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Gliederung - Einführung, Wiederholung 1. Körperverletzungsdelikte, §§ 223 ff. StGB 2. Täterschaft und Teilnahme, §§ 25 ff. StGB 3. Tötungsdelikte, §§ 211.

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1 Gliederung - Einführung, Wiederholung 1. Körperverletzungsdelikte, §§ 223 ff. StGB 2. Täterschaft und Teilnahme, §§ 25 ff. StGB 3. Tötungsdelikte, §§ 211 StGB 4. (Tun und) Unterlassen, v. a. § 13 StGB 5. Versuch und Rücktritt, §§ 22 ff. StGB (6. Diebstahl u. Unterschlg., §§ 242 ff. StGB) 1

2 Konzept -Vor„lesung“ als überholtes Konzept -Vor-, Mit- und Nacharbeit – Interesse (z. B. Medien), Fragen, eigene „Folien“ -Übung und Privat-AG -Fragen hinterher, ggfls. Mail -Lesen und Schreiben und Lesen und Lesen -Recht als Konstrukt(ion) -Arme Wissenschaft: Nur Worte – Text -Kommunikation/Mitschriften 2

3 RECHT Recht wird durch Rechtsprechung geschaffen (Grasnick) Recht ist, auf das Äußerte reduziert: Wort und Macht. Zunehmende Bedeutung des Fallrechts (siehe z. B. Lehrbücher und Kommentare) 3

4 Literatur -Welches Lehrbuch haben Sie gewählt? -Welches Lehrbuch empfehlen Sie Ihren Kommilitonen? - Von welchem Buch raten Sie ab? Warum? - Gerichtsentscheidungen, v. a. BGH (z. B. BGH 2 StR 454/09), Newsletter (BGH, BVerfG = Ad fontes! OriginalEntscheid - Zeitschriften (Aufsätze, Entscheidungsan- merkungen, Musterlösungen) - Kommentare insbes. Stellen mit „a. A.“ 4

5 Gesetze -StGB, StPO, GG, BGB -Schönfelder, NOMOS, Beck-Texte -www-gesetze im internet -Juris, beck-online -lexetius.com -Wichtig: aktuell -Prüfungsordnung/Hilfsmittel 5

6 Wiederholung (1): - Der verspeiste Schiffsjunge (§§ 15, 16, 32, 35, 212 StGB) = das Gesetz, Verbote (?), Erlaubnisse (Rechtfert./Entschuld.), Geltung des deutschen Rechts - § 1 StGB = Art. 103 Abs. 2 GG (§ 2 RStGB a. F.) - AT/BT, Klammerwirkung, § 11 StGB (Def.) - Tatstrafrecht (Täter-, Gesinnung? § 46 Abs. 2 StGB) - Deliktsaufbau (TB: o/s, Rewi, Schuld) - o. TB: Tät., THdlg, Erflg, Kausal., o. Zur. usw. - s. TB: Vorsatz, pers. Merkmale, Absichten - § 25 Abs. 1 u. 2 StGB

7 Ist das Töten verboten? Wortlaut der Norm: An wen scheint sich das StGB zu richten? Inkaufnahme von Strafe? Woher kommt der Deliktsaufbau? Was ist der Vorsatz? § 15 StGB? Wissen und Wollen - nicht: wissentliche und willentliche Verwirklichung des o. TB. Er wusste, was er tat und wollte es auch … Welche Rechtfertigungsgründe kennen Sie? 7

8 Kausalitätsfeststellung Objektive Zurechnung als Nichtzurechnung § 25 Abs. 1 1. Alt.: selbst = eigenhändig? Warum wird diese Norm nie zitiert? § 25 Abs. 1 2. Alt.: durch einen anderen mittelbare Täterschaft, Werkzeugqualität, Defekt – Hinweis: Arg. der a.l.i.c. § 25 Abs. 2: gemeinschaftlich – Arbeitsteilung Nebentäterschaft 8

9 Wiederholung (2) -§ 13 StGB: unechtes Unterlassen -Echtes Unterl., §§ 123, 138, 323 c StGB -Fahrlässigkeit, §§ 222, 229 StGB -§ 26 StGB -§ 27 StGB -Handlungsbegriffe -Vertiefung Kausalität/obj. Zurechnung -Risiko und Gefahr – Gefährdungsdelikte -Gefährdung als Straftat (§§ 315 ff. StGB) 9

10 A sieht durch das Fenster, dass B den C erschießt. Dieser ist sofort tot. A unternimmt nichts. B zieht in eine andere Stadt und stirbt nach einem Jahr. Strafbarkeit der Beteiligten? A ist das Kind von B. B und C stehen am Neckar, als A hineinfällt. Beide bleiben untätig. A ertrinkt. Strafbarkeit von B u. C? 10

11 Fahrlässigkeit: Aufbau des Fahrlässigkeitsdelilkts Grundsätzlich: Erfolg/Kausalität/Zurechnung Sorgfaltspflichtverletzung (vgl. § 276 Abs. 2 BGB) Objektive und subjektive Elemente? Fahrlässige Mittäterschaft? Def.? – A und B werfen gemeinsam einen Balken vom Dach auf die Straße, der C trifft und tötet. Vorsatz/Fahrlässigkeits-Kombinationen Vgl. §§ 315 ff. StGB 11

12 Wie wird der Anstifter bestraft? Kann man sich wegen einer versuchten Anstiftung strafbar machen? Welches ist die schwerere Beteiligungsform? Gibt es einen Versuch der Beihilfe? Was ergibt sich aus dem Gesetz für den Aufbau der Prüfung von Anstiftung und Beihilfe? 12

13 Wiederholung (3) -Irrtümer: §§ 16, 17 StGB, Kausalverlauf (error in persona vel obiecto, Motivirrtum, aberratio ictus, § 35 Abs. 2 StGB) Vorschau: § 263 StGB -Simultanität etc. (dol. anteced., subsequ., general.) -Versuch, §§ 22, 23 StGB (Abweichung vom Kau- salverlauf, Jauchegrubenfall, BGHSt 14, 193 ) -Vorsatz: Wissen und Wollen, Theorien etc. (sog. Hemmschwelle – Begriffe, cumulat., alternat.) -Überschießende Innentendenz (§§ 242, 263 StGB) -Obj. Bed. der Strafbkt: §§ 231, 323 a, 186 StGB 13

14 -Was unterscheidet den Irrtum vom Nichtwissen? -Abgrenzung Tatbestandsirrtum/Verbotsirrtum (Rechtsirrtum): - Tatbestandsmerkmale: deskriptiv/normativ -Wenn es den – aus Sicht des Täters – Falschen trifft 14

15 Wiederholung (4) -Zweispuriges RF-System: §§ 38 ff. StGB -Freiheitsstrafe (lebenslang, zeitig, § 57 a StGB) und Geldstrafe (Tagessätze) -Strafzumessung: § 46 StGB -MaßReg Besserg u. Sicherg, § 61 StGB -Strafgrund: Vergeltung/Prävention/beides? -Prävention: spezial/general/negat./posit. -Was ist ein Rechtsgut? -Ultima ratio, fragmentarischer Charakter -In dubio pro libertate (pro reo?) 15

16 Fiktive Fälle – aber: Auch in der Fiktion des jeweils erfundenen Sachverhaltes geht es um Menschen (selbst wenn diese nur mit Buchstaben bezeichnet sein sollten). D. h. jedes Mal, wenn festgestellt wird, dass sich jemand strafbar gemacht hat, ist zu bedenken, dass in der Realität eine Strafe folgte. Was hat das Opfer von einer Strafe? Wo kommt es im Strafrecht vor? 16

17 Wiederholung (5) -Art. 1, 2, 3, 19, 20, 97, 101, 103, 104 GG (RechtswegGarant./JustizGrdR) -Art. 9, 26, 74, 102, 103 GG (StrR i. GG) -StrRAnwendg: §§ 3, 8, 9 StGB -Europäisches StrR: Art. 6, 7 EMRK und Konventionen (Europarat) -Europ. GRCharta, Art. 82 AEUV, RiLi, VO -VölkerstrR: VStGB, Rom-Statut, VölkergewohnheitsR (IStGH, Tribunale) 17

18 Was ist ein Verfahren innerhalb angemessener Frist? Was sind die Rechtsfolgen? Wo ist der Fairnessgrundsatz (fair-trial) im deutschen Recht verankert? Wie gelangt man zum EGMR? Wie wirken seine Entscheidungen? 18

19 Wiederholung (6) -Sachsenspiegel ca. 1230 -CCC 1532 -PrALR 1794 -Code pènal 1810 -StrafR der deutschen Staaten (19. Jhdt.) -RStGB 1871 – GG (?) -RJG 1877 – RG Leipzig – BGH -1924, 1933, 1950, 1969/70, 1998 19

20 Oberste Gerichte des Bundes Karlsruhe, Kassel, Erfurt, München, Leipzig Instanzenzug (GVG/StPO) Amtsgericht – Landgericht – Oberlandesgericht Landgericht – Bundesgerichtshof Berufung – Revision - Beschwerde 20

21 Nächste Woche: Körperverletzungsdelikte, §§ 223 ff. StGB 21


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