leseempfehlung 67. Deutscher Anwaltstag, 1. – 3. Juni 2016 „Wenn das Strafrecht alles richten soll – Ultima Ratio oder Aktionismus?“ Hamm, Richten mit und über Strafrecht, NJW 2016, 1537 (Was schreibt Hamm zu Fußgängern und roten Ampeln, was zur Inzestentscheidung des BVerfG?) EGMR, Nr /10, Urt. v – Beleidigung, Befangenheit von Richtern – „Justice must not only be done, it must also be seen to be done“ BVerfG, 2 BvR 767/15, Beschl. v : § 345 II StPO 3

Wiederholung Mord und Totschlag – Verhältnis (Rspr./Lit.) §§ 211 ff. a. F. Statistik: hohe Aufklärung/wenige Fälle § 212 – obj., subj. TB Hemmschwelle – BGHSt 57, 183, § 261 StPO § 212 II – Definition, Fälle = Entscheidungen Todesstrafe (bis?), lebenslange/zeitige Freiheits- strafe, § 38 BVerfGE 45, 187; 50, 5 - § 57a, § 78 II Kommission zur Reform der Tötungsdelikte MM o/s – täter-, tatbezogen: grausam, m.ggf. M. 4

Heimtücke - Arglosigkeit Begriff im Gesetz nicht definiert (BGHSt 11, 139) Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit Def.: Argloskt – sich keines Angriffes auf körp Unversehrtht oder Leben versehen („nicht eines“ Angriffes???) Voraussetzung der Arglosigkeit: Fähigkeit zum Argwohn: nicht bei Kleinstkindern, Bewusstlosen – anders bei Schlafenden (?) – Schutzbereite Dritte? Rechtsprechung uneinheitlich (BGHSt 7, 218 vs. 27, 322; 20, 301) Noch merkwürdiger: BGHSt 48, 207: normat. Argwohn 5

Heimtücke – Wehrlosigkeit Def. Wehrlosigkeit – auf Grund der Arglosigkeit außer Stande, sich zu verteidigen o stark eingeschränkt Wichtig: Wehrlosigkeit muss auf Arglosigkeit beruhen D. h., wenn Opfer von vornherein wehrlos, spielt Arglosigkeit keine Rolle (s. a. auch schutzbereite Dritte) Diskussion: Ist das Töten eines Wehrlosen größeres Unrecht als das Töten eines Wehrhaften? 6

Weitere Unübersichtlichkeiten Erster Angriff mit Tötungsvorsatz, d. h. auch, wenn erst nur Körperverletzungsvorsatz, der in Tötungsvorsatz übergeht, ohne dass Opfer sich verteidigen kann Bestehende Wehrlosigkeit (auch vom Täter ohne Tötungsvorsatz herbeigeführt) genügt nicht (BGHSt 32, 382) Offen feindselig ist nicht heimtückisch/angekündigt (BGH 5 StR 468/06, Beschl. v ) Anders: Falle u. dort wehrlos (22, 77; bzw. Bewusst- losigkeit nach heimtückischem Angriff, BGH 5 StR 92/08, Beschl. v ) Rückkehr von Argwohn zu Arglosigkeit (BGHSt 28, 210) ig7

Einschränkung des TBM Problem: Weite des Begriffes, Heimtücke als Waffe des Schwachen, weniger grausam f. d. Opfer, Einschränkende Definitionen: Bewusstes Ausnutzen (tautolog.?) der A u W Bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit in feindlicher Willensrichtung (BGHSt 9, 385 [GSSt]) Besonders tückisch-verschlagenes Verhalten Besonders verwerflicher Vertrauensbruch = Versuche auf Tatbestandsebene einzugrenzen (Klausur: Konfliktfälle, Beziehungen, geringe Schuld) 8

Rechtsfolgenlösung oder: Hätten Sie sich das in der Klausur ausgedacht … Nochmals: lebenslange Freiheitsstrafe (Punktstrafe) Grenzen der Einschränkung des Tatbestandes BGHSt 30, 105: Fall, Diskussion, Reaktionen LS: „ Auch wenn in Fällen heimtückischer Tötung außergewöhnliche Umstände vorliegen, auf Grund welcher die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig erscheint, ist wegen Mordes zu verurteilen. Es ist jedoch der Strafrahmen des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB anzuwenden.“ Beschl. v – GSSt 1/81 Kritik: s. JURIS, A/W/H/H § 2, Rn. 17: „Schock“ usw. Folgeentscheidung: Nicht bei Habgier, BGHSt 42, 301 9

Grundlosigkeit als Grund – Töten um zu töten ist Morden – täterbezogene Mordmerkmale Mordlust Zur Befriedigung des Geschlechtstriebes Habgier Sonstige niedrige Beweggründe Absicht der Ermöglichung/Verdeckung einer Straftat 10

Mordlust Definition: Tötung um der Tötung willen, Spaß, Freude, Langeweile, Angeberei … Pathologie? § 20? Rechtsprechung BGHSt 34, 59 (L): BGH NStZ 94, 239 (L): 11

Zur Befriedigung des Geschlechtstriebes Befriedigung im Tötungsakt (auch hier: Pathologie, § 20 – Einsicht? Prävention?) Absicht weit verstanden: Nekrophilie Sehr weit: BGHSt 50, 80 – auch bei Betrachtung des Videos des Tötungsaktes – s. a. Ausführungen zu § 168 – Verweis auf RG Absicht verlangt keine Erfüllung (vgl. §§ 242, 263) Grenze: Getöteter muss Sexualobjekt sein, wer Beschützer tötet, um sich am Beschützten sexuell zu befriedigen, tötet zur Begehung einer anderen Straftat (siehe Tötungsdelikte 3) 12

Fortsetzung: Morgen, Kleine Wiederholung: Mordmerkmale Mordmerkmale: Habgier, niedrige Beweggründe, Absichten Reformbedürfnis, Nazi-Recht? Verhältnis Mord und Totschlag Tötung auf Verlangen 13