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Veröffentlicht von:Kora Hausler Geändert vor über 8 Jahren
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15. iSPO Jahrestagung 22. - 24.11.2006 in Meißen Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen – Die (mögliche) Praxis in NRW Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland Sebastian Wirth
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S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 2 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW 1.Ausgangssituation Ambulant 2.Rechts- und Vertragslagen 3.Verträge in NRW 4.Realitäten vor Ort in NRW 5.Leistungsgeschehen in NRW 6.Gesetzlicher „Haushalt“ 7.Wechsel der Perspektiven 8.Chancen und Risiken 9.Statement 10.Provokante Fragen Inhalt
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S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 3 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW Primär Behandlungspflege durch Patienten Behandlungspflege nach Verordnung des Arztes Sicherung des Ziels der ärztlichen Verordnung Keine Definition von Vorbehaltstätigkeiten im SGB V Festschreibung von Qualifikationen nur in Verträgen Keine Abgrenzung im Bereich stationärer Altenhilfe Schwierige Abgrenzung Behandlungs- zur Grundpflege Übernahme-Möglichkeiten im Haushaltsbegriff 1.Ausgangssituation Ambulant
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S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 4 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW Behandlungspflege nach Verordnung des Arztes Unterschiedliche Verantwortungsstränge - Strukturverantwortung (Geschäftsführung) - Delegationsverantwortung (Pflegedienstleitung) - Durchführungsverantwortung (Pflegekraft) Keine Rahmenempfehlung nach § 132a SGB V zur einheitlichen Versorgung mit Behandlungspflege Unterschiedliche Verträge auf Basis § 132a SGB V mit Vereinbarungen zur Leitung und zum Personaleinsatz 2.Rechts- und Vertragslagen
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S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 5 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW Freie Wohlfahrtspflege: - Gemeinsamer Vertrag mit Primärkassen (ohne BKK) - 01.1999 - 11.2005 Angelernte mit Berufserfahrung jede Behandlungspflege - ab 12.2005 Angelernte mit Berufserfahrung und 140 h Schulung definierte einfache Behandlungspflegen Privat-gewerbliche Anbieter: - Unterschiedliche Verträge je Verband und Kassenart - bis Ende 2005 Angelernte keine Behandlungspflege - ab Anfang 2006 Regelungen analog Freie Wohlfahrtspflege 3.Verträge in NRW
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S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 6 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW In einem Einsatz Leistungen des SGB V und SGB XI durch weitergebildete Angelernte Notwendigkeit der hohen Kontrolldichte dieser Kräfte durch verantwortliche Pflegekräfte Vereinzelt Kritik durch MDK SGB V ausschließlich durch 3-jährig Examinierte Möglichkeit mehrere Pflegekräfte in einem Einsatz Eventuell höherer Anteil 3-jährig examinierter Kräfte 4.Realitäten vor Ort in NRW
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S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 7 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW Leistungen aus Erhebung in ca. 75 Einrichtungen in 03.2006 Fast 90 % Leistungen der Leistungsgruppe 1 (einfache behandlungspflegerische Leistungen) ca. 48 % Medikamentengabe und An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ca. 34 % s. c. Injektionen, Blutzuckermessung und Auflegen von Kälteträgern fast 63 % Leistungen als solitäre Behandlungspflegen aus allen 3 Leistungsgruppen 5.Leistungsgeschehen in NRW
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S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 8 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW Haushaltsbegriff Bisher: Behandlungspflege im eigenen Haushalt oder in der Familie des Patienten Gesundheitsreform 2007: Behandlungspflege im eigenen Haushalt oder in der Familie des Patienten oder sonst an geeignetem Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen Behandlungspflegen an weiteren Orten, aber auch durch weitere Personen 6.Gesetzlicher „Haushalt“
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S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 9 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW Behandlungspflege aus Sicht des/der … Arztes: Unterstützung ärztlicher Behandlung Patienten: Ärztliche Verordnung im Kontext Behandlung Angehörigen: Gesundung bzw. keine Verschlechterung Pflegekraft: Durchführung einer Behandlungspflege nach besten Kenntnissen (Angelernte) bzw. Fachwissen (Examinierte Pflegekraft) Kostenträger: Unbudgetierte Leistung als Zusatz zur Behandlung 7.Wechsel der Perspektiven
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S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 10 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW Möglichkeit der Definition von „Vorbehaltstätigkeiten“ für 3-jährig Examinierte Anleitung, Überwachung und Beratung von Patienten, Angehörigen, Haushaltshilfen durch 3-jährig Examinierte Koordinationsaufgaben der Behandlungspflegen durch 3-jährig Examinierte Konzentration der 3-jährig Examinierten auf aufwendige und anspruchsvolle Behandlungspflegen Einfachere Einsatzplanung durch verbundene Leistungen incl. niederschwelliger Angebote 8.Chancen und …
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S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 11 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW Keine Unterscheidung mehr zwischen Grund- und Behandlungspflege Darstellung der Pflege als „Jedermann-Leistung“ ohne Ausbildungsnotwendigkeit Schwierigkeiten im Spagat zwischen qualitätshoher Versorgung und Kostenkalkulation Gefahr der falschen Einsatzplanung mit größerem Haftungsrisiko Kürzere Intervalle von aufwendigeren und häufigeren Pflegevisiten 8.… und Risiken
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S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 12 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW Behandlungspflege darf keinen „Beliebigkeitscharakter“ analog der Grundpflege SGB XI bekommen. Angelernte können einfache Behandlungspflegen unter Verantwortung einer Pflegefachkraft erbringen. Qualifizierung und Berufserfahrung sind Voraussetzung für Angelernte in der Behandlungspflege. Bei höherer Kontrolldichte durch Pflegefachkräfte sind so für Patienten geeignete Arrangements möglich. Aufwendige und höherwertige Behandlungspflegen sollten Vorbehaltstätigkeiten werden. 9.Statement
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S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 13 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW ? Was unterscheidet Behandlungspflege durch Angehörige von der durch Angelernte? ? Hängt die Qualität jeder Behandlungspflege von der Qualifikation der Pflegekraft ab? ? Was hält die Pflegewissenschaft und der MDK von der Absenkung der Qualifikationsanforderungen? ? Zu welchen Einsparungen führen die offensichtlichen Synergien bei einer vollständigen Betrachtung? ? Was ist die Gesellschaft bereit für eine gesicherte (Behandlungs-)Pflege zu zahlen? 10.Provokante Fragen
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S. Wirth / DW EKiR15. iSPO-Fachtagung - Meißen Folie 14 von 14 Einfache behandlungspflegerische Leistungen durch qualifizierte Helferinnen - Die (mögliche) Praxis in NRW Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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