Notarzt Rettungsassistent Rettungssanitäter Rettungshelfer PSNV Anweisungen pro Funktion EUMED.

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 Präsentation transkript:

Notarzt Rettungsassistent Rettungssanitäter Rettungshelfer PSNV Anweisungen pro Funktion EUMED

Inhalt Allgemeines Einsatzindikationen Alarmierung Empfang Einsatz Transport Beendigung des Einsatzes

Allgemeines Während Ihres Einsatzes sind Sie Ihrem Führer bzw. - falls diese Aufgabe nicht vergeben wurde - dem aus Ihrem Land stammenden LNA oder OrgL unterstellt. Deren Aufgabe ist die operationelle Leitung der medizinischen und psychosozialen Hilfeleistung und des Rettungsdiensteinsatzes.

Ausgangspunkte Einsatz von ausländischen Einheiten Arbeiten werden möglichst weitgehend so durchgeführt, wie es in der täglichen Praxis auch geschieht. Die Sprachunterschiede dürfen die Hilfeleistung nicht behindern. Auf den Einsatz technischer Kommunikationsmittel wird möglichst weitgehend verzichtet. Die Einheiten aus dem Nachbarland arbeiten innerhalb der eigenen Koordinationsstrukturen. Die Einsatzleitung am Einsatzort koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Einsatzbereichen. Die Unterstützungseinheiten sollten möglichst weitgehend ihre eigenen Verletztenkarten und Registrierungssysteme verwenden.

Ausgangspunkte Nachbarhilfe an benachbarten Region Sie Arbeiten wie es in der täglichen Praxis auch geschieht. Die Sprachunterschiede dürfen die Hilfeleistung nicht behindern. Auf den Einsatz technischer Kommunikationsmittel wird möglichst weitgehend verzichtet. Sie arbeiten nach eigenen Koordinationsstrukturen unter der Leitung Ihrer Führer. Ihre Einheit werde an einer Lotsenstelle empfangen. Sie sollten möglichst weitgehend Ihre eigenen Verletztenkarten und Registrierungssysteme verwenden.

Einsatzindikationen Nachdem die Leitstelle oder die Einsatzleitung vor Ort das Ausmaß des Schadensereignisses und die voraussichtliche Zahl von Verletzten eingeschätzt hat, kann die Leitstelle Unterstützung aus den benachbarten ausländischen Regionen anfordern.

Alarmierung Alarmierung erfolgt ausschließlich auf Anforderung der Leitstelle, in deren rechtlichem Zuständigkeitsbereich die Unfallstelle liegt. Die Zuständige Einsatzleitung kann die Alarmierung jederzeit aufheben oder die EUMED-Klassifizierung zurückstufen, nachdem Art und Umfang des Schadensereignisses vor Ort ermittelt wurden.

Empfang (1) Die Bereitstellung und Übergabe der grenzüberschreitenden Einheiten erfolgt an den Lotsenstellen, die die Leitstelle, die die Hilfe angefordert hat, mit Hilfe einer Buchstaben-/Zahlenkombination vergegeben hat. Die für den Einsatz zuständige Einsatzleitung hat für die Begleitung der Einsatzkräfte von der Lotsenstelle zum Einsatzort bzw. zum Sammelpunkt zu sorgen. Die eingesetzten Einheiten nutzen für die Kommunikation untereinander im Prinzip und soweit möglich die eigenen Geräte und die Funkfrequenz der eigenen Leitstelle, um den Funkverkehr am Einsatzort nicht zusätzlich zu belasten.

Empfang(2) Die Anfahrt von Einheiten für EUMED 3 hat in jedem Fall koordiniert zu erfolgen. Dabei werden vom Unfallort weiter entfernt gelegene Sammelstellen genutzt. Diese Einheiten müssen aufgrund ihrer funktionalen Abhängigkeit von den jeweilligen Fahrzeugen im Konvoi zum Einsatzort fahren. Ihre Einheit ist ab dem Zeitpunkt ihres Eintreffens an der Lotsenstelle den LNA/OrgL der übergeordneten Einheit aus Ihrem Land unterstellt.

Einsatz (1) Die operationelle Durchführung erfolgt jedoch innerhalb Ihres eigenen Einsatzbereichs. Einsatzaufträge an Ihre Einheit können ausschließlich durch den aus Ihrem Land stammenden LNA/OrgL erteilt werden. Der Einsatz und der Transport von Patienten dürfen nicht selbständig durchgeführt werden, ohne zovur die zuständige Einsatzleitung aus Ihrem Land (LNA/ OrgL) hierüber zu informieren.

Einsatz (2) Im Rahmen der medizinischen Hilfeleistung wird zwischen den folgenden Einsatzaufträgen underschieden: –reine Transportaufträge für die einzelnen Hilfeleistungseinheiten; –stationäre Versorgung vor Ort für Teile des Einsatzortes; –selbstständige Versorgungsaufträge, einschl. Transport. Bei Triage wird das Ampelsystem "rot - gelb - grün" verwendet. Verletztenkarten werden zur Registrierung verwendet.

Transport (1) Auch bei Großschadensereignissen müssen Patienten -­ eine ausreichende Transportkapazität vorausgesetzt - in für die weitere Versorgung geeignete Krankenhäuser oder Diagnose- bzw. Behandlungszentren gebracht werden. Die Entscheidung über den letztendlichen Zielort des Transport fällt in den Zuständigkeitsbereich des verantwortlichen medizinischen Einsatzleiters vor Ort. Er hat 3 möglichen Strategien: –zentrale Zuteilung aller Patienten an Krankenhäuser durch die zuständige medizinische Einsatzleitung; –dezentrale Verteilung der Patienten auf der Grundlage des Herkunftslandes der Einsatzkräfte; –Mix aus beiden Strategien.

Transport (2) Für die grenzüberschreitende Verteilung von Verletzten stehen in der Euregio Maas-Rhein 9 Krankenhäuser zur Verfügung: AZM, Atrium, Maaslandziekenhuis, Klinikum, ZOL, Salvator, Virga Jesse, CHU, CHR. Die Verteilung erfolgt aufgrund: –Art der Verletzungen –Verfügbare Kapazitäten in den Krankenhäusern (ist bereits festgestellt) –Fahrzeugkapazitäten und Zustand des Patienten –Fachliche Kompetenzen der Rettungsdienstmitarbeiter Alle Kontakte verlaufen über die Leitstellen der zuständigen Gebietskörperschaften. Die Krankenhäuser in der Euregio Maas-Rhein werden weder vom Unfallort noch von dem Rettungsfahrzeugen aus direkt kontaktiert.

Beendigung des Einsatzes Der LNA/OlgL aus Ihrem eigenen Land informiert Sie über das Ende des grenzüberschreitenden Einsatzes. Im Rahmen der Beurteilung und weiteren Entwicklung der Nachbarschaftshilfe ist jeder Einsatz nachräglich zu evaluieren.

Ende Sie haben das Anleitungsprogramm erfolgreich durchlaufen. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter Nähere Informationen über die Hilfeleistung in den Niederlanden, Belgien und Deutschland sowie über die Kooperationsvereinbarungen innerhalb der Euregio finden Sie im Bericht 'Grenzüberschreitende Hilfeleistung in der Euregio Maas-Rhein'.Grenzüberschreitende Hilfeleistung in der Euregio Maas-Rhein Weitere Informationen über die Kooperationsvereinbarungen bezüglich der grenzüberschreitenden Hilfeleistung finden Sie in dem Dokument 'Besser ein guter Nachbar als ein ferner Freund'.Besser ein guter Nachbar als ein ferner Freund' Zurück zu Anweisungen pro FunktionAnweisungen pro Funktion