Gender Pay Gap in der W-Besoldung Auswertung der Leistungsbezügeabfrage im Zuge der Reform der Professorenbesoldung Stand
Gesetz zur Reform der Professorenbesoldung v (rückwirkend ab ) 2-malige Abfrage* zum Stichtag vor und nach der Reform - der Leistungsbezüge gemäß** §3 NHLeistBVO – Bleibe-und Berufungsverhandlungen §4 NHLeistBVO – besondere Leistungen * Die Abfrage der Datensätze erfolgte bei der OFD-LBV Niedersachsen bzw. direkt bei der Hochschule ** Funktionsleistungsbezüge (z.B. Dekanin/Dekan) wurden nicht abgefragt
Differenzierungskriterien : Männer / Frauen Universitäten / Fachhochschulen Fächergruppen Alter unter / über 50 Jahre befristete / unbefristete Vergabe von LB ruhegehaltfähige / nicht ruhegehaltfähige Leistungsbezüge
Ergebnisse: N*= ProfessorInnen W2/C3 + W3/C4 F = 662 (24,0%), M = (76,0%) N = Personen in der W-Besoldung F = 502 (26,9%), M = (73,1%) rd. ein Sechstel erhält keine Leistungsbezüge (F = 22,3%, M = 14,3%) Universitäten ohne LB: F = 15%, M = 12% Fachhochschulen ohne LB: F = 33%, M = 15% *nicht enthalten: W1 / C2 / Beschäftigte / AT-Verträge
Definition Gender Pay Gap (GPG): Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttoverdienstes der Männer und Frauen, angegeben als prozentualer Anteil des Bruttoverdienstes der Männer.
Leistungsbezüge bei Universitäten W3 vor Reformnach Reform MännerFrauenMännerFrauen W €1.319 €1.904 €1.216 € GPG 698 € 688 € 34,6%36,2%
Universitäten W3 ausgewählte FGr. nach Reform
Leistungsbezüge bei Universitäten W2 vor Reformnach Reform MännerFrauenMännerFrauen W €1.126 €797 €672 € GPG 144 € 125 € 11,2%15,7%
Universitäten W2 ausgewählte FGr. nach Reform Männer > 50J. Anzahl Frauen über und unter 50 J. zu klein € 500 €
Leistungsbezüge bei Fachhochschulen W2 vor Reformnach Reform MännerFrauenMännerFrauen W €1.062 €673 €638 € GPG 69 € 35 € 6,1%5,1%
Fachhochschulen W2 ausgewählte FGr. nach Reform
Altersgruppen: W3 Universitäten über 50 Jahre : GPG 32% unter 50 Jahre : GPG 30% W2 Universitäten über 50 Jahre : GPG (M) 0,2% unter 50 Jahre : GPG 23% W2 Fachhochschulen über 50 Jahre : GPG (M) 1,5% unter 50 Jahre : GPG 5%
Verteilung der LB (€) in % auf die Vergabe nach § 3 und § 4 NLeistVO (nach Reform): W3 Universitäten 85 % nach § 3 Bleibe-und Berufungsverhandlungen 15 % nach § 4 besondere Leistungen keine wesentlichen geschlechterspezifischen Unterschiede W2 Universitäten 77 % nach § 3 Bleibe-und Berufungsverhandlungen 23 % nach § 4 besondere Leistungen keine wesentlichen geschlechterspezifischen Unterschiede W2 Fachhochschulen 38 % nach § 3 Bleibe-und Berufungsverhandlungen M = 40 %, F = 28 % 62 % nach § 4 besondere Leistungen M = 60 %, F = 72 %
Verteilung der LB in % in Bezug auf die Art (nach Reform) unbefristet und ruhegehaltsfähig * befristet und nicht ruhegehaltsfähig * MännerFrauenMännerFrauen W3 (Uni) 83,9 %79,6 %15,6 %19,4 % W2 (Uni) 58,6 %63,5 %29,2 %26,6 % W2 (FH) 47,3 %53,7 %44,9 %36,9 % * In der Addition ungleich 100%, da weitere LB-Arten nicht dargestellt sind.
Betrachtung der Höhe der LB in Kombination mit der Häufigkeit der Vergabe von LB (nach Reform) UNI W3MännerFrauenGPG N = ausschließlich mit LB ,2% N = alle mit LB + ohne LB ,9% Gesamteinkommen N = alle mit LB + ohne LB incl. Grundgehalt ,8% * * Differenz: rd. 630€ pro Monat rd € pro Jahr rd. 135% eines monatlichen Grundgehaltes nach W3 (5.535,44€)
Betrachtung der Höhe der LB in Kombination mit der Häufigkeit der Vergabe von LB (nach Reform) UNI W2MännerFrauenGPG N = ausschließlich mit LB ,7% N = alle mit LB + ohne LB ,4% Gesamteinkommen N = alle mit LB + ohne LB incl. Grundgehalt ,3% * * Differenz: rd. 130€ pro Monat rd € pro Jahr rd. 30% eines monatlichen Grundgehaltes nach W2 (5.088,37€)
Betrachtung der Höhe der LB in Kombination mit der Häufigkeit der Vergabe von LB (nach Reform) FH W2MännerFrauenGPG N = ausschließlich mit LB ,1% N = alle mit LB + ohne LB ,3% Gesamteinkommen N = alle mit LB + ohne LB incl. Grundgehalt ,6% * * Differenz: rd. 150€ pro Monat rd € pro Jahr rd. 34% eines monatlichen Grundgehaltes nach W2 (5.088,37€)
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