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Tötungsdelikte, §§ 211, 212, 216, 222. Straftaten gegen das Leben Tötungsdelikte, §§ 211, 212, 216, 222 (L!) Gefährdungsdelikt, § 221 (L!) Delikte geg.

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Präsentation zum Thema: "Tötungsdelikte, §§ 211, 212, 216, 222. Straftaten gegen das Leben Tötungsdelikte, §§ 211, 212, 216, 222 (L!) Gefährdungsdelikt, § 221 (L!) Delikte geg."—  Präsentation transkript:

1 Tötungsdelikte, §§ 211, 212, 216, 222

2 Straftaten gegen das Leben Tötungsdelikte, §§ 211, 212, 216, 222 (L!) Gefährdungsdelikt, § 221 (L!) Delikte geg. d. ungeborene Leben, §§ 218 ff. (L!) Systematik? – Siehe Analyse Historische Entwicklung Rechtsprechung 2

3 Ein bisschen Statistik PKS (2013): §§ 211 f., 216, (22): 2122 - davon aufgeklärt: 2032 = 96 % Problem: Was ist die Tat? VerurtStatist (2013): §§ 211 ff. inkl. § 22: 506 Verurteiltenstatistik (2012): § 211: 142; §§ 211, 22: 85; § 212: 331 (§§ 211- 222: 861) Straßenverkehr, § 222: 644 Wichtig: Anzahl der Verurteilten sagt nichts über Anzahl der Opfer und Taten, Verurteilungsdatum sagt nichts über Tatzeit 3

4 Analyse: 1. Schritt – Lektüre § 211: Höchststrafe – das schlimmste Töten § 212: Höchste zeitige Freiheitsstrafe, aber wohl nicht so schlimm (? – nicht so unrecht, so böse, so verwerflich wie § 211 – außer Abs. 2) § 213: Noch weniger schlimm (so unrecht, so böse, so verwerflich …) §§ 214 f.: Aufgehoben? Noch weniger schlimm als § 213? (lexetius.com) § 216: Vom Opfer ausdrücklich und ernsthaft gewollte Tötung, aber doch verboten 4

5 Zum Vergleich: §§ 211, 212 a. F. § 211: Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft. § 212. Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung nicht mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Todtschlages mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren bestraft. Fassung von 1. Januar 1872–15. September 1941 5

6 §§ 214, 215 StGB a. F. § 214. Wer bei Unternehmung einer strafbaren Handlung, um ein der Ausführung derselben entgegentretendes Hinderniß zu beseitigen oder um sich der Ergreifung auf frischer That zu entziehen, vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird mit Zuchthaus nicht unter zehn Jahren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft. § 215. Der Todtschlag an einem Verwandten aufsteigender Linie wird mit Zuchthaus nicht unter zehn Jahren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft. Fassung von 1. Januar 1872–15. September 1941 6

7 Analyse: 2. Schritt – Die einzelnen Normen Entscheidung: A: 1. § 211, dann 2. § 212 (Gesetzessystem. = Reihenfolge)oder B: 1. § 212, dann 2. § 211 (Inhalt: 212 < 211) Diskussion: Grundtatbestand – Qualifikation? oder zwei Delikte bzw. Unrechtsminderung Entscheidung: Phänomenologisch – tatsächlich: Töten als Tathandlung in beiden Normen 7

8 Wer einen Menschen tötet … Töten – das Leben beenden (erschießen, erstechen, erwürgen, erschlagen, erhängen, ertränken … [- vergiften, verbrennen oder verprügeln genügt nicht] – zumind. d. Kausalit. ist i. dies. Begriffen enthalt. – obj. Zurech. str.) Auch zu Ende gehendes Leben ist geschützt, d. h. jede Verkürzung d. Lebens ist Töten u. damit Totschlag – beim Fünf- und beim Hundertundfünfjährigen (Wem nimmt man mehr Leben?) Töten dch Unterlassen: §§ 212, 13 (zu Konkurrenzen mit § 221 siehe Fischer, § 221, Rn. 28) 8

9 Subjektiver Tatbestand Vorsatz (§ 15): Wissen und Wollen – Daraus folgt, dass d. Kenntn. d. Lebensgefährlkt einer Handlg sehr starkes Indiz f. Tötungsvorsatz (Erinnerung: Theorien zur Abgrenzung Vorsatz/Fahrlkt – Irrelevanz des voluntativen Elements?) – ABER: Zirkusartist A schießt seiner Frau jahrelang mit einer scharfen Pistole Äpfel vom Kopf. Eines Tages trifft er direkt in die Stirn, F ist tot. Am Tag zuvor hatten beide Streit, A erbt sämtliches Vermögen der F. Nachweis des Vorsatzes? Ex post. Tatgericht. Nur eingeschränkte Kontrolle dch Revisionsgericht (BGH) Argumentationskonstrukt: Hemmschwelle 9

10 Hemmschwelle(n„theorie“) Haben Sie schon vorsätzlich getötet? (Fliege, Mücke, Käfer, Vogel, Ratte, Kaninchen, Schwein, Reh - …) Unmittelbarkeit vs. Distanz BGHSt 57, 183 (L!) – BGH: sorgfältg. Feststellg d. Vorsatzes erforderl., § 261 StPO, eine Hemmschwellentheorie habe es nie gegeben, Lesenswert ist die Entscheidung, weil der BGH ca. 75 BGH-Entscheidungen referiert (selbstreferentiell?) Versuch: Lesen Sie den Sachverhalt, der der jeweiligen Entscheidung zu Grunde lag, und prognostizieren Sie – also bevor Sie es gelesen haben – wie der BGH entschieden hat! 10

11 Der Sinn von § 212 Abs. 2 Besonders schwerer Fall des Totschlags – Erfolgsdelikt = toter als bei Abs. 1? Außergewöhnl hohes Maß an Schuld – Maßstab: wohl nur die anderen Totschläge < und = Mord Wenn Schuld/Verschulden Vorwerfbarkt bedeuten, worin liegt das besonders „Schwere“ der Tat? Rspr: BGH NStZ 91, 432; 93, 342 BGH 5 StR 395/03, Beschl. v. 20.1.04 BGH 1 StR 174/01, Urt. v. 7.8.01 Nähe zu MM genügt nicht Nach Erläuterg des Mordes größere Klarheit? 11

12 Mord, § 211 Mörder – lebenslange Freiheitsstrafe Wie lange dauert die lebenslange Freiheitsstrafe? Relativität: 22 und 92jähriger Mörder Todesstrafe, lebenslange Freiheitsstrafe und zeitige Freiheitsstrafe, § 38 „Soziale Todesstrafe“ – BVerfGE 45, 187; 50, 5 Aussetzung zur Bewährung, § 57a StGB Kein Verjährg: § 78 II Kommission zur Reform der Tötungsdelikte (s. u.) Vorschläge (BMJV: Ende 2015) 12

13 1. Die lebenslange Freiheitsstrafe für Mord (StGB § 211 Abs. 1) ist nach Maßgabe der folgenden Leitsätze mit dem Grundgesetz vereinbar. 2. Nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse kann nicht festgestellt werden, daß der Vollzug der lebenslangen Freiheitsstrafe gem den Vorschriften des Strafvollzugsgesetzes und unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Gnadenpraxis zwangsläufig zu irreparablen Schäden psychischer oder physischer Art führt, welche die Würde des Menschen (GG Art 1 Abs. 1) verletzen. 3. Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend; vielmehr gebietet das Rechtsstaatsprinzip, die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren gesetzlich zu regeln. 4. Die Qualifikation der heimtückischen und der zur Verdeckung einer anderen Straftat begangenen Tötung eines Menschen als Mord gem StGB § 211 Abs. 2 verletzt bei einer an dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierten restriktiven Auslegung nicht das Grundgesetz. 13

14 Töten, tödlich, tot und Tod – Das größere Böse Mordmerkmale (L) Einteilung: 1., 2., 3. Gruppe Objektive/tatbezogene: verwerfl. Begehg (2) Subjektive/täterbezogene: verwerfl. Beweggrund (1) bzw. Zweck (Absicht) (3) Unterscheidung relevant für Beteiligung 14

15 Schlimmer töten Objektive, äußere, tatbezogene Grausam: Töten ist nicht immer grausam Mit gemeingefährlichen Mitteln (Gefährdung) Heimtücke (das heimtückischste Mordmerkmal) 15

16 Grausam Zufügen besond schwerer physisch o psych Qualen – über d. zur Tötung erford Maß Gefühllose, unbarmherzige Gesinnung Besonders schweres Leiden des Opfers (siehe aber §§ 223 ff. BGHSt 37, 40 Objektiv/subjektiv? Problem: Der ungeschickte, zögernde Tö(ä)ter? 16

17 Mit gemeingefährlichen Mitteln Wann ist ein Mittel gemeingefährlich? Begriff gemeine Gefahr (s. a. § 323c) Eigng d.es Tatmittels zur Gefährdg von Unbeteil Unbeherrschbkt d. Mittels Klassische Fälle: Explosionen, Brandstiftung Bestimmbarkeit: 5, 7, 10 … 100 Opfer (potentiell) ABER: nicht Ausnutzen einer solchen Situation (vgl. aber § 243 I S. 2 Nr. 6) Problem: Vorsatz von vornherein auf mehrere Opfer gerichtet, ist ggfls. nur mehrfacher Totschlag 17

18 Vorschau 25.11.: Heimtücke, weitere Mordmerkmale, § 216, Suizid und Beihilfe, § 217 n. F., Refomvorschläge 18


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