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HERZLICH WILLKOMMEN! Strafrecht III Sommersemester 2016 §§ ohne Gesetzesangabe sind solche des StGB. 1.

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1 HERZLICH WILLKOMMEN! Strafrecht III Sommersemester 2016 §§ ohne Gesetzesangabe sind solche des StGB. 1

2 Gliederung – Sommersemester -20.04.16: Einführung, Wiederholung -Nötigung und Freiheitsberaubung, §§ 238 ff. -Diebstahl u. Unterschlagung, §§ 242 ff. -Betrug, §§ 263 ff. -Raub und Erpressung, §§ 249, 253 ff. -Untreue, § 266 -Anschlussdelikte, §§ 257 ff. 2

3 Konzept (vgl. Grundkurs II) -Vor„lesung“ als überholtes Konzept: Kommen Sie nur, wenn Sie mit- und nacharbeiten! Mitschriften? (max. 1 Seite pro Vorlesung) -Fragen zwischendurch und hinterher, ggfls. Mail -Vor-, Mit- und Nacharbeit – z. B. eigene „Folien“ -Kommunikation untereinander -Übung und Privat-AG (Haben Sie schon eine?) -Lesen und schreiben und lesen, lesen und lesen -Eigenes Interesse (z. B. Medien – Fehler!) -Prinzip: Rezeptbuch/Speisekarte – aber selbst kochen/essen 3

4 Literatur - Haben Sie mittlerweile ein Lehrbuch gewählt? - Können Sie ein Lehrbuch empfehlen? - Lesen Sie Gerichtsentscheidungen, v. a. BGH (z. B. BGH 2 StR 454/09)? - Haben Sie mittlerweile die Newsletter abonniert? (BGH, BVerfG) Es gilt: „Ad fontes!“ Originalentscheidungen - Lesen Sie Zeitschriften (Aufsätze, Musterlösungen Entscheidungsanmerkungen)? - Nutzen Sie Kommentare? (insbes. für die „a. A.“) 4

5 Arbeitsmittel: Gesetze usw. -StGB, StPO, GG, BGB -Schönfelder, NOMOS, Beck-Texte -Papier und Stifte -www-gesetze im internet -Juris, beck-online -lexetius.com -Wichtig: aktuell (§ 217 ?) -Prüfungsordnung/Hilfsmittel -Gesetze zu JEDER Vorlesung mitbringen! 5

6 Repetitio mater studiorum est Was wissen Sie noch aus dem Grundkurs Strafrecht I? Was wissen Sie noch aus dem Grundkurs Strafrecht II? Hinweis: Vier Semester Strafrecht (1-4), Examen nach dem achten Semester 6

7 Grundfragen: - Was ist Strafrecht? … (Was ist Nebenstrafrecht?) - Wozu gibt es Strafrecht? … - Wie wirkt es? … - Wo sind die Grenzen? … - ultima ratio (Was kommt davor? Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht) - Fragmentarischer Charakter – D. h., es sind Strafbarkeitslücken vorgesehen; nicht alles Sozialwidrige ist strafbar (§§ 123, 303, 15, 30, 27 [22])

8 - Enthält das StGB Verbote? – z. B. §§ 212: Lesen (L!) - Auslegung des Gesetzes (4 bzw. 1, 2, 3 = 4) - Also: Ist das Töten verboten? Das Stehlen? … - Wortlaut der Normen – An wen scheint sich das StGB zu richten? Inkaufnahme von Strafe? - Anders: z. B: AMG, ESchG … „Es ist verboten …“ - Gezielte Kalkulation: Bei Inkaufnahme des Ent- deckungs-, Verfolgungs-, Verurteilungsrisikos - Grundgedanke: Freiheit von Strafe -> Furcht? 8

9 - Also: sanktionsbewehrte Verbote im StGB und - Erlaubnisse (Rechtfertigung §§ 32, 34, und Entschuldigung §§ 33, 35) als Ausnahme (Dispens vom normgemäßen Verhalten [als Norm]) Weitere Grundlagen: - Geltung des deutschen Strafrechts (§ 2, §§ 3 – 10) - § 1 = Art. 103 Abs. 2 GG (§ 2 RStGB a. F.) - AT/BT, Klammerwirkung, § 11 (Def.) - Tatstrafrecht (Täter-, Gesinnung? § 46 Abs. 2) - § 25 Abs. 1, 2 (Täterdefinitionen), siehe aber § 211 9

10 Fallpraxis Anwendung d. Strafrechts: Fallpraxis (Klausur/Examen) -Ableitung des Deliktsaufbaus aus dem Gesetz: -§§ BT, § 15, = Tatbestand: obj. u. subj. -§§ 32, 34 (228, 904 BGB)*, = Rechtfertigung -§§ 19, 20, § 323a, 33, = Schuld * Welche Rechtfertigungsgründe kennen Sie noch? 10

11 Deliktsaufbau (vorsätzl. Erfolgsdelikt) -Tatbestand (Gliederung: logisch/systematisch) -Objektiver Tatbestand -Subjektiver Tatbestand -Rechtswidrigkeit (Ausnahme: §§ 32, 34, 228, 904 BGB, 127 Abs. 1 StPO) -Schuld (Ausnahme: Entschuldigung, §§ 33, 35, Schuldunfähigkeit, §§ 19, 20) -Strafzumessung: §§ 243, 263 Abs. 3/Strafantrag (in der Prüfung der Versuchsstrafbarkeit an dieser Stelle: Rücktritt, § 24) -In der Klausur: A hat sich (nicht) wegen … gem. § … strafbar gemacht. (Zwischenergebnis) 11

12 -Tatbestand (Gliederung: logisch/systematisch) -Objektiver Tatbestand -Täter: §§ 153, 203, 339 f. („Wer“, „Wer als“) -Tatobjekt: §§ 212, 223, 242, 246, 267 -Tathandlung, -erfolg: §§ 212, 223, 242, 267 -Kausalität/objektive Zurechnung -Subjektiver Tatbestand -Vorsatz: Wissen und Wollen der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes (= alle Elemente!) -persönliche Merkmale (§ 211), Absichten (§§ 242, 263, 267) 12

13 Objektiver Tatbestand -Täter, Tatobjekt, Tathandlung, Taterfolg -Kausalitätsfeststellung (wenn erforderlich): „Theorien“ - Äquivalenz- (Bedingungs-): conditio sine qua non - Lehre v. d. gesetzmäßigen Bedingung (positiv) - Adäquanz-, (nicht kausal, wenn atypisch) - Relevanz- (Elemente der objektiven Zurechnung) Häufiger Fehler: Feststellung des Tatbestandes, danach Erörterung der Kausalität (u. Zurechnung): Richtig: Handeln kausal für Erfolg = TB erfüllt 13

14 Objektive Zurechnung Rechtlich relevante Gefahr im Erfolg realisiert: (Fallgruppen der Nichtzurechnung) -Schutzzweck der Norm -Allgemeines Lebensrisiko/erlaubtes Risiko -Freiverantwortl. Selbstschädigung/gefährdung -Dazwischentreten eines Dritten -Risikoverringerung 14

15 Subjektiver Tatbestand - Was ist der Vorsatz? § 15? – s. a. § 16 Abs. 1 - Wissen und Wollen - nicht: wissentliche und willentliche Verwirklichung des o. TB. NIEMALS: Er wusste, was er tat und wollte es auch. - Persönliche Merkmale: § 211 – 1. u. 3. Gruppe - Absichten: §§ 242, 263, 267 15

16 Fallpraxis A sieht durch das Fenster, dass B den C erschießt. Dieser ist sofort tot. A unternimmt nichts. B zieht in eine andere Stadt und stirbt nach einem Jahr. Strafbarkeit der Beteiligten? 16

17 Aufbauregeln im Gutachten Vorsatz vor Fahrlässigkeit Tun vor Unterlassen Vollendung vor Versuch Täterschaft vor Teilnahme Schwer vor leicht Chronologie d. Geschehens 17

18 Fahrlässigkeit, §§ 222, 229 Aufbau des Fahrlässigkeitsdelikts: Grundsätzlich: Erfolg/Kausalität/Zurechnung Sorgfaltspflichtverletzung (vgl. § 276 Abs. 2 BGB) Objektive und subjektive Elemente? Fahrlässige Mittäterschaft? Def.? – A und B werfen gemeinsam einen Balken vom Dach auf die Straße, der C trifft und tötet. Vorsatz/Fahrlässigkeits-Kombinationen Vgl. §§ 315 ff. StGB (Gefährdung als Straftat) 18

19 Einfach das Gesetz lesen: Wie wird der Anstifter bestraft? Kann man sich wegen einer versuchten Anstiftung strafbar machen? Welches ist die schwerere Beteiligungsform? Gibt es einen Versuch der Beihilfe? Was ergibt sich aus dem Gesetz für den Aufbau der Prüfung von Anstiftung und Beihilfe? 19

20 Vertiefung -Simultanität, Koinzidenz, Gleichzeitigkeit (gilt für das gesamte Delikt, insbes. Tatbestand) -Vorsatz (nicht dolus antecedens, dolus subsequens, dolus generalis) -Folge: Versuch, §§ 22, 23 (Abweichung vom Kau- salverlauf, Jauchegrubenfall, BGHSt 14, 193 ) -Vorsatz: Wissen und Wollen – Abgrenzung zur Fahrlässigkeit? - Möglichkeits-, Wahrscheinlichkeits-, Billigungs-, Gleichgültigkeitstheorie u. a. („Hemmschwelle“) 20

21 Fallpraxis A kann den B nicht leiden. Mehrmals erklärt er vor anderen, dass es ihn nicht störte, würde B weg sein. Als C und D tödlich verunglücken, seufzt er, ihm wäre lieb, wenn dies doch B passiert wäre. Eines Tages schießt A mit einer scharfen Waffe auf Tauben in seinem Garten. Dabei trifft er B tödlich, der durchs Gebüsch hinter dem Zaun schleicht. B hatte allen, auch A, vorgetäuscht, auf Weltreise zu sein, wollte aber nur seinen Gläubigern nicht begegnen. Als A sieht, wen er getroffen hat, freut er sich lauthals. Strafbarkeit des A nach dem StGB? 21

22 -Irrtümer: §§ 16, 17 StGB, -Erlaubnistatbestandsirrtum -Irrtum über den Kausalverlauf, - error in persona vel obiecto, -Motivirrtum, -(aberratio ictus), - § 35 Abs. 2 StGB), -Vorschau: § 263 22

23 - Was unterscheidet den Irrtum vom Nichtwissen? -Abgrenzung Tatbestandsirrtum/Verbotsirrtum (Rechtsirrtum): -Erlaubnistatbestandsirrtum – Folgen? - Tatbestandsmerkmale: deskriptiv/normativ -Wenn es den – aus Sicht des Täters – Falschen trifft 23

24 Einteilung d. Straftaten in Deliktstypen Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikte (§ 15) Tätigkeits- und Erfolgsdelikte (§ 153 ff. - 223) Gefähr- u VerletzDelikte (§§ 315 ff.-(k)/316(a) - 212) Dauer- und Zustandsdelikte (§ 123, 239 - 212) Allgemein- und Sonderdelikte („Wer“- §§ 203, 331) Eigenhändige Delikte (§ 323a, 153 ff., 339) Verbrech u. Vergeh (§ 12 I-III, §§ 23 I, 30, 153 StPO) Delikte entspr. dem geschützten Rechtsgut Tötungs-, Körperverletzungs-, Eigentums- etc.) Begehungs- und Unterlassungsdelikte (BT, § 13) 24

25 Besondere Delikte -Überschießende Innentendenz, §§ 242, 263 -Obj. Bed. der Strafbkt: §§ 231, 323 a, 186 25

26 Weitere Grundlagen -Zweispuriges RF-System: §§ 38 ff. -Freiheitsstrafe (lebenslang, zeitig, § 57 a) und Geldstrafe (Tagessätze) -Strafzumessung: § 46 -MaßReg Besserg u. Sicherg, § 61 -Strafgrund: Vergeltung/Prävention/beides? -Prävention: spezial/general/negat./posit. -Was ist ein Rechtsgut? -Ultima ratio, fragmentarischer Charakter -In dubio pro libertate (pro reo?) 26

27 Verfassungs- und Europarecht -Art. 1, 2, 3, 19, 20, 97, 101, 103, 104 GG (RechtswegGarant./JustizGrdR) -Art. 9, 26, 74, 102, 103 GG (StrR i. GG) -StrRAnwendg: §§ 3, 8, 9 StGB -Europäisches StrR: Art. 6, 7 EMRK und Konventionen (Europarat) -Europ. GRCharta, Art. 82 AEUV, RiLi, VO -VölkerstrR: VStGB, Rom-Statut, VölkergewohnheitsR (IStGH, Tribunale) 27

28 Was ist ein Verfahren innerhalb angemessener Frist? Was sind die Rechtsfolgen? Wo ist der Fairnessgrundsatz (fair-trial) im deutschen Recht verankert? Wie gelangt man zum EGMR? Wie wirken seine Entscheidungen? 28

29 Ganz kurze Strafrechtsgeschichte -Sachsenspiegel ca. 1230 -CCC 1532 -PrALR 1794 -Code pènal 1810 -StrafR der deutschen Staaten (19. Jhdt.) -RStGB 1871 – GG (?) -RJG 1877 – RG Leipzig – BGH -1924, 1933, 1950, 1969/70, 1998 29

30 StPO: Gerichtspraxis Oberste Gerichte des Bundes Karlsruhe, Kassel, Erfurt, München, Leipzig Instanzenzug (GVG/StPO) Amtsgericht –> Landgericht –> Oberlandesgericht Landgericht –> Bundesgerichtshof Berufung, Revision, Beschwerde 30

31 Wiederholung Grundkurs II -§§ 223 ff. -TB (Def.), „oder“, Klausur: tatsächliche Gesundheitsschäden – psych. Schäden? -§ 224 StGB (gef.) vs. § 226 (schwer) -Nr. 1-5 (Problem des Katalogs) -insbes. Nr. 2: Werkzeug – beweglich, Körperteil -Nr. 3: hinterlist. Überfall (vgl. § 211) -Nr. 4: gemeinschaftlich: § 25 Abs. 2? -Nr. 5: abstrakte o. konkrete Lebensgefahr 31.

32 -§ 226 -Erfolgsqualifikation, Leichtfertigkeit, § 18 siehe auch Abs. 2 -Glied des Körpers? Wichtig? Körperteil? Organ? Niere? - Ein Auge – das Gehör (Katalog) -§ 226a, § 1631d BGB u. Art. 3 GG (Verbrechen! Verfolgbarkeit im Ausland? Siehe § 5 Nr. 9a lit. b) 32

33 § 227 -(vgl. §§ 251, 239) - Vorsatz/Fahrlässigkeit, § 18 - Vgl. RF § 223 und § 222 - KV-Handlung oder KV-Erfolg? - spezifischer Gefahrzusammenhang (vgl. Gubener Verfolgungsfall, BGHSt 48, 34) - Erfolgsqualifizierter Versuch - Rücktritt ! 33

34 -§ 225 (lesen: Schutzbefohlene) - Gefahr der schweren Gesundheitsschädigung - vgl. § 226 -§ 228 – Einwilligungsgrenze -Die ärztliche Heilbehandlung -Elterliches Züchtigungsrecht -Körperverletzung und Sport 34

35 -§ 229 – Fahrlässige Körperverletzung -§ 230 – Strafantragserfordernis -§ 231 – Beteiligung an einer Schlägerei -Mind. 3 Personen (vgl. Bande!) -Objektive Bedingung d. Strafbarkeit (§ 18 ?) -Zeitpunkt der Beteiligung -Körperverletzung im Amt § 340 35

36 Probleme der Tötungsdelikte -Tötungsdelikte (Unterscheidung historisch) -Beginn des strafrechtlichen Lebensschutzes – Abgrenzung zur Abtreibung (Bsp.) -Ende des strafrechtlichen Lebensschutzes – Suizid und Suizidbeihilfe (§ 217, Beck-OK) -Sterbehilfe (Begriffe, PatVfg. §§ 1901a Abs. 1 BGB s. a. § 630d Abs. 2 BGB) -Nochmals: Kausalität (Töten des Suizidenten) -Siriusfall (mittelbare Täterschaft, BGHSt 32, 38) 36

37 -§ 212 Totschlag: Wortlaut, vgl. m. § 223 StGB – h. M. Grundtatbestand -Hist. (1871) Mord als schwerste Tat mit absinkendendem Unrechtsgehalt (Hirsch, FS-Rissing-v. Saan) -Töten eines Menschen (Hemmschwelle? Siehe dazu BGHSt 57, 183 m. Anm. insbes. von Puppe) -Abs. 2: Was ist das, wenn kein Mord? 37

38 -§ 211 StGB – Mord (Diskussion über Mordparagr.) -Tatbezogene Mordmerkmale (obj.) -Täterbezogene MM (subj.) -obj.: Heimtücke (m. subj. Element), grausam, gemeingefährliche Mittel (Def.) -subj.: Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier, Ermöglichungs-/Verdeckungsabsicht, niedrige Beweggründe 38

39 -Heimtücke (Def.?): Einschränk.– Vertrau- ensbruch, feindl. Willensricht., tück. verschlagen, Typenkorrekt. pos./neg., RF- Lösung (BGH) -Grausam (Def.?) Was, wenn Täter nur ungeschickt bzw. unentschlossen? -Gemeingefährl. Mittel: Was, wenn von vornherein mehrere getötet werden sollen? -Sinnvolle Erklärung des höheren Unrechts? 39

40 -Befriedigung des Geschlechtstriebes (siehe dazu BGHSt 50, 80) -Habgier (Bereicherungsabsicht, Preis?), -Ermöglichungs-/Verdeckungsabsicht – Was ist, wenn die Tat eine OWi ist? Verdeckung und die Anschlussdelikte? -sonstige niedrige Beweggründe (Def.): Rache, Wertmaßstab, sittlich? -Täterschaft und Teilnahme bei §§ 211, 212 – die Crux des § 28 Abs. 1 und 2 StGB 40

41 - § 213 StGB – Strafzumessungsregel – berechtigter Zorn, auf der Stelle -§ 216 StGB: Tötung auf Verlangen ernstliches und ausdrückliches Verlangen - Privilegierung -§ 221 – Aussetzung (Hänsel+Gretel) Versetzen in hilflose oder Im-Stich-Lassen in hilfloser Lage -Fahrlässige Tötung, § 222 -Hinweis: § 217 a. F. 41

42 Unterlassungsdelikte Fall: A und B, Eltern von C (3 Jahre), stehen mit ihrem Kind am Ufer des Neckars. C fällt beim Spielen ins Wasser und droht zu ertrinken. B kann nicht schwimmen. A kann schwimmen, mag C aber nicht retten. Spaziergänger S steht neben A und B, kann schwimmen, ärgert sich aber immer über Kinder und bleibt abwartend neben beiden stehen. C ertrinkt nach fünf Minuten. Wie haben sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht? 42

43 Echt steht echt im Gesetz § 123 I 2 § 138 § 221 I Nr. 2 § 323c § 266a I § 283 I Nr. 7b § 326 III § 328 II Nr. 1 43

44 Probleme der Unterlassungsdelikte Abgrenzung Tun von Unterlassen Begründung von Garantenstellungen Abbruch von Rettungshandlungen Sterbehilfe und Behandlungsabbruch Entsprechensklausel Beteiligung an Unterlassungsdelikten Versuch und Rücktritt bei Unterlassungsdelikten 44

45 Ursprüngliche Begründung der Garantenstellung (1) - Gesetz, z. B. §§ 1353, 1626 BGB -Vertrag -Vorausgegangenes gefährd Tun – Ingerenz -Enge Lebensbeziehungen 45

46 Begründung der Garantenstellung (2) Neuere Lehre (materielle Kriterien) BeschützerG Rechtssätze, enge natürl Verbundenheit, Lebens-/ Gefahrgemeinschaft, Übernahme v Schutz/Beistands pflichten, Amtsträgerstellung bzw. Organ einer jurist Person ÜberwacherG VerkehrssichgPflichten, BeaufsichtPflicht, Ingerenz, Inverkehrbringen v Produkten 46

47 Aufbau Tun oder Unterlassen – im Gutachten sinnvoller-weise i. R. d. Begehungsdeliktes (z. B. § 212) Wenn festgestellt, dass kein Tun: Unterlassen = §§ 212, 13 - Objektiver TB - Eintritt des Erfolges - Nichtvornahme der erford u zumutb Handlg - Quasikausalität u. obj Zurechng - Garantenstellg - Entsprechung - Subjektiver TB Dann: Rewi + Schuld 47

48 Versuch und Rücktritt, §§ 22 ff. Strafbarkeit des Versuchs, § 23 Abs. 1, 2 (Milderung) Verbrechen und Vergehen, § 12 Abs. 1, 2 Untauglicher Versuch Beendigung und Vollendung von Delikten Versuch des Regelbeispiels Untauglicher Versuch und Wahndelikt 48

49 Prüfungsaufbau des Versuchs 1.Vorprüfung: - Fehlende Vollendg (o TB! – ggfls. Prüfung!) - Strafbarkeit des Versuchs 2. Tatentschluss = Vorsatz = Wi&Wo d o TB 3. Unmittelbares Ansetzen = Beginn d Verwirkl d o TB 4. Rechtswidrigkeit und Schuld 5. Rücktritt 49

50 Abgrenzung: Versuchsbeginn formal-objektiv: tatbestandl Handlg selbst materiell-objektiv: ersichtlicher Zusammenhang m der tatbestandl Handlg (Begriffe: natürl Auffass, notwendg Zusammengehörigkt), Gefährd d Tatobj subj: Vorstellg d Täters v der Verwirkl d Tatbest h. M.: obj-subj: Vorstell d Täters, Unmittelbarkt d Angriffs = subj u obj Kriterien -Zwischenakts-, Gefährdungs-, Sphärentheorie -„Jetzt geht’s los“ Praxis: Kasuistik (= Begründung zählt) 50

51 Mittäterschaft, auch vermeintlich Einzellösung: Versuchsbeginn bzgl eigenen Tatbeitrags Gesamtlösung: Einer überschreitet Grenze für alle Vermeintlich: BGHSt 40, 299 - Mittelbare Täterschaft: Hinter- oder Vordermann? - Erfolgsqualifizierte Delikte 51

52 Rücktritt vom Versuch § 24 Abs. 1: Einzeltäter Abs. 2: mehrere Täter Aufhebung d Versuchsstrafbarkeit = KEINE STRAFE Entschuldigung/Strafaufhebung? Verschiedene Theorien: goldene Brücke, Verdienstlichkeit, Strafzwecke, Schulderfüllung, Gefährdungsumkehr 52

53 Voraussetzungen des Rücktritts Kein Fehlschlag (Gesamtbetrachtung vs. Einzelakt) Abhängig: unbeendeter oder beendeter Versuch – Tatplantheorie oder Rücktrittshorizont Problem: Denkzettelfälle Aufgeben (unbeendet), Verhindern oder Bemühen (beendet) § 24 Abs. 1 Aufgeben (unbeendet), Rücknahme oder Vollendung verhindern (beendet), § 24 Abs. 2 Freiwilligkeit (autonom/heteronom) Risiko beim Täter 53

54 Folgen des Rücktritts/tätige Reue Straflosigkeit (wichtig b. Privilegierungen) Beim erfolgsqualifizierten Delikt? (+/-) Wichtig: Nach Vollendung niemals den Rücktritt erwähnen Tätige Reue: Bsp: §§ 139 Abs. 4, 264 Abs. 5, 265a Abs.2, 265b Abs. 2, 306e Abs.2, 314a Abs. 3 (früher VollendgZeitpkt) Straffreiheit dch tätige Reue 54

55 Nächste Woche: -Nötigung und Freiheitsberaubung, §§ 238 ff. 55


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