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Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL)

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Präsentation zum Thema: "Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL)"—  Präsentation transkript:

1 Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL)
Anweisungen pro Funktion EUMED

2 Inhalt Allgemeines Einsatzindikationen Alarmierung Empfang Einsatz
Transport Informationsvergabe Kostenerstattung Beendigung des Einsatzes

3 Allgemeines Der OrgL ist in Deutschland für die operationelle Leitung der medizinischen Hilfeleistung, des Rettungsdiensteinsatzes und der Verletztenverteilung zuständig. Der OrgL, CGV und Regulator sind in Deutschland, den Niederlanden und Belgien für die Verletztenverteilung - die Verteilung der Unfallopfer auf die einzelnen Krankenhäuser - zuständig. Sie sind dem LNA, CvD-G bzw. OvD-G und des Dir-Med unterstellt, die jeweils für die Koordination der medizinischen Hilfeleistung am Einsatzort zuständig sind.

4 Ausgangspunkte Einsatz von ausländischen Einheiten
Arbeiten werden möglichst weitgehend so durchgeführt, wie es in der täglichen Praxis auch geschieht. Die Sprachunterschiede dürfen die Hilfeleistung nicht behindern. Auf den Einsatz technischer Kommunikationsmittel wird möglichst weitgehend verzichtet. Die Einheiten aus dem Nachbarland arbeiten innerhalb der eigenen Koordinationsstrukturen. Die Einsatzleitung am Einsatzort koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Einsatzbereichen. Die Unterstützungseinheiten sollten möglichst weitgehend ihre eigenen Verletztenkarten und Registrierungssysteme verwenden.

5 Ausgangspunkte Nachbarhilfe an benachbarten Region
Sie Arbeiten wie es in der täglichen Praxis auch geschieht. Die Sprachunterschiede dürfen die Hilfeleistung nicht behindern. Auf den Einsatz technischer Kommunikationsmittel wird möglichst weitgehend verzichtet. Ihre Einheiten arbeiten nach eigenen Koordinationsstrukturen unter Ihrer Leitung. Ihre Einsatzkräfte werden stets an einer Lotsenstelle empfangen. Sie sollten möglichst weitgehend Ihre eigenen Verletztenkarten und Registrierungssysteme verwenden.

6 Einsatzindikationen Nachdem die Leitstelle oder die Einsatzleitung vor Ort das Ausmaß des Schadensereignisses und die voraussichtliche Zahl von Verletzten eingeschätzt hat, kann die Leitstelle Unterstützung aus den benachbarten ausländischen Regionen anfordern.

7 Alarmierung Alarmierung erfolgt ausschließlich auf Anforderung der Leitstelle, in deren rechtlichem Zuständigkeitsbereich die Unfallstelle liegt. Die Zuständige Einsatzleitung kann die Alarmierung jederzeit aufheben oder die EUMED-Klassifizierung zurückstufen, nachdem Art und Umfang des Schadensereignisses vor Ort ermittelt wurden.

8 Empfang (1) Die Bereitstellung und Übergabe der grenzüberschreitenden Einheiten erfolgt an den Lotsenstellen, die die Leitstelle, die die Hilfe angefordert hat, mit Hilfe einer Buchstaben-/Zahlenkombination vergegeben hat. Die für den Einsatz zuständige Einsatzleitung hat für die Begleitung der Einsatzkräfte von der Lotsenstelle zum Einsatzort bzw. zum Sammelpunkt zu sorgen. Die eingesetzten Einheiten nutzen für die Kommunikation untereinander im Prinzip und soweit möglich die eigenen Geräte und die Funkfrequenz der eigenen Leitstelle, um den Funkverkehr am Einsatzort nicht zusätzlich zu belasten.

9 Empfang(2) Die Anfahrt von Einheiten für EUMED 3 hat in jedem Fall koordiniert zu erfolgen. Dabei werden vom Unfallort weiter entfernt gelegene Sammelstellen genutzt. Diese Einheiten müssen aufgrund ihrer funktionalen Abhängigkeit von den jeweilligen Fahrzeugen im Konvoi zum Einsatzort fahren. Ihren Einheiten stehen ab dem Zeitpunkt ihres Eintreffens an der Lotsenstelle unter dem Befehl der zuständigen Einsatzleitung.

10 Einsatz (1) Die operationelle Durchführung erfolgt jedoch unter Ihrer Leitung und innerhalb Ihres eigenen Einsatzbereichs. Einsatzaufträge an Ihre Einheit können ausschließlich durch die zuständige Einsatzleitung erteilt werden. Der Einsatz und der Transport von Patienten dürfen nicht selbständig durchgeführt werden, ohne zovur die zuständige Einsatzleitung hierüber zu informieren.

11 Einsatz (2) Im Rahmen der medizinischen Hilfeleistung wird zwischen den folgenden Einsatzaufträgen underschieden: reine Transportaufträge für die einzelnen Hilfeleistungseinheiten; stationäre Versorgung vor Ort für Teile des Einsatzortes; selbstständige Versorgungsaufträge, einschl. Transport. Bei Triage wird das Ampelsystem "rot - gelb - grün" verwendet. Verletztenkarten werden zur Registrierung verwendet.

12 Transport (1) Auch bei Großschadensereignissen müssen Patienten -­ eine ausreichende Transportkapazität vorausgesetzt - in für die weitere Versorgung geeignete Krankenhäuser oder Diagnose- bzw. Behandlungszentren gebracht werden. Die Entscheidung über den letztendlichen Zielort des Transport fällt in den Zuständigkeitsbereich des verantwortlichen medizinischen Einsatzleiters vor Ort. Er hat 3 möglichen Strategien: zentrale Zuteilung aller Patienten an Krankenhäuser durch die zuständige medizinische Einsatzleitung; dezentrale Verteilung der Patienten auf der Grundlage des Herkunftslandes der Einsatzkräfte; Mix aus beiden Strategien.

13 Transport (2) Für die grenzüberschreitende Verteilung von Verletzten stehen in der Euregio Maas-Rhein 9 Krankenhäuser zur Verfügung: AZM, Atrium, Maaslandziekenhuis, Klinikum, ZOL, Salvator, Virga Jesse, CHU, CHR. Die Verteilung erfolgt aufgrund: Art der Verletzungen Verfügbare Kapazitäten in den Krankenhäusern (ist bereits festgestellt) Fahrzeugkapazitäten und Zustand des Patienten Fachliche Kompetenzen der Rettungsdienstmitarbeiter Alle Kontakte verlaufen über die Leitstellen der zuständigen Gebietskörperschaften. Die Krankenhäuser in der Euregio Maas-Rhein werden weder vom Unfallort noch von dem Rettungsfahrzeugen aus direkt kontaktiert.

14 Transport (3) Nach der ersten Einschätzung bezüglich der Zahl von T1- und T2-Opfern werden diese Zahlen an die für das Gebiet zuständige Leitstelle weitergeleitet. Diese wiederum macht Meldung and die Krankenhäuser. Die ausländischen Krankenhäuser werden über die für sie zuständige Leitstelle informiert. Falls  hierüber mehr bekannt ist, bemüht sich der für den Einsatzort zuständige Leiter, diese Informationen über die Leitstellen an die jeweiligen Krankenhäuser weiterzuleiten. (Eine Vorabmeldung, dass sich irgendwo in der Euregio eine Katastrophe ereignet hat, ist nicht sinnvoll und wird daher nicht ausgegeben.) Es ist wichtig, dass die Krankenhäuser, in die Patienten eingeliefert wurden, über ihre eigene Leitstelle darüber informiert werden, dass sie keine weiteren Patienten mehr aufnehmen müssen.

15 Informationsvergabe Die Informationsvergabe erfolgt in jedem Land durch den/die hierfür zuständige(n) Dienst(e)/ Mitarbeiter.

16 Kostenerstattung Die Kosten für Patiententransporte können auf der Grundlage der hierfür üblichen Tarife den Patienten oder Krankenkassen in Rechnung gestellt werden. Gemäß den zwischen den Regierungen der Niederlande, Belgiens und Nordrhein-Westfalens geschlossen Abkommen werden bei EUMED 2 und 3 für die Bereitstellung und den Einsatz von Einheiten im Rahmen der grenzüberschreitenden Hilfeleistung keine Kosten in Rechnung gestellt.

17 Beendigung des Einsatzes
Das Ende des grenzüberschreitenden Einsatzs wird den beteiligten Leistellen von der Leitstelle, die die Unterstützung angefordert hat, direkt sowohl mündlich als auch schriftlich mitgeteilt. Im Rahmen der Beurteilung und weiteren Entwicklung der Nachbarschaftshilfe ist jeder Einsatz nachräglich zu evaluieren.

18 Ende Sie haben das Anleitungsprogramm erfolgreich durchlaufen.
Nähere Informationen finden Sie im Internet unter Nähere Informationen über die Hilfeleistung in den Niederlanden, Belgien und Deutschland sowie über die Kooperationsvereinbarungen innerhalb der Euregio finden Sie im Bericht 'Grenzüberschreitende Hilfeleistung in der Euregio Maas-Rhein'. Weitere Informationen über die Kooperationsvereinbarungen bezüglich der grenzüberschreitenden Hilfeleistung  finden Sie in dem Dokument 'Besser ein guter Nachbar als ein ferner Freund'. Zurück zu Anweisungen pro Funktion


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